Meinungsäußerungsfreiheit, dissidente Historiker
und Holocaust-Revisionisten, Teil 3
Von David Botsford (Zum ersten Teil)
Kanada und Australien führten vor einigen Jahren sogenannte "Menschenrechtskommissionen" ein, die von jedem angerufen werden können, der sich in seinen Menschenrechten eingeschränkt fühlt. Daß diese Kommissionen eigentlich keinerlei rechtliche Grundlage für ihre vom Steuerzahler finanzierte Tätigkeit haben, hat bereits der Oberste Gerichtshof Australiens festgestellt. Dennoch fahren diese Kommissionen fort, Menschen vor Tribunale zu zerren und mit Sanktionen zu bedrohen, weil sie eine Meinung geäußert haben, die irgendeiner Minderheiten nicht gefällt. Insbesondere in Kanada, wo inzwischen sogar die reguläre Presse ständig vor diesen selbsternannten Kadi zitiert wird, wächst der Unmut über die neue Inquisition. Großbritannien scheinen diese Erfahrungen aber kaum abzuschrecken, wurde dort doch vor kurzem der Vorschlag gemacht, dem Beispiel der ehemaligen Kolonien zu folgen, um unter Umgehung der Justiz auch im letzten großen Hort europäischer Freiheit den politischen und historischen Dissidenten endlich das Mundwerk stopfen zu können. Nachfolgend gibt David Botsford einen Überblick über die unterschiedliche, leider zunehmend restriktive Handhabung des wichtigsten aller Menschenrechte in einigen bedeutenden westlichen Ländern.
Keine historische Frage ist jemals endgültig beantwortet
Keine historische Frage kann jemals als endgültig abgeschlossen betrachtet werden. Tatsächlich besteht sogar unter denen, die davon ausgehen, daß der Holocaust stattfand, ein bedeutender Streit über die Bewertung der Vorgänge. So hat zum Beispiel Lenni Brenner in dem Buch Zionism in the Age of the Dictators (Zionismus im Zeitalter der Diktatoren) versucht zu beweisen, daß die zionistischen Führer aktiv mit den Nationalsozialisten zusammenarbeiteten, weil es beider Ziel war, die Juden aus Europa hinaus nach Palästina zu bekommen.[1] Brenner führt an, daß die zionistischen Führer sogar bereit waren, die Juden Ungarns den Nationalsozialisten zu opfern, um den ungehinderten Fluß der Immigranten ins Gelobte Land sicherzustellen. In seinem Buch Hitlers willige Vollstrecker legt Daniel Goldhagen bekanntlich dar, daß die Masse der gewöhnlichen Deutschen, und nicht etwa nur die kleine Minderheit von Nationalsozialisten und SS-Mitgliedern, aktive Teilnehmer am Holocaust waren.[2] Die Kontroverse um Goldhagens Buch führte in den USA zu Zivilklagen, etwa indem letztlich erfolglos versucht wurde, die Veröffentlichung einer Erwiderung auf Goldhagens Thesen unter dem Titel A Nation on Trial zu verhindern.[3] Arno Mayers Buch Why Did the Heavens Not Darken? The "Final Solution" in History betont den Mangel und die Unzuverlässigkeit historischer Beweise bezüglich der Gaskammern in NS-Konzentrationslagern und legt dar, daß das Ausmaß des Holocaust übertrieben worden sei.[4] All diese Bücher sowie viele andere über den Holocaust sind höchst umstritten und werden hitzig diskutiert. Aber niemand verlangt, daß deren Autoren, Verleger oder Verkäufer bestraft und eingesperrt werden sollen. Warum also sollte es dann Gesetze gegen Argumente gegeben, die nahelegen, der Holocaust habe überhaupt nicht stattgefunden?
Die Bestreitung des Holocaust ist die umstrittenste Form des Revisionismus, und zudem eine, die in den Augen vieler Juden äußerst anstößig ist. Die Ansicht aber, daß alle Holocaust-Revisionisten »Nazis und Antisemiten« sind, entbehrt jeder Grundlage, aber selbst wenn dem so wäre, würde dies nicht rechtfertigen, die Äußerung solcher Ansichten unter Strafe zu stellen. Diese Leute glauben, daß das, was sie sagen, wahr ist und gesagt werden muß. Ihre Argumente müssen auf dem freien Markt der Ideen bestehen oder untergehen. Jeder Versuch, die Ansichten dieser Leute durch Verbote, Strafverfahren oder Verhaftungen zu unterdrücken, ist ein wesentlich größeres Übel als die Kränkung, die derartige Äußerungen verursachen können.
Im Jahr 1978 wurde in Kalifornien das Institute for Historical Review (IHR) gegründet mit dem Hauptziel der Unterstützung des Holocaust-Revisionismus.[5] Im IHR schlossen sich neben einer Anzahl von Revisionisten des Zweiten Weltkrieges und des Kalten Krieges, die zuvor mit Barnes zusammen gearbeitet hatten (Barnes war 1968 gestorben), zudem Schriftsteller zusammen, die den Holocaust bestritten, eine Ansicht, die Barnes niemals ausdrücklich verfochten hat. Von seinen Feinden wird das IHR bisweilen als »Nazi-Front-Organisation« bezeichnet, aber die Wirklichkeit sieht ganz anders aus. Tatsächlich kamen während der vom IHR abgehaltenen Konferenzen sowie in seinen Publikationen antizionistische Juden, Mitglieder des Ku-Klux-Klan, radikale schwarze Separatisten, der Bestseller-Schriftsteller John Tolland, Sprecher von verschiedenen Ländern Europas, Nord- und Südamerikas, den arabischen Staaten und Japan sowie zwei frühere Generäle der Waffen-SS zusammen. Vielleicht verdient das IHR sogar eine Art Preis für gesellschaftliche Beziehungen als Dank dafür, daß es derart unterschiedliche Menschen unter freundschaftlichen Umständen zusammengebracht hat!
Leider aber haben einige Länder der westlichen Welt Strafgesetze erlassen, die das Recht zur Bestreitung des Holocaust auf die eine oder andere Weise einschränken oder ganz verbieten. Dementsprechend kommt es dort zu zivil- und strafrechtlichen Verurteilungen wegen entsprechender Gesetzesverstöße. Zudem haben einige Länder Vorsorge ergriffen, um das Betreten, den Aufenthalt oder den öffentlichen Auftritt von Holocaust-Revisionisten in ihren Ländern zu verhindern, in manchen Fällen gar ohne rechtliche Befugnis für derartige Maßnahmen. Obwohl zum Beispiel Großbritannien kein Gesetz zur Beschränkung der Holocaust-Bestreitung besitzt, wurde der US-Revisionist Fred A. Leuchter 1991 aus Britannien deportiert. Obwohl Leuchter das Land rechtmäßig betreten hatte, drang die Polizei in eine Veranstaltung ein, bei der er eine Rede hielt, und zwang den Vorsitzenden der Versammlung (David Irving), Leuchter mitten in seiner Rede zu unterbrechen. Die Polizei nahm Leuchter mit auf die Wache, wo er in einer Zelle unter schlechten Bedingungen viele Stunden ausharren mußte, bis er in die USA zurückdeportiert wurde. Diese Inhaftierung und Deportation geschah ohne jede rechtliche Grundlage, zumal Leuchter kein britisches Recht gebrochen hatte. Eine derartige Deportation kann nur als eine politisch motivierte Beschränkung der Redefreiheit betrachtet werden.
Wir werden nun untersuchen, wie sich das Gesetz in folgenden Ländern zur Holocaust-Bestreitung verhält: Frankreich, Kanada, BR-Deutschland und die Vereinigten Staaten.
Frankreich: Von Rassinier zu Faurisson
Frankreich war das erste Land, wo die Holocaust-Bestreitung zuerst eine merkliche Wirkung auf die intellektuelle und öffentliche Meinung hatte. Ich habe bereits zuvor Paul Rassinier erwähnt,[6] den ehemaligen Insassen eines NS-Konzentrationslagers, der bestritten hat, daß es in diesen eine Vernichtung gegeben hatte. Das französische Recht erlaubte damals die Verfolgung derartiger Auffassungen als »Beleidigung einer Gruppe« und »Verfälschung der Geschichte« durch private Organisationen, und Rassinier wurde tatsächlich auf dieser Grundlage von einer Häftlingsorganisation verklagt. Er wurde zu Geldstrafen und einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt, und das Gericht ordnete die Vernichtung all seiner Bücher an, aber dieses Urteil wurde später vom Obersten Appellationsgericht aufgehoben. François Duprat, ein Mitglied der Abgeordnetenversammlung und Gründer der Front National (FN), der heute von Jean-Marie Le Pen geführten politischen Partei, war ein aktiver Verbreiter von Holocaust-bestreitendem Material, bevor er durch einen von Unbekannten verübten Bombenanschlag ermordet wurde. Seine Frau wurde dabei schwer verletzt.
Seit 1974 veröffentlichte Professor Robert Faurisson von der Universität Lyon II Artikel und Bücher, in denen er die Existenz von Gaskammern in den NS-Konzentrationslagern bestritt. Zwei dieser Artikel wurden in den Jahren 1978 und 1979 in Le Monde veröffentlicht,[7] Frankreichs führender Tageszeitung. Professor Faurissons Ansichten hatten eine nicht unerhebliche Wirkung in Frankreich und erhielten einen erstaunlichen Grad an Unterstützung auf der politischen Linken. Ein längeres Interview, in dem Faurisson seine Sichtweise erläuterte, wurde anno 1979 im italienischen Magazin Storia Illustrata veröffentlicht.[8] Das Schweizer Fernsehen strahlte eine dreistündige Diskussion zwischen Faurisson und einem weiteren Revisionisten, zwei Konzentrationslager-Überlebenden und zwei orthodoxen Historikern aus. Faurisson verfaßte zudem eine Broschüre, in der er ausführte, daß das Tagebuch der Anne Frank eine Nachkriegsfälschung sei, geschrieben von ihrem Vater Otto Frank.[9] Faurissons Bücher wurden von einer politisch links eingestellten liberalistischen Vereinigung namens La Vieille Taupe veröffentlicht, die von Pierre Guillaume geleitet wird. Diese Gruppe stellte sich auf den Standpunkt, daß die fortwährende Hervorhebung des NS-Holocaust die Aufmerksamkeit von den Verbrechen anderer Nationen ablenke, weshalb sie Faurisson eine Plattform für seine Ansichten boten. Als Folge der Veröffentlichung seiner Ansichten war und ist Prof. Faurisson allen möglichen Schikanen bis hin zu physischer Gewalt ausgesetzt. Ihm wurden seine Forschungsmittel entzogen, sein Lehrstuhl entzogen und schließlich die Möglichkeit zu unterrichten genommen. Serge Thion, ein französischer Soziologe politisch linker Ansichten, organisierte eine internationale Petition zur Verteidigung von Faurissons Recht auf akademische Freiheit und Meinungsfreiheit, die auszugsweise zitiert sei:
»Dr. Faurisson war über vier Jahre lang ein respektierter Professor für französische Literatur des zwanzigsten Jahrhunderts und für Dokumentenkritik an der Universität Lyon II. Seit 1974 hat er ausführliche unabhängige historische Forschungen in der Holocaust-Frage betrieben. Als er anfing, seine Ergebnisse zu veröffentlichen, wurde Professor Faurisson einer üblen Kampagne von Schikanen, Einschüchterungen, Verleumdung und physischer Gewalt ausgesetzt mit dem plumpen Ziel, ihn zum Schweigen zu bringen. Ängstliche Beamte haben sogar versucht, ihn an jeder weiteren Forschung zu hindern, indem sie ihm den Zugang zu öffentlichen Büchereien und Archiven verweigerten.«[10]
Diese Petition wurde von 500 prominenten Personen unterzeichnet, einschließlich Professor Noam Chomsky vom Massachusetts Institute of Technology, des weltweit berühmtesten lebenden Linguisten, sowie dem antizonistischen amerikanisch-jüdischen Autor Alfred M. Lilienthal. Professor Chomsky verfaßte eine Stellungnahme, die mit seinem Einverständnis als Vorwort für eines von Faurissons Büchern verwendet wurde. Darin stellt er fest, daß Faurisson »eine Art relativ unpolitischer Liberaler« sei.[11] Er habe »keinen Beweis« gefunden, das Faurisson ein Antisemit sei, auch wenn letzterer erklärt habe, der Holocaust sei eine »zionistische Lüge«. Chomsky frug in einer späteren Publikation:
»Ist es antisemitisch, von zionistischen Lügen zu sprechen? Ist der Zionismus die erste nationalistische Bewegung in der Geschichte, die im Eigeninteresse keine Lügen zusammengebraut hat?«[12]
Und er fügte hinzu:
»[...] für diejenigen, die etwas aus dem neunzehnten Jahrhundert gelernt haben (sagen wir Voltaire), ist es eine Binsenwahrheit, die kaum der Diskussion bedarf, daß die Verteidigung der Meinungsfreiheit nicht auf solche Ansichten beschränkt ist, mit denen man übereinstimmt. Vielmehr sollte das Recht der Meinungsfreiheit gerade in jenen Fällen am heftigsten verteidigt werden, wo die Meinung als besonders abstoßend angesehen wird.«[13]
Chomsky glaubt, daß das Recht auf Meinungsfreiheit dem jeweiligen Individuum innewohnt und nicht davon abhängt, was die Behörden zulassen, weil sie es gerade für "wertvoll" erachten:
»Niemand sollte die Befugnis haben, irgend etwas zu "erlauben", und wichtiger noch: ich meine noch nicht einmal, daß der Grund für die "Erlaubnis" der Meinungsfreiheit der sei, daß Dinge, die funktionieren könnten (oder wertvoll wären) ansonsten unterdrückt werden könnten. Das Recht auf Gedankenfreiheit ist viel fundamentaler als das, und das Recht auf freie Äußerung dieser Gedanken (so dumm diese auch sein mögen) geht ebenfalls über diese pragmatischen Überlegungen hinaus. Ich bin schlicht der Überzeugung, daß weder der Staat noch irgendeine andere Behörde oder Organisation das Recht haben darf zu bestimmen, was die Leute denken und sagen. Wenn dem Staat die Macht gegeben wird, mich einzusperren, ist mein Gegenargument nicht, daß das, was ich sage, wertvoll sein könnte. Das wäre meiner Ansicht nach eine verachtenswerte Einstellung (auch wenn ich erkenne, daß dies seit langem die Standardansicht jener Leute ist, die sich "Liberalisten" nennen.)«[14]
Chomsky merkt an, daß Faurisson vorgeworfen wurde, er sei ein Antisemit und Nationalsozialist, und daß dies »schwerwiegende Vorwürfe seien, die bewiesen werden müßten.« Chomsky führt weiter aus, daß Faurisson
»[...] Briefe an die Presse geschrieben hat (die sich offenbar weigerte, diese zu veröffentlichen), in denen er das Heldentum der Kämpfer im Warschauer Getto pries wie auch im allgemeinen alle, die den "guten Kampf" gegen die Nationalsozialisten fochten. Daneben hat er selbst Broschüren veröffentlicht, in denen er die Existenz der Gaskammern bestritt.«[15]
Die französische Presse griff Chomsky für seine kompromißlose Verteidigung der intellektuellen Freiheit in der sogenannten Affäre Faurisson an, ohne ihm die Möglichkeit einzuräumen, darauf zu erwidern. Im Jahr 1981 "veränderte" ein Journalist des Le Nouvel Observateur Chomskys Antworten auf die Fragen dieses Blattes, um, mit Chomskys Worten, »sie in Übereinstimmung mit den ideologischen Bedürfnissen [des Blattes] zu bringen«. Anschließend weigerte sich diese Zeitung, seine Fragen mit den richtigen Antworten Chomskys zu veröffentlichen. Chomskys Antworten auf Angriffe der Zeitungen Le Matin de Paris, Le Monde und Les Nouvelles littéraires wurden ebenfalls nicht veröffentlicht, und Libération, so erinnert er sich,
»hat gefordert, daß ich Abschnitte mit Kritik an Frankreich und am Marxismus herausnehmen, und wenn ich mich weigerte, würden sie [meine Antwort] nicht drucken.«[16]
Er merkte dazu an:
»Es ist auffallend und einzigartig in Europa, daß sich die Presse in Frankreich regelmäßig weigert, mir ein Erwiderungsrecht auf ihre Lügen und Beleidigungen zuzugestehen, obwohl ich von einer "Debatte" lese, die angeblich vonstatten gehen soll. [...]
[...] zum einen hat Frankreich keine bürgerlich-liberalistische Tradition der angelsächsischen Art. Zum anderen gibt es schlicht einen totalitären Zug in einem großen Teil der französischen Intelligenzia. Der Marxismus-Leninismus und Stalinismus beispielsweise waren wesentlich lebensfähigere und bedeutendere Lehrmeinungen unter den Franzosen als in England oder den USA. Was man die Linke nennt, besteht insbesondere in Frankreich aus einem stark autoritären Teil.«[16]
Während der gesamten 80er Jahre setzten sich die Zivil- und Strafprozesse gegen Faurisson und andere Revisionisten fort. Im Jahr 1980 gab Faurisson folgende Stellungnahme ab:
»Die angeblichen Hitlerschen Gaskammern und der sogenannte Völkermord an den Juden stellen eine einzige geschichtliche Lüge dar, deren Hauptnutznießer der Staat Israel und der internationale Zionismus sind und deren Hauptopfer das deutsche Volk, nicht aber seine Führer, sowie das gesamte palästinensische Volk sind.«[17]
Faurisson bezog sich damit auf die Tatsache, daß der Holocaust fortwährend als Rechtfertigung für die israelischen Massaker, Unterdrückungsmaßnahmen und Enteignungen in Palästina vorgeschoben werden, sowie auf den Umstand, daß der deutsche Steuerzahler viele Milliarden DM an Reparationen sowohl an den Staat Israel als auch an individuelle Juden auf der ganzen Welt auf der Basis der Anerkennung des Holocaust als Tatsache gezahlt hat.[18] Für diese Stellungnahme wurde Faurisson 1983 vom Appellationsgericht wegen der Reduzierung seiner Forschung auf "boshafte Slogans" zur Zahlung von Wiedergutmachung an verschiedene antirassistische und Holocaust-Überlebenden-Organisationen verurteilt.
1985 verlieh die Universität Nantes Henri Roques, einem Bekannten Faurissons, den Doktortitel für Geschichte für dessen Dissertation, die die Authentizität der Geständnisse des Kurt Gerstein in Frage stellte, worin über den Betrieb von NS-Gaskammern in Belzec berichtet wird.[19] Mit einem nie zuvor gekannten staatlichen Eingriff in die akademische Freiheit verkündete der französische Minister für Höhere Erziehung im Jahr 1986 in Paris, daß Roques' Doktortitel aufgehoben worden sei. Die einseitige Entziehung eines von einer Universität verliehenen akademischen Grades stellt eine schwere Verletzung des Prinzips der akademischen Freiheit dar, einem zentralen Baustein der westlichen Zivilisation seit dem hohen Mittelalter.
Im Jahr 1990 verabschiedete die französische Abgeordnetenversammlung ein »Gesetz über die Verfälschung der Geschichte des Zweiten Weltkrieges«, das auch als Gesetz (Fabius-)Gayssot bekannt ist, benannt nach dem kommunistischen Politiker, der das Gesetz eingebracht hat. Das Gesetz Gayssot stellt das Bestreiten der Realität all jener »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« unter Strafe, für die die deutsche Führung von dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg anno 1946 verurteilt wurde. 1991 wurde Faurisson zum ersten Mal unter diesem Gesetz bestraft, weil er den Holocaust eine »historische Lüge« genannt hatte,[20] obwohl das Gericht das Gesetz, unter dem Faurisson angeklagt und verurteilt worden war, als unannehmbar verurteilt hat.
Der außerordentlich weitausgreifende Charakter dieses Gesetzes wurde deutlich, als Fabrice Saulais, ein Reporter der französischen Wochenzeitschrift Minute La France, mit dem britischen Historiker David Irving ein Interview in dessen Wohnung in London durchführte, das im Jahr 1992 in der oben genannten Zeitschrift veröffentlicht wurde. In diesem Interview machte Irving zwei Anmerkungen über den Holocaust, die, so wurde behauptet, das Gesetz brechen würden. Sowohl dem Interviewer, dem Verleger des Blattes, Serge Martinez, dem Herausgeber, als auch David Irving in London wurde daher ein kollektiver Haftbefehl zugestellt. Martinez wurde aufgrund des veröffentlichten Interviews wegen des »Vergehens [sic] der Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit« strafverfolgt, während gegen die anderen drei wegen der »Beihilfe zum Vergehen der Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit des M. Serge Martinez« ermittelt wurde, da sie alle M. Martinez erst »die Mittel zur Durchführung dieses Vergehens zur Verfügung stellten, wissend, daß sie zu diesem Zweck verwendet werden würden.«[21]
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»Panneau d'expression libre«: Redefreiheit in Frankreich: Über Politik und Geschichte darf man sich nicht zu kontrovers äußern, sehr wohl aber unterhalb der Gürtellinie |
Sogar in dem Haftbefehl griff man zur Zensur, indem einige der von Irving verwendeten Worte einfach ausgelassen wurden. Alle vier Angeklagten wurden verurteilt, einschließlich Irving, obwohl allgemein Einigkeit darüber besteht, daß dessen Wohnung in London, wo dieses »Vergehen« (sprich: das Interview) begangen wurde, außerhalb der Hoheit der französischen Justiz liegt, auch in diesem Zeitalter der europäischen Einigung. Das Gericht verurteilte Irving für dieses "Verbrechen" zur Zahlung von £500,- (damals etwa DM 1.200,-). Irving kommentierte dies wie folgt:
»Ich war seit Jahren nicht mehr in Frankreich. Entweder die französische Regierung ist übergeschnappt, oder meine Gegner befinden sich in der Phase der letzten Raserei angesichts ihrer Niederlage. Das neue französische Gesetz [...] ist eines, das jeder Historiker verabscheuen sollte. Es ist nun sogar ein strafbares Vergehen festzustellen, daß die Russen, und nicht die Nazis, die Polen in Katyn ermordeten. Es ist dazu angelegt, jede geschichtliche Debatte abzuwürgen, was genau das ist, was meine Gegner wollen.«[22]
Irving bezieht sich hier auf die Tatsache, daß 23.000 polnische Offiziere und andere Intellektuelle, die in Kriegsgefangenschaft gerieten, als die Sowjetunion 1939 in Polen einfiel, durch Stalins Geheimpolizei ermordet und in den Wäldern bei Katyn und anderswo vergraben wurden. Im Jahr 1943 wurden ihre Leichen von den Deutschen entdeckt und exhumiert. Obwohl eine von den deutschen zusammengerufene internationale Kommission nachwies, daß die Sowjets die Polen massakriert hatten, wurden die Deutschen während des Nürnberger Tribunals dennoch wegen dieses Verbrechens angeklagt und implizit verurteilt. Erst im Jahre 1990 stellte Michael Gorbatschow mit einer bewundernswerten und mutigen Geste offiziell und endgültig fest, daß der sowjetische NKVD, und nicht die Deutschen, die Katyn-Morde durchgeführt hatte, womit ein halbes Jahrhundert sowjetischer Irreführungen in dieser Sache beendet wurde.[23] Anscheinend hatte diese Nachricht Frankreich immer noch nicht erreicht.
So merkwürdig wie es erscheinen mag, aber sogar die Interpretation des Holocaust auf eine unautorisierte Weise kann zu einer Verurteilung führen. Im Jahr 1998 wurde Roger Garaudy (84), ein zum Islam konvertierter Soziologe, mit einer Geldstrafe von ca. DM 60.000,- belegt,[24] weil er behauptet hatte, der Holocaust verdiene nicht den Status eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit, sondern "bloß" den einer Grausamkeit, moralisch nicht schlimmer als die Bombardements von Hiroshima und Dresden. In seinem 1995 veröffentlichten Buch Les mythes fondateurs de la politique israélienne[25] hatte Garaudy geschrieben, der Großteil der jüdischen Opfer der Nationalsozialisten sei nicht vergast worden, sondern an Fleckfieber, Verwahrlosung und Hunger gestorben.[26] Trotz derartiger Strafverfahren gelang es den französischen Behörden bisher nicht, den Holocaust-Revisionismus zu unterdrücken, der vor allem über das Internet verbreitet wird.
Der Klassik-Professor Pierre Vidal-Naquet, dessen Mutter 1944 in Auschwitz gestorben ist, ist, wie zuvor geschrieben, der aktivste französische Gegner der Holocaust-Revisionisten. Er ist gegen Gesetze, die darauf abzielen, die Holocaust-Bestreitung zu kriminalisieren:
»Jede Gesellschaft hat ihre Sekten und Verrückte. Sie deshalb zu bestrafen, dient nur ihren Zwecken. Mit diesen Leuten verhält es sich wie mit den Agenten der Sicherheitspolizei oder wie mit Spionen. Wenn sie erst einmal identifiziert worden sind, ist es am besten, sie zu beobachten und sie nicht aus den Augen zu verlieren. Wenn man sie verhaftet oder ausweist, kommen andere, die deren Plätze einnehmen und schwerer auszumachen sind. Die strafrechtliche Verfolgung ist eine gefährlich Waffe und kann sich gegen die richten, die sie benutzen. Das 1978 von einigen antirassistischen Organisationen gegen Faurisson eingeleitete Zivilverfahren endete am 26. April 1983 vor dem Obersten Pariser Appellationsgericht, das die Ernsthaftigkeit der Forschung Faurissons anerkannte - was ziemlich empörend ist - und befand ihn nur deshalb für schuldig, weil er durch die Zusammenfassung seiner These in Slogans boshaft gehandelt habe. Deutschland hat mit der speziell gegen die Leugner des Völkermordes gerichteten Gesetzgebung experimentiert. Nach der Zahl der offenen oder verdeckten revisionistischen Veröffentlichungen in diesem Land zu urteilen, kommt man in Bedrängnis, wollte man diese Anstrengungen als sehr erfolgreich bezeichnen. Vielleicht ist Verachtung hier eine bessere Waffe.«[27]
Kanada: Der Holocaust vor Gericht
Kanada hat sich unter den englischsprachigen Ländern am weitesten von der rechtlichen Absicherung der Redefreiheit entfernt. Es ist recht außergewöhnlich, wie schnell die kanadischen Behörden Gesetze zur Beschränkung der Meinungsfreiheit durchgesetzt haben und wie eifrig sie diese Gesetze durchsetzen. Ursula Owen, Herausgeberin des in London erscheinenden Magazins Index on Censorship, schrieb diesbezüglich jüngst:
»Die inzwischen berühmte Kampagne von [den US-Feministinnen] Catherine MacKinnon und Andrea Dworkin zum Verbot der Pornographie basiert auf deren Überzeugung, daß Pornographie tatsächlich zum Haß aufstachele: Sie behandele Frauen als sexuelle Objekte und unterwerfe sie in abscheulicher Weise den Männern. Obwohl es ihnen nicht gelang, die Gerichte der USA zu überzeugen, führten die kanadischen Gesetzgeber ein scharfes Zensurgesetz ein. Aber die ersten Autoren, die unter diesem neuen Gesetz verurteilt wurden, waren nicht jene, die die Feministinnen im Sinn hatten. Es handelte sich vielmehr um prominente homosexuelle Autoren, eine radikale schwarze Feministin, der vorgeworfen wurde, zum Rassenhaß gegen Weiße aufzustacheln, sowie Frau Andrea Dworkin selbst. Jene Liberale, die vor der Einführung solcher Zensurgesetze gewarnt hatten, sahen sich nun bestätigt.
Zensur rächt sich: die Zensoren werden selbst zensiert. Das mächtige und schmerzliche Paradox von Gesetzen gegen Haßreden ist, daß sie sich immer wieder gegen jene gewandt haben, die wir eigentlich als Opfer von Haßreden ansehen würden. In Osteuropa und der ehemaligen Sowjetunion wurden Gesetzte gegen Verleumdungen und Beleidigungen mißbraucht, um die Kritiker der kommunistischen Regime zu verfolgen. In der Türkei wurden ähnliche Gesetze benutzt, um den türkischen Wissenschaftler Ismail Besiki zu verfolgen, weil er in seinen Werken über die Menschenrechtsverletzungen an der kurdischen Bevölkerung in seinem Land geschrieben hatte. Zu Zeit der Apartheid wurden Südafrikas Gesetze gegen Haßreden systematisch gegen die Opfer seiner rassistischen Politik angewandt. Sogar Alex Haileys Buch Roots wurde verboten, weil bei den schwarzen Zuschauern "wahrscheinlich das Rassebewußtsein polarisiert werden würde".«[28]
Diese Einsichten scheinen kanadisches Territorium noch nicht erreicht zu haben. Zusätzlich zu diesen recht scharfen Gesetzen gegen "Aufstachelung zum Rassenhaß", "Gruppendiffamierung" und dergleichen hat Kanada zudem eine "Menschenrechtsgesetzgebung" eingeführt, der es Organisationen ermöglicht, bei der Regierung das Verbot bestimmter Bücher, Periodika oder auch Internetinhalte zu beantragen, mit deren Inhalte sie nicht einverstanden sind. Im Erfolgsfall ist es dann sowohl verboten, die entsprechende Publikation zu verkaufen als auch ins Land einzuführen. Der kanadische Zoll besitzt heute einen langen Index verbotener Schriften. Sobald er eine dieser Schriften im Besitz eines Einreisenden oder bei zur Einfuhr bestimmten Warenlieferungen findet, werden diese beschlagnahmt. Man mag es glauben oder nicht, aber auf diesem Index befinden sich Titel wie Der Antichrist von Friedrich Nietzsche, ein Meilenstein der westlichen Philosophie; Ein Tag im Leben des Iwan Denisovich von Alexander Solschenitzin, das 1961 sogar in der Sowjetunion rechtmäßig veröffentlicht wurde; der US-Verschwörungstheorie-Bestseller None Dare Call it Conspiracy (Keiner wagt, es Verschwörung zu nennen) von Gary Allen;[29] The Life of an American Jew in Racist, Marxist Israel (Das Leben eine US-Juden im rassistischen, marxistischen Israel) von Jack Bernstein,[30] ein autobiographischer Bericht eines nach Israel eingewanderten US-Amerikaners, der vom Gelobten Land enttäuscht wurde und daraufhin in die Staaten zurückkehrte; gleichfalls auf diesem Index befindet sich Britain's Blunder,[31] eine Kritik an der britischen Außenpolitik vor und während dem Zweiten Weltkrieg von Peter Nicoll, einem schottischen Geistlichen. Zudem befinden sich auf dieser Liste zahlreiche Werke der Holocaust-Bestreiter, des historischen Revisionismus', Anti-Zionismus', Rassismus' und der Pornographie. Daneben findet man dort auch schlicht eigenartige Titel zusammen mit solchen über das Aufbrechen von Schlössern, die Identifizierung von Fälschungen sowie über Rache- und Mordmethoden.[32] Im Jahr 1984 (sic!) wurde das bekannteste aller holocaust-revisionistischen Bücher, Prof. A. R. Butz' The Hoax of the Twentieth Century (Der Jahrhundertbetrug),[33] auf Antrag der Menschenrechtsliga (sic!) von B'nai B'rith auf diese Liste gesetzt. Die königlich-kanadische Polizei ging sogar soweit, unter Anführung dieser Liste die Beschlagnahmung dieser Bücher in der Bibliothek der Universität von Calgary zu rechtfertigen.[34]
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Presserummel um Ernst Zündel beim zweiten Zündelprozeß anno 1988 in Toronto. |
Vielleicht sollte man das Motto der königlich-kanadischen Polizei »The Mounties always get their man« umändern in: "Die Mounties kriegen immer ihre Bücher"
1985 stand Ernst Zündel, ein nach Kanada ausgewanderter Deutscher, der sich dort seit Jahren offen im nationalsozialistischen Sinne politisch betätigt hatte, wegen der »Verbreitung wissentlich falscher Nachrichten« zum ersten Mal vor Gericht, ein Delikt, das in Kanada aufgrund eines obskuren mittelalterlichen Gesetz verboten war. Vorgeworfen wurde Ernst Zündel, zwei Broschüren vertrieben zu haben:
1. The West, War and Islam (Der Westen, der Krieg und der Islam), in der ausgeführt wird, die Freimaurer, Marxisten, Banker und Zionisten hätten sich verschworen, die Welt zu beherrschen.
2. Did Six Million Really Die? (Starben wirklich Sechs Millionen?), das von Richard Verrall, einem prominenten Mitglied der britischen National Front, unter Pseudonym veröffentlicht worden war. Diese Broschüre wird seit den 70er Jahren weltweit in vielen Sprachen verbreitet und wurde im Jahr 1974 von dem berühmten Autor Colin Wilson in der britischen Literaturzeitschrift Books and Bookmen wohlwollend rezensiert.
Das Verfahren gegen Zündel artete tatsächlich in ein Verfahren gegen den Holocaust selbst aus, bei dem Experten von beiden Seiten ihre Argumente für und wider die Wahrheit der Holocaust-Geschichte vortrugen. Zündel wurde wegen der ersten Broschüre freigesprochen, wegen Did Six Million Really Die? aber zu 15 Monaten Haft verurteilt. Das Urteil wurde 1987 vom Berufungsgericht in Ontario aufgehoben sowie die Neuverhandlung angeordnet. Der zweite Zündel-Prozeß fand dann 1988 statt, bei dem wiederum die Experten beider Seiten ihr Für und Wider bezüglich der Historizität des Holocaust darlegten.[35] Während dieses Verfahrens begab sich Fred A. Leuchter, der in den USA verschiedentlich Hinrichtungseinrichtungen in mehreren Staaten entworfen und gebaut hatte, nach Auschwitz und Majdanek, um über die dortigen angeblichen Hinrichtungsanlagen einen forensischen Bericht anzufertigen. In diesem Bericht kam er schließlich zu dem Schluß, daß diese Anlagen niemals für Menschenvergasungen hätten verwendet werden können.[36] Zündel wurde erneut zu einer Haftstrafe von 9 Monaten verurteilt und umgehend verhaftet, nach Einlegung der Revision jedoch innerhalb weniger Tage wieder auf freien Fuß gesetzt. 1992 aber kassierte Kanadas Oberster Gerichtshof dieses Urteil und hob das Strafgesetz, unter dem Zündel verurteilt worden war, auf, da es zu vage sei und möglicherweise auch legitime Formen der Meinungsäußerung einschränke.[37] Dies war ein signifikanter Sieg für die freie Rede in Kanada.
Zündel steht aber dennoch zur Zeit vor Gericht, nämlich vor der Kanadischen Menschenrechtskommission (sic!), weil er angeblich eine in den USA befindliche Internetseite aufbaut und unterhält, auf der sich »Haßliteratur« befinden soll. Zündel hat zwar bestritten, den Inhalt dieser Seite zu bestimmen, seine Ex-Frau sagte jedoch aus, daß er alles Material, was auf dieser Seite veröffentlicht wird, entweder selbst schreibt oder doch zumindest genehmigt. Dies ist das erste Mal, daß Kanadas "Menschenrechts"-Gesetzgebung auf das Internet angewendet wird.[38]
Das Beispiel Kanadas ist eine schreckliche Warnung für das, was selbst in einem Land mit angelsächsischem Rechtssystem passieren kann, wenn man Einschränkungen der Meinungsfreiheit einfach hinnimmt.
BR-Deutschland: Jenseits von Kafka und Orwell
Die Bundesrepublik Deutschland besitzt die schärfsten Zensurgesetze in der gesamten westlichen Welt, und in mancherlei Hinsicht sogar auf der ganzen Welt.[39] Es wird noch nicht einmal behauptet, daß die dortigen Zensurgesetze mit liberalen, menschenrechtlichen Prinzipien übereinstimmen. Mehr als 2400 Videos und CDs sowie etwa 200 Filme sind dort indiziert, die überwiegend Pornographie, Blasphemie, Horror und Gewaltverherrlichung zeigen. Sogar fast jeder für Erwachsene zugelassene Film wird beschnitten. Hunderte von Büchern, Comics, Zeitschriften und Tonaufnahmen sind aus den gleichen Gründen indiziert. Bücher mit Titeln wie Kochen mit Canabis und Bewußtseinserweiternde Chemie sind genauso indiziert wie die Romanform des Horrorfilms Nightmare in Elm Street. Sogar die Tonaufzeichnungen der BBC-Sendungen Death and Horror und More Death and Horror sind indiziert.[40]
Ganz abgesehen von dieser kulturellen und künstlerischen Zensur ist aber auch die politische Zensur sehr streng, mit massiven Beschränkungen für "extremistische" Propaganda, ob nun vom linken oder vom rechten politischen Flügel. Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 gibt es dort strenge Gesetze, die sich sowohl gegen die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als auch gegen die Veröffentlichung historischer Argumente wenden, mit denen Hitler und das Dritte Reich entlastet oder gar gelobt werden. So wurden beispielsweise die Verfasser von Broschüren verfolgt, in denen die Echtheit des Tagebuchs der Anne Frank bestritten wurden. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften veröffentlicht in ihrem Periodikum regelmäßig einen »Index« jugendgefährdender Literatur, auf der sich neben Holocaust-revisionistischem Material, nationalsozialistischen politischen Werken und sonstigen Schriften, die Teilaspekte der Dritten Reiches entlasten oder rühmen, auch Biographien von deutschen Helden des Zweiten Weltkriegs wie Erich Kerns Adolf Hitler und das Dritte Reich befinden. All diese Werke dürfen nicht öffentlich angeboten und nur an Erwachsene verkauft werden. Daneben gibt es eine öffentlich bislang nicht zugängliche, von deutschen Strafgerichten erstellte Liste streng verbotener Literatur, deren Herstellung, Vorrätighaltung und Verbreitung streng bestraft wird.[41] Es ist in Deutschland zudem verboten, neue Ausgaben von Mein Kampf zu verkaufen oder zu veröffentlichen, "Nazi-Sprüche" zu verbreiten, den Film Triumph des Willens öffentlich aufzuführen, der 1936 unter der Regie von Leni Riefenstahl gedreht wurde und den Nürnberger Reichsparteitag des Jahres 1934 nachvollzieht. Weiterhin ist es verboten, germanische Runenzeichen zu verwenden - also nicht nur das Hakenkreuz und die SS-Rune - sowie NS-Devotionalien öffentlich auszustellen oder anzubieten. Orden des Dritten Reiches, auf den Hakenkreuze oder SS-Runen abgebildet sind, wurden nach dem Kriege mit neuem Aussehen wiederaufgelegt und als Ersatz jenen überreicht, die auch in den Augen der noch jungen Republik diese Auszeichnungen tragen durften. Diese deutschen Gesetze werden mit massiven Mitteln durchgesetzt: mit Durchsuchungen von Wohnungen und Gewerbebetrieben, mit der von Gerichten angeordneten Vernichtung eingezogener Literatur sowie aller Mittel, die zu ihrer Herstellung dienten, sowie mit zum Teil langjährigen Freiheitsstrafen gegen die Verbreiter dieser Literatur. Paul Oppenheimer, Professor für Englisch und vergleichende Literaturwissenschaft am City College in New York, frug daher:[42]
»Ist es nicht eine groteske Ironie, die für einen Anhänger der reinen Lehre von der freien Rede außerordentlich schwer mit Gleichgültigkeit hinzunehmen ist, daß 60 Jahre nach der von den Nazis durchgeführten Verbrennung von Büchern von Mann, Freud, Zola, Proust, Remarque und Einstein auf einem Platz gegenüber der Universität von Berlin die letzte demokratische Regierung des zwanzigsten Jahrhunderts sich an der gleichen Art von Unterdrückung der freien Meinungsäußerung beteiligt, auch wenn es diesmal Nazi-Ideen sind? Ist es nicht so, daß die deutsche Geschichte fortfährt, jenem altbekannten eingeengten Pfad zu folgen?«
Natürlich wendet sich die heutige Zensur lange nicht mehr nur gegen das, was Oppenheimer hier als »Nazi-Ideen« beschreibt. Vielmehr unterliegt mehr und mehr alles, was vom rechten politischen Spektrum an fundamentaler politischer, gesellschaftlicher oder historiographischer Kritik vorgelegt wird, den verschiedenen, immer weiter ausufernden deutschen Zensurmaßnahmen. Dennoch aber werden diese Beschränkungen von den meisten gebildeten Deutschen gutgeheißen. Thomas Lundmark, ein US-Professor für anglo-amerikanisches Recht an der Universität Münster, bemerkte hierzu bereits 1970:[43]
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Recht gegen Rechts: diese Broschüre wird von offiziellen bundesdeutschen Stellen in Auflagen von vielen Hunderttausend kostenlos unter das Volk gebracht. Da definitionsgemäß 50% aller Deutschen rechts der Mitte sind, werden mit derartigem Orwell'schen Neusprech 40 Millionen Deutsche ausgegrenzt und kriminalisiert: »Rechts = Nazi« |
»Niemals während meiner vielen Jahre in Deutschland habe ich in den vielen Gesprächen auch nur einen Deutschen getroffen, der sich für die Aufhebung dieser Verbote eingesetzt hat.«
Diese Einstellungen sind der Grund für die Strenge der deutschen Gesetze gegen das Bestreiten des Holocaust. Der Hamburger Richter Dr. Wilhelm Stäglich, der während des Krieges als Soldat in Auschwitz stationiert war, schrieb ein Buch, in dem er die Beweisgrundlage der Behauptungen über das Lager Auschwitz analysierte und schlußfolgerte, es habe dort keine Vernichtung stattgefunden. Die deutsche Justiz verbot dieses Buch und ordnete die Vernichtung aller bisher nicht verkauften Exemplare an sowie aller Mittel, die zur Herstellung des Buches gedient hatten. Das Bundesverfassungsgericht entschied letztlich, daß die Freiheit der Wissenschaft nicht gewährt werden könne, wenn etwa durch die Leugnung des Holocaust die Juden in ihrer Menschenwürde angegriffen werden.[44]
Dr. Stäglich wurde zwangsweise in den Ruhestand versetzt und man kürzte ihm seine Pension. Die Universität Göttingen entzog ihm schließlich das Recht zur Führung seines Doktortitels, das sie ihm im Jahr 1951 verliehen hatte. Dies erfolgte auf Grundlage eines 1939 von Adolf Hitler erlassenen Gesetzes, das es ermöglicht, Personen, die zur Tragung eines akademischen Grades unwürdig sind, denselben zu entziehen bzw. zu verweigern.
Thies Christophersen, ein ehemaliger Wehrmachtssoldat, der in einer landwirtschaftlichen Versuchsstation nahe dem Lager Auschwitz eingesetzt war, schrieb über seine Erlebnisse dort und die darauf fußenden Ansichten und Erkenntnisse mehrere Broschüren, in denen er bestreitet, es habe ich Auschwitz eine Vernichtung gegeben. Er wurde deshalb strafrechtlich und gesellschaftlich verfolgt und bestraft und floh schließlich ins Exil, wo er 1997 starb.
1991 organisierte der damalige Vorsitzende der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands, Günter Deckert, eine Veranstaltung, während der Fred A. Leuchter, ein US-Experte für Hinrichtungstechnologien, seine Erkenntnisse vortrug, die er bei der Erstellung des überhaupt ersten forensischen Berichtes über die angebliche Vernichtung im KL Auschwitz gewonnen hatte. Er vertrat dort die Ansicht, daß die Vergasung von Juden in Auschwitz technisch unmöglich gewesen sei. Deckert wurde dafür 1993 zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Bemerkenswert an diesem Urteil war, daß man Deckert zugute hielt, er habe nur freien Herzens seine Auffassung geäußert und sei zudem eine charakterstarke Persönlichkeit, eine guter Familienvater und Patriot, der den Widerstand der Deutschen gegen jüdische Forderungen stärken wolle. Diese Urteilsbegründung war in den Augen vieler Medien und Politiker freilich selbst ein skandalöses Vergehen. Folglich sah sich der Bundesgerichtshof Anfang 1994 gezwungen, das Urteil aufzuheben und eine neue Verhandlung anzusetzen. Als Grund wurde angeführt, zu einer Verurteilung wegen Aufstachelung zum Haß reiche es nicht aus, nur den Holocaust »geleugnet« zu haben. Es müsse vielmehr bewiesen werden, daß Deckert mit den NS-Ideologie sympathisiere und mit seiner Leugnung beabsichtigt habe, die Opfer des Holocaust zu verunglimpfen und zu erniedrigen.[45] Ferner wurden zwei der drei an der Verurteilung Deckerts beteiligten Richter zwangsweise "wegen Krankheit" beurlaubt und der berichterstattende Richter Orlet schließlich sogar in den zwangsweisen Ruhestand versetzt. In der Öffentlichkeit ernsthaft erwogene Pläne, ihn wegen Rechtsbeugung sogar selbst vor Gericht zu stellen, wurden aber nicht weiter verfolgt. Um zukünftig derart milde Verurteilung von »Holocaust-Leugnern« zu verhindern, beschloß der Bundestag im Sommer 1994 eine massive Verschärfung der entsprechenden Zensurbestimmungen, die eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren auch für den Wissenschaftler von Weltruf vorsieht, der wissenschaftlich nachzuweisen versucht, den Holocaust habe es nicht gegeben. Deckert wurde im Jahr 1995 seinem ihm gesetzlich zustehenden Richter entzogen und von dem offenbar ideologisch gefestigteren Landgericht Karlsruhe zu zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt, da ihm "nachgewiesen" wurde, daß er durch seine Mimik, Gestik und Wortwahl die Ausführungen Leuchters gutgeheißen habe, womit den Forderungen des BGH genüge getan sei. Inzwischen wurde Deckert mehrfach wegen ähnlicher "Delikte" verurteilt, andere Verfahren sind noch in der Schwebe. Es ist abzusehen, daß seine Gesamtstrafe weit über fünf Jahre liegen wird - für die Organisation einer wissenschaftlichen Veranstaltung, für den Verkauf wissenschaftlicher Bücher und für die Abfassung privater provokativer Briefe an jüdische Persönlichkeiten.
1993 wurde David Irving vom Münchner Landgericht zu einer Geldstrafe von DM 30.000 verurteilt, weil er bei einem Vortrag geäußert hatte, die den Touristen im Stammlager Auschwitz gezeigte Gaskammer sei eine Fälschung. Anschließend wurde Irving das Einreise- und Aufenthaltsrecht für Deutschland auf immer entzogen und ihm jeder Zutritt zu öffentlichen deutschen Archiven verboten. Heute aber berichtet sogar die Verwaltung des Auschwitz-Museum auf Nachfrage von Besuchern, daß die heute zu besichtigende Gaskammer eine Nachkriegsrekonstruktion sei, angefertigt aufgrund von Zeugenaussagen. Zudem gibt es sogar unter etablierten Wissenschaftlern die Meinung, im Stammlager habe es womöglich gar keine Gaskammer gegeben, so etwa Robert van Pelt in Auschwitz: 1275 to the Present (S. 363f.).
1994 entschied das Bundesverfassungsgericht wiederum, daß die Holocaust-Leugnung nicht vom Menschenrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung oder der Wissenschaft gedeckt sei und bestätigte damit das von der Bundesregierung erlassene Einreise- und Aufenthaltsverbot für den britischen Historiker David Irving. 1995 wurde Ewald Althans wegen Holocaust-Bestreitung zu einer Gefängnisstrafe von 31/2 Jahren verurteilt. 1992 hatte er gegenüber den sich in Auschwitz versammelten Touristen folgendes geäußert:[46]
»Dies war kein Todeslager. Es war ein Konzentrationslager, wie es die Juden für die Palästinenser in Israel gebaut haben.«
Dies wurde für einen Dokumentarfilm des Titels Beruf: Neo-Nazi inszeniert, der seinerseits verboten wurde, weil er jeden kritischen Kommentar über die Neonazibewegung vermissen ließ. Während seines Strafverfahrens stellte sich heraus, daß Althans selbst ein bezahlter Agent der Bundesregierung war. Er wurde daher auch nach nur drei Wochen Haft wieder entlassen.
Im Jahr 1995 wurde die Redaktion einer rechten Zeitung gestürmt und eine Ausgabe beschlagnahmt, in der ein dänisches Buch besprochen wurde, das den Holocaust bestreitet. 1995 sprach ein Hamburger Gericht einen Angeklagten frei, der über ein Nationales Infotelefon die Ansicht verbreitet hatte, der Film Schindlers Liste sei deshalb so erfolgreich, weil er den »Auschwitz-Mythos« beschwöre. Der Aufschrei der Medien danach war so groß, daß man den Angeklagten erneut vor Gericht stellte.
Die Tatsache, daß die Bestreiter des Holocaust die Gerichtsverfahren rechtmäßig dazu benutzen, ihre Ansichten und Meinungen durch Erläuterungen und Beweisführungen zu rechtfertigen, wird ihnen zunehmend ebenfalls als verwerfliche Verhaltensweise vorgeworfen, etwa indem ausgeführt wird, sie würden die Gerichtsverfahren zur Verbreitung ihrer Propaganda mißbrauchen. Dergestalt wird es diesen Angeklagten zunehmend verwehrt, zu den eigentlichen Anklagepunkten, nämlich zu ihrer Meinung, Stellung zu nehmen. Die Tatsache, daß sich die derart Verfolgten als Märtyrer des Kampfes für die Meinungsfreiheit darstellten, versucht man ihnen ebenfalls übelzunehmen.
Manchmal überschreiten die Strafverfolgungsmaßnahmen in Deutschland klar die sogar von Orwell und Kafka gezeichneten Grenzen. 1990 leitete Günter Deckert eine Veranstaltung, bei der angekündigt wurde, Irving würde dort seine Auffassung zum Holocaust darlegen. Daher waren bei diesem Treffen auch Kriminalbeamte anwesend, die die ganze Veranstaltung auf Video aufnahmen. Tatsächlich aber ging Irving während seiner Rede gar nicht auf den Holocaust ein. Deckert wurde aber dennoch wegen dieser Veranstaltung verfolgt und zu weiteren zwei Jahren Gefängnis verurteilt, weil das Gericht nach Kenntnisnahme des Videos zu der Auffassung gelangte, daß Irving die Absicht gehabt habe, den Holocaust zu leugnen, und daß Deckert daher als Veranstalter als sein Gehilfe anzusehen sei. Zur Zeit ist Günter Deckert immer noch wegen dieses und ähnlicher »Verbrechen« in Haft. Während einer anderen Veranstaltung wiederholte Irving die Aussage von Dr. Piper, dem Direktor des Auschwitz-Museums, daß sich die Anzahl der in Auschwitz umgekommenen Menschen statt der bisher behaupteten vier Millionen nur auf 1,1 Millionen belaufe. Auch für diese Aussage wurde Irving mit einer Geldstrafe von DM 30.000 belegt, und man verweigerte ihm zudem die Anhörung des Entlastungszeugen Dr. F. Piper. Tatsächlich gehen die meisten Historiker heute davon aus, daß Pipers Zahl wesentlich genauer ist als die früher genannte.
Die Gefahren, die in dieser Umgangsweise mit dem Holocaust-Revisionismus liegen, werden von Ronald Dworkin, Professor der Rechte an der Universität Oxford und energischer Verfechter des Rechts auf freie Meinungsäußerung in diesem wie in allen anderen Fällen, wie folgt beschrieben:[47]
»Es ist nicht nachvollziehbar, daß die Erlaubnis für Fanatiker, den Holocaust zu leugnen, die Gefahr faschistischer Gewalt in Deutschland erhöhen würde. Dort werden in der Tat brutale antisemitische Verbrechen begangen, parallel zu ebenso brutalen Verbrechen gegen Immigranten, und rechte Gruppierungen sind zweifellos für vieles davon verantwortlich.[[48]] Aber diese Gruppen haben es nicht nötig, Hitlers Abschlachtung der Juden zu leugnen, um die Bewunderer Hitlers zu ermuntern, ihrerseits Juden anzugreifen. [...] Wir dürfen das Prinzip nicht billigen, daß Meinungen dann verboten werden dürfen, wenn diejenigen, die an der Macht sind, davon überzeugt sind, daß diese Meinungen falsch sind, oder wenn sich bestimmte Gruppierungen durch die Verbreitung dieser Ansichten verletzt fühlen. Die Kreationisten, die es in den zwanziger Jahren fertigbrachten, die Bücher Darwins aus den öffentlichen Bibliotheken zu verbannen, waren von ihrer Ansicht über die Geschichte der Arten genauso überzeugt wie wir heute von der Richtigkeit der Geschichtsschreibung Deutschlands überzeugt sind. Auch diese Menschen handelten zum Schutze von Menschen, die sich durch diese neue Lehre im Kern ihrer Seins gedemütigt sahen. Die moslemischen Fundamentalisten, die das Buch von Salman Rushdie verboten, sind überzeugt davon, daß Rushdie im Unrecht ist, und auch sie handelten, um Menschen zu beschützen, die zutiefst unter dem litten, was sie als abscheuliche Beleidigung ansahen. Jedes Gesetz gegen Gotteslästerung, jede Bücherverbrennung und jede Hexenjagd rechts wie links wurde mit den gleichen Gründen gerechtfertigt: daß damit fundamentale Werte vor ihrer Entweihung geschützt werden.
Man hüte sich vor Prinzipien, denen man nur solange zustimmen kann, wie sie in der Hand von Leuten sind, die denken wie man selbst. Es ist verführerisch zu sagen, Deutschland sei in einer besonderen Lage, daß der Holocaust jenseits aller normalen historischen Ereignisse liege und deshalb überall Ausnahmen erfordere, einschließlich der Redefreiheit. Aber viele andere Gruppen halten ihre Lage gleichfalls für außerordentlich. [...] Schwarze zum Beispiel empfinden Bücher wie etwa das von Herrnstein und Murray The Bell Curve,[[49]] in dem die These vom genetisch bedingten Intelligenzunterschied zwischen den Rassen vertreten wird, als zutiefst empörend, und an manchen Universitäten der USA werden Professoren, die Geschichte in einer Weise lehren, die manche Minderheiten als beleidigend empfinden, geächtet und bestraft. Wir würden keine Menschen an der Macht wissen wollen, die diese Art der Biologie oder Geschichte für schlicht falsch halten und die Macht hätten, sie zu verbieten. Zensur ist oftmals das Kind von Unzufriedenheit, und Leute, die meinen, die Geschichte sei ihnen gegenüber ungerecht gewesen - was viele moslemische Fundamentalisten und andere Gruppen glauben, genauso wie viele Schwarze - werden wahrscheinlich nicht akzeptieren, daß nicht auch ihre Position außerordentlich sei.
Ich weiß, wie stark die Tendenz zur Zensur momentan in Deutschland ist; ich weiß, daß anständige Leute kein Verständnis für abstrakte Prinzipien haben, wenn sie Schlägertypen mit Pseudo-Hakenkreuzen sehen, die vorgeben, der monumentalste, kaltblütigste Völkermord der Geschichte sei eine Erfindung seiner Opfer. Diese Schlägertypen erinnern uns an das, was wir häufig vergessen: die hohen, manchmal unerträglichen Kosten der Freiheit. Aber die Freiheit ist sogar wichtig genug, um ihre etwas zu opfern, was wirklich schmerzt. Menschen, die ihre Freiheit lieben, sollten sie nicht den Feinden der Freiheit als Geisel überlassen, wie etwa Deckert und seinen widerlichen Kollegen, auch nicht angesichts der gewalttätigen Provokationen, die sie inszenieren, um uns zu versuchen.«[50]
Die Vereinigten Staaten: Redefreiheit
Der Erste Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten garantiert, daß das Recht jedes Individuums auf Freiheit der Rede und der Medien von der Regierung nicht eingeschränkt werden darf. Dies ist eine der wenigen in der US-Verfassung enthaltenen Freiheiten, die vom Obersten US-Gerichtshof aus prinzipiellen Gründen durchweg bewahrt worden ist. Dieses Recht wird von aufgeklärten Amerikanern kulturell angenommen und juristisch verteidigt, und das aus gutem Grund. Es hat nämlich in der US-Gesellschaft immer zahlreiche mächtige Kräfte gegeben, die jene Meinungen, die ihnen nicht gefielen, unterdrücken und gesetzlich bestrafen wollten. So verbot zum Beispiel im letzten Jahrhundert ein Generalsekretär der US-Post die Verbreitung von Material über die Post, in dem die Sklaverei verurteilt wurde. Ein anderer verbot die Versendung freidenkerischer und agnostischer Schriften. Von seiten der Bundes-, Staats- und lokalen Behörden hat es eine Vielzahl von Versuchen gegeben, die Verbreitung unerwünschten Materials zu unterbinden: angeblich pornographische Werke aus Kunst und Literatur, radikale politische Ansichten (wie Material pro und contra Rassismus), Informationen über Geheimdienste, unautorisierte Heilmittel zur Krebsbekämpfung, die von den Gesundheitsbehörden nicht genehmigt waren, Informationen, wie man seine eigenen Atomwaffen baut, Material über Drogen sowie unzählige Unterlagen politischer Dissidenten. Die Verhaftung des Kinomanagers von High Point (North Carolina) im Jahr 1967 war womöglich der außergewöhnlichste Fall US-amerikanischer Zensur. Dem Manager wurde ungesetzliche Pornographie vorgeworfen, weil in dem von ihm vorgeführten Film Hawaii angeblich obszöne Szenen vorkamen, nämlich die Einblendung barbusiger eingeborener Frauen. Die Vorwürfe ruhten auf einem lokalen Erlaß aus der Mitte des 19. Jahrhunderts.[51] Glücklicherweise hat eine mutige und engagierte Minderheit von Amerikanern in Organisation wie der American Civil Liberties Union durch ihre Aktivitäten den Ersten Zusatz bisher erfolgreich gegen derartige Absurditäten verteidigt, indem sie gegen derartige Zensurversuche mit rechtlichen Maßnahmen einschritten, wenn nötig sogar bis zum Obersten Gerichtshof. So erinnert sich zum Beispiel Aryeh Neier, heute Vorsitzender des Open Society Institute in New York:[52]
»1977 half ich einer Gruppe amerikanischer Nazis bei der Verteidigung ihres Rechts auf Redefreiheit. Dieser Fall hatte nichts Ungewöhnliches an sich: Die American Civil Liberties Union hat immer wieder auch Nazis verteidigt, Mitglieder des Ku-Klux-Klan und andere, die Haßreden verbreiten. Dennoch kam es in diesem Fall zu einer Kontroverse wegen der dramatischen Situation: die Nazis wollten durch die Stadt Skokie in Illinois marschieren, einer Stadt mit einem hohen Anteil an Holocaust-Überlebenden. Ich dachte damals und denke dies auch noch heute, daß es wichtig war, auch für diese abstoßende Gruppierung das Recht auf Redefreiheit zu verteidigen. [...] Parallel zu den verschiedenen, sich über 15 Monate hinziehenden Gerichtsverfahren kam es zu landesweiten hitzigen Debatte, bei denen viele Menschen meinten, man solle den Nazis nicht erlauben zu demonstrieren. Einige bemühten die Doktrin der "eindeutigen, gegenwärtigen Gefahr", die vom Obersten Gerichtshof in einigen Fällen der Beschränkung der Redefreiheit angewendet worden war. Diese Doktrin stammt aus der Zeit des Ersten Weltkrieges, während der es zu etwa 1.900 Strafverfahren gegen Personen kam, die sich in friedlicher Weise gegen die Kriegsanstrengungen der USA wandten, was damals als subversive Tätigkeit bestraft wurde. Zu den bekannteren Fällen jener Zeit gehört auch die Strafverfolgung des Führers der American Socialist Party, Eugen V Debs, dessen Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurde. Die restriktive Auslegung dieser Doktrin wurde 1951 sogar noch verschärft, als der Oberste Gerichtshof während der strafrechtlichen Verfolgung der obersten 11 Parteiführer der US-Kommunisten feststellte, daß die Regierung im Falle einer Verschlechterung des politischen Klimas ermächtigt sei, Personen zu verhaften, die dieser Klimaverschlechterung Vorschub leisten. Wenn der Oberste Gerichtshof auf diesem Rechtsstandpunkt verharrt wäre - er hat sich später davon gelöst -, hätte er der Regierung ein mächtiges Werkzeug in die Hand gegeben, um jede Art von Meinungsäußerung zu unterbinden, die die Mächtigen anstößig finden. [...] Die Redefreiheit ist ultimativ der letzte große Schutz gegen jene Art von Verbrechen, wie sie in Ruanda und im ehemaligen Jugoslawien geschehen sind, und auch gegen jene Verbrechen, zu denen Julius Streicher in Nazi-Deutschland aufstacheln konnte.«
Als Ergebnis der erfolgreichen Verteidigung der freien Rede konnte sich in den USA der Revisionismus frei entwickeln, da es der Regierung ausdrücklich verboten ist, derartige Aktivitäten zu unterdrücken. Dieser juristische Schutz hat die USA in den letzten Jahrzehnten zum Zentrum des Revisionismus gemacht. So wurde im Jahr 1978 in Kalifornien das Institute for Historical Review (IHR) mit dem Zweck gegründet, den Holocaust-Revisionismus wie auch andere revisionistische Interpretationen der Geschichte des 20. Jahrhunderts mit Schwergewicht auf dem Zweiten Weltkrieg zu fördern. Das IHR veröffentlicht Bücher und das Journal of Historical Review, um seine Ansichten zu verbreiten. Zudem veranstaltete es bis vor einigen Jahren jährlich Konferenzen, auf denen Revisionisten aus aller Welt ihre Ansichten und Erkenntnisse vortrugen.
Glücklicherweise befinden sich in den USA eine Anzahl prominenter amerikanischer Juden unter den freimütigsten Unterstützern des Ersten Zusatzes, wie etwa Professor Alan M. Dershowitz von der Havard Law School. Tatsächlich habe ich sogar gehört, daß Prof. Dershowitz, der den Holocaust-Revisionismus in vielen gedruckten Beiträgen verurteilt hat, dennoch das Journal of Historical Review für die Havard-Bibliothek abonniert habe, um damit seinen Einsatz für die freie Meinungsäußerung auch für jene zu demonstrieren, die er verachtet.
Deborah Lipstadt, die an der Emory Universität in Atlanta, Georgia, den Lehrstuhl für moderne jüdische und Holocaust-Studien besitzt und zu den prominentesten akademischen Gegnern des Holocaust-Revisionismus in den USA gehört, hat dazu einen etwas abweichenden Standpunkt. Während sie sich dafür einsetzt, daß den Revisionisten die Nutzung akademischer Institutionen und der Medien zur Selbstdarstellung verwehrt wird - und sie tut alles, damit sich eine derartige Politik überall durchsetzt -, spricht sie sich aber dennoch gegen jeden Versuch der Regierung aus, derartige Ansichten zu verfolgen. Sie schreibt:[53]
»Die Leugner haben jedes Recht, ihre Verleumdungen an jeder Straßenecke zu verbreiten. Sie haben das Recht, ihre Artikel und Bücher zu veröffentlichen und sich zu versammeln. Aber das Recht auf freie Rede ist keine Garantie dafür, wie eine "andere Seite" in einer legitimen Debatte behandelt zu werden, noch garantiert dies die Veröffentlichung von Zeitungskolumnen oder Sendezeit in Funk und Fernsehen. Und am wichtigsten ist, daß dieses Recht nicht Leute wie Chomsky dazu aufruft, sich neben diese Leute zu stellen und dadurch deren Ansicht der Öffentlichkeit zu empfehlen. [...] Ich wiederhole, daß ich mich keinesfalls dafür einsetze, die Leugner mundtot zu machen. Sie haben ein Recht auf freie Rede, wie abstoßend sie auch ist. Aber sie benutzen dieses Recht nicht als einen Schutzschild, wie es von der Verfassung vorgesehen war, sondern als Schwert.[[54]] Es besteht ein qualitativer Unterschied zwischen jemandes Recht auf freie Rede und der Tatsache, daß man ihm ein Podium zur Verfügung stellt, um seine Ansichten zu verbreiten.«
Sie ist skeptisch, was die Versuche anbelangt, die Holocaust-Revisionisten strafrechtlich zu belangen:[55]
»Es gibt Leute, die glauben, der Gerichtssaal sei der richtige Ort, um die Leugner zu bekämpfen. Österreich, Deutschland, Frankreich und Kanada haben sich auf diese Art der Auseinandersetzung konzentriert. [...] Das Problem derartiger juristischer Manöver liegt darin, daß sie häufig nicht anerkannt werden oder nicht erfolgreich durchgeführt werden können. [...] Sie verwandeln die juristische Arena in ein historisches Forum, für das der Gerichtssaal völlig ungeeignet ist. Wenn historische Auseinandersetzungen vor Gerichte gezerrt werden, ist das Endergebnis unvorhersagbar.
Der Hauptmangel juristischer Beschränkungen ist, daß dadurch die Leugner zu Märtyrern auf dem Altar der freien Rede verwandelt werden. [...] Die Auseinandersetzung um die freie Rede kann den Antisemitismus der Leugner überdecken und die Hetzer in Opfer verwandeln.«
Tatsächlich hat die US-Justiz das Recht der Holocaust-Revisionisten auf Freiheit der Meinungsäußerung durchweg geschützt. 1984 beispielsweise mietete der Revisionist David McCalden einen Ausstellungsstand bei der Jahresversammlung der kalifornischen Büchereivereinigung, um dort revisionistische Literatur vorzustellen. Nachdem zwei jüdische Organisationen - das Simon Wiesenthal Center und das American Jewish Committee - sowohl bei der betroffenen Stadt als auch bei der Büchereivereinigung protestiert hatten und die letztgenannte jüdische Vereinigung mit einer Demonstration bei der Konferenz gedroht hatte, annullierte die Vereinigung den Mietvertrag mit McCalden. McCalden verklagte darauf beide jüdische Organisationen mit der Begründung, diese hätten sich verschworen, um ihn um sein Verfassungsrecht auf Redefreiheit zu bringen. Das Gericht verwarf diese Klage zwar, jedoch entschied das US-Circuit Berufungsgericht im Jahr 1992 zweitinstanzlich zugunsten von McCalden.
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Der als Lügner entlarvte Auschwitz-Überlebende Mel Mermelstein im Zeugenstand anno 1991: Vergiß niemals! |
Auch das IHR ist wiederholt Ziel von Zivilklagen gewesen. Einer der frühesten Aktivitäten des IHR war die Ausschreibung eines Preises in Höhe von $50.000 im Jahr 1979 für jede Person, die nachweisen könne, daß die Nationalsozialisten im KL Auschwitz Juden vergast haben. Das IHR schrieb seinerzeit Mel Mermelstein an, einen Auschwitz-Überlebenden, der bei Gemeindeversammlungen und vor Schulklassen Vorträge über den Holocaust hielt. Das IHR forderte ihn heraus, seine Behauptungen zu beweisen, um sich damit die Belohnung zu verdienen. Mermelstein lieferte als Beweis seine persönlichen Niederschriften ab und forderte nun die Belohnung, aber das IHR antwortete nicht. Daraufhin verklagte Mermelstein das Institut, und das damit befaßte Gericht entschied, daß der Holocaust offenkundig sei und deshalb keines Beweise bedürfe. Es gestand Mermelstein die Belohnung und zusätzlich $40.000 Schmerzensgeld zu. Da das IHR nach diesem Verfahren Mel Mermelstein in einer Publikation erneut angriff,[56] verklagte dieser das IHR erneut, und zwar diesmal auf Zahlung von 11 Millionen Dollar Schmerzensgeld. Während des im Jahr 1991 durchgeführten Verfahrens konnte das IHR allerdings durch mannigfache Beweise überzeugend darlegen, daß es sich bei Mermelstein tatsächlich um einen mehrfachen Lügner handelt, so daß diesmal Mermelstein am 19.9.1991 klein beigeben mußte, was seinerzeit für ein relativ großes Medienecho sorgte.[57] Mermelsteins Berufung wurde am 28.10.1991 abgelehnt.[58] Diese Episode wurde unter dem Titel Never Forget (Vergiß niemals) fürs Fernsehen verfilmt mit dem amerikanisch-jüdischen Schauspieler Leonard Nimoy ("Mr. Spock") als Mel Mermelstein. Allerdings wurde das peinliche Ende dieses Vorgangs, nämlich die totale moralische und juristische Niederlage Mermelsteins, in diesem Film nicht gezeigt.
In den USA ist es den Revisionisten gelungen, ihre Ansichten in Radio und Fernsehen zu vertreten, einschließlich der landesweit ausgestrahlten Talkshows Phil Donahue Show und 60 Minutes. Der liberalistische Holocaust-Revisionist Bradley Smith plaziert seit Jahren regelmäßig Anzeigen in Universitätszeitschriften, in denen er für den Revisionismus wirbt, und er tritt dort auch als Vortragsredner auf. Seine Kampagne sorgt seither an den US-Universitäten für eine merkliche Auseinandersetzung um die Redefreiheit und den Ersten Zusatz.[59] Insbesondere im Internet sind die Holocaust-Revisionisten präsent, wo sich ständig erregte Debatten um diese geschichtliche Kontroverse entzünden. Insbesondere diese Präsenz im Internet vereitelt weltweit jeden Versuch, den Revisionismus auf lange Sicht hin zu unterdrücken. Solange der Erste Zusatz zur US-Verfassung auch das Recht der Holocaust-Revisionisten schützt, ihre Meinung über das Internet von den USA aus zu verbreiten, kann sich weltweit jeder, der einen Computer und ein Modem hat, ihr Material in wenigen Minuten zum Preis eines Ortsgespräches besorgen. Die amerikanischen Prinzipien der freien Meinungsäußerung werden sich daher letztlich überall durchsetzen. Zunehmend wird sich der freie Markt der Ideen durchsetzen, ob einem das gefällt oder nicht, und auch diejenigen, die die Holocaust-Revisionisten in Gefängnisse sperren wollen, weil sie mit deren geschichtlichen Ansichten nicht übereinstimmen, werden sich damit abfinden müssen.
Um der Klarheit und Kürze willen habe ich diese Darstellung fast ausschließlich auf die von offizieller Seite oder von privater Seite durchgeführten juristischen Zensurmaßnahmen beschränkt. Unerwähnt blieben bisher die vielen illegalen Gewalttätigkeiten, die die Feinde des Revisionismus sich zu schulden kommen ließen. So wurde zum Beispiel der Sitz des IHR im Jahr 1984 Opfer eines Brandanschlages, bei dem auch das gesamte Buchlager abbrannte. Der dadurch verursachte Schaden von 300.000 Dollar hätte beinahe das Aus des IHR bedeutet.[60] Bradley Smith ist wegen seiner Verbreitungstätigkeit seit jeher Einschüchterungen und Gewaltdrohungen ausgesetzt: Als er beispielsweise 1989 an der Ohio State University vortrug, gab es 15 Morddrohungen gegen ihn sowie eine Bombendrohung. Robert Faurisson wurde 1989 während eines Spazierganges mit seinem Hund durch einen Park in Vichy von einer Gruppe von Schlägern überfallen, der bisher schlimmste einer Vielzahl gegen ihn durchgeführten Übergriffe. Die Gangster verletzten ihn dabei lebensgefährlich und zertraten ihm mit Stahlkappen-bewehrten Spingerstiefel das halbe Gesicht, wodurch komplizierte chirurgische Eingriffe nötig wurden.[61] Faurissons Hund wurde einige Jahre später von Unbekannten geschächtet und tot vor seine Haustür gelegt. 1995 wurde auf Ernst Zündels Haus ein Brandanschlag verübt, der fast das ganze Haus vernichtete.[62] Ein Bombenanschlag im gleichen Jahr konnte gerade noch durch Abfangen und Unschädlichmachen einer Rohrbombe verhindert werden.[63] David Irving wurde während eines Essens in London physisch angegriffen, und man brach mit einem Vorschlaghammer in seine Wohnung ein und zerstörte dort Inventar. Buchläden in ganz Großbritannien, die Irvings Bücher ausstellten, wurden die Schaufensterscheiben so lange eingeworfen, bis seine Bücher endlich aus den Auslagen verschwunden waren. Während die Lokalpresse über diese Übergriffe berichtete, hüllten sich die landesweiten Medien in Schweigen. Die Druckerei von Historical Review Press schließlich, einem in East Sussex angesiedelten holocaust-revisionistischen Verlag, wurde bisher zweimal Opfer von Brandanschlägen.
Zudem werden informelle Zwangsmaßnahmen ergriffen, um das Erscheinen Holocaust-revisionistischen Materials zu erschweren. So hatte zum Beispiel das populäre japanische Magazin Marco Polo einen Artikel veröffentlicht, in dem bestritten wurde, daß es in Auschwitz eine Vernichtung gegeben habe. Neben den Beschwerden u.a. der israelischen Botschaft und des Simon Wiesenthal Centers kam es zu einem internationalen Anzeigenboykott großer Firmen gegenüber dieser Zeitschrift, so daß der Herausgeber diese Ausgabe der Zeitschrift zurückzog und anschließend das Magazin ganz einstellte.[64] Im Jahr 1995 plante die italienische Zeitschrift Historia eine Debatte über den Holocaust-Revisionismus, bei der der italienische Geschichtsprofessor Luigi Cajani zuerst seine Ansichten darlegen sollte, worauf dann der italienische Revisionist Carlo Mattogno die Gelegenheit zur Antwort erhalten sollte. Nachdem allerdings die Zeitschrift unter Druck gesetzt worden war, wurde die Stellungnahme Mattognos schlicht abgesetzt.[65]
(Fortsetzung und Schluß folgt)
Anmerkungen
[1] | Lenni Brenner, Zionism in the Age of Dictators, Croom Helm, Kent, and Laurence Hill, Westport, Conn., 1983; online: http://www.vho.org/aaargh/engl/zad/zad.html
[2] | Vgl. dazu die Debatte in VffG 2(4) (1998), S. 311-320.
| [3] | Das Buch ist inzwischen auch auf Deutsch erschienen: Norman G. Finkelstein, Ruth Bettina Birn (Hg.), Eine Nation auf dem Prüfstand, Claasen, Hamburg 1998.
| [4] | A. J. Mayer, Why did the Heavens not Darken?, Pantheon Books, New York 1988, bes. S. 362 ff.; dt.: Der Krieg als Kreuzzug, Rowohlt, Reinbeck 1989. Die entscheidenden Passagen wurden aber in der deutschen Ausgabe teilweise wegzensiert.
| [5] | IHR, P.O. Box 2739, Newport Beach, CA 92659, USA; online: http://www.ihr.org.
| [6] | Vgl. den ersten Teil dieses Beitrages, VffG 2(4) (1998), S. 275.
| [7] | Le Monde, 29.12.1978; 16.1.1979; vgl. Serge Thion, Vérité historique ou vérité politique?, La Vieille Taupe, Paris 1980, S. 104f., 109ff.
| [8] | R. Faurisson, »Le camere a gas non sono mai esistite«, Storia illustrata, 1979, 261, S. 15-35.
| [9] | Engl.: »Is The Diary of Anne Frank genuine?«, The Journal of Historical Review, 3(2) (1982), S. 147.
| [10] | Zitiert nach Robert F. Barsky, Noam Chomsky, Massachusetts Institute of technology Press, Cambridge, Mass., 1997, p. 180.
| [11] | Zitiert nach Pierre Vidal-Naquet, Assassins of Memory, übersetzt von Jeffrey Mehlman, Columbia University Press, New York, 1992, S. 67.
| [12] | Zitiert nach Deborah Lipstadt, Denying the Holocaust, Penguin Books, London 1994, S. 16 (erstveröffentlicht 1993).
| [13] | Zitiert nach Pierre Vidal-Naquet, aaO. (Anm. 11), S. xv-xvi.
| [14] | Zitiert nach Barsky, aaO. (Anm. 10), S. 177f.
| [15] | Ebenda, S. 181f.
| [16] | Ebenda, S. 184.
| [17] | Zitiert nach Pierre Vidal-Naquet, aaO. (Anm. 11), S. xiii.
| [18] | Ganz abgesehen von vielen weiteren internationalen und nationalen Rechten, auf die zu verzichten das deutsche Volk angesichts des Holocaust ständig angemahnt wird. Anm. des Übersetzers.
| [19] | Leicht gekürzte dt. Fassung: Die Geständnisse des Kurt Gerstein, Druffel, Leoni am Starnberger See 1986; online: http://www.vho.org/aaargh/deut/HRgerstein1.html.
| [20] | Zitiert nach Deborah Lipstadt, aaO. (Anm. 12), S. 220.
| [21] | Berufungsgericht Paris, Büro von M. Valat, dem untersuchenden Staatsanwalt, Az. P 92 282 2004/9, Büro Az. 42/93, 30.11.1993, S. 3f. der beglaubigten Übersetzung von Ferit Elabed.
| [22] | Zitiert nach Irvings Focal Point press release, 6.5.1993.
| [23] | Zur Geschichte dieses Skandals vgl. F. Kadell, Die Katyn Lüge, Herbig, München 1991.
| [24] | Vgl. den Bericht von R. Faurisson zu diesem Skandal in VffG 1(1) (1997), S. 9-18; zur Verurteilung von R. Garaudy vgl. VffG 2(2) (1998), S. 163; VffG 3(1) (1999), S. 118.
| [25] | Les Mythes fondateurs de la politique israélienne, La Vielle Taupe, Paris 1995; online: http://www.codoh.com/inter/intmythgarind.html;.
| [26] | Daily Telegraph, 28.2.1998, S. 14.
| [27] | Zitiert nach Pierre Vidal-Naquet, aaO. (Anm. 11), S. 137f.
| [28] | Index on Censorship, Bd. 27, Nr. 1, Januar/Februar 1998, S. 33f.
| [29] | Gary Allen, Larry Abraham, None Dare Call it Conspiracy, Concord Press, Rossmoor, Calif., 1971.
| [30] | Jack Bernstein, The Life of an American Jew in Racist, Marxist Israel, Pro-American Press, Detroit Lakes, MN, 1984.
| [31] | Peter Nicoll, Britain's Blunder, Selbstverlag 1948; erw. dt. Übersetzung: Englands Krieg gegen Deutschland, Grabert, Tübingen 1963.
| [32] | Vgl. dazu die online-Dokumentation: vho.org/censor/CAN.html
| [33] | Das Buch ist in Kürze online zu finden unter: vho.org/D/dj
| [34] | L.A. Rollins, Lucifer's Lexicon, Loompanics Unlimited, Port Townsend, Washington 1987, S. 23f.
| [35] | Vgl. dazu: Barbara Kulaszka, Did six Million really die? Report of the Evidence in the Canadian »False News« Trial of Ernst Zündel - 1988, Samisdat Publishers, Toronto 1992, 564 S. A4; dt. gekürzt: Robert Lenski, Der Holocaust vor Gericht, Samisdat Publishers, Toronto 1993
| [36] | F. A. Leuchter, An Engineering Report on the alleged Execution Gas Chambers at Auschwitz, Birkenau and Majdanek, Poland, Samisdat Publishers Ltd., Toronto 1988
| [37] | D. E. Lipstadt, aaO. (Anm. 12), S. 157-182, 200
| [38] | Index on Censorship, Bd. 27, no. 1, Januar/Februar 1998, S. 83f.
| [39] | Das Gleiche gilt mutatis mutandis auf für Österreich.
| [40] | Scapegoat, Bd. 1, Nr. 1, Januar/Februar 1995, S. 10f. Es scheint leider so, als sei diese höchst informative Antizensur-Zeitschrift bereits nach der ersten Ausgabe wieder eingestellt worden.
| [41] | Näheres zu den Mechanismen der deutschen Zensur: A. Mägerle, »Eine Zensur findet nicht statt, es sei denn...«, VffG, 2(4) (1998), S. 300-308.
| [42] | Index of Censorship, vol. 27, no. 1, Januar/Februar 1998, S. 52f.
| [43] | Zitiert ebenda, S. 54.
| [44] | Vgl. Wigbert Grabert, Geschichtsbetrachtung als Wagnis, Grabert, Tübingen 1984, S. 288f.
| [45] | Index of Censorship, vol. 24, no. 3, Mai/Juni 1995, S. 43.
| [46] | Nach Index of Censorship, vol. 25, no. 5, September/Oktober 1995, S. 177.
| [47] | Index on Censorship, vol. 24, no. 3, Mai/Juni 1995, S. 45f.
| [48] | Hier irrt Prof. Dworkin. Tatsächlich zeigen soziologische Studien, daß nur bei einer kleinen Minderheit derartiger Straftaten eine Nähe der Täter zu rechten Gruppierungen zu finden ist, Anm. d. Übers..
| [49] | Richard J. Herrnstein, Charles Murray, The Bell Curve: Intelligence and Class Structure in American Life, Simon & Schuster, New York 1996.
| [50] | Zur Richtigstellung muß hier angeführt werden: Ronald Dworkin hat ohne Beweisführung behauptet, Deckert sei ein Feind der Freiheit; er hat ohne Beweisführung behauptet, Deckert oder seine »Kollegen« (was auch immer das ist) hätten gewaltätige Provokationen inszeniert. Tatsächlich ist in den Urteilen gegen Deckerts ausdrücklich festgestellt worden, daß Günter Deckert niemals gewalttätig war noch Gewalt auch nur gererchtfertigt hat. Beide Behauptungen von Dworkin sind daher ehrenrührig, ja als Beleidigung sogar ein möglicher Straftatbestand. Hier ist R. Dwork offenbar der lügenden Hetze der deutschen und internationalen Medien aufgesessen; Anm. des Übersetzers.
| [51] | Patrick Robertson (Hg.), The Guinnes Book of Movie Facts and Feats, Guinnes Publishing, Enfield, Middlesex, 31988, S. 175f.
| [52] | Index on Censorship, vol. 27, no. 1, Januar/Februar 1998, S. 57, 59.
| [53] | D. Lipstadt, aaO. (Anm. 12), S. 17, 26.
| [54] | Diese Argumentationsweise ist gefährlich, kann man doch auch die Holocaust-Propaganda als Schwert zur gewaltsamen Durchsetzung zionistischer, kommunistischer, nationalpolnischer und -tschechischer sowie alliiert-imperialistischer Interessen interpretieren, und umgekehrt ein Engagement dagegen als Verteidigung. Anm. d. Übers.
| [55] | Ebenda, S. 219f.
| [56] | Bradley Smith, IHR Newsletter, September 1985; vgl. IHR Special Background Report, September 1991.
| [57] | Mark I. Pinsky, »Doubters of Holocaust Win a Round in Court«, Los Angeles Times, (Orange County Edition), 25.9.1991, S. B9; vgl. auch IHR Newsletter, No. 82, October 1991.
| [58] | Theodore J. O'Keefe, »"Best Witness": Mel Mermelstein, Auschwitz and the IHR«, in: The Journal of Historical Review, 14(1) (1994), S. 25-32.
| [59] | D. Lipstadt, aaO. (Anm. 55), vgl. dazu auch die Darstellungen auf Bradleys Website www.codoh.com
| [60] | Vgl. Rückseite der Ausgabe 5(2-4) (1984) des Journal of Historical Review.
| [61] | Vgl. R. Faurisson, »Mon expérience du révisionnisme«, Annales d'Historie Révisionniste 8 (1990), S. 15-82.
| [62] | Mark Weber, »Zündel's office-home damaged in arson attack«, The Journal of Historical Review 15(3) (1995), S. 38.
| [63] | Vgl. VffG 1(3) (1997), S. 218.
| [64] | Vgl. David Cole, »On the Marco Polo affair«, The Journal of Historical Review, 15(2) (1995), S. 8; Mark Weber, »Critical study of Holocaust story published in Japan.« ebenda, 16(3) (1997), S. 34.
| [65] | Vgl. C. Mattogno, My Banned Holocaust Interview, Granata Publications, Palos Verdes 1996. | |
Quelle: Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 3(2) (1999), S. 194-205.
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