Das Rudolf Gutachten auf http://www.vho.org/D/rga/rga.html
4.4. Zusammenfassung der
Analysenergebnisse
Die bis ins tiefe Mauerwerk hineinreichenden extrem hohen Cyanidrückstände (1000 bis
10000 mg pro kg) in den Wänden der Entlausungsbaracken Bauwerk 5a und 5b sowie die schon
nach einmaliger Begasung im Experiment deutlich nachweisbaren Cyanidrückstände (50 bis
100 mg pro kg) bestätigen die These, daß eisenhaltige Wandmaterialien, die Blausäuregas
ausgesetzt werden, leicht große Mengen an Eisenblau bilden.
Die Existenz der bis heute blau gefärbten und mit Cyaniden angereicherten Außenwände
der Entlausungstrakte der BW 5a und b beweist letztendlich die vorher schon theoretisch
hergeleitete und im britischen Langzeittest bestätigte, dem Laien erstaunlich hoch
erscheinende Umweltresistenz komplexer Eisencyanidverbindungen, besonders des Eisenblaus.
Leuchters und Prof. Dr. J. Roths These (vgl. in Anm. 24) von
der annähernden Unzerstörbarkeit des Pigments ist also vollkommen zuzustimmen. Diese
Beständigkeit hat zur Folge, daß praktisch auch heute noch Eisenblauvorkommen, selbst
wenn sie damals nur oberflächlich entstanden sind und vollkommen der Witterung ausgesetzt
waren, fast ungemindert nachweisbar sind.
Ziegelstein hat eine besonders hohe Reaktivität gegenüber Blausäure, wenn das Eisen an
der Oberfläche durch Umwelteinflüsse und Feuchtigkeit aktiviert wird.
Der Nachweis von Cyanidspuren in den Zwischenwänden der Heißluftanlage von BW 5a bei
gleichzeitiger Bildung von Eisenblau an Eisenrost an Stellen, die erst nach dem Umbau
eingefügt wurden, führt zu der Schlußfolgerung, daß durch einfache Raumentlausung
Cyanidmengen im Mauerwerk gebunden werden können, wie sie in der gleichen Größenordnung
auch in den normalen Barackengebäuden zu finden sind. Es wurde jedoch nachgewiesen, daß
Cyanidwerte bis zu 10 mg pro kg kaum zu reproduzieren sind und auch auf allgemeines,
natürliches Vorkommen zurückgeführt werden können. Damit sind alle positiven
Analysenergebnisse aus allen angeblichen 'Gaskammern', die ohne Ausnahme Cyanidwerte nahe
der Nachweisgrenze ergaben, wegen mangelnder Reproduzierbarkeit als unsignifikant zu
bewerten, wie auch die Werte aus den übrigen Gebäuden. Selbst wenn man die geringen
Spuren ernsthaft interpretieren wollte, beweist z.B. der Nachweis merklicher Cyanidspuren
in dem ehemaligen Waschraum von Krematorium I, daß die dortigen Cyanidspuren nicht von
Menschenvergasungen herrühren. Würden die Cyanidrückstände in der Leichenhalle
('Gaskammer') des Krematoriums I von Menschenvergasungen herrühren, so müßten in den
Wänden der Leichenkeller I ('Gaskammern') der Krematorien II und III wegen deren
ungefähr zwanzigfach intensiveren Begasung (weniger als 10000 Menschen bei 500 bis 700
Menschen pro Vorgang im Krematorium I gegenüber 400000 bei 800 bis 1200 Menschen pro
Vorgang im Krematorium II, siehe Abschnitt 3.4.1.), die Werte
der Cyanidrückstände entsprechend höher liegen.
Die Analysenbefunde der Proben aus dem Leichenkeller I ('Gaskammer') der Krematorien II
und III sind aber denen der Leichenhalle ('Gaskammer') des Krematoriums I ähnlich,
allerdings nicht reproduzierbar. Es ist daher eine wohlbegründete Annahme, daß auch hier
die (nicht reproduzierbar) geringen Cyanidspuren als natürlich vorkommende Spuren oder
als Analysenfehler zu gelten haben, nicht aber von Menschenvergasungen verursacht wurden.
Bei den angeblichen 'Gaskammern' (Leichenkeller I) der Krematorien II und III handelte es
sich um ungeheizte, unterirdische Räume, deren Mauerwerk ohnehin mehr Feuchtigkeit besaß
als ein oberirdischer, geheizter Raum. Die Körperausdunstungen der eingepferchten
Menschen hätten die Luftfeuchtigkeit in den Kammern mit großer Eigenfeuchtigkeit schnell
zur Übersättigung ansteigen lassen. Der Feuchtigkeitsüberschuß wäre am kühlen
Mauerwerk kondensiert. Darüber hinaus soll der Boden des Raumes regelmäßig mit Wasser
abgespritzt worden sein[100], was die Feuchtigkeit im
feuchtigkeitsisolierten Bauwerk gegenüber einem fiktiv ungenutzten Raum nochmals hätte
ansteigen lassen. Zudem wurde dieser Raum erst wenige Wochen vor der angeblichen
Inbetriebnahme als 'Menschengaskammer' fertiggestellt, also mit einem frischen Wandverputz
versehen, so daß die Wände in jeder Hinsicht eine starke Tendenz zur Anreicherung von
Blausäure gehabt haben müssen.
Solche Wände haben gegenüber stark aufgeheizten (Wandtemperatur größer 15°C, geringe
rel. Luftfeuchtigkeit) eine um einen Faktor größer als 10 höhere Tendenz zur Adsorption
bzw. Absorption von Blausäure. Schon in Abschnitt 2.5.4.
wurde in einer rechnerischen Simulation gezeigt, daß die quasistationäre
Blausäure-Konzentration im Mauerwerk einer feuchten 'Menschengaskammer' mit
realistischer, mittlerer Kontaktzeit des Gases von ca. 24 min. zumindest ähnlich hoch ist
wie die in einer warmen, trockenen Entlausungskammer mit wesentlich höheren
Kontaktzeiten. Es muß zusätzlich bedacht werden, daß mit der Feuchtigkeit u.a. auch die
Reaktivität im Mauerwerk in ähnlicher Größenordnung, also um den Faktor 10, ansteigt
(siehe allgemein Abschnitt 2.3.). Man kann also von einer
mindestens um den Faktor 10 erhöhten Bildungreaktivität von Eisenblau gegenüber
geheizten, trockenen Räume ausgehen (Entlausungstrakte). Es ist also unter den damals
angeblich herrschenden Bedingungen in den kühlen, feuchten Wänden der Leichenkeller I
('Gaskammern') der Krematorien II und III mindestens mit ebenso intensiver Pigmentbildung
zu rechnen wie in den trockenen, warmen Wänden der Entlausungskammern, wenn das Produkt
aus der relativen mittleren quasistationären HCN-Konzentration, gegeben durch die
tägliche Kontaktzeit, und der absoluten Kontaktkonzentration der Blausäure in den
trockenen Kammern um den Faktor 10 größer war als in den Kammern mit kühlen, feuchten
Mauern.
Man kann für die zu erwartende Pigmentkonzentration CE eine Gleichung
aufstellen:
CE = cq · ck · n · R (19)
cq = relative quasistationäre
Konzentration von HCN
ck = absolute Kontaktkonzentration HCN
Die Betriebszeit des Entlausungstraktes BW 5a dauerte vom Herbst 1942[271]
bis zum Sommer-Herbst 1943 (siehe Abschnitt 1.4.), also maximal
1 Jahr. Die Massenvergasungen in den Leichenkellern I ('Gaskammern') der Krematorien II
und III sollen vom März bzw. Juni 1943 bis Herbst 1944 erfolgt sein mit annähernd
täglichen Vergasungen, was einer Betriebsdauer von etwa 1 bis 1½ Jahren entspricht.
Damit ist der Faktor n (Anzahl der Begasungstage) in obiger Gleichung in beiden Fällen
ungefähr gleich.
Wenn es Massenvergasungen unter den bezeugten Bedingungen gegeben hätte (schneller Tod),
so müßten große Zyklon B-Mengen eingesetzt worden sein, die in kurzer Zeit zu ähnlich
hohen Blausäure-Konzentrationen geführt hätten wie bei den Sachbegasungen (ck
ebenfalls gleich). Dabei hätte die Atmung der Opfer bei der bezeugten
Hinrichtungsgeschwindigkeit von wenigen Minuten die Blausäurekonzentration höchstens auf
50% herabsetzen können (Abschnitt 3.4.2.2., ck(Vergasung)
ca. ½ck(Entlausung)).
Die gegenüber dem BW 5a um den Faktor 1000 bis 10000 niedrigeren Cyanidkonzentrationen im
Mauerwerk der Leichenkeller I ('Gaskammer') der Krematorien II und III wären bei
zehnfacher Bildungsreaktivität (Faktor R) des Mauerwerks (s.o.) nur dann erklärbar, wenn
die relative quasistationäre Konzentration der Blausäure in der Wand um den Faktor 5000
bis 50000 niedriger lag als in den Sachentlausungskammern. Dort sei sie großzügig auf
100% angelegt, also einer ununterbrochenen Begasung (Entlausungsbetrieb rund um die Uhr).
Das ergäbe für die 'Gaskammern' (Leichenkeller I) der Krematorien II und III eine
maximal zulässige relative quasistationäre HCN-Konzentration in den Mauern von 0,002%
bis 0,02% der Gesamtaufnahmefähigkeit. Dies entspräche einer Kontaktzeit im Bereich
weniger Sekunden oder gar von nur Bruchteilen von Sekunden. Dies ist technisch vollkommen
unmöglich. Selbst mit den Annahmen, daß bei den Menschenvergasungen entgegen den
Zeugenaussagen nur 1/10 der Konzentration der Sachentlausungen
verwendet wurde, kommt man nicht einmal in den Bereich einer Minute, die das Gas während
eines Exekutionsvorganges die Wände hätte kontaktieren dürfen. Gerade bei Einsatz
geringerer Mengen Blausäure würde sich der Exekutionsvorgang aber in die Länge gezogen
haben, wodurch diese Betrachtung zum selben Ergebnis führt: technisch vollkommen
unmöglich.
Es sei hier auf die Grenzen der obigen Gleichung hingewiesen. Da sie von einer konstanten
HCN-Konzentration ausgeht, muß besonders bei längeren Begasungszeiten eine effektive
Zeit eingesetzt werden, da im Laufe langfristiger Begasungen die Konzentration durch
Adsorptionseffekte bis auf Null abnehmen kann. Eine einmalige Begasung des Leichenkellers
I der Krematorien II und III mit 5 kg HCN (ca. 1 Vol.%) über 24 Stunden würde nach
obiger Formel zu Cyanidgehalten führen, die ungefähr um den Faktor 20 bis 50 unter den
Werten der Entlausungsbaracken liegen (10-faches R, cq gleich (24h-Betrieb) bis
3 mal so groß (4 Std./Tag), 1/500 n, gleiches ck = 1/50
CE), also im Bereich 20 - 500 mg CN- pro kg Gestein. Rechnet man
andererseits, daß die ersten 2 cm des Wandmaterials 10% bis 20% (0,5 bis 1 kg) der
eingesetzten Blausäure dauerhaft aufnehmen, was bei einer Oberfläche der Keller von ca.
600 m2 einem Volumen von etwa 12 m3 Gestein entspricht oder bei
einer Dichte von ungefähr 1,6 g pro cm3 (siehe Tabelle
18) einer Masse von ca. 20000 kg, so kann das Mauerwerk nach einer 24stündigen
Begasung nicht mehr als 25 bis 50 mg Cyanid pro kg Gestein dauerhaft aufweisen. Wie die
Begasungsversuche gezeigt haben, wird tatsächlich innerhalb einer 24stündigen Begasung
die Blausäurekonzentration in der Kammer durch Adsorption in der Wand fast vollständig
auf Null herabgesetzt. Damit liegt die effektive Begasungszeit mindestens um den Faktor 4
niedriger als bei Annahme einer über 24 Stunden gleichen Konzentration. Die
Versuchsergebnisse von 50 bis 100 mg pro kg (2 Vol.% HCN) wiederum zeigen, daß eine
einmalige, 24stündige Begasung tatsächlich zu Cyanidrückständen in der Größenordnung
der oben überschlagsweise errechneten Werte führt. Die in der Simulationsrechnung
zur Entlausungskammer angenommene Begasungszeit von 4 Stunden entspräche somit einer
realen Begasung mit schwankender Konzentration (niedrige Start- und Endkonzentration) von
mindestens 20 Stunden, also einem realen Betrieb rund um die Uhr, so daß effektiv keine
höheren quasistätionären HCN-Konzentrationen im Mauerwerk zu erreichen sind als 50%.
Ähnliches gilt für die bei den vermuteten Menschenvergasungen eingesetzten
Kontaktzeiten. Zu beachten ist also, daß hier die Betriebszeit der Entlausungsanlagen
unrealistisch hoch angesetzt wurde. In Wirklichkeit werden diese Anlagen nicht täglich
und nicht rund um die Uhr gearbeitet haben und schon gleich gar nicht mit 24-stündiger
Blausäure-Maximalkonzentration. Zur Ansammlung der in diesen Mauern auffindbaren
Cyanidkonzentrationen werden also schon weitaus geringere Begasungszeiten ausgereicht
haben als hier angenommen wurde.
Weiterhin muß berücksichtigt werden, daß besonders im Entlausungstrakt des Bauwerks 5b
annähernd alles Eisen zum Eisenblau umgesetzt wurde, zumindest aber das dem
Blausäure-Gas leicht zugängliche, an der Materialoberfläche befindliche Eisen. Damit
ist aber eine Aussage nicht mehr möglich, wie lange eine Anlage benötigt, bis sie diesen
Sättigungsgrad erreicht. Es ist durchaus möglich, daß dieser Punkt schon weitaus
früher erreicht wurde als hier angenommen, nämlich schon bei einer wesentlich kürzeren
Betriebszeit als der der angeblichen 'Menschengaskammern' (1 - 1½ Jahre).
Schließlich ist hier bei der Feststellung des Reaktivitätsfaktors R bewußt nur ein mit
Zahlen sicher belegter Effekt eingeflossen: Die ca. zehnfach erhöhte Adsorption von
Blausäure in feuchtem Mauerwerk. Unberücksichtigt blieb die eventuell höhere
Blausäure-Anreicherung im Zementmörtel der Leichenkeller gegenüber dem Kalkmörtel der
Entlausungskammern wegen höherer spezifischer Oberflächen und höherer Basizität, die
höhere Löslichkeit von Blausäure in Wasser bei tieferen Temperaturen, die allgemein
erhöhte Reaktivität feuchten Wandmaterials usw...
Man erkennt aus den hier gewonnenen Erkenntnissen außerdem, daß eine einmalige oder
mehrmalige ganztägige Begasung der kühl-feuchten Leichenkeller der Krematorien II und
III in Birkenau zur Entlausung zu deutlichen Cyanidspuren hätte führen müssen, vor
allem und mit Sicherheit dann, wenn dies kurz nach Errichtung des Gebäudes geschehen
wäre. Denn wie der bereits zitierte Bauschadensfall beweist, ist es sogar möglich, daß
unter bestimmten Umständen bereits eine einzige Begasung ausreicht, um zu entsprechend
hohen Rückständen zu gelangen[170]. Voraussetzung dafür
ist, daß der Mauerputz eine genügend hohe Feuchtigkeit und Alkalität besitzt, was
damals bei den Kellerräumen ('Gaskammern') der Krematorien II und III zumindest für den
Zeitraum von mehreren Wochen nach ihrer Fertigstellung geben war.
Aufgrund fehlender reproduzierbarer Cyanidrückstände kann man daher mit ziehmlicher
Sicherheit davon ausgehen, daß diese Räumlichkeiten besonders in den ersten Monaten nach
ihrer Fertigstellung nicht mit Zyklon B begast wurden - sei es nun zu Entlausungszwecken
oder zur Menschentötung.
(C. Mattogno vertritt die These, daß die Leichenkeller I der Krematorien II und III
möglicherweise anfangs dazu vorgesehen waren, als Entlausungsanlagen zweckentfremdet zu
werden, da die Entlausungskapazität im Lager katastrophal niedrig war und diese Keller
immerhin eine Lüftungsanlage besaßen. Laut persönlicher Auskunft von Jürgen Graf
haben die Herren Graf und Mattogno bei einem ihrer Besuche im Zentralarchiv von
Moskau ein Dokument gefunden, das diese These stützt. Angesichts der Kühle und Feuchte
dieser Keller, die sie für einen Entlausungsbetrieb denkbar ungünstig erscheinen lassen,
wie auch in Anbetracht der Analysenergebnisse ist es aber sehr unwahrscheinlich, daß man
dieses eventuelle Vorhaben in die Tat umsetzte.)
In den wenigen gemauerten Häftlingsbaracken des Lagers - fast alle lagen im ältesten
Lagerabschnitt BI - mußte eine einmalige Entausung mit Zyklon B hingegen nicht unbedingt
zu Cyanidrückständen führen. Hier wird man davon ausgehen können, daß die Begasung
dieser Gebäude erst nach Ausbruch der Fleckfieberepidemie im Sommer 1942 erfolgte, also
zu einem Zeitpunkt, als die im Winter 1941/1942 errichteten Gebäude schon eine gewisse
Zeit standen und der Kalkmörtel abgebunden war. Außerdem liegt die Reaktivität dieser
oberirdisch gelegenen, heizbaren und damit trockenen Gebäude ohnehin mindestens um den
Faktor 10 niedriger als die der Leichenkeller. Einige wenige Begasungen zur Entlausung
würden daher höchstens zur Bildung weniger mg Cyanid geführt haben können, womit man
in den analytisch unsicheren Bereich der Nachweisgrenze gelangt.
Aus den Überlegungen bezüglich der Leichenkeller ergibt sich zudem, daß bei Begasungen
mit konstanter Konzentration über einen Zeitraum von nur wenigen Minuten nur jeweils
(dank des Schwammeffektes) einige mg Cyanid pro kg Mauermaterial und Vergasungsvorgang
aufgenommen werden würden (an der Quelle mehr, in entfernten Winkeln weniger).
Alle diese Punkte sowie die sich damit deckenden Ergebnisse aus Abschnitt
2.5.4. (Simulationsrechnungen) rechtfertigen weiterhin folgenden Schluß: Bei rund 400
Vergasungsvorgängen mit je 1000 Menschen (macht 400000 für den Leichenkeller I
('Gaskammer') des Krematoriums II, siehe Abschnitt 3.4.1.)
müßte angesichts der hohen Absorption von Blausäure in den schwitzwasserfeuchten
Kellerwänden sowie der tatsächlich möglichen, längeren Gaskontaktzeit (Gasfreisetzung,
Abschnitt 3.2., und Belüftungszeit, Abschnitt
3.4.2.4.) in den Wänden mit Cyanidwerten gerechnet werden, die ähnlich hoch wie die
des Mauerwerks der Sachentlausungskammern sind. Dies hätte zudem bei der die
Pigmentbildung an der Oberfläche fördernden Feuchtigkeit der Keller eine Blaufärbung
der Mauern zur Folge gehabt. Besonders in der Nähe der angeblichen Zyklon
B-Einwurfschächte müßte der Cyanidbefund deutlich sein, wenn es dort Massenvergasungen
gegeben haben soll. Problematisch ist hier die Tatsache, daß es offensichtlich keine
Zyklon B-Einwurfschächte gibt, bei denen man Proben nehmen könnte (siehe Abschnitt 1.3.1.). Die Zeugenaussagen gemäße Durchführung von
Menschenvergasungen wenige Wochen nach Fertigstellung des Leichenkellers I von Krema II,
also im März/April 1943, hätte aufgrund des noch nicht gänzlich abgebundenen Mörtels
allein schon zu merklichen langzeitstabilen Cyanidrückständen führen müssen.
Die tatsächlich in den angeblichen 'Gaskammern' gefundenen Cyanidwerte sind weder
reproduzierbar noch gegenüber den übrigen Anlagen signifikant erhöht. Eine sachgemäße
Interpretation der Ergebnisse kann daher nur lauten, daß man keine Cyanide in den Wänden
der mutmaßlichen Menschenvergasungsanlagen findet.
Mit Gewißheit war mangels Lüftung die Kontaktzeit der Blausäure mit dem Mauerwerk in
den angeblichen 'Gaskammern' der Krematorien IV und V je Begasung größer als die mit dem
Mauerwerk der Entlausungstrakte der Bauwerke 5a und b. Dank der Heizung konnte das Gas in
ersteren auch tiefer ins Mauerwerk eindringen. Ein entschieden hoher Analysenbefund auch
im Inneren von verbliebenem Mörtelmaterial oder stellenweise an Ziegeln, die wie bei
Bauwerk 5a äußerlich blaue Färbung zeigen, müßte auffindbar sein, falls dort
Massenvergasungen stattgefunden haben sollten. Da dies nicht der Fall ist, sondern
vielmehr auch hier alle Analysenergebnisse Werte im Nullbereich aufweisen oder in der
Größenordnung der Ergebnisse der Proben aus den Häftlingsbaracken liegen, ist auch hier
das Zustandekommen dieser Rückstände, deren Reproduzierbarkeit ebenfalls nicht gegeben
sein wird, durch ubiquitäres Vorkommen bzw. durch die Grenze der Leistungsfähigkeit der
Analysenmethode erklärbar, nicht aber durch die Verwendung der Räumlichkeiten als
'Menschengaskammern'.
Anmerkung
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