Kapitel V

Die Ungarischen Juden

Seit der Zeit, als die Deutschen und ihre Verbündeten dem Roten Kreuz - und zwar sowohl dem Internationalen Komitee (ICRC) als auch den verschiedenen nationalen Sektionen - eine nicht unbeträchtliche Freiheit eingeräumt haben, in dem von den Achsenmächten beherrschten Europa tätig zu sein, ergab es sich, daß das ICRC in der Lage war, über einen großen Teil des Geschehens, die europäischen Juden betreffend, zu berichten. Die Berichte einer solchen neutral plazierten Organisation sind natürlich im Zusammenhang mit unseren Problemen von großer Bedeutung.

Wir sagen "neutral plazierten", besser als "neutralen" Organisation, da es keine absolute politische Neutralität gibt. Jede Organisation ist politischen Zwangslagen ausgesetzt. Alles bleibt eine Frage der Abstufung.

Zwei ICRC-Veröffentlichungen sind für uns von größerem Interesse. Das erste sind die "Documents sur l'activité du CICR en faveur des civils détenus dans les camps de concentration en Allemagne (1939-1945)", Genf 1947. Dies ist eine Sammlung von Dokumentenwiedergaben von Korrespondenzen zwischen dem ICRC und den verschiedenen Regierungen und Rote-Kreuz-Gesellschaften sowie Berichte von ICRC-Delegierten an das ICRC. Kommentare, die nur ausreichen, um die Dokumente zu interpretieren, sind vom Roten Kreuz erstellt. Die Dokumentation ist unschätzbar und wird in diesem Buch wiederholt erwähnt. Eine andere Publikation des Jahres 1947 war "Inter Arma Caritas", doch dies war hauptsächlich ein Bemühen um Öffentlichkeitswirkung.

Die zweite wichtige Publikation ist der dreibändige Bericht des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes über seine Aktivitäten während des Zweiten Weltkrieges, Genf 1948. Dieser hat historischen Dokumentationswert. Dokumente selbst erscheinen hier nur gelegentlich. Im gegenwärtigen Kapitel wird ein Auszug vom ersten Band des Berichtes im vollständigen Text zitiert, und zwar die Seiten 641-657. Ich glaube, daß in diesem Auszug aus dem Bericht ein gewisser politischer Druck offensichtlich ist, aber es wird für den Leser nicht notwendig sein, meine Empfindungen im Hinblick auf besondere Bekundungen dieses Drucks in dem Auszug zu teilen, um die Hauptfolgerung anzuerkennen, die ich aus diesem Auszug ziehe. Jedoch werden einige augenscheinlich dringliche Fragen während des ersten Lesens auftauchen. Und alles, was hier schon gesagt sein kann, ist, daß zwei Punkte im Gedächtnis behalten werden sollten :

1. Dieser Bericht wurde im Jahre 1948 veröffentlicht, zu einer Zeit, da die Autoren nicht fehlgehen konnten, vor allem im Hinblick auf die politisch empfindliche Natur der beschriebenen Materie, völlig mit den Alliierten-Behauptungen vertraut zu sein, die

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ihrerseits erschöpfend sowohl in den Kriegsverbrecherprozessen als auch in der Presse bezüglich des Schicksals der europäischen Juden zum Ausdruck gebracht worden waren. Wir erwarten hier keine sorglosen Bemerkungen.

2. Wir fragen das ICRC nicht als eine besondere Autorität um Rat; d.h. wir sind lediglich an den Berichten interessiert, welche in den Kompetenzbereich des ICRC fallen. Es gab Delegationen in verschiedenen europäischen Ländern, die stark mit jüdischen Affären befaßt waren, und was wir zu wissen wünschen, ist, was diesen Juden geschehen ist, soweit das ICRC befähigt war, dies zu beobachten. Unser Nachdruck liegt in der Tat auf den Juden der Slowakei (östliche Tschechoslowakei), in Kroatien (Nord-Jugoslawien) und Ungarn. Wir sind an Ungarn interessiert, doch die Probleme der anderen Länder gehen ineinander über, und in dem Ausmaß, in dem die Deutschen die Dinge kontrollierten, gab es keinen Grund für größere Unterschiede in der Judenpolitik.

Von einem Zahlengesichtspunkt her mag es scheinen, daß Polen in diesem Problem als das Schlüsselland hätte ausgewählt werden sollen. Jedoch bleibt die Tatsache, daß Ungarn der Schlüssel ist, weil die Schöpfer der Legende vorgezogen haben, Ungarn und nicht Polen auszuwählen, um die Zeugnisse für ihre Behauptungen anzubieten. Sie bieten keinen Beweis für Vernichtungen von polnischen Juden, abgesehen von Zeugenaussagen und den allgemeinen Vernichtungslager-Behauptungen, die unsere Analyse bereits ad absurdum geführt hat. Durch einen glücklichen Umstand ist es möglich, sich durch die Berichte des ICRC darüber zu informieren, was in Ungarn geschah, doch dies ist nicht so im Fall Polen. Der Grund dafür ist der, daß die Deutschen dem ICRC nicht gestatteten, sich mit jüdischen Affären in Ländern zu befassen, in denen sie sich als der Souverän betrachteten. Jedoch die Verbündeten der Deutschen, die als unabhängige Staaten angesehen wurden, ließen es zu, daß sich das ICRC mit den jüdischen Angelegenheiten befaßte. So entsteht die zentrale Bedeutung Ungarns in der Untersuchung der Legende.

Da gibt es einen zweiten Gesichtspunkt, für den der Auszug des Berichtes von größter Wichtigkeit in unseren Studien ist, er wird im folgenden Kapitel deutlicher herausgestellt.

Der Auszug aus dem Bericht wird hier vollständig wiedergegeben, weil er in einer Form geschrieben ist, daß es schwierig ist, ihn an bestimmten Stellen zu zitieren, ohne sich der Möglichkeit auszusetzen, wegen Entstellung der Behauptung angegriffen zu werden. Dies wird nach dem Lesen klar werden.

VI Spezial-Kategorien von Zivilisten

(A) Juden

"Unter dem Nationalsozialismus wurden die Juden in der Tat Ausgestoßene, durch eine harte Rassengesetzgebung dazu verurteilt, Tyrannei, Verfolgung und systematische Vernichtung zu erdulden. Keine Art von Schutz wurde ihnen gewährt; da sie weder Kriegsgefangene noch Zivilinternierte waren, bildeten sie eine eigene Kategorie, ohne in den Genuß irgendeiner Konvention zu geraten. Die Oberaufsicht, zu der das Internationale Rote Kreuz zugunsten von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten ermächtigt war, war ihnen gegenüber nicht anzuwenden. In den meisten Fällen waren sie Staatsangehörige jenes

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Staates, der sie in der Gewalt hatte und der, sich auf seine oberste Autorität berufend, keinerlei Intervention zu ihren Gunsten duldete. Diese unglücklichen Bürger teilten das gleiche Schicksal wie politische Deportierte, sie waren ihrer zivilen Rechte beraubt, ihnen wurde eine schlechtere Behandlung zuteil als den nationalen Feinden, die schließlich die Vorteile einer Konvention genossen. Sie wurden in Konzentrationslager und Ghettos gepfercht, zur Zwangsarbeit verpflichtet, groben Brutalitäten ausgesetzt und in Todeslager geschickt, ohne daß irgendjemandem erlaubt wurde, sich in diese Angelegenheiten einzumischen, die Deutschland und seine Verbündeten zum ausschließlichen Kompetenzbereich ihrer Innenpolitik gehörig betrachteten.

Es sollte jedoch ins Gedächtnis zurückgerufen werden, daß die in Italien gegen die Juden ergriffenen Maßnahmen unvergleichlich weniger hart waren, und daß in den Ländern unter dem direkten Einfluß von Deutschland ihre Lage allgemein weniger tragisch war als in Deutschland selbst. Das Komitee konnte sich nicht selbst von diesen Opfern lossagen, zu deren Gunsten es die meisten dringlichen Appelle erhielt, für die jedoch der Spielraum für Hilfsmaßnahmen besonders eingeschränkt war, zumal seine Aktivitäten angesichts des Fehlens jeglicher gesetzlichen Basis zum großen Ausmaß vom guten Willen der kriegführenden Staaten abhing.

Das Komitee hat in der Tat durch Einschaltung des Deutschen Roten Kreuzes um Informationen hinsichtlich der Zivildeportierten 'ohne Unterschied von Rasse und Religion' ersucht, was jedoch kurzerhand mit folgenden Formulierungen verweigert wurde : 'Die verantwortlichen Behörden lehnen Informationen über die nicht-arischen Deportierten ab.' So führten Nachfragen, die sich hauptsächlich mit Juden befaßten, zu keinem Ergebnis, und wiederholte Proteste würden von den betreffenden Behörden übel vermerkt worden sein und sich vollständig entgegengesetzt ausgewirkt haben - sowohl für die Juden als auch für den Gesamtbereich der Aufgaben des Komitees. Obwohl das Komitee nutzlose Proteste vermied, tat es doch in der gezogenen Konsequenz das äußerste, um den Juden mit praktischen Maßnahmen zu helfen, und seine Delegierten draußen über diese Richtlinien zu unterrichten. Die Richtigkeit dieser Politik bestätigte sich durch die erzielten Ergebnisse.

Deutschland. - Sogar zu der Zeit, als die deutsche Wehrmacht ihre Siege errang, stieß das Bemühen des Komitees hinsichtlich der Juden auf fast unüberwindbare Hindernisse. Gegen Ende des Jahres 1943 jedoch gestatteten die deutschen Behörden dem Komitee, Hilfspakete an Konzentrationslagerinsassen zu senden, deren Namen und Adressen ihm bekannt war und von denen viele Juden waren. Das Komitee war in der Lage, ein paar Dutzend Namen zu sammeln. Mit diesen dürftigen Maßnahmen wurde dann ein System von zunächst individueller und dann kollektiver Hilfe für politische Häftlinge begonnen, dessen Ausmaß in diesem Bericht an anderer Stelle notiert ist. Jeder Empfänger schickte verschiedene Namen zurück, und diese wurden der Adressenliste zugefügt : auf diese Weise gaben die Empfänger oft die ersten Nachrichten über vermißte Personen. Gegen Ende des Krieges enthielt die Registratur des Komitees für politische Gefangene (jüdische und nichtjüdische) über 105.000 Namen.

Während des letzten Kriegsjahres waren die Delegierten des Komitees in der Lage, das Lager Theresienstadt zu besichtigen, das ausschließlich Juden vorbehalten war und unter Sonderbedingungen verwaltet wurde. Entsprechend den vom Komitee in Erfahrung gebrachten Nachrichten wurde dieses Lager von gewissen Führern des Reiches als ein Experiment eingerichtet, die den Juden gegenüber augenscheinlich weniger feindselig gegenüberstanden, als jene, die für die Rassenpolitik der deutschen Regierung verantwortlich waren. Das Bestreben dieser Männer war, den Juden die Möglichkeit für ein kommunales Leben in

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einer Stadt unter ihrer eigenen Verwaltung und nahezu vollständigen Autonomie zu geben. Bei vielen Gelegenheiten wurde den Delegierten des Komitees freigestellt, Theresienstadt zu besichtigen, doch weil die Lokalbehörden Schwierigkeiten machten, fand der erste Besuch erst im Juni 1944 statt. Der jüdische Ältestenrat (elder in charge) informierte die Delegation in Gegenwart eines Vertreters der deutschen Behörden, daß 35.000 Juden in der Stadt ansässig wären und daß die Lebensverhältnisse erträglich wären. Auf Grund des von den Führern verschiedener jüdischer Organisationen ausgedrückten Zweifels hinsichtlich der Zuverlässigkeit dieses Berichts, bat das Komitee die deutsche Regierung, seinen Delegierten einen zweiten Besuch zu genehmigen. Nach mühsamen Verhandlungen, die von der deutschen Seite reichlich verzögert wurden, waren zwei Delegierte in der Lage, das Lager am 6. April 1945 zu besuchen. Sie bestätigten den günstigen Eindruck, den man beim ersten Besuch erhalten hatte, aber ermittelten, daß die Lagerstärke sich zusammensetzte aus : nur 30.000 Internierten, einschließlich 1.100 Ungarn, 11.050 Slowaken, 800 Holländer, 290 Dänen, 8.000 Deutschen, 8.000 Tschechen und 760 staatenlosen Personen. Sie befürchteten daher, daß Theresienstadt ein Durchgangslager wäre und erkundigten sich nach dem letzten Transport von Personen nach dem Osten. Der Führer der Sicherheitspolizei des Protektorates erklärte, daß die letzten Transporte nach Auschwitz 6 Monate vorher abgegangen wären und 10.000 Juden erfaßt hätten, die zur Arbeit in der Verwaltung und für die Ausweitung des Lagers eingesetzt werden sollten. Dieser hochgestellte Beamte versicherte den Delegierten, daß keine Juden künftig mehr deportiert würden.

Wenngleich andere Lager, die ausschließlich Juden vorbehalten waren, für Inspektionen zugunsten humanitärer Zwecke bis zum Kriegsende nicht freigegeben wurden, war das Komitee schließlich doch in verschiedenen Konzentrationslagern, in denen Juden in der Minderheit waren, aktiv und wirksam. Während der Endmonate übernahm das Komitee in dringenden Fällen eine Aufgabe von größter Bedeutung, indem es diese Internierten besuchte und ihnen Hilfe gab, sie mit Nahrung versorgte, Evakuierungen so gut wie Massenexekutionen in letzter Minute verhinderte und sogar die Leitung in den kritischen Stunden, manchmal Tagen übernahm, die zwischen dem Rückzug der deutschen Truppen und der Ankunft der Alliierten Streitkräfte vom Westen oder Osten lagen.

Ein mehr ins einzelne gehender Bericht von diesen verschiedenen Aktivitäten ist in den Kapiteln über die politischen Häftlinge sowohl in diesem Band als auch in Band II niedergelegt, aber auch in einer besonderen Publikation mit dem Titel 'Documents sur l'activité du CICR en faveur des civils détenus dans les camps de concentration en Allemagne, 1939-1945.'

Wenig ist bekannt über die Rolle, die das Komitee in Ländern spielte, deren Regierungen mehr oder weniger dem deutschen Einfluß ausgesetzt waren und in denen besondere Gesetze hinsichtlich der Juden, ähnlich jenen der deutschen Gesetzgebung angenommen waren.

Durch seine Delegierten, besonders in Budapest, Bukarest, Preßburg, Zagreb und Belgrad war das Komitee in der Lage, den best möglichen Gebrauch von seiner moralischen Autorität zu machen. Zugute kam seinen Delegierten die gewogene Einstellung einiger nicht-deutscher Behörden, die mehr oder weniger freie Hand hatten und nicht auf einer rücksichtslosen Durchführung einer Rassenpolitik analog der deutschen Regierung bestanden. In seiner Eigenschaft als neutraler Vermittler war das Komitee in der Lage, Hilfslieferungen im Wert von über zwanzig Millionen Schweizer Franken zu überbringen und zu verteilen, die weltweit von jüdischen Wohlfahrtorganisationen, besonders vom 'American Joint Distribution Committee of New York' gesammelt worden waren. Ohne die Hilfe des ICRC wäre diese konzentrierte Anstrengung einer umfassenden

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Gemeinschaft zweifellos vergeblich gewesen, da keiner jüdischen Organisation in Ländern unter deutscher Kontrolle tätig zu sein gestattet war. Ein detaillierter Bericht dieses bedeutenden Hilfswerkes befindet sich im Band III.

Die Bemühungen des Komitees waren nicht auf die oben beschriebenen Aktivitäten beschränkt. Mit der Zeit wurde es in der Tat eine 'Schutzmacht' für die Juden, die bei den Regierungen zu ihren Gunsten intervenierte und in einigen Fällen ein wirkliches Schutzrecht ausübte, indem es den Vorzug der Exterritorialität für Krankenhäuser, Ambulanzen und Hilfsorganisationen zugestanden erhielt und auch als Vermittler von Streitigkeiten anerkannt wurde. Dies war seine Aufgabe besonders in Rumänien und Ungarn für mehr als ein Jahr während der letzten Phase des Krieges in den Jahren 1944 und 1945. In den Ländern, in denen die Bemühungen des Komitees weniger beträchtlich waren, waren sie nichtsdestoweniger für die Juden von großem Vorteil. Dies mag in einer kurzen Zusammenfassung beschrieben sein, bevor die Tätigkeiten des Komitees in Ungarn und Rumänien aufgezeigt werden.

Frankreich. - Im November 1940 erhielt das Komitee von den Behörden die Erlaubnis für eines seiner Mitglieder, Lager im Süden zu besuchen, wo sich unter den Zivilinternierten eine Anzahl Juden befand. Besonders das Lager bei Gurs enthielt 6.000 Juden aus der bayerischen Oberpfalz. Der Besuch ergab einen deutlichen Überblick über die Situation innerhalb des Lagers sowie über die dringende Notwendigkeit einer Hilfe. Angemessene Schritte zugunsten der Internierten wurden unternommen.

Die Juden aus Polen, die sich in Frankreich aufgehalten und Genehmigungen zur Einreise in die Vereinigten Staaten besessen hatten, wurden von den deutschen Besatzungsbehörden als Staatsbürger der USA betrachtet. Anerkannt haben sie gleichermaßen die Gültigkeit von ungefähr 3.000 Ausweisen, die von den Konsulaten südamerikanischer Staaten an Juden ausgegeben worden waren. Diese betreffenden Personen wurden in den für Amerikaner vorbehaltenen Lagern bei Vittel zusammengefaßt. Als im Jahre 1942 die südamerikanischen Staaten mit Deutschland über den Austausch von Internierten verhandelten, ergab es sich, daß die Mehrheit der bei Vittel Internierten Behelfsausweise hatte und folglich in Gefahr waren, deportiert zu werden. Das ICRC intervenierte zu ihren Gunsten über die Berliner Delegation und erreichte für sie ein Verbleiben bei Vittel; nur einige wenige wurden deportiert.

Griechenland. - Unmittelbar nach der deutschen Besetzung wurde das Komitee gerufen, sich in den Fall von 55.000 Juden in Saloniki einzuschalten, die Opfer der Rassengesetzgebung geworden waren. Im Juli 1942 wurden alle Männer zwischen 18 und 45 Jahren registriert, und die Mehrheit von ihnen wurde in Arbeitsbataillone einberufen. Die Delegation versorgte sie mit medizinischen und sanitären Gebrauchsgegenständen. Im Mai 1943 wurden diese Arbeiter nach Deutschland geschickt, und die Delegation in diesem Land bestand auf ihrem Recht, ihnen Lebensmittelpakete zu geben. Dieses Verhalten führte zu Schwierigkeiten mit den deutschen Behörden, die in ihrer Verstimmung die Abberufung eines Delegierten forderten.

Slowakei. - Viele tausend Juden wurden gezwungen, das Land zu verlassen und sich in den sogenannten 'Arbeitsdienst' einzureihen, der aber in der Tat die größere Anzahl in die Vernichtungslager überführt zu haben scheint. Zur annähernd gleichen Zeit hatte eine große Anzahl der jüdischen Minderheit die Erlaubnis, im Lande zu bleiben, und zu gewissen Zeiten wurde die Slowakei geradezu als Zufluchtsort für Juden angesehen, hauptsächlich für jene, die aus Polen kamen. Jene, die in der Slowakei verblieben waren, schienen bis gegen Ende August 1944 in ziemlicher Sicherheit zu sein, bis dann ein Aufstand gegen die deutschen Truppen ausbrach. Es ist wahr, daß das Gesetz vom 15. Mai 1942 einige tausend Juden in die Internierung brachte, doch waren die

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Abb. 19 : Befreite Dachau-Häftlinge mißhandeln SS-Wachmann

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Lagerbedingungen, was Nahrung und Unterbringung anbetraf, erträglich; auch wurde den Internierten zu nahezu gleichen Bedingungen wie auf dem freien Arbeitsmarkt Geld bezahlt. Im Jahre 1944 hatte die jüdische Gemeinde erreicht, eine nahezu vollständige Einstellung der erzwungenen Einwanderung in die von den Deutschen kontrollierten Länder sicherzustellen.

Während der Zeit des Aufstandes flüchteten die internierten Juden aus den Lagern; einige kehrten nach Hause zurück und andere verbargen sich im Gebirge. Die nachfolgenden Unterdrückungsmaßnahmen erfaßten die jüdische Bevölkerung in ihrer Gesamtheit. Die deutschen Militärbehörden forderten die slowakische Regierung auf, umfassende Festnahmen mit dem Ziel einer Deportation der Juden nach Deutschland vorzunehmen. Der am 16. Nov. 1944 erlassene Befehl sah vor, daß alle Juden im Lager Sered zu mustern seien und daß alle Juden, die in der Hauptstadt leben, schon vorher, am 20. Nov. in der Stadthalle von Preßburg mit diesem Ziel zu versammeln seien. An demselben Tag ging der Delegierte in die Stadthalle und notierte, daß nur 50 Juden dem Aufruf gefolgt waren. Der Rest hatte sich verborgen, wie die slowakischen Behörden es vorhergesehen hatten, entweder durch Flucht in das Land oder durch Verbergen innerhalb der Stadt in den sog. "Bunkern". Die Schlußfolgerung aus dieser Situation ziehend, schrieb der Präsident des ICRC dem Chef der slowakischen Regierung und bat ihn um Beendigung der Deportationen. Monsignor Tiso erhielt diesen Brief am 2. Jan. 1945 und antwortete am 10. Jan. langatmig. Er rief die Tatsache in Erinnerung zurück, daß bis zu jenem Zeitpunkt die Juden nicht behelligt worden wären, fügte jedoch hinzu, daß seine Regierung unter dem Eindruck des Aufstandes gezwungen sei, dem Druck nachzugeben, der ihr nunmehr auferlegt sei. Er beendete seine Ausführungen mit den Worten : 'Um es zusammenzufassen : Es bleibt völlig wahr, daß wir uns bei der Lösung der jüdischen Frage bemüht haben, den Prinzipien der Menschlichkeit im vollen Ausmaß unserer Macht treu zu bleiben'. Offizielle Hilfe für die Flüchtlinge in den 'Bunkern' stand außer Frage. Die Delegation in Preßburg erreichte jedoch mit Unterstützung des slowakischen Roten Kreuzes und in den Provinzen der katholischen Kirche, sie mit Vorräten zu versorgen, die ihren Sprechern übergeben wurden und die gewährleisteten, sie während der letzten Monate des Krieges am Leben zu erhalten.

Der Vertreter des Komitees war nicht in der Lage, die Erlaubnis zum Besuch des Lagers von Sered zu erhalten. Ihm wurde jedoch gestattet, das Lager von Marienka zu betreten, wo Juden fremder Nationalität interniert waren.

Kroatien. - Vom Mai 1943 bis Ende 1945 gab die Delegation der jüdischen Gemeinde von Zagreb Hilfe und zwar in Form einer monatlich ungefähren Summe von 20.000 Schweizer Franken, die zu ihren Gunsten vom Joint Committee of New York gespendet worden war. Außerdem machte die Delegation ihr beträchtliche Mengen von Nahrungsvorräten, Kleidung und Medikamenten zugänglich. Im Oktober 1944 sperrten die deutschen Behörden auf den Grundlagen von Maßnahmen in den benachbarten Ländern die Juden von Zagreb ein und nahmen ihre Lebensmittelvorräte an sich. Die Delegation wurde sofort bei der kroatischen Regierung vorstellig und sorgte für die Rückgabe der Vorräte.

Ungarn. - Wie in der Slowakei wurden die Juden relativ geschont, insofern als die Lokalregierung gewisse Handlungsfreiheiten hatte. Aber als der deutsche Druck vom März 1944 an geltend gemacht wurde, wurde die Lage der Juden kritisch. Die Beseitigung der Regierung Horthy im Oktober 1944 zugunsten einer an Deutschland gebundenen Regierung provozierte eine gefährliche Krise : Exekutionen, Plünderungen, Deportationen, Zwangsarbeit, Verhaftungen, - dies war das Los der jüdischen Bevölkerung, die grausam litt und viele an Toten verlor, vor allem in den Provinzen. Es war an diesem Punkt, als das Komitee, um

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diese Leiden zu mildern, mit Elan und Autorität in Aktion trat. Zur selben Zeit wurde die vom König von Schweden veranlaßte Hilfe mit beträchtlichem Mut und Erfolg von der schwedischen Gesandtschaft in Budapest, unterstützt von einigen Mitgliedern des schwedischen Roten Kreuzes, den Betroffenen zugänglich gemacht.

Bis zum März 1944 stand es den Juden, die das Privileg eines Visums für Palästina hatten, frei, Ungarn zu verlassen. Am 18. März 1944 forderte Hitler den ungarischen Reichsverweser Admiral Horthy auf, ihn in seinem Hauptquartier aufzusuchen. Er drückte seinen Unwillen dahingehend aus, daß 'in Ungarn nahezu eine Million Juden in der Lage wären, in Freiheit und ohne Einschränkungen zu leben'. Noch bevor der Reichsverweser nach Budapest zurückgekehrt war, hatten deutsche Truppen mit der Besetzung Ungarns begonnen, um Ungarn daran zu hindern, aus dem Bündnis mit Deutschland auszuscheren. Diese Besetzung legte dem ungarischen Staatsoberhaupt eine neue Regierung auf, die sehr viel mehr von der deutschen Autorität abhängig war, als die vorangegangene. Die Auswanderungsmöglichkeit für Juden wurde rundheraus aufgehoben, und die Verfolgung begann. Dies war eine Angelegenheit, die das ICRC in schärfster Weise anging. Der Präsident appellierte an den Reichsverweser Admiral Horthy : 'Die uns zur Kenntnis gelangten Angelegenheiten scheinen uns', so schrieb er am 5. Juli 1944, 'so sehr im Gegensatz zu den ritterlichen Traditionen des ungarischen Volkes zu stehen, daß es für uns schwierig ist, auch nur einen Hauch jener Informationen, die wir erhalten haben, zu glauben. Im Namen des ICRC erlaube ich mir, Eure Hoheit zu bitten, uns Instruktionen zu geben, die es uns ermöglichen, diesen Gerüchten und Anklagen entgegenzutreten'. Der Reichsverweser antwortete am 12. August : 'Es steht unglücklicherweise nicht in meiner Macht, unmenschliche Akte zu verhindern, die niemand aufrichtiger verachtet als mein Volk, dessen Gedanken und Gefühle ritterlich sind. Ich habe die ungarische Regierung aufgefordert, die Lösung der jüdischen Frage in Budapest durchzuführen. Es bleibt zu hoffen, daß diese Erklärung keine ernsthaften Komplikationen auslöst'.

Im Geist dieser Antwort gestatteten die ungarischen Behörden der Delegation in Budapest, Schilder in Lager und Internierungsgebäuden für Juden anzubringen, die auf ihren Schutz durch das Rote Kreuz hinwiesen. Wenn die Verwendung dieser Schilder (schwer vereinbar darüber hinaus mit den genauen Bedingungen der Genfer Konvention) nicht ausgedehnter war, so war dies dem Umstand zuzuschreiben, daß der Jüdische Senat in Budapest der Meinung war, daß diese Maßnahme zweifellos an Wirksamkeit verlieren würde, wenn sie generell angewendet würde. Die ungarische Regierung zeigte sich darüber hinaus willens, eine Wiederaufnahme der jüdischen Auswanderung zu begünstigen. Das Komitee nahm mit den Regierungen Großbritanniens und der USA Fühlung auf und erhielt während des August als äußerst dringende Angelegenheit eine gemeinsame Erklärung von diesen beiden Regierungen, die ihren Wunsch zum Ausdruck brachten, die Emigration von Juden aus Ungarn mit allen erdenklichen Mitteln zu unterstützen.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das Komitee ersucht, Budapest seitens der Regierung der USA folgende Botschaft zu übermitteln : 'Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika wurde vom ICRC davon in Kenntnis gesetzt, daß die ungarische Regierung bereit ist, gewisse Kategorien von Flüchtlingen aus Ungarn auswandern zu lassen ... Die Regierung der USA, indem sie die humanitären Gesichtspunkte im Hinblick auf die Juden in Ungarn berücksichtigt, wiederholt jetzt spezifiziert ihre Versicherung, daß sie Vorkehrungen zur Betreuung aller Juden treffen wird, um Sorge zu tragen für alle Juden, denen unter den gegenwärtigen Umständen gestattet wird, Ungarn zu verlassen, und die das Territorium der Vereinten Nationen oder neutraler

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Länder erreichen, und daß sie für solche Leute Behelfsunterkünfte als Flüchtlinge finden werde, wo sie in Sicherheit leben mögen. Die Regierungen der neutralen Länder sind von diesen Versicherungen in Kenntnis gesetzt worden, und sie wurden ersucht, Juden aus Ungarn, die ihre Grenzen erreichen, die Einreise in ihr Land zu gestatten.'

Am 8. Oktober verkündeten die ungarischen Behörden in Übereinstimmung mit den dem Komitee übermittelten Zusagen die endgültige Beendigung der Deportationen und gaben zur Kenntnis, daß das Lager Kistarsca für jüdische Intellektuelle, Doktoren und Ingenieure aufgelöst worden sei und die Insassen entlassen worden seien.

Die durch diese Erklärung genährte Hoffnung war kurzlebig. Wenige Tage später setzte die volle Welle der großen Leidender ungarischen Juden ein. Unter dem Eindruck des Rückzuges der deutschen Wehrmacht hatte Admiral Horthy entschieden, die Verbindung seines Landes mit Deutschland aufzulösen. Am 15. Oktober bat er die Alliierten Mächte um einen Waffenstillstand mit Ungarn. Diese Proklamation hatte unter den Juden eine gewaltige Wirkung, die in ihren Demonstrationen gegen die Besatzungsmacht begeistert waren. Obgleich die deutsche Armee sowohl in Ost- wie in West-Europa auf dem Rückzug war, hatte sie in Ungarn doch noch einen festen Halt. Der Reichsverweser scheiterte mit seinem Plan und wurde eingesperrt. Ungarische Unterstützer der Deutschen ergriffen die Macht und leiteten eine Unterdrückung ein, die an Heftigkeit zunahm, je näher die Front rückte und bereiteten Budapest für den Belagerungszustand vor. Es wird behauptet, daß von jüdischen Häusern aus auf deutsche Truppen geschossen worden sei. Wie auch immer sich dies verhalten haben mag, jedenfalls richtete sich die Unterdrückung vor allem gegen die Juden. Unverzüglich wurde entschieden, sie aus Budapest herauszubringen und ihr Eigentum zu konfiszieren. 60.000 Juden, die zur Arbeit fähig waren, sollten nach Deutschland geschickt werden, - zu Fuß, in Gruppen zu je tausend, via Wien. Darüber hinaus wurden von den Arbeitsfähigen Männer zwischen sechzehn und sechzig und Frauen zwischen vierzehn und vierzig zur Zwangsarbeit bei ungarischen Befestigungsanlagen kommandiert. Der Rest der jüdischen Bevölkerung, einschließlich der Arbeitsunfähigen und Kranken, wurde in vier oder fünf Ghettos in der Nähe von Budapest zusammengefaßt. Die einzigen Juden, die der Evakuierung entrinnen konnten, waren jene, die im Besitz von Ausweisen mit Visa für Palästina, Schweden, Schweiz, Portugal oder Spanien waren.

Diese Maßnahmen wurden zu Beginn mit Grausamkeiten und Diebstählen begleitet, gegen die die Delegation unverzüglich protestierte. Das Innenministerium, das diesem Vorgehen Beachtung schenkte, gab einen Erlaß heraus, demzufolge Plünderungen vom 20. Oktober ab verboten waren. In der Zwischenzeit gewährte die Delegation Mitgliedern des Jüdischen Senats von Budapest Unterschlupf. Da ihre Lage offensichtlich bedrohlich war, erneuerte die Delegation ihre Appelle an die deutschen Behörden als auch an die ungarische Regierung, und am 29. Oktober verkündete der Rundfunk, daß den ICRC-Gebäuden die Exterritorialität gewährt worden sei, ähnlich wie dies bei den Gesandtschaften der Fall war.

Seine Position war gestärkt worden, der Delegierte widmete sich selbst mit um so größerer Zuversicht der Hilfsarbeit, die er in bezug auf die Juden bereits mutig durchgeführt hatte. 'Es ist hart,' schrieb er, 'einen Begriff von den Schwierigkeiten zu erlangen, die ich zu bewältigen hatte, um gegen eine Bande auszuhalten, in deren Händen die Macht liegt, und dann in einer Zeit des Durcheinanders, da Mord und Aggression an der Tagesordnung waren, sich zu zwingen, eine gewisse Zurückhaltung zu zeigen und dem Rote-Kreuz-Emblem den Respekt zu bewahren...'

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Das Schicksal der Kinder, deren Eltern in Arbeitslager deportiert worden waren, war besonders tragisch. Der Delegierte erreichte mit Unterstützung der 'Jo Pasztor'-Organisation, ungefähr zwanzig Heime einzurichten, in denen diese Kinder, zuweilen begleitet von ihren Müttern, untergebracht werden konnten. Das Krankenhauspersonal bestand aus erfahrenen Schwestern und aus Juden, deren Tätigkeit in diesen Heimen ihnen ein Schutzzertifikat gewährleistete, ähnlich jenen, die der Delegierte seinen Mitarbeitern ausstellte.

Die Repräsentanten des Komitees eröffneten auch Suppenküchen, von denen jede in der Lage war, täglich ungefähr hundert heiße Mahlzeiten auszugeben. Empfangs- und Versorgungszentren wurden errichtet, ebenso auch Krankenhäuser mit Kinder- und Mutterschaftsabteilungen, sowie eine Erste Hilfe-Station, geöffnet für die Öffentlichkeit 'ohne Unterschied der Rasse und des Glaubens'. Darüber hinaus gab der Delegierte dreißigtausend Schutzbriefe aus, die, obgleich sie keine legale Basis hatten, von den Behörden respektiert wurden und ihre Inhaber von der Zwangsarbeit freistellten.

Im November strömten hunderttausend Juden aus den Provinzen nach Budapest hinein. Die Regierung beschloß, sie in einem Ghetto zusammenzufassen, einschließlich jener Juden, die in Budapest verblieben waren und im besonderen auch für Kinder, die in Rot-Kreuz-Heimen untergebracht waren. Der Delegierte schrieb : 'Ich sah es als meine Hauptaufgabe an, das Ghetto-Leben so tragbar wie eben möglich zu gestalten. Ich hatte unglaubliche Schwierigkeiten zu überwinden, um bei täglichem Aushandeln mit den ungarischen Nazis Bedingungen und Konzessionen zu erhalten, die zu einem gewissen Grade die Voraussetzungen zum Leben für jene innerhalb des Ghettos schufen. Ununterbrochen wurden Verhandlungen mit dem Jüdischen Senat auf der einen Seite und der Stadtverwaltung auf der anderen Seite geführt, um zumindest ein Minimum an Lebensmittelvorräten für das Ghetto sicherzustellen zu einer Zeit, da der gesamte Verkehr auf Grund der ständigen Bombardierung lahmgelegt und die Versorgung immer schwieriger geworden war.' Der Delegierte stellte sicher, daß die Rationen für Juden auf 920 Kalorien festgelegt wurden, d.h. zwei Drittel des Minimums der ungarischen Gefängnisration. Später war es möglich, eine leichte Anhebung dieser Zahl zu erreichen, und zwar dank der Ausgabe von Hilfslieferungen.

Trotz der Bemühungen des Delegierten wurden die in das Ghetto verbrachten Kinder zu 60 in einen Raum gesteckt, den es weder möglich war zu säubern noch zu desinfizieren. Indem er auf die Gefahr von Epidemien hinwies, erreichte er, daß die Kinder von einer Inspektion begutachtet wurden, die 500 der 800 untersuchten Kindern erlaubte, in ihre Heime, aus denen sie gekommen waren, zurückgeschickt zu werden, und die die übrigen 300 Kinder in Krankenhäuser einwies. Die anderen Kinder verließen das Ghetto nicht, doch sorgten sich Verwandte oder Freunde um sie. Darüber hinaus sandte die Delegation mit Erlaubnis der Regierung fünf Personen in das Ghetto mit dem Auftrag, offizielle und detaillierte Berichte über den Bedarf an Nahrung und Kleidung für jedes Kind zu erstellen. Schließlich wurden auf Initiative des Delegierten eintausend Waisenkinder 'ohne Unterschied der Rasse oder Religion' ausgesucht und in der Abtei von Panonalma, einem Benediktinerkloster, das dem Delegierten vom Bischof von Gyor zur Verfügung gestellt worden war, untergebracht. Dieses Refugium unter dem Schutz des Roten Kreuzes wurde von den deutschen und ungarischen Truppen während ihres Rückzuges respektiert und auch von der Sowjetarmee. Die Hingabe und Großzügigkeit des Bischofs von Gyor war für den Delegierten eine fruchtbare Hilfe in seinem von ihm durchgeführten Wohlfahrtswerk. Seine Aufgabe war es, die Ernährungs- und Unterbringungslage zu verbessern und die Konvois von Juden, die in Arbeitslager nach Deutschland deportiert wurden und die gezwungen waren, an einem Tag Strecken von

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fünfundzwanzig bis dreißig Kilometer zurückzulegen, zu betreuen. Der Bischof organisierte entlang der Strecke ein Hilfszentrum, das er finanzierte und das von Repräsentanten des Komitees verwaltet wurde. Er gab Unterkunft vor schlechtem Wetter, zumindest für einige Stunden, für tausende von Juden während dieses schrecklichen Exodus. Die 'Transportgruppen' der Delegation gaben ihnen an der Straße Nahrungsmittel, bezahlten die Bauern, um die schwächsten - fünfzehn oder zwanzig gleichzeitig - in ihren Karren zu fahren, kümmerten sich um den physischen Zustand und versorgten die Kranken mit Medikamenten.

Am 12. November hing über den mit dem Zeichen des Roten Kreuzes geschützten Krankenhäusern eine erneute Drohung, versuchte doch die Polizei mit einem Haftbefehl die Juden herauszuholen. Der Delegierte, gestützt auf die ihm gewährte Autorität, protestierte bei der Regierung. Als Ergebnis wurden die Polizeikräfte angewiesen, ihre Vertreibungsmaßnahmen aus den Hospitälern einzustellen.

Es muß ins Auge springen, welche Schwierigkeiten und Gefahren bei jeder wechselnden Gegebenheit in einer Stadt, die heftigsten Bombardierungen ausgesetzt war, von den Repräsentanten des Komitees zu überwinden waren. Sie wurden in ihrem mutigen Werk von dem unermüdlichen Pflichteifer der Mitglieder des Jüdischen Senats unterstützt, sowie von der gleichermaßen hochherzigen Aktivität der Repräsentanten der beiden Hauptschutzmächte, der Schweiz und Schwedens.

Sobald Budapest befreit war, errichtete der Delegierte zusammen mit den jüdischen Organisationen mit den Mitteln des New Yorker Joint Committees Vorratsstellen für Lebensmittel und die wichtigsten Medikamente. Die russischen Militärbehörden haben angeordnet, daß alle Ausländer Budapest zu verlassen hätten. Als unser Delegierter gehen mußte, zollte ihm ein ungarischer Minister Anerkennung, indem er erklärte, daß er in einer Zeit der historischen Krise erfolgreich dahingehend gewirkt habe, daß er die Hauptstadt in ein 'Protektorat von Genf' verwandelt habe.

Rumänien. - Die Aufgabe des Delegierten war eine sehr wichtige gemäß den Gegebenheiten, die in diesem Lande für den Aufkauf von Nahrungsmitteln vorlagen. Finanzhilfe und Hilfe in Form von Sachgütern konnte von Bukarest nach Polen und benachbarte Länder geschickt werden. Das Komitee traf mit dem dortigen nationalen Roten Kreuz eine Vereinbarung hinsichtlich der Hilfeleistung in Rumänien, wobei unser Delegierter Gelder für den Kauf von Gütern weiterleitete. Es sollte hervorgehoben werden, daß wohlhabende rumänische Juden ihre in Not geratenen Glaubensgefährten in großem Maße unterstützt haben. Von 1943 an wurde die Arbeit des Komitees in Rumänien durch die Tatsache erleichtert, daß der Delegierte das Vertrauen der rumänischen Regierung gefunden hatte.

Während des September 1940, als die 'Eiserne Garde' mit Unterstützung der Gestapo und der deutschen SS, die Macht ergriffen hatte, waren die Juden Verfolgungen und Deportationen in Todeslager ausgesetzt. Später, unter der Diktatur von Marschall Antonescu, wurden sie weniger streng behandelt. Besonderes Verständnis zeigte der Vizepräsident des Rates, Mr. Mihai Antonescu, der mit der Lösung der jüdischen Frage betraut war. 'Die rumänische Regierung', so schrieb er dem Delegierten in Bukarest, 'widerruft jede materielle Lösung, die im Gegensatz zu den zivilisierten Sitten und in Mißachtung des christlichen Geistes steht, der im Bewußtsein des rumänischen Volkes dominiert.'

Im Dezember 1943 hatte Mr. Mihai Antonescu ein Gespräch mit diesem Delegierten, das die Aktivitäten des Komitees hinsichtlich der Juden erleichterte. Dieses Gespräch führte hauptsächlich zur Erleichterung des Falles

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der jenseits des Dnjestr in die Ukraine deportierten Juden, die Eingeborene von Bessarabien und der Bukowina waren. Diese Provinzen waren nach dem Ersten Weltkrieg nach Rumänien zurückgekehrt, gerieten aber wieder unter sowjetische Herrschaft auf Grund der Bedingungen des Vertrages zwischen der Sowjetunion und Deutschland zu Beginn des Zweiten Krieges. Nach der Umgruppierung im Jahre 1941 besetzte Rumänien, das sich mit Deutschland gegen die UdSSR verbunden hatte, diese zwei Provinzen erneut. Die Rumänen hielten die Juden für schuldig, zu eilfertig eine Rückkehr zur russischen Alliance begrüßt zu haben, und deportierten sie dann. Der Plan der rumänischen Regierung, wie er in einer Vereinbarung mit Deutschland festgelegt worden war, scheint eine Ansiedlung dieser Juden im Gebiet des Asow'schen Meeres vorgesehen zu haben. Dies konnte jedoch nicht durchgeführt werden, solange die UdSSR nicht besiegt war. Angesichts der russischen Siege entschied die rumänische Regierung gegen Ende 1943, die Überlebenden der bedauernswerten Wanderung zu repatriieren, deren Zahl von 200.000 auf 78.000 abgefallen war. Mr. Mihai Antonescu begrüßte die Gelegenheit des Kontaktes durch den Delegierten in Bukarest, ihn mit der Mission einer Anfrage zu betrauen, um die Mittel zu beschaffen, diese Repatriierung durchzuführen; er autorisierte ihn, nach Transnistrien zu fahren, um dort an diese unglücklichen Menschen Kleidung und Hilfsgüter zu verteilen. Darüber hinaus erreichte der Delegierte eine Versicherung, daß die Czernowitzer Juden, die einzigen, die noch gezwungen waren, den gelben Stern zu tragen, davon befreit werden sollten, da dieses Merkzeichen sie der Brutalität der durchziehenden deutschen Truppen ausliefern würde. Schließlich wurde zugestimmt, daß die Verkäufe des Roten Kreuzes unabhängig von offiziellen Rationen erfolgen konnten.

Als der Delegierte den Vizepräsident des Rates bei seiner Rückkehr erneut sah, lenkte er seine Aufmerksamkeit hauptsächlich auf die Not der Kinder, die ihre Eltern verloren hatten und in Transnistrien sich selbst überlassen blieben. Mr. Mihai Antonescu versprach, wöchentlich 150 Kindern die Ausreise nach Palästina oder sonstwohin zu gestatten, wenn das Komitee ihre Reise organisieren könne. Drei Monate später bot die rumänische Regierung zwei erstklassige, kürzlich gebaute Dampfer an, die "Transilvania" und die "Bessarabia", die sich damals in den türkischen Gewässern befanden. Er schlug vor, das Komitee sollte diese Dampfer kaufen, vorbehaltlich eines Rückkaufrechts für Rumänien. Somit könnten diese Schiffe für Transporte von Emigranten unter Schweizer Flagge benutzt werden. Die Schweiz als Schutzmacht für britische Interessen, konnte in der Tat als die Schutzmacht für Juden, die für Palästina bestimmt sind, angesehen werden, zumal diese Juden bei ihrer Ankunft britischen Staatsbürgern gleichgestellt werden sollten.

Bis zu dieser Zeit war das Lösungsmittel der Emigration nichts mehr als eine magere Bemäntelung der Leiden der Juden. Bulgarien schloß seine Grenzen für Auswanderer, die mit Sammelausweisen reisten, und nur Juden unter 18 Jahren oder über 45 waren in der Lage, die Türkei zu erreichen, und zwar mit individueller Erlaubnisscheinen. Der Transport von rumänischen Häfen aus über See würde die besten Beförderungsmittel für die Emigration erforderlich gemacht haben. Aber neben den Schwierigkeiten, denen man bei den im Aufbruch befindlichen Juden begegnete, mußte dem politischen Problem Rechnung getragen werden, das sich bei den britischen Behörden durch das Hereinströmen der Juden ergab, die von der Mehrheit der ansässigen Bevölkerung im britischen Mandatsgebiet als Eindringlinge angesehen wurden. Das erste Schiff, die "Struma", die - unabhängig von einer Aktion des Komitees - Constanza mit Zielrichtung Palästina zu Beginn des Jahres 1942 verließ, wurde in Istanbul auf Grund eines Maschinenschadens zurückgehalten und wurde anschließend wieder nach Rumänien zurückgeschickt, da es unmöglich

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war, die erforderliche Erlaubnis für eine Weiterreise zu erhalten. Es wurde versenkt und 750 Emigranten ertranken. Diese in einer Katastrophe endende Pionier-Expedition war eine Lektion für die Notwendigkeit von vorheriger Überlegung.

Das Komitee wurde gebeten, den Emigrantentransporten den Schutz des Rote-Kreuz-Zeichens zu gewähren und würde diesem auf der Basis einer sehr liberalen Auslegung der Bestimmungen der zehnten Haager Konvention von 1907 zugestimmt haben, die die Verwendung von Hospitalschiffen regeln, wobei auch hinzugezählt wurde, daß Lastboote, die unter ihrer Kontrolle fahren und Hilfsgüter für Kriegsgefangene und Zivilinternierte transportieren, durch das Rote-Kreuz-Zeichen gedeckt waren. Jedoch hatte es beabsichtigt, dies in Übereinstimmung mit allen hiervon betroffenen Mächten durchzuführen. Daher machte das Komitee seine Zustimmung von den folgenden Bedingungen abhängig : Die Transportorganisationen sollten neutrale Schiffe chartern, die von dem Repräsentanten des Komitees begleitet würden und die nur ausschließlich für den Transport von Emigranten benutzt werden dürften. Die Schiffe sollten nicht vorher ausfahren, bevor nicht eine Sicherheitsgewährleistung von allen betreffenden Kriegführenden vorliegt sowie ihre Zustimmung zur vorgesehenen Fahrtroute. Diese Bedingungen wurden unglücklicherweise niemals erreicht. Die 'Bellacita' war jedoch von Rumänien ermächtigt, einen täglichen Dienst für den Transport jüdischer Kinder von Constanza oder Mangalia nach Istanbul durchzuführen; sie fuhr unter dem Schutz des rumänischen Roten Kreuzes. Das Komitee hatte alle Kriegführenden von diesen Fahrten in Kenntnis gesetzt.

Der Delegierte in Bukarest war vor eine sehr schwere Entscheidung gestellt, als die Frage akut wurde, Juden für Palästina in zwei bulgarische Schiffe, die 'Milka' und die 'Maritza' einzuschiffen, die beide von zionistischen Organisationen gechartert worden waren. Ein ähnliches Schicksal schien für sie zu befürchten, wie für jene, die mit der 'Struma' gefahren waren. Darüber hinaus stimmten die Führer der jüdischen Organisationen nicht zu, die Namen für eine Emigrantenliste bekanntzugeben, und die rumänischen Behörden baten das Komitee zu vermitteln. Der Delegierte beschränkte sich auf eine Kontrolle der Ausreisebescheinigungen und förderte auf diese Weise ihre Ausreise. Sie erreichten wenige Tage später sicher Istanbul. Im August 1944 stimmte das Komitee schließlich zu, daß Schiffe, die Emigranten transportieren, das Rote-Kreuz-Zeichen verwenden könnten, auch dann, wenn gewisse vorgesehene Bedingungen nicht vorlägen.

Am 23. August nutzte der König von Rumänien den Rückzug der deutschen Truppen aus, um der Diktatur des Marschalls Antonescu ein Ende zu bereiten und um in Waffenstillstandsverhandlungen mit den Alliierten einzutreten. Die Rassengesetze wurden deshalb in Rumänien aufgegeben.

Das Komitee setzte seine Hilfsarbeit jedoch in bezug auf die Juden fort, und zwar bis unmittelbar vor Abschluß der Feindseligkeiten.

In ihrem Bericht vom Dezember 1944 stellte die Delegation in Bukarest fest, daß sie dank der Lieferungen des Joint Committee of New York und der Sammlungen, die am Ort durchgeführt worden waren, in der Lage war, 183.000 rumänischen Juden zu Hilfe zu kommen, die sich zusammensetzten aus : 17.000 Deportierten, die aus Transnistrien repatriiert worden waren; 30.000 Männern, die zusammen mit ihren Familien (90.000 Personen) von der Zwangsarbeit befreit wurden; 20.000 Evakuierten von kleinen Städten und Dörfern; 10.000 Evakuierten aus der Kriegszone; 20.000 heimatlosen Personen als Ergebnis der Bombardierungen; 20.000 Arbeitern und Angestellten, die aus ihrem Beschäftigungsverhältnis entlassen worden waren; und 6.000 Ungarn, denen es

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gelungen war, den Deportationen zu entgehen, und die in Nord-Transsylvanien gefunden worden waren.

Diesem humanitären Werk wurde vom Präsidenten der amerikanischen Union der rumänischen Juden Anerkennung gezollt. Er schrieb im März 1945 dem Komitee-Delegierten in Washington wie folgt :

'Die Arbeit des Internationalen Roten Kreuzes in bezug auf die Hilfe für die jüdische Bevölkerung in Rumänien und die nach Transnistrien transportierten Juden wurde in ihrer wahren Bedeutung nicht nur von Dr. Safran, dem Chef-Rabbi in Rumänien und der jüdischen Gemeinde in Rumänien gewürdigt, sondern auch von vielen tausenden Mitgliedern unserer Union, deren eigene Verwandte von dieser Hilfe profitiert haben. Das Komitee des Internationalen Roten Kreuzes hat wirklich unserem Volk in Rumänien einen unschätzbaren Dienst geleistet.'

Mr. Joseph C. Hyman, Vizepräsident des 'American Joint Distribution Committee of New York' hat das Maß an Dankbarkeit gegenüber dem Internationalen Roten Kreuz bereits öffentlich kundgetan. In einem Artikel, der am 16. Februar 1945 in dem Journal 'News' unter der Überschrift 'Das gemeinschaftliche Verteilungskomitee bewirkt eine Zusammenarbeit mit dem Internationalen Roten Kreuz' zitierte er wie folgt : 'Tausende von Juden in den kürzlich befreiten Ländern und in den deutschen Konzentrationslagern verdanken ihr Leben der Zufluchtstätte und der ihnen vom Internationalen Roten Kreuz gewährten Hilfe. In jenen Teilen der Welt, in denen die J.D.C. amerikanische Hauptagentur für die Rettung und Betreuung in Not geratener Juden in Übersee nicht direkt arbeiten kann, wissen wir, daß wir mit dem Internationalen Roten Kreuz rechnen können ... um in unserem Sinne zu handeln, der leidenden Judenheit zu helfen'."

Band 3 des Berichtes, besonders die Seiten 73-84, 335-340, 479-481, 505-529, enthält zusätzliches Material, das zitiert werden kann, falls es erforderlich ist.

Man vergegenwärtige sich, daß unser Objekt hier ist, ein verständliches und korrektes Bild dessen zu zeichnen, was den Juden in der Slowakei, Kroatien und Ungarn geschehen ist. Jedoch gibt es in dem zitierten Auszug einiges, was zumindest einige Anmerkungen verdient.

Da gibt es genügend Hinweise für "Vernichtungen", um den gewöhnlichen Leser zu dem Eindruck zu führen, daß das Rote Kreuz die Vernichtungsbehauptungen anerkennt. Jedoch erscheint in der Rückschau eine solche Einlassung nicht so zwingend und selbst wenn man dies dennoch unterstellt, ist es nicht sehr bedeutend. Uns wird erzählt, daß "die Juden durch eine harte Rassengesetzgebung zur systematischen Vernichtung verdammt" worden seien, doch gab es da, wie gut bekannt ist, keine solche Gesetzgebung, die als Aufforderung zum Massenmord auszulegen gewesen wäre. Ebenso verhält es sich mit der Terminologie "sie wurden in Todeslager verbracht", was wahr war für solche, die, zur Zwangsarbeit eingezogen, in die KZ-Lager geschickt wurden - zur schlimmsten Zeit (1942-1945). Es "scheint", daß "viele tausend" Juden aus der Slowakei in "Vernichtungslager" verbracht worden seien. Es mag die Frage eines jeden sein, was unter "Todeslager" zu verstehen ist, in die einige Juden aus Rumänien im Jahre 1940 geschickt worden waren. Was immer es bedeuten mag, es war nicht eine deutsche Maßnahme.

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Im Band 3 lesen wir (Seite 479), daß, "als sich die militärischen Operationen auf ungarischen Boden zubewegten (Anfang Oktober 1944), der ICRC-Delegierte in Budapest die äußersten Anstrengungen machte, die Vernichtung der ungarischen Juden zu verhindern". Weiter unten (S. 513-514) lesen wir, daß während des Krieges "die mit Vernichtung bedrohten Juden als letzter Ausweg generell in unmenschlichster Weise deportiert, in Konzentrationslager eingesperrt, der Zwangsarbeit unterworfen oder zu Tode getrieben wurden". Die Deutschen "zielten mehr oder weniger offen auf ihre Vernichtung ab".

Wir können zwei mögliche Gründe für das Vorliegen solcher (übertriebenen und/oder sehr allgemeinen) Hinweise sehen. Der erste ist der, daß sie vorhanden sind, weil die Autoren des Berichtes - oder die meisten von ihnen - auf der Basis neuer Berichte, der Kriegsverbrecherprozesse, des Tatbestandes der Deportationen, der Tatsache der Nazi-Feindschaft gegenüber den Juden und der Tatsache, daß die Deutschen die Juden aus Europa herauswünschten, die Vernichtungsbehauptungen aus der Kriegs- und Nachkriegszeit glaubten (wobei sie offensichtlich keinen umgebrachten Juden gesehen haben). Der zweite mögliche Grund ist, daß die Hinweise dort um der politischen Öffentlichkeitswirkung willen gemacht worden sind : z.B. obgleich die Deutschen und Ungarn dem ICRC erlaubt haben, in Ungarn tätig zu sein und die Russen es rausgeschmissen hat, hat man in dem Bericht es trotzdem für angebracht gehalten zu sagen, daß Budapest angesichts der Eroberung durch die Russen "befreit" worden wäre.

Der kritische Leser wird offensichtlich wünschen, daß die erste Erklärung für das Aufscheinen dieser Hinweise, zumindest für Diskussionszwecke anerkannt wurde. Wir haben keine Einwände hiergegen. Es macht wenig Unterschied in der Analyse, zumal wir alle von dem Bericht erwarten, darüber informiert zu werden, was den Juden der Slowakei, Kroatiens und Ungarns nun wirklich zugestoßen ist. Das Aufscheinen von Hinweisen über "Vernichtung", zu einer Zeit in den Bericht eingebracht, als die ins einzelne gehenden Vernichtungsbehauptungen größte Publizität erzielten, ist für unseren Fall ausgesprochen hilfreich, dies umso mehr, da die Möglichkeit der Vernichtung der meisten oder vieler der Juden aus der Slowakei, Kroatien und Ungarn sehr genau ein Teil des eigentlichen Untersuchungsgegenstandes des Berichtes ist. Das Fehlen von Behauptungen über Vernichtungen sollte nicht so interpretiert werden, daß die Möglichkeit von Vernichtung kein Teil der behandelten Materie sei, sondern dahingehend, daß das ICRC keine Vorgänge hatte beobachten können, die mit Vernichtungsbehauptungen übereinstimmten.

Hat man diese Betrachtungen im Gedächtnis, so fragt man sich, was sagt der Bericht über das Schicksal der Juden in der Slowakei, Kroatien und Ungarn aus? Die Ausdehnung des deutschen Einflusses hatte sich vor 1944 erheblich verändert. Eine Anzahl von slowakischen Juden war nach dem Osten transportiert worden, doch deutet der Bericht hier keine Spekulationen über Vernichtungen an und anerkennt offensichtlich, daß sie lediglich deportiert sind. Im Jahr 1944 war der deutsche Einfluß in den drei Ländern gleichermaßen einheitlich, und nichts sehr konsequentes geschah bis zum Herbst 1944, als die Deutschen viele der Juden aus sehr

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einleuchtenden Sicherheitsgründen internierten oder zu internieren versuchten und auch eine Anzahl ungarischer Juden nach Deutschland zur Arbeit deportierten.

Was die ungarischen Juden anbetrifft, so startete ein gewisser Anteil zwischen März und Oktober 1944, doch waren, aus welchem Grunde auch immer, die Ereignisse, die im Oktober 1944 nach der Inhaftierung von Horthy begannen, äußerst ernst. Der Auszug des Berichtes geht mit Nachdruck auf diesen Punkt an zwei Stellen ein, und darüber hinaus, um das kritische Datum auf den Herbst 1944 festzulegen, stimmt er völlig mit der identischen Behauptung für die ähnlich betroffene Slowakei und Kroatien überein.

Es war nach dem 15. Oktober, als die "volle Flut der großen Drangsal der ungarischen Juden einsetzte" und zwar auf Veranlassung des "deutschen Druckes, der bereits vom März 1944 an zu spüren war," der aber im Oktober 1944 "eine gewaltsame Krise provozierte : Exekutionen, Räubereien, Deportationen, Zwangsarbeit, Inhaftierungen". "Die Juden litten grausam und verloren viele Getötete, besonders in den Provinzen".

Um zu wiederholen : Da gab es gewisse Ereignisse vor dem Oktober 1944 inklusive Deportationen, aber der Bericht bestätigt unumwunden, daß die Ereignisse für die Mehrzahl der ungarischen Juden im Oktober 1944 begannen.

Die erwähnten "Exekutionen" und "Räubereien" verweisen wahrscheinlich auf private Aktionen der Ungarn hin, die vielleicht durchgeführt worden waren mit ausdrücklicher Ermunterung oder zumindest mangelnder Beachtung der neuen Satelliten Regierung. Der Bericht ist voll von präzisen Angaben über "Deportationen" und "Zwangsarbeits"-Maßnahmen, die im Oktober 1944 verfügt worden waren. Juden wurden zur Arbeit an Befestigungen in Ungarn herangezogen und die Deutschen beschlossen, 60.000 nach Deutschland zur Arbeit zu schicken (die Zahl der bei dieser Aktion wirklich Verschickten belief sich zwischen 35.000 und 45.000). War kein Eisenbahntransport verfügbar, so mußten die Juden zu Fuß gehen, wenigstens bis Wien, doch organisierte das Rote Kreuz entlang der Marschroute Hilfe. [1]

Es ist nicht möglich, daß die ICRC-Delegation in Ungarn die anti-jüdischen Maßnahmen hätte übersehen können, die bedeutend früher im Jahre 1944 geschehen waren, und die sogar an Ernsthaftigkeit, viel weniger in der Entwicklung behindert, den Ereignissen gleichkamen, die im Oktober 1944 begannen. Nach alledem wurde der jüdische Senat von Budapest in die Rote Kreuz Gesandtschaft verlegt. Somit waren die Abgesandten des Roten Kreuzes zweifellos voll über die ungarisch-jüdischen Angelegenheiten informiert. Hinzu kommt, daß die späteren Vernichtungsbehauptungen die Delegierten an die viel drastischeren Ereignisse zu Anfang des Jahres 1944 hätten "erinnern" müssen, wenn sie tatsächlich geschehen waren, wie wir in Kürze sehen werden.

Bevor wir dazu übergehen, die besonderen Behauptungen über Vernichtungen der ungarischen Juden zu untersuchen, sollten wir kurz einige wenige Punkte, die in dem Auszug im Zusammenhang mit Theresienstadt vermerkt sind, berühren.

Wir hatten in früheren Kapiteln Gelegenheit, auf Theresienstadt in Böhmen und Mähren zu verweisen (es liegt im Westen der

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Tschechoslowakei), und unsere Hinweise stimmen mit jenen des Auszuges überein. Was in der Einschätzung des RK-Berichtes fesselnd ist, ist der Bericht, daß "dieses Lager von gewissen Führern des Reiches als Experiment errichtet worden sei, die offensichtlich den Juden gegenüber weniger feindselig gegenüberstanden als jene Verantwortlichen für die Rassenpolitik der deutschen Regierung. Diese Männer wünschten den Juden die Möglichkeit für ein eigenständiges kommunales Leben in einer Stadt unter ihrer eigenen Verwaltung mit fast völliger Autonomie zu schaffen."

Jüdische Angelegenheiten wurden von Eichmanns Behörde im RSHA der SS verwaltet, und es war Adolf Eichmann - "Spezialist für alle jüdischen Fragen" -, der den Chef der Sicherheitspolizei in Böhmen und Mähren, Oberst Erwin Weinemann, begleitete, als dieser die Rote-Kreuz-Delegation am 6.4.1945 bei ihrem Besuch durch Theresienstadt führte. Anläßlich einer Versammlung am Abend erklärte Eichmann den Delegierten, "daß Theresienstadt eine Schöpfung des Reichsführers-SS Himmler sei" und erläuterte die hiermit im Zusammenhang stehende Philosophie, genau wie sie uns in dem Auszug des Berichtes wiedergegeben worden ist. Eichmann fügte hinzu, daß er "persönlich nicht vollständig mit diesen Methoden einverstanden sei, doch als guter Soldat gehorche er natürlich den Befehlen des Reichsführers blindlings". [2]

Es ist daher ganz klar, daß Theresienstadt eine Angelegenheit der SS war, die hierfür "die gewissen Führer des Reiches" stellte. Zusätzlich ist bekannt, daß es der Chef des Reichssicherheitshauptamtes - Reinhard Heydrich - war, der die Theresienstadt-Entscheidung gefällt hat, kurz nachdem er seinen zweiten Posten als stellvertretender Reichsprotektor für Böhmen-Mähren im September 1941 angenommen hatte. [3]

Was das Rote Kreuz in Theresienstadt gesehen hatte, war Teil der regulären SS-Politik. Es ist von einigem Interesse, daß der Bericht uns mitteilt - wenn auch ohne Kommentar -, daß die Delegation sich nach den "Deportationen nach dem Osten" erkundigt hat und daß das ICRC keinerlei Spekulationen über irgendwelche ernsten Interpretationen für den Fall eines "Transportes nach Auschwitz" anstellte, - trotz der durchaus bekannten Behauptungen des Auslandes in diesem Zusammenhang.

In kritischer Auswertung des Rote-Kreuz-Berichtes muß man offensichtlich in zweierlei Hinsicht Vorsicht walten lassen :

Erstens sollte man einige Urteile in bezug auf den Selbstzweck-Aspekt des Berichtes mit Zurückhaltung aufnehmen. Die typischen Anhaltspunkte, in denen Publikationen einer Wohlfahrtorganisation selbstgefällig zu sein pflegen, bestehen in einer Übertreibung der Wirksamkeit der unternommenen Maßnahmen. Oder in den Fällen, da es offensichtlich ist, daß keine wirksamen Maßnahmen durchgeführt worden sind, wird die Schuld für das Fehlen von Wirksamkeit rasch auf die starken Fäuste der beteiligten Machthaber geschoben (und oft gibt es sehr gute Gründe für solche Behauptungen). So sollten wir nicht darüber bedrückt sein, wenn ersichtlich wird, daß die ungarischen jüdischen Kinder oder die Juden, die nach Wien gegangen waren - beiden von ihnen wurde vom Roten Kreuz geholfen -, in Wirklichkeit etwas mehr gelitten haben mögen, als der Bericht den Anschein gibt.

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Ein zweiter Vorbehalt betrifft das unvermeidliche politische Vorurteil, als Ergebnis des außenpolitischen Druckes. Die "Befreiung" von Budapest durch die Russen zeigt dies in der Abfassung der Berichts. Die Situation von 1948 verdeutlicht, daß, sobald sich ein politisches Vorurteil festsetzt, es ein antideutsches Vorurteil ist. Wir beobachten, daß dieses in dem Bericht existiert, doch unter Berücksichtigung des Kompetenzbereiches des ICRC und seiner Delegationen, so scheint dies doch nicht hervorzutreten.

Meine Darlegung hängt keineswegs von der Interpretation des Berichtes ab. Ich biete keine Parallele zu den Vernichtungsbehauptungen, die darauf bestehen, daß Begriffe wie Leichenkeller, Badeanstalt, Sonderbehandlung und "Bereitschaft zum Abtransport" eine den Kriegspropagandabehauptungen zugeordnete Bedeutung hätten. Da gibt es keinen Streit mit jemandem, der darauf besteht, den Bericht dahingehend interpretieren zu müssen, daß die Deutschen die Juden auszurotten versucht hätten, wenn wir einzig und allein zu wissen wünschen, was konkret die ICRC-Delegierten in ihren Positionen der Slowakei, Kroatiens und Ungarns zu bezeugen in der Lage waren.

Untersuchen wir nun die Vernichtungsbehauptungen an Hand der einschlägigen Propaganda des Jahres 1944 und setzen sie in Vergleich zu den Nachkriegsbehauptungen, insbesondere jenen, die sich mit den ungarischen Juden befassen. Bei beiden - der Propaganda von 1944 und den späteren Beschuldigungen - gibt es erhebliche Unterschiede, aber auch Ähnlichkeiten. Unser Überblick über die Kriegspropaganda bedient sich erneut der "New York Times" als Quelle.

Im Jahre 1944 dauerte die Greuel- und Vernichtungspropaganda an :

12. Februar 1944, S. 6

Ein junger polnischer Jude, der von einer Massenexekution entfliehen konnte ... gab eine Geschichte wieder, (daß in Belczek) ... Juden nackt auf eine Metallplattform gezwungen wurden, die als hydraulisches Hebewerk arbeitete und die Juden in eine große mit Wasser gefüllte Grube herunterließ ...

Sie wurden durch den Strom innerhalb des Wassers hingerichtet.

Diese Behauptung wurde auch von London, und zwar bereits im November 1942 [4] aufgestellt (Die New York Times hatte sie am 20.12.1942 übernommen). Der Nachdruck der Propaganda während des Frühlings und Sommers 1944 lag jedoch auffallend bei den ungarischen Juden. So vernehmen wir unmittelbar nach der deutschen Besetzung :

21. März 1944, S. 4

Das Schicksal von 800.000 Juden in Ungarn war ein unmittelbares Anliegen der jüdischen Kreise in Stockholm.

Präsident Roosevelt mischte sich mit einer Rede, die für ihn vom WRB (Kriegsflüchtlingsbehörde) vorbereitet worden war, direkt ein :

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25. März 1944, S. 4

In der Zwischenzeit setzt sich in den meisten Teilen Europas, aber auch in Teilen von Asien die systematische Folter und das Morden von Zivilisten - Männer, Frauen und Kinder - durch die Nazis und Japaner unablässig fort. In den von Aggressionen unterworfenen Gebieten werden unschuldige Polen, Tschechen, Norweger, Holländer, Dänen, Franzosen, Griechen, Russen, Chinesen, Filipinos und viele andere zu Tode gehungert oder erfroren oder kaltblütig in einer Kampagne von Wildheit ermordet.

Die Schlächtereien von Warschau, Lidice, Scharkow und Nanking, die brutale Folter und das Morden durch die Japaner, nicht nur von Zivilisten, sondern auch unserer eigenen (galant) tapferen amerikanischen Soldaten und Flieger - dieses sind die erschreckenden Beispiele dafür, was Tag für Tag vor sich geht, Jahr für Jahr, wo immer die Nazis und die Japaner die militärische Kontrolle ausüben und freie Hand haben, ihren barbarischen Absichten zu folgen. In einem der schwärzesten Verbrechen der gesamten Geschichte - begonnen von den Nazis in den Tagen des Friedens und von ihnen nun hundertmal vervielfacht in den Zeiten des Krieges -, die vollständige systematische Ermordung der Juden in Europa geht unablässig jede Stunde weiter. Als Ergebnis der Ereignisse der letzten wenigen Tage sind nun Hunderttausende von Juden, die zwar unter Verfolgung lebten, aber schließlich einen Zufluchtsort vor dem Tod in Ungarn und dem Balkan gefunden hatten, mit Ausrottung bedroht, seitdem Hitlers Truppen immer tiefer in diese Länder eindringen; Daß diese unschuldigen Menschen, die schon ein Jahrzehnt des Hitler'schen Wahnsinns überlebt haben, am Vorabend des Triumpfes über das Barbarentum, der seine Verfolgung symbolisiert, noch zugrundegehen sollen, würde eine große Tragik bedeuten ...

Alle, die wissentlich an der Deportation von Juden zu ihrem Tod in Polen oder Norwegen und Franzosen zu ihrem Tod in Deutschland teilnehmen, sind gleichermaßen schuldig wie der Henker. Alle, die diese Schuld teilen, werden die Bestrafung teilen ... In der Zwischenzeit und bis zum - wie jetzt sicher ist - errungenen Sieg werden die Vereinigten Staaten in ihren Bemühungen nicht nachlassen, den Opfern der Brutalität der Nazis und Japaner zu Hilfe zu kommen.

Soweit es die Notwendigkeit der militärischen Operationen erlaubt, wird diese Regierung alle Möglichkeiten wahrnehmen, die ihr zur Verfügung stehen, um allen beabsichtigten Opfern der Nazi- und Jap-Henker - unabhängig von ihrer Rasse oder Religion oder Hautfarbe - bei der Rettung zu helfen. Wir rufen die freien Völker Europas und Asiens auf rechtzeitig ihre Fronten für alle Opfer der Unterdrückung zu öffnen. Wir werden Orte für Zuflucht finden, und wir werden die Mittel und Wege finden, für ihren Lebensunterhalt und Unterstützung zu sorgen, bis der Tyrann aus ihren Heimatländern vertrieben ist, und sie zurückkehren können.

Im Namen der Gerechtigkeit und Humanität laßt alle freiheitsliebenden Völker zusammenstehen für dieses rechtmäßige Unternehmen.[5]

1. April 1944, S. 5 - "New York Times" jeweils

Ungarn verkündet anti-jüdische Erlasse ... aufgebaut auf den Nürnberger Nazi-Gesetzen.

deren Natur weiter spezifiziert wurde als

16. April 1944, S. 17

... die Registrierung und Beschlagnahme allen jüdischen Eigentums...

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28. April 1944, S. 5

Kürzliche Berichte aus Ungarn besagen, daß 300.000 Juden von den östlichen und nordöstlichen Teilen des Landes in sogenannte Sammellager verbracht wurden.

10. Mai 1944, S. 5 von Joseph M. Levy

Es ist ein Tatbestand, daß Ungarn sich nun auf die Ausrottung der ungarischen Juden mit den teuflischsten Methoden vorbereitet ... Sztojays Regierung ist dabei, die Vernichtung von einer Million menschlicher Wesen zu beginnen. Die Regierung in Budapest hat in verschiedenen Teilen Ungarns die Schaffung von "Spezial-Bädern" für Juden verfügt. Diese Bäder sind in Wirklichkeit große Gaskammern, die für Massenmorde hergerichtet worden sind, ähnlich denen, die in Polen im Jahre 1941 installiert worden waren.

18. Mai 1944, S. 5 von Joseph M. Levy

80.000 Juden der Karpathenprovinzen sind in Mordlager nach Polen verbracht worden.

9. Juni 1944, S. 5

300.000 ungarische Juden sind in Lagern und Ghettos (innerhalb Ungarns) interniert worden.

18. Juni 1944, S. 24

Kürzliche Äußerungen des ungarischen Ministerpräsidenten Döme Sztojay, denenzufolge die Juden ausgerottet werden, um Platz zu schaffen für amerikanische Ungarn, die nach dem Krieg in ihr Heimatland zurückkehren können ...

20. Juni 1944, S. 5 - weiterhin "New York Times"

7.000 tschechoslowakische Juden, die in Theresienstadt interniert worden waren, wurden in die Gaskammern der berüchtigten deutschen Konzentrationslager bei Birkenau und Auschwitz getrieben. Bestätigung über die Vernichtung dort von ungezählten Tausenden wurde kürzlich von einem jungen Polen, der in beiden Lagern eingesperrt gewesen war, nach London gebracht.

25. Juni 1944, S. 5

Eine (polnische Untergrund-) Nachricht besagt, daß neue Massenmorde im Auschwitzer Konzentrationslager stattfinden. Sie werden in folgender Reihenfolge mittels Gas durchgeführt : Juden, Kriegsgefangene, gleich welcher Nationalität, und Invaliden ... Hunderttausend Juden sind schon nach Auschwitz zur Hinrichtung verbracht worden ...

27. Juni 1944, S. 6

Hull rief die Ungarn auf, ihre Mißhandlung der Juden einzustellen und warnte sie, daß jene deutschen Offiziere und Männer, ... die ... an diesen Grausamkeiten, Massakern und Exekutionen ... teilgenommen haben, bestraft werden.

2. Juli 1944, S. 12

Ungarische Quellen in der Türkei berichten, daß die 350.000 Juden ... zusammengefaßt worden sind für Deportationen in die Todeslager nach Polen. Am 17. Juni sind 400.000 nach Polen verschickt worden. Die verbleibenden 350.000 werden, so wird erwartet, am 24. Juli zu Tode gebracht werden.

Am 3. Juli 1944, S. 3 erschien der "Report", der ein "WRB-Report" war, als ein Bericht der zwei Hilfskomitees in der Schweiz und spezifizierte die Information dahingehend, daß seit dem 6. April 400.000 ungarische Juden nach Auschwitz-Birkenau verschickt worden seien. Die Krematorien wurden so dargestellt, daß sie 50 Brennstätten hätten, von denen jede 8-10 Körper

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gleichzeitig erfassen könnte. Am 6. Juli (S. 6) ist die Geschichte wiederholt worden. Sogar Eden bekräftigte die Behauptungen, und der Jüdische Weltkongreß

wurde in seiner Stellungnahme vor mehr als zwei Wochen zitiert, daß die 100.000 Juden, die kürzlich von Ungarn nach Polen deportiert worden waren, in dem berüchtigten deutschen Todeslager Auschwitz vergast worden sind. Zwischen dem 15. und 27. Mai fuhren täglich 62 Eisenbahnwaggons mit jüdischen Kindern ... und 6 Wagen mit jüdischen Erwachsenen durch die Plaszow-Station in der Nähe von Krakau. Massendeportationen haben ebenfalls von Theresienstadt/Tschechoslowakei begonnen, wo die Juden bis dahin unbelästigt geblieben waren.

13. Juli 1944, S. 3

2.500 jüdische Männer, Frauen und Kinder ... werden im Lager Auschwitz und Birkenau dieses Wochenende ankommen, wahrscheinlich mit Vorwissen von ihrem Schicksal.

Am 15. Juli 1944 (S. 3) verurteilte Hull erneut das behauptete Töten von ungarischen Juden. Dann gab es eine Nachricht vom "Polnischen Untergrund" :

4. August 1944, S. 5

Kurier ... erklärte, daß die ungarischen Juden immer noch nach Auschwitz verbracht werden, 12 Eisenbahnzugladungen je 24 Stunden. In aller Eile töten die Deutschen kleine Kinder mit Knüppeln. Viele Körper werden in offenen Feuern verbrannt, sagt er, weil die Krematorien überladen sind.

Am 11. August 1944 (S. 4) wird ein Brief von Horthy an den König von Schweden zitiert, in dem er erklärt, daß die Deportationen von Juden gestoppt worden seien und daß ihnen erlaubt worden sei, Ungarn zu verlassen.

Da sind zu viele Widersprüche in der Propaganda, um spätere Behauptungen auf einen Nenner zu bringen. Jedoch ähneln die Behauptungen der Propaganda einander irgendwie. Die gegenwärtige Geschichte ist die, daß zwischen Mitte Mai und irgendwann Anfang Juli 1944 annähernd 400.000 ungarische Juden von Gebieten außerhalb der Hauptstadt Budapest mit der Eisenbahn von den Deutschen deportiert und nahezu alle von ihnen in Birkenau getötet worden seien. Die Tötung sei der Hauptzweck der Deportationen gewesen. Diese Operation reinigt Ungarn im wesentlichen von den Juden mit Ausnahme von Budapest, wo die Juden allgemein in Ruhe gelassen worden seien. Sogar Birkenau war nicht vorgesehen für eine solch große Zahl von Tötungen, so daß viele Körper in Verbrennungsgruben geschafft und viele erschossen anstatt vergast worden sein sollen. Dies ist diese Geschichte trotz Reitlingers unfundierten Versuchen, die Anzahl der Getöteten auf 200.000 herabzusetzen. Der "Beweis" für die Vernichtung einer großen Anzahl ungarischer Juden, wenn überhaupt anerkannt, läßt einfach ein solches weites Abweichen von der 400.000 Zahl nicht zu. [6]

Augenscheinlich ist, daß so etwas nicht geschehen und weltweite Publizität erzielen konnte, ohne daß die ICRC-Delegation in Budapest davon etwas erfahren hätte. Solche massiven und

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Abb. 20 : Befreiungstag in Dachau

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gewaltigen Ereignisse - sie konnten nicht beiläufig vergessen sein von Personen, die den Beitrag "Ungarn" des von uns geprüften Auszuges geschrieben haben. Der Auszug verdeutlicht nachhaltig, daß die großen negativen Ereignisse, die die ungarischen Juden betrafen, im Oktober 1944 nach der Inhaftierung von Horthy begonnen haben. Darüber hinaus enthält der Bericht die allgemeinen Hinweise über "Vernichtungen", obgleich jede Vernichtung ungarischer Juden, wäre sie wirklich geschehen, in dem Bericht genau erwähnt sein würde. Es gibt in der Tat keinen Wahrheitsbeweis für die behauptete Vernichtung von ungarischen Juden.

Bei diesem Punkt ist es angemessen, einige Hinweise über die jüdische Bevölkerung Ungarns zu Beginn des Jahres 1944 anzubringen. Die Nationalsozialisten benutzten eine Zahl von etwa 700.000 oder 750.000. [7] Ruppins Buch berichtet, daß die jüdische Bevölkerung Ungarns von etwa 440.000 auf 448.000 im Herbst 1938 angestiegen sei, was auf die Annexion von Teilen der Slowakei zurückzuführen war. Im Frühjahr 1939 wurde die Karpatho-Ukraine annektiert, so daß im Juni 1939 ungefähr 590.000 Juden in Ungarn lebten. Es ist bekannt, daß eine gute Zahl von nicht-ungarischen Juden, hauptsächlich polnischen i. J. 1939 nach Ungarn geflohen waren, so daß Ruppins Vorkriegszahl von 590.000 leicht auf 700.000 angeschwollen sein konnte - oder auch auf 750.000 -, wie die Nationalsozialisten sie verwandten. Ruppins Zahl für die jüdische Bevölkerung von Budapest beläuft sich auf 200.000 im Jahr 1930. Diese Zahl würde nicht aufzustocken sein durch Annexionen, aber sie würde zu einem gewissen Grad zu ergänzen sein während der dreißiger Jahre durch deutsche und österreichische Juden und zu einem größeren Umfang durch polnische und andere Juden nach 1939. Man kann zu Recht annehmen, daß im Frühjahr 1944 in Budapest ungefähr 300.000 Juden gelebt haben. So haben wir eine annähernd gute Vorstellung der ungarischen und Budapester jüdischen Bevölkerung im Jahr 1944. Die Deportation von 400.000 oder mehr nicht-Budapester Juden im Frühjahr 1944 würde die Deportation restlos aller Juden bedeutet haben, die nicht in Budapest gewohnt haben. Der Roten-Kreuz-Delegation konnte dies nicht verborgen geblieben sein. Gleichermaßen schwierig zu verstehen ist, wo die "100.000 Juden", die im November "aus den Provinzen nach Budapest hereinströmten", hergekommen sein konnten. [8]

Da gibt es auch noch andere Argumente gegen die Vernichtungsbehauptungen. Erstens sollen diesen Behauptungen zufolge Anfang Mai auf der Konferenz in Wien spezielle Vorkehrungen getroffen worden sein, vier Züge pro Tag bereitzustellen (wir kommen hierauf noch zurück), um die Deportationen zu bewerkstelligen. Diese Züge sollen sogar im Fahrplan vorgesehen gewesen sein. Dies bezieht sich auf die kritische Zeit wenige Wochen vor und nach dem "D-Day" - 6. Juni 1944, Invasionsbeginn der Alliierten in Nordfrankreich -, auf die Zeit verzweifelten Mangels an jeglichem Eisenbahn-Transportmaterial, da beide Fronten drohten zusammenzubrechen. Ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt sorgten die Deutschen für einen Aufwand von extra Transportraum, der die Reserven eines jeden Eisenbahnsystems unter den besten Umständen bereits überfordert haben würde. Das gerade ist nicht glaubhaft. Man möge sich

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erinnern, daß eine Eisenbahnreise von Budapest nach Auschwitz schrecklicher ist als die Landkarte anzeigt, und zwar angesichts der Berge in der östlichen Tschechoslowakei.

Ein weiteres zusätzliches Argument gegen die Vernichtungsbehauptungen verweist auf die oft gestellte Frage, warum die Alliierten niemals versucht haben, die Gaskammern mit einem Bombenteppich zu belegen, zumal die ganze Welt den Zeitpunkt der beabsichtigten Vernichtung der ungarischen Juden "wußte"? Diese Frage kann beträchtlich ausgeweitet werden.

Am 8. Juni 1944 wurde der 15. US-Luftflotte, die in Süd-Italien stationiert war, befohlen, ein Schwergewicht ihrer Bombenangriffe auf Ziele im Erdölgebiet zu legen, und sie erhielt dafür eine Liste von speziellen Ölzielen in Ost- und Südost-Europa. Das Hauptziel und jenes, dem am meisten Aufmerksamkeit gewidmet wurde, war das Ploesti-Gebiet in Rumänien. Jedoch war auch Auschwitz eines der Ziele dieser Liste : erstmals war es am 20. August 1944 bombardiert worden, und nachfolgend erneut im September 1944 (235 Tonnen), sowie im Dezember. [9]

Nun war es bei den alliierten Bomberoperationen üblich, ausgedehnten Gebrauch von der Luftaufklärung zu machen. Ein Anliegen dabei war die Feststellung des durch die Angriffe angerichteten Schadens und ein anderes die Planung von Angriffen : die Vorbereitung der Entscheidung, ob das Ziel einen Angriff lohnen würde oder nicht und auch darüber, wie umfangreich und welcher Art die Abwehr im Zielgebiet beschaffen ist. [10]

Es ist sicher, daß die Luftaufklärer Auschwitz und die umliegende Gegend fotografiert hatten und zwar eingehend bald nach dem Befehl vom 8. Juni 1944. In diesem Fall sollten die Amerikaner in der Lage gewesen sein, aktuelle Fotografien aller dieser nach Auschwitz in Bewegung befindlichen, dort umgebrachten und in offenen Gruben verbrennenden Juden zu erstellen. Sie sollten sich verpflichtet gefühlt haben, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um uns entweder bereits zum Zeitpunkt der behaupteten Tötungen oder aber zur Zeit der späteren Prozesse fotografisches Beweismaterial für ihre Behauptungen zu präsentieren. Natürlich, um völlig überzeugend zu sein, hätte die erstere Zeit gewählt werden sollen, bevor die Russen nach dem Januar 1945 Auschwitz kontrollierten.

Bei aller Aufmerksamkeit, die die ungarischen Juden und auch Auschwitz seinerzeit in der Öffentlichkeit erzielt hatten und trotz des Roosevelt-Versprechens, wie es am 25. März 1944 publiziert worden war, rührten die Amerikaner nicht einen Finger. Weder haben sie sich in die behaupteten Deportationen eingeschaltet durch Bombardieren der besonderen Eisenbahnlinien, die von Ungarn nach Auschwitz führten - und es bot sich hierfür praktisch nur eine einzige an! -, noch durch Bombardieren, Zerstören der behaupteten "Gaskammern". Sie versäumten nicht nur, uns mit fotografischem Beweismaterial zu versorgen, sie scheinen darüber hinaus die Beweise überhaupt nicht zu haben, - obgleich sie Fotografien von Auschwitz aus der Kriegszeit selbstverständlich erstellt haben.

Alle diese Betrachtungen - wilde Undurchführbarkeit der Vernichtung der ungarischen Juden im Frühling und Sommer 1944 und das Nichtvorhandensein von irgendwelchen sachdienlichen Konsequenzen aus der alliierten Luftherrschaft, - zwingen den Rote-Kreuz-Berichterstatter ungeachtet der opportunen

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Voreingenommenheit gegenüber den deutschen und ungarischen Behörden, ihre Darstellung so zu formulieren, daß nichts, was einer Vernichtung der ungarischen Juden ähnelt oder nahekommt, daraus schlüssig gefolgert werden könnte oder müßte.

Zunächst sollten wir in bezug auf das Datum des ersten Luftangriffes auf Auschwitz noch einiges zur Kenntnis nehmen : Wir bemerkten im Kapitel III, daß Rudolf Vrbas Behauptung, daß es am 9.4.1944 einen Luftangriff auf Auschwitz gegeben habe, seine Glaubwürdigkeit unterhöhlt. Wir haben oben angegeben, daß Auschwitz erstmals im August 1944 bombardiert worden war. Diese Erkenntnis stützt sich auf die "Einsatz-Chronologie", herausgegeben von Carter und Mueller, die die U.S. Air Force im Jahre 1973 veröffentlicht hat, außerdem auch auf das Standardwerk und halboffizielle Ausgabe von Craven, Cate und der "U.S. Air Force Historical Division" (Historische Abteilung der U.S. Luftwaffe) "The Army Air Forces in World War II". Die letztere Publikation behandelt auch die Einsätze des RAF Bomber Command (des Kommandostabes der britischen Luftwaffe - Royal Air Force), hauptsächlich im Zusammenhang mit Angriffen auf Ölraffinerieziele. Die entsprechende, vier Bände umfassende Arbeit von Charles Webster und Noble Frankland "The Strategie Air Offensive Against Germany 1939-1945" stützt seine Darlegungen hinsichtlich der im deutschen Machtbereich befindlichen Energieversorgungsziele auf die Publikationen von Craven u.a.

Aus der gesamten offiziellen US-amerikanischen sowie britischen Air-Force-Literatur ist nicht ein einziger Hinweis darauf zu finden, daß jemals irgendein Angriff auf ein Auschwitzer "Vernichtungslager" geplant oder geflogen worden sei, um die "technischen Einrichtungen" für die Menschenvernichtung auszuschalten oder ein bekanntes Vernichtungsprogramm der Deutschen für die Zukunft unmöglich zu machen. Es gibt nicht einmal einen einzigen Schriftwechsel der Alliierten unter einander, der das Thema "Die Deutschen vernichten Juden" dort oder dort offiziell zur Diskussion gestellt hatte; es war auch nie ein Konferenzthema der Alliierten während des Krieges, wie es auch nie eine gemeinsame oder gar neutrale Untersuchung an den Orten des "Geschehens" gegeben hat. (notwendige Ergänzung d.Ü.)

Ein Luftangriff Anfang April 1944 scheint mit Sicherheit nicht stattgefunden zu haben. Auschwitz war unter dem strategischen Gesichtspunkt nur ein "Ölziel". Craven und andere bieten eine ausgezeichnete Aufstellung der Luftflotten-Ölkampagne. Da gab es einen spektakulären Angriff auf Ploesti im Jahre 1943, aber es gab keine aufrechterhaltene Öl-Kampagne bis zum Frühjahr 1944, und zwar auf Grund von Meinungsverschiedenheiten zwischen den alliierten Führern, die sich auf die Prioritäten von Bombenzielen bezogen. Im Mai 1944 sind nur 1,1% der alliierten Bomben auf Ölziele gefallen. Am 17. März 1944 wurde die 15. US-Luftflotte angewiesen, bei der ersten Gelegenheit Angriffe gegen Ploesti zu unternehmen, doch heimlich unter der Generaldirektive, die die Bombardierung von Transportzielen forderte, die den Deutschen im Kampf gegen die Russen dienen. Der erste dieser Angriffe erfolgte am 5.4.1944, auch gab es Angriffe am 15. und 24.4. In allen drei Fällen waren sie hauptsächlich gegen die Eisenbahnzentren in der Nähe von Ploesti gerichtet, in der Hoffnung, daß hierdurch den

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Ölraffinerien ein erheblicher Schaden zugefügt werden würde. Öl-bezogene Bombardierungen durch in England stationierte Flugzeuge begannen nicht vor dem 19.4, aber diese wurden auch unter einer anderen Objektbezeichnung als Öl durchgeführt. Die 15. US-Luftflotte führte verschiedene weitere Angriffe gegen Ploesti vor dem 8. Juni-Befehl aus, nachdem die Ölkampagne offiziell und ausgedehnt aufgegriffen worden war. [11]

So war die Situation in Wirklichkeit. Es ist daher sicher, daß es im April oder auch Mai 1944 keinen Luftangriff auf Anlagen in oder bei Auschwitz gegeben hat. Der Punkt ist, daß es im April 1944 innerhalb des alliierten Kommandos schwierig war, Angriffe gegen sog. Wahlziele - wie solche bei Ploesti - zu rechtfertigen. Nicht einmal die weniger entfernt liegende Ölanlage bei Blechhammer - größer als IG-Farben in Auschwitz - ist bis lange nach April 1944 als Ziel genannt gewesen.

Nur die Luftflotten der USA und Großbritanniens kommen bei dem Problem möglicher Luftangriffe auf Auschwitz im Zeitraum zwischen April und September 1944 in Frage. Die Russen befaßten sich nicht mit strategischen Industrie-Luftangriffen dieser Art.

Unsere Schlußfolgerung, fußend auf der US-Air-Force-Literatur, wird von den Erinnerungen zweier Deutscher bestätigt, die im Jahr 1944 in Auschwitz waren. Thies Christophersen, Autor der Broschüre "Die Auschwitz-Lüge", schrieb, daß der erste Luftangriff "im Herbst 1944" erfolgt sei. Christophersen scheint sich der Tatsache nicht bewußt zu sein, daß in der Frage des Datums des ersten Luftangriffes auf Auschwitz eine Bedeutung liegt.

Dr. Wilhelm Stäglich, dessen Aussage in dem deutschen Monatsmagazin "Nation Europa" veröffentlicht worden ist, machte keine solchen Hinweise. Aber er schrieb, daß er als Soldat einer Flakeinheit in der Nähe von Auschwitz von Mitte Juli bis ungefähr Mitte September 1944 stationiert war. Auf eine neutral gefaßte Anfrage des Verfassers, ohne Hinweis auf die Natur der hiermit im Zusammenhang stehenden Bedeutung antwortete Stäglich, daß er sich an keinen Luftangriff auf Auschwitz erinnere und er auch keine Zerstörungen gesehen habe, er sich zudem gut an seine Ankunft in Auschwitz erinnere, da sie unmittelbar im Anschluß an den 20. Juli (Attentat auf Hitler) erfolgte, sein Erinnerungsvermögen hinsichtlich seines späteren Versetzungsdatums hingegen weniger verläßlich sei. Als ich schließlich feststellte, daß der erste Angriff dieser Art am 20. August 1944 stattgefunden hatte, schrieb ich ihm noch einmal und bat, sich diesbezüglich erneut Gedanken zu machen bzw. zu erkundigen. In der Tat fand seine Frau noch einen damaligen Brief, geschrieben am 20. August 1944, mit dem Satz : "Wir hatten heute Vormittag den ersten Angriff auf unser Schutzobjekt". Für mich ist diese Episode sehr instruktiv für die Verläßlichkeit eines Gedächtnisses.

Das August-Datum wird ebenfalls bestätigt von dem italienischen Juden Primo Levi, der in seinem Buch "Se Questo è un Uomo" (zu Beginn im Kapitel I fatti dell'estate) feststellt, daß der erste Luftangriff auf Auschwitz im August 1944 stattfand, zu einer Zeit, als er sich bereits fünf Monate dort im Lager aufgehalten hatte.

Eine weitere Bestätigung ist dem "Kalendarium" zu entnehmen, das in "Hefte von Auschwitz" (Nr. 7 + 8/1964) publiziert worden ist. Dort findet sich als erster Hinweis für Luftangriffe auf Auschwitz

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das Datum 6. September 1944. Ebenfalls die Vernichtungsmythologisten bestätigten völlig unser Ergebnis hinsichtlich des ersten Luftangriffes auf Auschwitz. Gerald Reitlinger nimmt zum Datum des ersten Luftangriffes nicht ausgesprochen Stellung, doch bemerkt er (S. 383) "das Versagen der Alliierten, die Pässe zwischen Ungarn und Auschwitz in der Zeit von Mai und Juli 1944 zu bombardieren". Hilberg ist weit entfernt von dem wirklichen Datum, indem er den ersten Angriff auf den 16. Dezember 1944 festlegt (S. 632), und dieses Datum wird von Levin anerkannt (S. 701). Friedman liegt verhältnismäßig richtig, indem er den Angriff auf den 13. September 1944 datiert.

Zusammengefaßt : Alle Belege zwingen zu der Schlußfolgerung, daß es im April 1944 keinen Luftangriff auf Auschwitz gegeben hat. So bedeutet Rudolf Vrbas Behauptung, damals von einem Holzstoß aus einen solchen erlebt zu haben, eine weitere Erschütterung seiner Glaubwürdigkeit. Für Vrba dürfte es zudem noch schwieriger sein, sich auf sein gutes Gedächtnis zu berufen, zumal dieses Ereignis im Leben Vrbas eine entscheidende Rolle gespielt hat, im Gegensatz zu Dr. Stäglichs.

Doch zurück zu unserem gegenwärtigen Untersuchungsgegenstand : Wir prüfen die Beweismittel, die für die Vernichtung der ungarischen Juden angeboten werden. Es sind hauptsächlich Beweise mittels "Dokumenten".

Wir wollen das IMT-Affidavit (2605-PS) von Kastner, das er am 13. September 1945 niedergelegt hat, im wesentlichen außer acht lassen. Kastner war ein ungarischer Jude, der in Budapest 1944 in Kontakt mit Eichmann und seinen Männern stand. In seinem Affidavit erklärte Kastner, daß 475.000 ungarischer Juden am 27.6.1944 deportiert worden seien. Er liefert auch eine allgemeine "Geschichte des vollständigen Vernichtungsprogramms", die sich darauf stützt, was angeblich SS-Standartenführer Kurt Becher und SS-Hauptsturmführer Dieter Wisliceny Kastner erzählt haben sollen. Daß er das Vertrauen dieser Männer gehabt haben mag, ist durchaus möglich, doch wurde er 1954 als einflußreiches Mitglied der Ben Gurion Mapai-Partei in Israel von einem anderen ungarischen Juden beschuldigt, ein Kollaborateur von Becher, einem Vorgesetzten Eichmanns in den SS-Operationen in Ungarn gewesen zu sein. Das Ergebnis der Verleumdungsaktion mit Verurteilungen Kastners erzeugte in Israel eine größere politische Krise, deren katastrophale Konsequenzen durch die Ermordung Kastners im Jahre 1957 abgewendet wurden [12]. Kastner wurde ein weiteres Opfer des Schwindels.

Wisliceny, Eichmanns Untergebener in Ungarn, gab ebenfalls ein Affidavit und zwar am 29. November 1945 und bekräftigte die Zeugenaussage vor dem IMT am 3. Januar 1946. [13] Dieses Affidavit ist ein weiteres sonderbares Beispiel dafür, wie in englischer Sprache verfaßte Affidavits kritiklos von deutschen Gefangenen unterzeichnet wurden, obgleich sie falsche bzw. ungewöhnliche Begriffe enthalten, wie hier z.B. "Köpfe" statt "Personen", die sich auf dem Transport befinden.

In Wislicenys Geschichte sind schriftliche Befehle enthalten, die von Himmler im Frühjahr 1942 erteilt worden seien, um die Juden zu vernichten. Die Befehle waren u.a. gerichtet an den "Inspekteur der Konzentrationslager", der gemäß einer späteren Höß-Aussage

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von Himmler auf gar keinen Fall ausersehen war, überhaupt etwas über das Programm zu erfahren.

Der Hauptbeweis ist eine Sammlung von angeblichen Dokumenten des Deutschen Auswärtigen Amtes. Im März 1944 wurde ein Dr. Veesenmayer des Deutschen Auswärtigen Amtes als "Generalbevollmächtigter" nach Ungarn gesandt, um für die deutsche Regierung in Unterstützung des Sonderbotschafters Ritter tätig zu sein. Veesenmayer stand angeblich in häufiger Telegrammverbindung mit dem Auswärtigen Amt in Berlin. Ein Dokument NG-2263, abgedruckt in Bild 30, ist typisch für jene, die als derartige Telegramme, die aus dem Archiv des Auswärtigen Amtes stammen sollen, ausgegeben werden. Als Telegramm, das vom Auswärtigen Amt empfangen worden ist, trägt es natürlich nicht eine Unterschrift von Veesenmayer; Die Bestätigungen bestehen in Stempeln des Auswärtigen Amtes, die benutzt worden sind, und der handschriftliche Vermerk auf der linken Seite besagt, daß das Dokument unter "Ungarn" registriert ist; er trägt die Initialen v. Thadden mit dem Datum : v. Th. 4/7. es lautet :

"(i) Abtransport Juden aus Zone III planmäßig mit 50.805 abgeschlossen. Gesamtziffer aus Zonen I-III 340.162.

(ii) Konzentrierung in Zone IV und Abtransport mit 41.499 planmäßig abgeschlossen. Gesamtziffer 381.661. Fortgang der Aktion ist gesondert mit Fernschreiber - Nr. 279 vom 27. Juni, Nr. 287 vom 29. Juni und Nr. 289 vom 30. Juni nach Fuschl berichtet worden. Konzentrierung in Zone V (bisher nicht erfaßter Raum westlich der Donau ohne Budapest) hat 29. Juni begonnen. Gleichzeitig hat kleinere Sonderaktion in Vorstädten von Budapest als Vorbereitungsmaßnahme begonnen. Ferner laufen noch einige kleine Sondertransporte mit politischen, intellektuellen, kinderreichen und Facharbeiter-Juden."

Veesenmayer.

Es ist eine Sammlung von "Dokumenten", welche den "Beweis" für die Deportation von über 400.000 ungarischen Juden zwischen dem 15. Mai und Anfang Juli 1944 erbringen. Nach meiner Feststellung sind die wesentlichen "Dokumente" unten aufgeführt. Die Art der Bestätigung ist in jedem Fall angezeigt. Natürlich handeln nicht alle Dokumente von jüdischen Angelegenheiten, die sich auf Deportationen während der fraglichen Zeitperiode beziehen. Nur solche Dokumente sind aufgeführt, von denen man behauptet, daß sie im Sinne einer Bestätigung der Vernichtungen interpretiert werden müßten.

NG-2059 Mikrofilmkopie eines Telegrammes von Veesenmayer an das Auswärtige Amt (AA) vom 8. Mai 1944.

Eine gewisse Anzahl von Juden, die früher für Deportation vorgesehen waren, sind statt dessen zur Arbeit an militärischen Objekten in Ungarn angesetzt worden. Die Anforderung von 100.000 arbeitsfähigen Juden durch die Organisation Todt (Speer-Ministerium) muß an Glücks, an das WVHA gerichtet werden, der mit der Deportation der ungarischen Juden befaßt ist. - Die Bestätigung trägt die Initialen v. Th.

NG-2060 in zwei Teilen. Der zweite Teil ist eine Mikrofilmkopie eines Telegramms von Veesenmayer an Ribbentrop via Ritter vom 21. April 1944. Es

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berichtet, daß 100.038 ungarische Juden als Ergebnis von "Sonderaktionen" in Lagern zusammengefaßt wurden.

Die Bestätigungen sind ein Stempel "Streng Geheim" und Initialen v. Th. Das dem Dokument beiliegende beschreibende Material (die "amtliche Beweisanalyse") deutet an, daß Geigers Initialen ebenfalls erschienen, doch ist die Prüfung des restlichen Materials (in diesem Fall nur der englischen Übersetzung) nicht bestätigt.

NG-2061 Mikrofilm-Kopie eines Telegramms von Veesenmayer an das AA vom 20. Mai 1944.

Es berichtet von Inhaftierungen solcher Personen, die im Untergrund gegen die Deutschen tätig waren und von "abgefangenem Nachrichtenmaterial, das sich auf angebliche Bedingungen in den deutschen Konzentrationslagern im Generalgouvernement bezieht. Im besonderen ist das Geschehen im Auschwitzer Lager in Einzelheiten beschrieben."

Die Bestätigungen sind ein Stempel des AA und die Initialen v. Th., obgleich die amtliche Beleganalyse aussagt, daß es von Geiger abgezeichnet sei.

NG-2190 Der erste Teil enthält einen Hinweis für den zweiten Teil, gez. v. Th. und Wissberg und Wagner, gestempelt "Streng Geheim". Der 2. Teil ist ein Bericht v. Thadden an das AA über antijüdische Maßnahmen in Ungarn, datiert mit 26. Mai 1944.

Es wird berichtet, daß die Ungarische Regierung der Deportation aller ungarischen Juden in die Ostgebiete zugestimmt habe, mit Ausnahme der 80.000, die für Arbeiten an militärischen Objekten zurückgehalten werden sollten. Die Zahl der ungarischen Juden wird auf 900.000 bis 1 Million geschätzt. Die meisten Juden außerhalb Budapests seien in Ghettos konzentriert worden. Einer Information vom 24. Mai zufolge seien 116.000 in täglichen Schüben von 14.000 in das Generalgouvernement deportiert worden. Der Judenrat in Budapest (derselbe, der im Auszug des Rot-Kreuz-Berichtes als "Jüdischer Senat" erscheint) sei vergewissert worden, daß diese Maßnahmen nur gegen die nicht assimilierten Juden gerichtet seien und daß die übrigen anders behandelt würden. Jedoch erwartet die SS in jedem Fall bei künftigen Konzentrations- und Deportationsmaßnahmen Schwierigkeiten. Pläne für zukünftige Maßnahmen seien ausgearbeitet. Probleme, die sich aus der unterschiedlichen Interpretation zwischen den Deutschen und den Ungarn darüber ergeben, wer Jude sei, würden diskutiert. Es wird geschätzt, daß ungefähr 1/3 der ungarischen Juden, die nach Auschwitz deportiert würden, arbeitsfähig seien und daß diese unmittelbar nach ihrer Ankunft an Sauckel, die Organisation Todt usw. zu übergeben seien. -

Gestempelt "Streng Geheim" und gez. v. Th. Der 3. Teil enthält eine Note für den 4. Teil, abgezeichnet von Wagner und v. Thadden mit handgeschriebenen Empfehlungen an Eichmann. Der 4. Teil ist eine Zusammenfassung von Thaddens Bericht mit keiner Bestätigung.

NG-2230 Eine Abschrift von zwei Briefseiten, datiert mit 24. April 1944 v. Thadden an Eichmann, bezugnehmend auf den Inhalt von NG-2233 (als nächstes zur Diskussion stehend). Beide Seiten tragen die Initialen v. Th. Datum-Stempel und handgeschriebene Hinweise am Fuß der einen Seite. Beachte : zum zweiten Mal stoße ich auf das Dokument NG-2230, es war ein völlig anderes Dokument, so daß hier ein Irrtum vorliegen mag.

NG-2233 In zwei Teilen. Der 1. Teil ist eine Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an Ritter, datiert mit 23. April 1944. Es berichtet über die Arbeit bei der Internierung von Juden in den Karpatho-Ghettos. 150.000 Juden seien schon erfaßt worden. Es wird geschätzt, daß 300.000 Juden von der Aktion betroffen sein würden, wenn die Aktion abgeschlossen sein wird. Die Internierung von Juden in anderen Gebieten soll dann folgen. Am 15. Mai

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beginnend sollen 3.000 Juden täglich nach Auschwitz überführt werden, und um ihren Transport nicht aufzuhalten, soll die Überführung von 50.000 Juden, die von Veesenmayer für Arbeiten im Reich gefordert habe, zeitlich aufgeschoben werden. Aus Gründen der Sicherheit, der Ernährung und des Schuhzeugs wird es als nicht praktisch angesehen, sie zu Fuß zu senden. -

Die Bestätigung ist der Stempel des AA (registrierte Unterlage). Der 2. Teil des Dokumentes ist eine Durchschrift eines Briefes von Thadden an Eichmann, datiert mit 24. April, die das Wesentliche des Telegramms wiederholt. Initialen v. Th.

NG-2235 Eine Durchschrift eines Telegramms von Wagner an Veesenmayer, datiert mit 21. Mai 1944. Es wird berichtet, daß Thadden in Kürze Budapest besuchen wird, um die Verteilung des Eigentums der deutschen und ungarischen Juden im Rahmen der allgemeinen europäischen Lösung der Judenfrage zu diskutieren. Abgezeichnet v. Wagner. Dort erscheinen auch die Initialen "VM" auf dem Dokument, doch ist nicht anzunehmen, daß man hieraus auf die Initialen Veesenmayers schließen kann.

NG-2236 Eine getippte Erinnerung von Wagner an Steengracht, datiert mit 6. Juli 1944. Wagner teilt mit, daß es der Reichspolitik entspricht, die jüdische Auswanderung zu verhindern. Die Anfrage des War Refugee Board über die Schweiz, daß die Emigration der ungarischen Juden nach Palästina erlaubt werden sollte, müßte abgelehnt werden, weil dies die Araber verfeinden würde. Gleichwohl würde die Schweiz-amerikanische Intervention am Ende des Monats zu spät kommen, denn die anti-jüdische Aktion in Ungarn würde zu dem Zeitpunkt schon abgeschlossen sein. -

Gestempelt "Geheim", gezeichnet von Wagner. Initialen v. Th. und wahrscheinlich von Henke.

NG-2237 Mikrofilmkopie eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, datiert mit 10. Juni. - Es wird berichtet, daß die Maßnahmen für die Konzentrierung der Juden, die im Norden von Budapest wohnen, begonnen habe und daß die Deportation dieser Juden am 11. Juni beginnen würde.

Die Bestätigung ist ein Stempel des AA und Initialen v. Th.

NG-2238 Schreibmaschinengeschriebene Erinnerung von Wagner, in der er vorschlägt, daß Besprechungen mit der Schweiz und Schweden über die Emigration von ungarischen Juden in schleppender Gangart behandelt werden sollten, bis die Behandlung der Juden, die in Ungarn verbleiben, definitiv entschieden sei.

Datiert mit 16. Sept. 1944. Gez von Wagner, Initialen v. Th. und unleserlich von anderen.

NG-2262 Mikrofilmkopie eines Telegramms von Veesenmayer an Ritter, datiert mit 4. Mai, derzufolge der Beginn der Evakuierung von 310.000 Juden der Karpaten- und Transsylvaniengebiete nach Deutschland für Mitte Mai beabsichtigt sei. Vier tägliche Transporte, jeder 3.000 Menschen umfassend, seien vorgesehen. Die notwendigen Eisenbahn-Absprachen würden auf einer Konferenz in Wien am 4. Mai erfolgen.

Stempel des AA und Initialen v. Th.

NG-2263 Mikrofilmkopie eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, datiert mit 30 Juni 1944 : 381.661 ungarische Juden sollen um den 30. Juni deportiert worden sein. Umstellungen begannen westlich der Donau, ohne Budapest, doch auch in den Vorstädten von Budapest.

Stempel des AA und Initialen v. Th.

NG-2424 in zwei Teilen. Der erste Teil ist ein maschinengeschriebener Brief des Pressechefs des AA Schmidt an den Staatssekretär des AA Steengracht, datiert mit 27. Mai, der eine Propagandakampagne vorschlägt, ... ("man äußere Anlässe und Begründungen für die Aktion schafft, z.B. Sprengstoffunde in

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jüdischen Clubhäusern und Synagogen"), die irgendwelchen Aktionen gegen die Juden von Budapest vorangehen soll. - Initialen von Wagner, - Der zweite Teil ist eine maschinengeschriebene Telegramm-Abschrift v. Thaddens nach Budapest, datiert mit 1. Juni, die in diesem Sinne fortfährt.

NG-2980 In drei Teilen : (1) Getippte Abschrift eines Telegramms von Wagner nach Budapest, datiert mit 21. Mai. Thadden kündigt seinen Besuch in Budapest an, um das jüdische Problem durchzusprechen. - Gestempelt; Initialen von Wagner.

(2) Nicht abgezeichnete Durchschrift eines Briefes von Thadden an Wagner, welcher ein Deckungsbrief für Thaddens Bericht über seine Aktivitäten in Budapest ist. - Gestempelt "Streng Geheim".

(3) Ein getippter 5-Seiten-Bericht, datiert mit 25. Mai : Der Spezialreferent für jüdische Fragen bei der deutschen Botschaft in Budapest, von Adamovic, habe "keine Ahnung von den wahren Absichten (oder) der gegen die Juden praktisch durchzuführenden Maßnahmen". Anläßlich eines Besuches im Amt Eichmann habe er erfahren, daß 116.000 Juden in das Reich deportiert worden seien und mit weiteren 200.000 ebenso verfahren werden würde. Die Konzentration von 250.000 Juden aus den Provinzen nördlich und nordwestlich von Budapest würde am 7. Juni beginnen. Weitere Pläne würden durchgegeben. Schätzungsweise blieben etwa 80.000 arbeitsfähige Juden in Ungarn zum Arbeitseinsatz zurück. Die vollständige Operation soll Ende Juli abgeschlossen sein. - Der Bericht hat 5 Seiten und als einzige Bestätigung einen Stempel "Streng Geheim" auf Seite 1.

NG-5510 Getippte Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, datiert mit 8. Mai : Graf Bethlen und Dr. Schilling sind nicht mit der Judenaktion einverstanden; daher empfiehlt Veesenmayer ihre Entlassung. - "Graf Bethlen erklärte, daß er kein Massenmörder zu werden wünsche und er daher lieber zurücktrete". - Stempel "Streng Geheim", handgeschriebener Hinweis für die Registratur unter "Ungarn".

NG-5532 Getippte Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an Außenminister v. Ribbentrop, datiert mit 9. Juli. Hier wird die Absicht des ungarischen Innenministers Jaross wiedergegeben, die Budapester Juden in der Umgebung der Hauptstadt zu konzentrieren und dann, wenn "... jeweils 30-40.000 Juden beisammen sind, zum Abtransport in das Reich freizugeben". - Keinerlei Bestätigung.

NG-5533 Getippte Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, datiert mit 14. Juni : Zahlreiche ungarische Juden seien in die Slowakei eingesickert, "seitdem wir uns nach dem 19. März auf sie gestürzt haben." - Gestempelt mit "Ungarn" und unten handgeschrieben "Staatssekretär".

NG-5565 Getippte Abschrift eines Telegramms von Thadden an die deutsche Botschaft in Preßburg, datiert mit 2. Mai. : Ankündigung einer Konferenz für den 4-5. Mai in Wien für Eisenbahn-Organisationsfragen in bezug auf "eine größere Anzahl ungarischer Juden zum Arbeitseinsatz in die Ostgebiete". - Gestempelt "Geheim", Initialen v. Th.

NG-5567 Mikrofilmkopie eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, datiert mit 17. Juni. Sie enthält eine Gesamtzahl von 326.009 der in das Reich deportierten ungarischen Juden. - Gestempelt, Initialen v. Th. (die amtliche Nachweis-Analyse besagt, daß das Dokument von Wagner und Reichel abgezeichnet ist, doch dies fand bei den von mir geprüften Dokumenten keine Bestätigung).

NG-5568 Mikrofilmkopie eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, datiert mit 8. Juni :

"Bei Durchführung Judenmaßnahmen in Ungarn ist von Grundsatz Geheimhaltung der Termine für den Abtransport und der Zonen, die nach-

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einander gesäubert werden, ausgegangen worden, um Beunruhigung jüdischer Elemente und hierdurch Abwanderungsversuche zu vermeiden. Dies gilt namentlich für das Stadtgebiet Budapest, das als letzte Zone in Aussicht genommen ist und wo in dieser Beziehung Schwierigkeiten erwartet werden müssen."

Gestempelt und mit Blaustift gezeichnet v. Th.

NG-5569 Verschiedene Teile. Der erste und größte Teil ist eine Mikrofilmkopie eines Telegramms von Ludin in Preßburg/Slowakei an das AA, datiert mit 14. Juni : Wachmannschaften hätten Transportzüge aus Ungarn bestiegen und den Juden Geld und Schmuck geraubt, auch hätten sie einige Juden erschossen. Die Beute hätten sie anschließend benutzt, um sich in einem nahegelegenen Restaurant zu betrinken. - Gestempelt.

Die nächsten vier Teile sind Anmerkungen, die den Vorfall von verschiedenen Seiten schildern. - Verschiedene Stempel. Initialen von Wagner, v. Th. und v. Mirbach.

NG-5570 Mikrofilmkopie von 5 Telegrammen. Das erste ist datiert mit 14. Oktober und berichtet von Plänen, über 50.000 Juden zu Fuß von Ungarn in das Reich zu schaffen. Vertraulich ist hinzugefügt, daß "Eichmann beabsichtigt, ... nochmals weitere 50.000 Juden anzufordern, um Endziel Ausräumung des ungarischen Raumes zu erreichen..." - Gestempelt und handgeschriebene Hinweise.

Die nächsten vier Teile setzen Organisationsmaßnahmen hinsichtlich der Budapester Juden und jener Juden auseinander, die zum Arbeitseinsatz deportiert wurden. - Stempel und Initialen von Wagner und v. Th.

NG-5571 Maschinengeschriebene Telegramme, die zwischen Veesenmayer u. Altenburg vom AA ausgetauscht wurden, datiert mit 25. und 26. Juni. Im Hinblick auf die "Beendigung der Judenbereinigung" in Ungarn sollte die Ungarische Regierung das Reich mit entsprechenden Mengen an Nahrungsmitteln entschädigen. - Stempel.

NG-5573 Getippter Bericht von Wagner an v. Ribbentrop, datiert mit 27. Oktober. Von den 900.000 Juden, die in Ungarn waren, sind 437.402 zum "Arbeitseinsatz in die Ostgebiete" verbracht worden. Eine Auseinandersetzung darüber, ob den ungarischen Juden die Ausreise gewährt werden soll, folgt. - Gestempelt. Initialen von Mirbach.

NG-5576 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, datiert mit 30. Juni. Horthy widersprach den Maßnahmen gegen die Budapester Juden, stimmte hingegen hinausgezögerten Maßnahmen zu. So begann "die Sammlung in der letzten Provinzzone V (soweit sie nicht den Raum westlich der Donau mit Ausnahme von Budapest erfaßt). Gleichzeitiges Sammeln wird durchgeführt innerhalb des Kommandobereiches des 1. Polizeikommandos in abgesonderten Vororten von Budapest, um so leichter in die Hauptstadt eindringen zu können". - Gestempelt.

NG-5594 Anonymes Telegramm von Budapest an das AA, datiert mit dem 18. April.

"... der magyarischen Bevölkerung ... der dringende Wunsch nach einer schnellen und radikalen Lösung der Judenfrage bemerkbar mache, da die Angst vor der Rache der Juden größer sei als die vor der russischen Brutalität."

- Handgeschriebene Notizen für die Ablage.

NG-5595 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, datiert mit 28. April : "Sonderaktionen" in Ungarn hätten zur Inhaftierung von 194.000 Juden geführt. - Gestempelt und handgeschriebene Notizen.

NG-5596 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, datiert mit 28. April : 194.000 Juden durch Sonderaktionen

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und ungarische Pläne inhaftiert, um die Budapester Juden innerhalb der Stadt im Hinblick auf alliierte Luftangriffe zu verteilen. - Stempel.

NG-5597 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, datiert mit 30. April : 194.000 Juden durch Sonderaktionen inhaftiert; Diskussion von Juden, die versuchen, zum Arbeitseinsatz in Ungarn herangezogen zu werden, um Konzentrationslagern aus dem Wege zu gehen. - Stempel und handgeschriebene Anmerkungen.

NG-5599 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, datiert mit 5. Mai : 196.000 Juden durch Sonderaktionen inhaftiert. - Stempel und handgeschriebene Anmerkungen.

NG-5600 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, datiert mit 6. Mai : Die Juden sind eingekreist und denken, daß sie "... eine zeitlich begrenzte Unterbringung in den eingerichteten Sonderlagern..." erfahren. - Stempel.

NG-5602 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, 24. Mai : 110.556 ungarische Juden sind in das Reich transportiert worden. - Stempel und handschriftliche Anmerkungen.

NG-5603 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, 19. Mai : 51.000 ungarische Juden deportiert. - Stempel, handschriftliche Anmerkungen und unleserliche Initialen.

NG-5604 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, 20. Mai : 62.644 ungarische Juden deportiert. - Stempel, handschriftliche Anmerkungen.

NG-5605 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms Veesenmayer an das AA, 20. Mai : Gleicher Bericht wie in NG-2061. - Handgeschriebene Anmerkungen.

NG-5607 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, 16. Mai : Die Deportation der 300.000 Juden, die im Karpathengebiet und in Transsylvanien konzentriert waren, hat am 14. Mai mit vier Spezialzügen zu täglich 3.000 Juden begonnen. - Stempel, handschriftliche Anmerkungen.

NG-5608 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, 25. Mai : 138.870 ungarische Juden sind in das Reich deportiert worden. - Stempel und handgeschriebene Anmerkungen.

NG-5613 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, 20. Juli : Die ungarischen Nazis hielten die Franziskaner an, eine Danksagungsmesse einzufügen, um die Deportation der Juden zu feiern, aber der Bischof lehnte ab, und gewisse Kompromisse mußten erzielt werden. - Stempel und handgeschriebene Notizen.

NG-5615 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, 11. Juli : 437.402 ungarische Juden deportiert. - Stempel und handgeschriebene Anmerkungen.

NG-5616 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, 8. Juli : 422.911 ungarische Juden in das Reich deportiert. - Stempel.

NG-5617 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, 17. Juni : 340.142 ungarische Juden in das Reich deportiert. - Stempel und handgeschriebene Notizen.

NG-5618 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, 17. Juni : 326.000 ungarische Juden in das Reich deportiert. - Stempel und handgeschriebene Notizen.

NG-5619 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, 13. Juni : 289.357 Juden aus den Karpathen und Transsylvanien-Gebieten deportiert. Künftige Deportationspläne

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ausgearbeitet. - Stempel und handgeschriebene Notizen.

NG-5620 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, 8. Juni : Dieses Dokument wurde in der Sammlung vermißt, obwohl es laut amtlicher Beleganalyse vorliegen müßte; augenscheinlich ist es jedoch den vorausgegangenen ähnlich.

NG-5621 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, 2. Juni; 247.856 ungarische Juden in das Reich deportiert. - Stempel und handgeschriebene Notizen.

NG-5622 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, 1. Juni : 236.414 ungarische Juden in das Reich abgeschoben. - Stempel.

NG-5623 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, 1. Juni : 217.236 ungarische Juden in das Reich abgeschoben. - Stempel und handgeschriebene Notizen.

NG-5624 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an das AA, 31. Mai : 204.312 ungarische Juden in das Reich abgeschoben. - Stempel und handgeschriebene Notizen.

NG-5637 Getippte Erinnerungen von Wagner an Steengracht, 21. Mai 1943. - Wagner berichtet über einen Besuch des ungarischen Botschafters. Diskutiert wurden Schwierigkeiten im Hinblick auf die Lösung des jüdischen Problems in Ungarn. Die Deportationen sollten in einzelnen Schüben erfolgen, und, um die zurückgebliebenen nicht zu alarmieren, sollte jenen, die deportiert würden, erlaubt werden "etwas zum Leben zu verdienen, ... damit sie zunächst für kürzere Zeit gewisse Existenzmöglichkeiten ... haben". - Stempel und abgezeichnet von Wagner.

NG-5684 Maschinengeschriebene Abschrift eines Telegramms von Veesenmayer an v. Ribbentrop, 6. Juli : Ein 6-Seiten-Bericht über eine Konferenz mit Horthy, der erwähnte, daß er jeden Tag eine Flut von Telegrammen aus allen Teilen des Auslandes und Ungarn erhalte, z.B. auch vom Vatikan, vom König von Schweden, von der Schweiz, vom Roten Kreuz und anderen Parteien bezüglich der ungarischen Juden. Er setzte sich dafür ein, die jüdischen Ärzte in Ruhe zu lassen und ebenfalls die jüdischen Arbeitskompanien, die zu kriegswichtigen Einsätzen herangezogen worden sind. Veesenmayer sagte ihm, daß "die Lösung der jüdischen Frage ... zwar von den Ungarn ausgetragen würde, (aber) niemals ohne die Unterstützung von SS und SD betrachtet werden könne". - Initialen von Steengracht.

Einige wenige Worte zu den allgemeinen Bedingungen, unter denen diese Dokumenten-Analyse durchgeführt worden ist, bevor wir fortfahren, dieses Belegmaterial zu interpretieren. Wenn man nach Washington geht, um Dokumente zu prüfen, wird man die typische Erfahrung machen, daß dort deponierte Dokumente geprüft sind und jeweils aus nicht weniger als aus vier Teilen bestehen : Erstens mag eine Fotokopie des Originals vorliegen. Sollte dies dennoch nicht so sein, so liegt zumindest eine vervielfältigte Wiedergabe des Dokumentes in der Originalsprache - hier also Deutsch - vor. So gibt es anstelle von handgeschriebenen Notizen maschinengeschriebene Vermerke mit dem Hinweis, daß es sich um handgeschriebene Niederschriften handelt. Zweitens gibt es eine englische Übersetzung des fremdsprachigen Originales. Drittens gibt es als Anhang nähere Beschreibungen, "die amtliche Beleganalyse". Im Hinblick auf diese Voraussetzungen wurden für diese geprüfte Kollektion nur wenige Widersprüche notiert.

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Doch vom Inhalt her hätten gewisse Dokumente nicht in der Liste sein sollen, denn sie enthüllen solche Widersprüche. Wenn es auch keinen Zweifel geben sollte, daß einige ungarische Juden für den Arbeitseinsatz in das Reich deportiert worden sind - andere für den gleichen Zweck in Ungarn verblieben sind -, so liegt es dennoch auf der Hand, daß in die Produktion dieser Dokumente ein ganz beträchtlicher Umfang an Fälschung eingearbeitet worden ist. Sie wurden nach dem Kriege geschrieben! Daß Ereignisse, wie sie die Dokumente aussagen - wie z.B. der Transport von 400.000 ungarischen Juden in das Reich (oder Polen) in der Zeit zwischen Mai und Juli 1944 in Wirklichkeit nicht stattgefunden hat, ist auf Grund der bereits dargelegten Sachverhalte sicher. Jedoch gibt es auch Gründe für eine gewisse Unebenheit hier, denn die Fälschung scheint nicht im Zusammenhang mit der Auschwitz-Vernichtungs-Legende geschaffen worden zu sein. Fälschung ist ein riskantes Geschäft! So würden wir, obgleich Fälschung für diese Dokumente eine Sicherheit zu sein scheint, doch wünschen, daß ein unabhängiges Gremium den Fälschungsvorwurf überprüft.

Fälschung wäre weniger riskant, würde sie nicht auch die Fälschung von Signaturen mit einschließen. Wenn die Zusammenarbeit mit den Personen, die die gefälschten Dokumente abgezeichnet oder mit ihren Initialen versehen haben, erreichbar ist, dann mag es scheinen, daß das Risiko, eine Fälschung zu entlarven, erheblich verringert sein dürfte. So sollten wir einen strengen Blick auf die Bestätiger dieser Dokumente werfen. Wenn NG-5684 ausgenommen wird, so haben wir "Bestätigungen" mit den Initialen und/oder Signaturen (oder behauptete Initialen oder Signaturen) von Geiger, Wissberg, Hencke, Reichel, Mirbach, Wagner und v. Thadden, wobei die große Mehrzahl von den letzten beiden stammt. Diese sieben Leute haben eine sehr interessante Gemeinsamkeit : keiner von ihnen war Angeklagter im Fall 11 oder in irgendeinem Gerichtsverfahren der Alliierten. Im Fall der ersten fünf könnte dies noch als sachgerecht gedeutet werden, einmal im Hinblick auf den geringen Rang der Person oder im Hinblick auf ihre Außenseiterrolle bei den zur Debatte stehenden Verbrechen. So haben die ersten fünf Personen nur geringe Berührung mit dem Fall 11 (Wilhelmstraßen-Prozeß - Auswärtiges Amt). Mirbach erschien als Zeuge der Verteidigung und Hencke war Vertrauensmann der Verteidigung. [14]

Mit Wagner und v. Thadden ist jedoch die Immunität vor Verfolgung durch die Alliierten äußerst mysteriös, wenn man nicht begreift, daß die offensichtlich sichere Herstellung der diskriminierenden ungarischen Dokumente grundsätzlich ihre Zusammenarbeit erforderlich gemacht hatte. Wir sollten somit ihre Funktionen im Auswärtigen Amt und ihre Erfahrungen nach dem Kriege untersuchen.

Eberhard v. Thadden war Beamter in der Abteilung "Inland II" des Auswärtigen Amtes. Zur Aufgabe dieser Abteilung gehörte die Zusammenarbeit mit der SS, und so war v. Thadden, um es rundheraus zu sagen, der "Juden-Experte" des Auswärtigen Amtes. Zusammenarbeit mit Eichmann in bezug auf die Durchführung der Richtlinien für die Politik gegenüber den Juden, was immer diese auch gewesen sein mögen, war ein ganz normaler Teil seiner Pflichten. NG-2233 und NG-2980 sind zumindest in dieser Hinsicht akkurat. Horst Wagner war Mitglied des persönlichen Stabs des

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Reichsaußenministers v. Ribbentrop und als Chef von "Inland II" war er v. Thaddens Vorgesetzter. Wie die Dokumente korrekt feststellen, war er gleichermaßen in die Judenpolitik der deutschen Regierung verwickelt. Das Auswärtige Amt wurde von verschiedenen alliierten Militärtribunalen angeklagt, mit der Ausrottung der Juden befaßt gewesen zu sein. Und hierfür wurde v. Ribbentrop vom IMT für schuldig befunden. Die Hauptangeklagten im Fall 11 waren einige Beamte des Auswärtigen Amtes, die meisten von ihnen durchschnittliche Diplomaten, wobei natürlich die Verwicklung in Ausrottungsmaßnahmen gegenüber Juden einer der Vorwürfe war. Sowohl ex officio, d.h. von ihrer Position her, als auch unter Berücksichtigung der Dokumente, die wir durchgesehen haben, hätten sich v. Thadden wie Wagner zu Beginn des Falles 11 in ernsten Schwierigkeiten befunden haben müssen. Mehr noch : Sie konnten in diesem Wilhelmstraßenprozeß nicht als unbekannt gelten. Z.B. wählte die "New York Times", als sie die Eröffnung des Falles 11 ankündigte, 8 prominente "Angeklagte oder Zeugen," - und v. Thadden war einer in der Liste. [15]

So ist unter normalen Voraussetzungen unerklärlich, daß sie in jenem Gerichtsverfahren nicht Angeklagte waren. Beide erschienen als Zeugen der Anklage. [16] Seltsame Ereignisse setzten sich bei ihnen für verschiedene Jahre fort. Was v. Thadden anbetrifft, so versuchten deutsche Gerichte die ins Auge fallende Freistellung vor Verfolgung zu korrigieren. Als er 1949 aus amerikanischem Gewahrsam entlassen wurde, da klagte ihn ein deutsches Gericht in Nürnberg im Dezember 1950 an, doch ging er nach Köln in die britische Zone, und eine Auslieferung wurde abgelehnt. Dann klagte ihn ein Kölner Gericht im Mai 1952 an, doch fand ein Prozeß niemals statt. Er unterzeichnete eine Stellungnahme der Anklage im Eichmann-Prozeß 1961. 1964 wurde er erneut verhaftet, aber wieder freigelassen, nachdem er eine Kaution von 500.000 Dollar aufgebracht hatte. Im November 1964 starb er an den Folgen eines Autounfalles.

Ähnlich erging es Horst Wagner, der 1949 von den deutschen Behörden inhaftiert worden war. Er brachte es fertig, nach Spanien zu fliehen und anschließend nach Italien. Auslieferungsverfahren begannen 1953, doch scheiterten sie. 1958 kehrte er freiwillig nach Deutschland zurück, um einen Antrag auf Pension zu stellen. In Essen wurde er verhaftet. Obwohl er früher aus dem Lande geflohen war, schien er nur kurz in Untersuchungshaft verblieben zu sein, wenngleich nicht vor April 1960 eine offizielle Kaution in Höhe von 50.000 DM für seine Freilassung bestimmt worden war (er scheint somit bereits vor der Kaution auf freien Fuß gesetzt worden zu sein). Wagner nahm sich Ernst Achenbach zum Rechtsbeistand, der Wagner in seiner Praxis auch beschäftigte. Wagners Prozeß wurde schließlich auf den 20. Mai 1968 festgesetzt, 10 Jahre nach seiner Rückkehr nach Deutschland. Doch 12 Tage vor diesem Termin legte Achenbach sein Mandat nieder mit der Begründung, daß er nicht genug Zeit zur Vorbereitung dieses Falles gehabt habe. Ein neuer Prozeßtermin wurde bestimmt, - für 1969. Nunmehr wurde Wagner von Dr. Laternser vertreten, der wenige Wochen vor dem neuerlichen Termin eines natürlichen Todes starb. Schließlich wurde abermals ein anderes Datum für den Prozeß vorgemerkt, doch drei Tage vor diesem 29. Mai 1972 wurde Wagner ins Krankenhaus eingeliefert,

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um sich einer Augenoperation zu unterziehen. Der Prozeß wurde auf den 3.7.1972 vertagt. Wagner erschien im Gericht, aber mit Krücken, kaum fähig, seinen Platz zu erreichen, stöhnend vor undefinierbaren Schmerzen. Ein weiterer Termin wurde für Oktober 1972 ausgemacht, doch schien sich Wagner nicht erholt zu haben, so daß das Gericht den Fall auf unbestimmte Zeit verschoben hat. Gegen Ende des Jahres 1975 lebte Wagner in ruhiger Zurückgezogenheit in einer Vorstadt von Düsseldorf. [17]

So viel zu den Dokumenten-Belegen, die die Vernichtungsbehauptungen gegenüber den ungarischen Juden stützen. Wagner und v. Thadden sind ebenso wie Höß und andere den "neuen Meistersingern von Nürnberg" gefolgt, aber sie taten es augenscheinlich in einer intelligenten Form, seitdem sie vor Verfolgung sicher waren. In diesem Zusammenhang dürfte ein detailliertes Studium der Dokumente durch einige Experten sehr lohnend sein. Z.B. der Ausdruck "nach Deutschland" in NG-2262 klingt für mich ebenso sonderlich wie mir "to America" in einem offiziellen State Department Document erscheinen würde, doch bin ich nicht der angemessene Richter in dieser Angelegenheit. In jedem Fall trugen Wagner und v. Thadden ein Wissen über die Existenz gefälschter Dokumente mit sich, was andere nicht besaßen. So war z.B. auch Höß in totaler Abhängigkeit von der Gnade der Alliierten. Ich habe nicht alle Dokumente der NG-Serie geprüft; deren gibt es mehr als 5.000. Und daher kann ich nicht die Möglichkeit oder sogar Wahrscheinlichkeit zurückweisen, daß darüber hinaus noch weitere existieren. Es ist auch möglich, daß einige auch mit einigem Gekritzel versehen worden waren, von dem man dann sagte, es seien Initialen, worauf ich keine unmittelbare Antwort weiß. Jedoch hat das Studium der Dokumente recht tiefschürfend zu sein, will man den Forschungszweck erreichen. Ich ging weit über jene Dokumente hinaus, auf die Hilberg und Reitlinger verwiesen haben, weit genug, um mich dreimal von der grundlegenden Abhängigkeit zwischen diesen Belegunterlagen und der Nachkriegszusammenarbeit v. Thadden und Wagner mit den Alliierten zu vergewissern.

Wagner und v. Thadden waren nicht die einzigen Deutschen, die mit den ungarischen Juden zu tun hatten und die auf geheimnisvolle Weise vor Verfolgung bewahrt geblieben waren. SS-General Otto Winkelmann, Hoher SS- und Polizeiführer für Ungarn und Befehlshaber aller SS-Operationen in Ungarn, war ebenfalls ein Zeuge der Anklage im Fall 11. SS-Standartenführer Kurt Becher, Repräsentant des SS-Führungshauptamtes in Ungarn (und somit von Himmler), diente der Anklage beim IMT. In der Tat stand niemand dieser Führungskräfte, die fraglos mit deutschen Maßnahmen gegenüber den ungarischen Juden zu tun hatten oder hätten haben müssen, ganz gleich, um welche es sich immer gehandelt haben mag, vor Gericht in Nürnberg oder anderswo (mit Ausnahme von Eichmann). Eichmann wurde bei den Nürnberger Prozessen vermißt, und die anderen legten für die Anklage gegenüber jenen Zeugnis ab, die allenfalls am äußersten Rande hätten beteiligt sein können.

Niemand sollte überrascht sein, die schmutzigsten Praktiken hinter diesen Prozessen zu entdecken. Wir haben gesehen (vergl. S. 21-26), daß bei den Methoden, "Beweise" zu produzieren, keine ethischen Grenzen respektiert wurden. Wir sollten daher einen

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schärferen Blick auf jene werfen, die mit dem Fall 11 beauftragt waren. Man erinnere sich, daß es sich nicht um einen wirklichen "Anklage"-Prozeß gehandelt hat, mit dem ein großes Gericht befaßt war, und die Anklagebehörde - wie man sich beim Lesen des Buches von DuBois vergewissern kann - in jedem einzelnen Fall selber darüber entschied, wer vor Gericht gebracht wurde - und unter welchem Vorwand.

Der Wilhelmstraßen-Prozeß war nicht recht vergleichbar mit den anderen vom NMT durchgeführten Verfahren. Alle anderen hatten einen besonderen Zweckcharakter, wie die Aufstellung auf S. 16 zeigt. Der Minister- oder Wilhelmstraßenfall glich etwas einem "kleinen IMT", d.h. ausgewählte Leute von deutschen Ministerien wurden vor Gericht geschleppt, und der Prozeß hatte einen entsprechend weiten Umfang. So wurde er in eine Sektion "Wirtschaftsministerien" und eine Sektion "politische Ministerien" aufgeteilt, von denen jede ein anderes Strafverfolgungspersonal hatte.

Die für unser Anliegen wichtige Sektion und der politisch in der Tat wichtigste Fall, der vor das NMT kam, war die "Sektion politische Ministerien" des Falles 11, dessen Hauptankläger Robert M. W. Kempner war, der bereits zur historischen Figur geworden ist. Es erscheint nützlich, hier eine kurze Zusammenfassung von den "Höhepunkten" seiner Karriere zu präsentieren.

Kempner, ein Jude, war im Jahre 1899 in Deutschland geboren, studierte Jura und war in den Zwanziger Jahren im Preußischen Innenministerium tätig. In den Jahren 1928-1933 war er Chefberater der Preußischen Staatspolizei (unter dem Innenminister) und spezialisiert auf die Ursachenforschung für das Emporwachsen der NSDAP. Er wurde in seiner Eigenschaft als Beamter der Staatsanwaltschaft in Berlin und nachfolgend als Justiziar der preußischen Polizei ein Anti-Nazi-Kreuzfahrer und hatte damals energisch, allerdings ohne Erfolg, versucht, die NSDAP auf Gesetzeswege auszuschalten und Hitler als "lästigen Ausländer" auszuweisen.

Als die Nationalsozialisten 1933 die Regierung in Deutschland übernahmen, wurde er entlassen, kurzfristig verhaftet, doch konnte er, obgleich er Jude war, seine Rechtsanwaltpraxis für kurze Zeit als Berater für internationales Recht und jüdische Wanderungsprobleme und auch für die deutsche Taxifahrerorganisation fortsetzen. 1935 ging er nach Italien und nahm an einer kleinen Schule in Florenz eine Verwaltungs- und Lehrstelle für politische Wissenschaften an. Die Mussolini-Regierung schloß die Schule im Jahr 1938. Die Schule, so auch Kempner, siedelte nach Nizza/Frankreich um. Bei der Schule blieb er jedoch nicht mehr lange und emigrierte im Jahre 1939 in die Vereinigten Staaten. Seine Mutter hatte bereits eine Forschungstätigkeit an der Universität von Pennsylvania, und es scheint, daß sie ihm eine Forschungs-Assistentenstelle an jener Universität verschafft hat. [18]

Er nahm unmittelbar seinen Anti-Nazi-Kreuzzug wieder auf. Irgendwie hat er es fertiggebracht, aus Deutschland einige preußische Polizeiunterlagen herauszuschmuggeln, zu denen er Beiträge geliefert hatte, und diese wurden die Ausgangsbasis für ein Buch, das er 1943 privat herausgab. In dem Buch versuchte er oberflächlich aufzuzeigen - aufbauend auf seinen Erfahrungen -, was in und mit Deutschland nach dem Krieg getan werden müsse, um

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den Nationalsozialismus dauerhaft auszumerzen. Es erreichte keine weite Verbreitung, doch zusammen mit einigen anderen Büchern und Artikeln, die er schrieb, errang er sich den Ruf eines Experten zur "Bekämpfung der Nazis". Auch einige Schallplattenaufnahmen von Konferenzen höherer NS-Führer hat er herausgeschmuggelt. Diese waren von der Preußischen Polizei während seiner Dienstjahre erstellt worden. Er stiftete sie der Universität von Pennsylvania. Ebenfalls schrieb er in beachtlichem Umfang "Anti-Nazi-Briefe" an die Zeitungen. Als sich der Krieg dem Ende zuneigte, schrieb er, daß die "Nazi-Führer" in den U.S.A. vor Gericht gestellt werden sollten, und zwar vor ordentliche Gerichte der U.S.A. In der Zwischenzeit hat er die us-amerikanische Staatsbürgerschaft erhalten. [19]

Während des Krieges arbeitete er sowohl für das US-Justizministerium als auch für den OSS (US Office of Strategie Services, den Vorgänger des CIA. den amerikanischen Geheimdienst). Das OSS beauftragte ihn mit Anfertigen von Listen Deutscher "Anti-Nazis", die von der künftigen Besatzungsregierung in Deutschland mit Posten betraut werden könnten. Er war einer aus einer großen Gruppe deutscher Juden in dem OSS (zu ihnen gehörte z.B. auch Herbert Marcuse).

Zum Kriegsende wechselte Kempner zum Kriegsministerium über und begleitete die US-Army bei ihrem Einmarsch nach Deutschland "auf der Besoldungsliste des Obersten Generalrichters" (Judge Advocate General). Vor Eröffnung des IMT-Tribunals dient er in einer kaum bedeutenden Rolle als Verbindungsmann der Staatsanwaltschaft mit Beratern der Verteidigung. Später wurde er der Abteilung zugeteilt, die die US-Anklageschriften gegen die einzelnen Angeklagten erstellte. Während des Tribunals war er ein offensichtlich einfaches Mitglied des Strafverfolgungspersonals und spezialisiert für die Strafverfolgung des Reichsinnenministers Frick. Es scheint nicht, daß er besonders prominent gewesen sei, obgleich er unmittelbar nach dem Prozeß einen Magazin-Artikel über die große Arbeit des Militärtribunals im Hinblick auf die Erziehung der Deutschen an die "New York Times" geschrieben hat. Die Tötung der deutschen militärischen und politischen Führer war noch nicht ausgeführt worden, als er bereits mit großer Genugtuung voraussagte, daß die "verdammten Nazis" in unbekannten Gräbern begraben würden, "um fanatische Pilgerfahrten von noch begeisterten Nazis von vornherein zu vereiteln". In der Tat war die schließliche Handhabung noch hysterischer, denn die Körper von Göring u.a. wurden fotografiert (um anschließend in der Presse und im Film hämisch kommentiert zu werden), dann in US-Armee-Uniformen gesteckt, geheim nach Dachau verbracht und dort eingeäschert. Die Asche wurde dort in den Fluß gekippt. [20]

Als er 1947 die Verantwortung im Fall 11 übernahm, stand Kempner den Nachrichten zufolge in einem verwandtschaftlichen, aber nichts desto weniger hoch wichtigen Zusammenhang mit unserem Untersuchungsgegenstand. In den Jahren 1943 und 1944 sind im "Land der freien Presse" einige "Prozesse wegen Volksverhetzung" gegen Amerikaner durchgeführt worden, deren Ansichten über die US-Regierungspolitik als unwillkommen betrachtet wurden. Der US-Ankläger war O. John Rogge, ein Mann aus Ohio, von dem seine Familie wie auch Freunde schon in seiner Jugend erwartet hatten, daß er Beamter würde. Er wurde statt dessen

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Jurist, und es wird berichtet, daß er es an der Harvard Justiz-Schule zur brillanten Vollendung gebracht habe. Generalstaatsanwalt Biddle wählte ihn aus, um den "Volksverhetzungs"-Fall zu verfolgen. Er löste William P. Maloney ab, dessen Methoden Proteste von verschiedenen einflußreichen Kongreßmitgliedern ausgelöst hatten. Die Verfahrensweise betraf 30 Angeklagte und stand in vollständigem Gegensatz zu den US-Verfassungsprinzipien. Sie wurden zufällig gegenstandslos als der Vorsitzende Richter im November 1944 starb und das ganze Verfahren für fehlerhaft erklärt wurde. Als die Regierung plante, den Fall wieder aufzugreifen, hatte das Oberste Gericht ein anderes Urteil wegen Volksverhetzung aufgehoben, und große Zweifel stiegen im Justizministerium darüber auf, ob es weise sei, den Spektakel fortzusetzen. Wir hoffen, der Leser wird bei dieser langen Abweichung bei der "Volksverhetzungs"-Episode innerhalb der gegenwärtigen Abweichung bei Kempner verharren, denn die zu ziehende Schlußfolgerung ist höchst wichtig. [21]

Rogge verlor das Interesse in dem "Volksverhetzungs"-Fall als solchem, doch verlor er nicht das Interesse an dem Generalthema einer inneren "faschistischen" Gefahr in den USA. Im Frühling 1946 ging er für eine 11wöchige "Informations"-Sammlungsexpedition nach Deutschland und türmte einige angebliche Fakten aufeinander, die er in einem Bericht zusammenfaßte und dem Justizministerium gegen Ende des Jahres unterbreitete. Da jedoch seitens des Justizministeriums auf das von ihm eingereichte Material keine unmittelbare Reaktion erfolgte, wurde er ungeduldig, so scheint es, und konnte sich seinerseits nicht mehr zurückhalten. Er entschloß sich daher herumzufahren und Vorträge zu halten, in denen er einiges von jenen "Informationen" ausplauderte, die er beim Ausfragen der Deutschen gesammelt hatte. In einer Rede beim B'nai B'rith in New York im Oktober 1946 berichtete er in sehr allgemeinen Redewendungen, daß die "Faschisten noch eine Größe in der Welt und diesem Lande darstellen ... Jetzt können die Faschisten noch spitzfindigere Verkleidungen vornehmen; sie können daherkommen und einfach sagen 'Ich bin ein Anti-Kommunist'. "Ein paar Tage später präzisierte er noch sehr genauer, wovon er sprach. John L. Lewis, Präsident der Vereinigten Bergwerksarbeiter, und der alte William R. Davis, Gründer und Unternehmer einer Ölgesellschaft, habe, so erklärte er in einer Rede im Swarthmore College, mit Göring und Ribbentrop konspiriert, um Präsident Roosevelt in den Wahlen von 1936, 1940 und 1944 zu schlagen. Auf Grund des "Beweismaterials", das er in Deutschland erlangt habe, könnten andere prominente Amerikaner nach Ansicht der "Nazis gegen die Kriegsteilnahme der Vereinigten Staaten organisiert werden" einschließlich, so sagte er, Senator Burton K. Wheeler, der frühere Vizepräsident John N. Garner, der frühere Präsident Herbert Hoover und der Große Flügelmann der Demokraten James A. Farley. Rogge hat einiges von seinem Material ebenfalls an Drew Pearson gegeben, und es erscheint in Pearsons Leitartikel zu ungefähr der gleichen Zeit. Für solche flagrante Verletzung der Regeln und Normen des Justizministeriums und des juristischen Berufes und auch vermutlich, weil er auf einige wichtige politische Zehen getreten ist, wurde Rogge unverzüglich vom Generalstaatsanwalt Clark aus dem Justizministerium entlassen.

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Rogge verteidigte sein Handeln, indem er erklärte, daß er alles in allem lediglich "ein Studium des internationalen Faschismus durchgeführt habe, denn die Leute, über die Nachforschungen angestellt wurden, sind ein Teil einer internationalen Bewegung, um die Demokratie sowohl hier als auch draußen zu zerstören". Wieder wurde er konkret : zwei der Leute, denen er die Drohung "Faschist" zu sein, entgegenhielt, waren Dr. Douglas MacCollum Stewart und Mr. George T. Eggleston, seinerzeit ein Redaktionsmitglied des "Reader's Digest". Rogge sagte, daß er in Deutschland Informationen über sie von früheren deutschen Diplomaten erlangt habe, die vor dem japanischen Angriff auf Pearl Harbor offizielle Verbindungen mit den USA hatten. Die "Prawda" beschrieb Rogges Entlassung als einen Skandal. [22]

Zur Zeit vor Pearl Harbor hatten Stewart und Eggleston in dem "Scribner's Commentator", der dafür eingetreten war, die USA aus dem Zweiten Weltkrieg herauszuhalten, publiziert. Während des Jahres 1941 hatte Stewart eine große Summe Geld erhalten, 38.000 Dollar, und konnte sich nicht erklären, von wem. Er erzählte den Untersuchungsrichtern beim "Volksverhetzungs"-Prozeß 1943-1944, daß er dieses Geld in seinem Haus gefunden habe. Da eine solche Geschichte selbst für einen unparteiischen Beobachter lächerlich anmutet, wurde er vom Staatsanwalt und auch vom Richter wegen dieser Auskunft angegriffen. Seine Weigerung, die Aussage zu ändern, führte zu einer 90tägigen Gefängnisstrafe wegen Verächtlichmachung des Gerichts (er wurde nach 75 Tagen begnadigt).

Im Verlaufe des Jahres 1946 wurde man im Justizministerium - einschließlich sogar Rogge - davon überzeugt, daß "Volksverhetzungs"-Vorwürfe bei Gericht keine Aussicht auf Erfolg hätten, so daß der Fall, der 1943 eröffnet worden war, schließlich abgeschlossen wurde. Dennoch stand nach wie vor Stewarts Aussage im Raum, was eine gute Grundlage für ein Meineidverfahren zu sein schien. So wurde Stewart im März 1947 der Prozeß gemacht wegen Meineides, den er vor dem obersten Kriegsgericht geleistet habe.

Die Staatsanwaltschaft trug vor, daß Stewart 15.000 Dollar von den 38.000 Dollar von der deutschen Regierung erhalten habe, und gab zwei Zeugen zum Beleg für diese Behauptung an. Baron Herbert von Strempel, früherer Erster Sekretär in der deutschen Botschaft in Washington, bezeugte, daß er Stewart gegen Ende 1941 15.000 Dollar im Hotel Pennsylvania in New York gegeben habe. Das Geld habe er, wie er sagte, von Dr. Hans Thomsen, dem deutschen Botschaftsrat, erhalten. Thomsen bezeugte dann die Geschichte von Strempel. Die Zeugenaussage von Strempel und Thomsen war in der Tat die Konsequenz jener Information, die Rogge auf seiner Expedition in Deutschland 1946 gesammelt hatte.

Stewarts Verteidigung legte jedoch Beweise dafür vor, daß er 1941 große Summen Geld von amerikanischen Quellen bekommen hatte. Sie trug vor, daß einige wohlhabende Amerikaner seinerzeit den starken Angriffen ausgesetzten Kurs, die USA aus dem Kriege heraus zu halten, anonym unterstützen wollten, so daß sie Stewart anonyme Geldzuwendungen machten. Ob diese Behauptung einen Wahrheitsgehalt hatte oder schlechthin die Wahrheit war, daß Stewart in der Tat das Oberste Kriegsgericht angelogen hatte

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Abb. 21 : Tür der Desinfektionskammer von Dachau

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insofern, als er nicht die Identität seiner amerikanischen Geldgeber preisgegeben hatte, ist für unsere Angelegenheit kaum wichtig. Beachtlicher hingegen war das Kreuzverhör der Verteidigung, dem die deutschen, von der Anklagevertretung bestellten Zeugen unterzogen wurden. Denn die Verteidigung war in der Lage, die Anklage zu diskreditieren, indem sie nachwies, daß die Zeugenaussagen erpreßt worden waren. Baron von Strempel sagte aus, daß er in Hamburg von zwei britischen Agenten verhaftet worden war, die, nachdem er sie nach ihrem Haftbefehl gefragt hatte, "lachten, ihre Gewehre von ihrer Schulter nahmen und erklärten, dies sei ihr Haftbefehl". Dann verbrachte er vier Wochen in einem amerikanischen Vernehmungszentrum und weitere sieben Monate in einem abgeschlossenem Lager, wo er weiterhin andauernden Verhören ausgesetzt gewesen ist. "Niemals war seine Gesundheit so schlecht wie in dieser Zeit". Er wurde verhört - von Robert M. W. Kempner -, aber wünschte nicht, darüber zu sprechen. Richter Laws war gezwungen, Herrn von Strempel darauf hinzuweisen, daß er die Fragen des Verteidigers Magee über diese Seite seiner Erfahrungen zu beantworten habe. Schließlich sagte er, daß Kempner ihm gesagt habe, wenn er "irgendwelche Vorgänge in der Botschaft verheimliche", er vor Gericht gestellt und zum Tode verurteilt werden würde. Dann erzählte er die ganze Geschichte. Unaufhörliche, intensive Befragungen durch die Vernehmer erzeugten in ihm ein Gefühl, als sei er hypnotisiert worden. O. John Rogge wurde einer jener Vernehmer Strempels in Deutschland. Während der Vernehmung durch Rogge wurden ihm, wie er sagte, seine Krawatte und seine Schnürsenkel abgenommen, dann wurde er in Einzelhaft gesteckt, den ganzen Tag ohne Nahrung unentwegt ausgefragt und stand "die ganze Zeit unter Zwang". Er gab zu, daß er eine Aussage unterzeichnet habe, sagte jedoch, daß dies aus Furcht vor weiterer Einzelhaft geschehen sei. Er machte diese für den Staatsanwalt so vernichtende Zeugenaussage, trotz der Tatsache, daß die Vereinigten Staaten ihm 70 Dollar pro Woche zahlten, zusätzlich Hotelkosten im Zusammenhang mit seinem Erscheinen als Zeuge gegen Stewart. Es gab freilich trotzdem noch eine Vergeltungsmöglichkeit für die Vereinigten Staaten, nämlich einige Arten von "Kriegsverbrecher"-Beschuldigungen gegen Strempel zu erheben. Gleichermaßen wurde Thomsen dem Kreuzverhör unterworfen. Er gab dann zu, Strempel habe ihm von der Todesdrohung berichtet, und erklärte weiter, Rogge habe ihm "Anweisungen gegeben", sich an bestimmte Details zu erinnern. Das Gericht fand Stewart für unschuldig. So erschien Kempner bereits vor Beginn des Falles 11 in den Zeitungen. [23]

In Prüfung der Volksverhetzungs-Affäre sind wir daher dem Wilhelmstraßen-Prozeß in einer Art und Weise begegnet, daß Kempner die Bildfläche als Vernehmer und Hauptverfolger eingesperrter früherer Beamter des deutschen Auswärtigen Amtes betrat. Der Zusammenhang mit Fall 11 gibt sogar noch mehr her, seitdem Stewarts Verteidiger im Prozeß 1947, Warren E. Magee, kurze Zeit später Mitberater von Baron von Weizsäcker, dem Hauptangeklagten im Fall 11, wurde. Wir haben daher den ungewöhnlichen Tatbestand, daß zwei in den Fall 11 verwickelte Seiten nahezu gleichzeitig in einem regulären US-Verfahren gegen einander standen und daß das Vernehmungsergebnis gefangener

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Deutscher von der Verteidigung erfolgreich widerlegt worden ist. Dieses ist eine außergewöhnliche und wichtige Bestätigung jener Art von Aktivität, die wir bei den Beweisunterlagen schon angedeutet haben. Dies muß auch hinter den Kulissen des NMT durchgesickert sein, - Zuckerbrot- und Peitschentaktik verschiedener Arten einschließlich sogar in einigen Fällen Dritte-Grad-Methoden (um korrekt zu sein, konnte man nicht in allen Fällen die Beweismittel als "erzwungen" ausgeben).

Magees Erfolge auf dieser Linie waren überdies mit dem Stewart-Prozeß noch nicht beendet. In einer anderen außergewöhnlichen Personenauswahl für einen Zeugen der Anklage benutzt Kempner Friedrich Gaus, der den Ruf hatte, "Ribbentrops böser Geist" gewesen zu sein. Er wurde Hauptzeuge der Anklage gegen v. Weizsäcker, nicht etwa Angeklagter. Magee hatte auch dank seiner Eigenschaft als Amerikaner augenscheinlich Zugang zu Dokumenten, die deutschen Rechtsanwälten vorenthalten wurden. So war er in der Lage, dem Gericht nachzuweisen, daß Kempner Gaus gedroht hatte, ihn an die Russen auszuliefern, wenn Gaus nicht mit der Anklagebehörde zusammenarbeite; - eine häufige und wirksame Drohung, welche in verschiedenen Variationen verabreicht wurde. Häfliger, einer der Angeklagten im Fall 11, war Schweizer Bürger, doch wurde ihm vom Vernehmer Sachs unter Bezugnahme auf seine Aussage vor Gericht gesagt, daß, sollte er auf seiner Schweizer Staatsbürgerschaft bestehen bleiben, er den Russen ausgeliefert werden würde. Und Sachs bedeutete ihm nachdrücklich, daß es keine diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und der UdSSR gebe. Ein Weiteres : v. Thadden gestand im Kreuzverhör durch den Verteidiger Dr. Schmidt-Leichner ein, daß Kempner im Zusammenhang mit einer Exekution, die vermutlich deutsche Kommandoführer in Frankreich durchgeführt haben,

"mir zu verstehen gegeben hat, daß es für mich zwei Möglichkeiten gäbe, entweder zu bekennen oder den französischen Behörden übergeben und vor ein französisches Tribunal gestellt zu werden, wo das Todesurteil für mich sicher wäre. Mir wurde eine Überlegungszeit von 24 Stunden gewährt, innerhalb derer ich mich zu entscheiden hatte."

Ein Schweizer Journalist schrieb seinerzeit, daß Kempner und Kollegen versuchten, "den Nazismus als ein Gebräu der oberen Klassen zu entstellen", um die Sozialstruktur Deutschlands, wie sie vor dem Nationalsozialismus herrschte, zu zerstören. [24]

Rogge hatte eine lange und interessante Karriere, doch würde eine gründliche Zusammenfassung zu weit abführen. Um ihm gegenüber fair zu sein, sollten wir sagen, daß sein Verhalten im Zusammenhang mit den "Volksverhetzungsverfahren" einen nicht verleiten sollte anzunehmen, daß er im Hinblick auf die persönlichen Freiheiten gefühllos wäre. Denn als die ersten Nachkriegsschritte für ein antikommunistisches inneres Sicherheitssystem unternommen worden waren, begann er aufzuschreien über die "Treibjagden", und in den folgenden Jahren wurde er Vorsitzender "of the N.Y. State (Henry) Wallace for President Committee", eine logische Ernennung, weil Rogge alles das verkörperte, was im Zuge der Annäherung im Handeln mit der Sowjetunion ungewöhnlich war. Von der linksbeflügelten "Nation" wurde er 1950 als "der einzig

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Unabhängige in verschiedenen kommunistischen Kongressen, Komitees und Delegationen" charakterisiert. Im März jenen Jahres reiste er nach Moskau, um am "Weltkongreß der Partisanen des Friedens" teilzunehmen. Er erklärte den Sowjets, daß der Kalte Krieg gleichermaßen ein Fehler beider Seiten sei, und stand bei einem offiziellen Treffen im Kreml auf und zitierte Thomas Jefferson, ein Verhalten, das von seinen sowjetischen Gastgebern gar nicht geschätzt wurde. Die "Nation" kommentierte weiter, daß [25]

"es leicht sei, O. John Rogge als einen weltfremden Wichtigtuer, einen geistig zerfahrenen Liberalen abzustempeln, der sosehr den Kontakt mit der Realität verloren habe, daß er glaube, die Übel dieser Welt seien lediglich das Ergebnis unglücklichen Mißverstehens ... Er hat gezeigt, warum die russischen Herrscher sogar ihre eigenen Anhänger, die Kontakt mit dem Westen haben, mit Argwohn betrachten."

Zurück zu Kempner. Als im Jahre 1949 die Bonner Regierung konstituiert wurde, warnte er vor einem dort neu aufkeimenden "Nazismus". Solch ein Blick hinderte ihn jedoch zwei Jahre später nicht, als Repräsentant Israels in Bonn Verhandlungen über die Wiedergutmachung gegenüber den Juden zu führen. Schon im nächsten Monat griff er die Begnadigungen und die Herabsetzung von Urteilen gegenüber den "Kriegsverbrechern" an, die von den Vereinigten Staaten gewährt worden waren. [26]

Als nächstes erschien Kempner im Zusammenhang mit der im Jahre 1952 vom US-Senat durchgeführten Untersuchung des Massenmordes von Katyn (1940), der ein allgemein bekanntes sowjetisches Verbrechen, dessen Handhabung durch das IMT volles Licht auf die Absurdität wirft, die Behauptungen des Tribunals zu respektieren, noch einmal als Verbrechen Stalins bestätigt hat.

Am 13. April 1943 verkündeten die Deutschen, daß im Wald v. Katyn nahe der Stadt Smolensk (ungefähr in der Mitte zwischen Minsk und Moskau) Massengräber entdeckt worden sind von rund 10.000 durch die Russen im Jahre 1939 gefangen genommenen polnischen Offizieren. Vier Tage später verkündete das Verteidigungsministerium der Polnischen Exilregierung in London, daß es das Internationale Rote Kreuz um eine Untersuchung ersuchen werde. Die Deutschen unterstützten diesen Vorschlag, die Sowjets jedoch widersprachen ihr, erklärten die Londoner Polen zu "Kollaborateuren Hitlers" und brachen am 26. April 1943 die diplomatischen Beziehungen mit ihnen ab.

Infolge der sowjetischen Opposition weigerte sich das Rote Kreuz, die Untersuchung vorzunehmen. Jedoch legte die Reichsregierung die Massengräber von Katyn offen und ermöglichte verschiedenen Parteien Polens, einer Gruppe ausländischer Korrespondenten, auch deutschen Journalisten, Abordnungen britischer und amerikanischer Kriegsgefangener, einer technischen Abteilung des Polnischen Roten Kreuzes sowie einer internationalen Expertenkommission von Gerichtsmedizinern, die Gräber zu inspizieren. Diese Kommission schloß ihre Untersuchung mit einem Bericht ab, der absolut sicher unter Beweis stellte, daß diese polnischen Offiziere von den Sowjets vor Ausbruch des deutsch-sowjetischen Krieges im Juni 1941 ermordet worden waren.

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Anfangs als die Gräber entdeckt worden waren, verwendete die deutsche Propaganda die Zahlen 10.000 und 12.000, da man die annähernde Zahl der in sowjetische Gefangenschaft geratenen polnischen Offiziere kannte. Und diese Zahlen wurden im Kriege auch am meisten verbreitet. "Konsequenterweise" beschuldigte die Anklage des IMT die Deutschen der Ermordung von 11.000 polnischen Offizieren bei Katyn, obgleich im Jahre 1943 nur 4.253 Opfer freigelegt worden waren. Diese Zahl war seinerzeit von Berlin zwar auch publiziert, doch nicht so groß herausgestellt worden, wie die erstere Zahl, wobei allerdings zu ergänzen bleibt, daß von den übrigen, nicht aufgefundenen polnischen Offizieren niemals mehr ein Lebenszeichen vernommen worden ist, so daß mit Sicherheit zu unterstellen ist, daß sie demselben sowjetischen Genickschuß-Kommando zum Opfer gefallen sind.

Was beim IMT im Hinblick auf diese Anklage geschah, illustriert den Hohn gegenüber einer auch nur annähernd legalen Gerichtsbarkeit. Nun, die Zeugenaussage eines Mitgliedes der Gerichtskommission war natürlich von Interesse. So zogen die Sowjets Professor Marko Markov heran, einen Bulgaren, der zu den Unterzeichnern des Kommissionsberichtes gehörte. Bulgarien stand nunmehr unter sowjetischer Kontrolle, was zur Folge hatte, daß Markov seine Meinung geändert hatte. Neuerdings bezeugte er die sowjetische Version, daß die Deutschen ihn eingeschüchtert hätten und er nur deshalb seinerzeit dem Kommissionsbericht zugestimmt hätte. [27]

Auf der anderen Seite beantragte Görings Verteidiger, den Vorsitzenden der damaligen Kommission, Professor F. Naville, zur Zeugenaussage vor das IMT zu laden. Nun konnte man erleben, wie wirkungslos das Tribunal war, die Wahrheit zu ermitteln, selbst wenn sich einzelne Mitglieder darum bemüht haben mögen : Naville war Schweizer, lebte in Genf und konnte nicht gewaltsam zur Aussage gezwungen werden, und in der Tat lehnte er ab. Sein Motiv liegt auf der Hand. Der Verteidiger von Generalfeldmarschall Keitel bat ebenfalls, daß Naville - der gleichzeitig Repräsentant des Internationalen Roten Kreuzes war - einige Fragen beantworte (in bezug auf eine andere Angelegenheit), was ihm schriftlich unterbreitet werden könnte, doch kam auch diese Befragung nicht zustande. So war das IMT von seiner Zusammensetzung her gegenüber Zeugen aus neutralen Ländern voreingenommen und unfähig oder auch Unwillens, sich durchzusetzen. Die Verteidigung konnte schließlich nur drei deutsche Soldaten als Zeugen heranziehen, mehr wurden nicht zugelassen. [28]

Die Entscheidung des Tribunals im Fall Katyn war eine Schande sogar unabhängig von dem Sachverhalt : In aller Stille wurde der Fall beiseitegeschoben und erscheint nicht mehr im Urteil. Weder wurden die Deutschen für "schuldig" noch für "nicht schuldig" an diesem sowjetischen Verbrechen befunden.

Das US-Repräsentantenhaus, das im Jahr 1952 den Katyn-Massenmord erneut untersuchte, beauftragte ein Untersuchungskomitee, in Frankfurt/Main entsprechende Befragungen durchzuführen. Angehört wurden Vertreter der Anklagebehörde des IMT, aber auch der Verteidigung, so z.B. auch Dr. Otto Stahmer (Verteidiger von Hermann Göring). Überraschenderweise wählte das Komitee als Sprecher für die amerikanische Anklage den Robert

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M. W. Kempner aus, obwohl es hierfür keinen hinreichenden Grund gegeben hat. Als einziges Mitglied der Anklage beim IMT wurde der Richter Jackson vom Komitee befragt, doch brachte sein Erscheinen im November in Washington für die Sache nichts.

Dem Bericht über die öffentlichen Befragungen zufolge erklärte Kempner, daß das Katyn-Massaker gemäß des Verständnisses des Anklagepersonals "eine eindeutige russische Affäre gewesen sei ... Die Russen hätten sie von Beginn an richtig in die Hand genommen ... wir hatten sowieso kein Recht, uns da einzumischen". Nichtsdestoweniger errang Göring - Kempner zufolge - nach Anhörung der Zeugen in diesem Fall einen Sieg. So stellte das Fehlen des Falles Katyn im IMT-Urteil die Integrität der Nürnberger Prozesse in Frage, und diese Erkenntnis schwang auch in den Fragen der Komitee-Mitglieder mit. Kempner wurde über seine mögliche Teilnahme bei der Hinterkulissen-Tätigkeit des US-Anklagestabes in Sachen Katyn befragt, und er leugnete, daß es eine solche geheime Absprache zwischen irgendjemandem auf der amerikanischen und der russischen Seite gegeben habe. [29]

Die "New York Times" berichtete, der Ton der Frankfurter Anhörung machte deutlich, daß "die Prinzipien, die das Prozeßgeschehen in Nürnberg beherrschten, in Frage gestellt worden wären. Beamte der Vereinigten Staaten drückten privat Bedenken über die Situation aus". [30] In der "Chicago Tribune" wurde eine Geheimsitzung in der Nacht vor der Anhörung zitiert, in der Kempner zugegeben habe, daß das US-Anklagepersonal beim IMT Beweise dafür in der Hand gehabt hat, denen zufolge die Sowjets die Katynmorde begangen haben.

Das Komitee für die Massaker im Wald von Katyn gelangte zu dem Schluß, daß die US-Regierung die Wahrheit über Katyn sowohl während des Krieges als auch unmittelbar danach unterdrückt hat. Im besonderen verschwand ein Bericht von Oberstleutnant John H. Van Vliet, Jr., einem jener amerikanischen Kriegsgefangenen, der als Zeuge bei den Massengräbern zugegen gewesen ist, "sowohl bei den Unterlagen der Armee als auch beim State Department". Ebenfalls wurde herausgefunden, daß die Federal Communications Commission (Bundesnachrichtenvermittlungs-Kommission) die Rundfunkstationen eingeschüchtert hat, um Kritik an den Sowjets zu unterdrücken. [31]

In den Jahren nach 1952 gab es für Kempner im Hinblick auf die "Nazis" wenig zu tun, doch anläßlich der Eichmann-Affäre war er wiederum ganz in Aktion und diente der Israelischen Regierung als Berater im Sammeln von Beweismaterial für den Prozeß. Er steuerte für die "Yad Vashem Studies" einen Beitrag für die Methoden bei, "Nazis bei Gericht auszuquetschen", und er veröffentlichte in Deutschland ein Buch, das alte Propagandamythen wieder auffrischte. 1972 bestätigte er das Material, demzufolge sich Martin Bormann in Argentinien befinden solle, und forderte die Vereinigten Staaten auf, auch die anderen Alliierten, den Bormann-Fall im Rahmen des "Internationalen Militärtribunals" erneut aufzurollen. [32] Bormann war letztmalig beim Endkampf in Berlin 1945 in der Invalidenstraße gesehen worden; das IMT hat ihn in absentia zum Tod verurteilt.

An Schlußfolgerungen können für Kempners Karriere gezogen werden : (1) Er ist als fanatischer "Anti-Nazi" zu charakterisieren,

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der in den zwanziger Jahren diesen Weg bereits begonnen hatte, als die Nationalsozialisten sicherlich nicht krimineller waren, als andere Gruppen auf der gewalttätigen und chaotischen deutschen politischen Bühne (die Kommunisten und Sozialdemokraten hatten ebenfalls Privatarmeen!) (2) Er war eine wichtige Figur in den Prozessen, die die Vereinigten Staaten in Nürnberg durchgeführt haben. Die Presse beschrieb ihn gegen Ende des IMT als "Jacksons Experten in deutschen Angelegenheiten" und als den "Chef der Ermittlung und Forschung für ... Jackson". [33] Schließlich übernahm er die wichtigste Anklage beim NMT - Wilhelmstraßen-Prozeß -. Zwar war James M. McHaney Vorsitzender jener Abteilung, die die Fälle 1, 4, 7, 8, 9, 12 vorbereitete, doch beschreibt die Encyclopaedia Judaica Kempner als "Chefankläger" bei den NMT-Prozessen. [34]

(3) Gibt es gute Gründe dafür, daß Kempner die Macht, die er bei den Militärtribunalen hatte, mißbraucht und mit ungehörigen Mitteln - einschließlich Drohungen und Zwangsmittel - "Beweise" produziert hat. Der Stewart-Fall macht diese Schlußfolgerung zwingend. Kempner war es auch, der Macht über Leben und Tod von Eberhard v. Thadden und Horst Wagner hatte.

Kempner - Wilhelmstraßenprozeß - Judenschicksal in Ungarn 1944 - Dokumente - fragwürdige Zeugen - E. v. Thadden und Horst Wagner - dies alles stellt einen unverkennbaren Zusammenhang dar. Es ist offensichtlich, daß jeder, der die Authentizität der Ungarn-bezogenen Dokumente, aus denen die Vernichtung der Juden zu folgern wäre, aufrechterhalten will, gezwungen ist, eine gequälte Geschichte zu produzieren, deren Struktur wir nicht einmal in den Ansätzen Glauben schenken können. (vergl. letzte Anm. d. Ü. S. 382 unten)

Eine andere Person, die in den Dokumenten erwähnt ist, ist Veesenmayer, der im Zusammenhang mit einigen dieser Dokumente befragt wurde. Die Generallinie, die er bei seinen Aussagen einnahm, war mit Blick auf das erstrebte Ziel vernünftig : Freispruch oder mildes Urteil. Seiner Darlegung zufolge hatten die erwähnten Maßnahmen gegenüber den ungarischen Juden zu jener Zeit keineswegs die Bedeutung, wie sie ihnen nachträglich unterstellt würden. Er bekundete, daß er am Tag oft 20 Anweisungen, im Verlauf eines Monats sogar völlig widersprüchliche, erhalten habe. Seine Berichte wären von seinen Assistenten vorbereitet und von ihm nur flüchtig überflogen und dann abgezeichnet worden. Als ihm Berichte mit seiner Unterschrift gezeigt wurden, wonach im April 1944 zwei Transporte zu je 2000 Juden für den Arbeitseinsatz nach Auschwitz abgegangen seien, bemerkte er, daß er sich daran nicht genau erinnern könne, es aber durchaus möglich sei, er jedoch niemals gewußt habe, was Auschwitz wäre. Als ihm das Dokument NG-5567 vorgelegt wurde, demzufolge er am 17.6.1944 berichtet habe, daß 326.009 Juden von Ungarn deportiert worden seien, war seine Antwort ebenfalls "gut möglich". Er nahm keine feste Position in dieser Angelegenheit ein, weder eine bestätigende noch dementierende, und vermied, sich darin zu verstricken. Was Veesenmayer hingegen klar sagte, war, daß er mit der Evakuierung der Juden aus Budapest befaßt war, weil angesichts des Vormarsches der Roten Armee eine Revolte zu befürchten war. Gedrängt, sich näher darüber auszulassen, erklärte er, daß

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"in Praxis die Frage darin bestand, ob die Front halten wird oder nicht. Wenn Budapest revoltiert, würde die gesamte Front aufgerollt werden ... Wenn ich an solchen Gesprächen teilnahm, was ich nicht leugne, daß es möglich ist, dann nahm ich ausschließlich vom militärischen Gesichtspunkt daran teil : was kann ich tun, um die Ostfront so lange wie möglich zu halten? Nur von diesem Gesichtspunkt."

Veesenmayer wurde zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt, doch wurde er Anfang 1952 wieder freigelassen. [35]

Eines scheint von den meisten Neuhistorikern - oder wie es so schön heißt "Zeitgeschichtlern" - total vergessen zu werden : Da gab es Krieg während des Zweiten Weltkrieges! Die Deutschen dachten darüber nach, wie dieser Krieg zu gewinnen wäre, nicht über die Vernichtung der Juden! Die Behauptung von NG-2233, daß das Vernichtungsprogramm Vorrang beim Eisenbahntransportwesen vor der Beförderung von Waffen, Munition und Nachschub für die Truppe gehabt habe, ist absolut lächerlich!

Der Bericht des Roten Kreuzes über Ungarn erklärte, daß die grundsätzliche deutsche Politik im Jahre 1944 darauf abgezielt habe, die osteuropäischen Juden zu internieren, da sie ein Sicherheitsrisiko darstellten, als die Front näherrückte. So mögen die Dokumente, die über diesbezügliche Konzentrationen von großen Zahlen ungarischer Juden berichten, zuweilen korrekt sein. Dies entsprach auch der Politik in benachbarten Ländern. Dennoch scheint es unwirklich, daß auch nur annähernd 400.000 zusammengefaßt worden sein sollen. Das würde eine ganz gewaltige Operation bedeutet haben.

Ein Vergleich der Angaben des Roten Kreuzes mit den vorgelegten Dokumenten erweist zahllose dieser "Dokumente" als Fälschungen. Glücklicherweise besitzen wir die zwei Bände umfassende Sammlung von Reproduktionen ausgewählter Originaldokumente : "The Destruction of Hungarian Jewry", hrsg. von Randolph L. Braham. Indem man die hier enthaltenen Dokumente prüft und jene zurückweist als Fälschungen, die die angeblichen Verschickungen von 400.000 ungarischen Juden "belegen", erhält man eine glaubhafte Geschichte.

Am 14.4.1944 stimmte Ungarn der Deportation von 50.000 arbeitsfähigen Juden für den Arbeitseinsatz in Deutschland zu (S. 134, NG-1815). Am 19.4. fordert Veesenmayer Güterwaggons an, deren Bereitstellung "den größten Schwierigkeiten begegnet", - selbst für den Transport von 10.000 arbeitsfähigen Juden (S. 138, NG-5546). Am 27.4. notiert Veesenmayer den bevorstehenden Abschub von 4.000 arbeitsfähigen Juden nach Auschwitz (S. 361, NG-5535). Am selben Tag berichtet Ritter über Verzögerungen bei der Deportation von 50.000 Juden unter Hinweis auf Mangel an Eisenbahntransportgut (S. 362, NG-2196). Am 11. Juli verweist Veesenmayer auf die Schwierigkeit, die Judenpolitik in Ungarn wegen der in Rumänien und der Slowakei vorherrschenden milderen Einstellung durchzuführen (S. 194, NG-5586). Am 25.8 gibt Veesenmayer Himmlers Befehl durch, die Deportationen in Ungarn einzustellen (S. 481, keine Dok. Nr.), und am 18.10 berichtet Veesenmayer über die neuen Juden-Maßnahmen in Ungarn (S. 226, ohne Dok. Nr.); eine glaubhafte Geschichte, die mit dem Bericht des Roten Kreuzes übereinstimmt.

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Die Autoren des Schwindels haben auch hier beim Thema Ungarn in einen effektiven Tatbestand eine abwegige Interpretation eingestreut. Da gab es tatsächlich Deportationen von ungarischen Juden im Frühling 1944, u.a. auch nach Auschwitz. Jedoch waren die für den Arbeitseinsatz gedachten Transporte sehr stark eingeschränkt durch das nicht integrierte europäische Eisenbahnnetz, und sie scheinen nicht auch nur in annäherndem Maße wie ursprünglich geplant oder erwogen durchgeführt worden zu sein.

Die deutsche Politik den Juden gegenüber war jedoch nicht allein auf deren Arbeitseinsatz abgestellt, sondern es wirkte auch weiterhin der Gedanke an eine Auswanderung bzw. Aussiedlung nach. Die Vorkriegspolitik Deutschlands, die auch in gewissem Maße in den ersten Kriegsjahren fortgesetzt wurde, bestand darin, mit allen Mitteln eine Auswanderung der Juden zu ermutigen. Nachdem jedoch aus dem Krieg ein Weltkrieg geworden war, änderte sich die Politik der Reichsführung, versteifte sich aber auch die Aufnahmewilligkeit des Auslandes, so daß die Realisierung derartiger Absichten schier unüberwindbaren Schwierigkeiten begegnete. Ein weiterer wesentlicher Grund war, daß der Weltjudenkongreß und andere zionistische Organisationen sämtliche Juden als Kombattanten gegen Hitler deklariert hatten, und emigrierende Juden als Soldaten gegen die Deutschen eingesetzt werden könnten und würden. Zu den weniger beachtlichen Gründen könnte der deutsche Wunsch zu zählen sein, zwischen Engländer und Araber durch Förderung einer jüdischen Emigration nach Palästina einen Keil zu treiben. So bestand die Grundsatzhaltung der Deutschen in der zweiten Hälfte des Krieges darin, eine Emigration von Juden auf dem Wege eines Austausches mit Deutschen, die im Ausland interniert worden waren, vorzunehmen, insbesondere in solchen Fällen, da Juden eine Einreise nach Palästina nicht gewährt werden sollte. Belsen war, wie wir gesehen haben, ein solches Transitlager.

Die bekannte Joel-Brand-Affaire - vorgeschlagener Austausch von ungarischen Juden für Lastkraftwagen - entsprach der gleichen Art des Denkens auf deutscher Seite, lediglich mit abgeänderten Austauschformen. Die Deutschen waren willens, die Juden im Austausch für jene Lastkraftwagen und Ausrüstungsgegenstände emigrieren zu lassen. Da gab es nichts Unglaubhaftes in der Brand-Affaire, vorausgesetzt, man versteht, daß es sich nicht um Leben oder Tod der ungarischen Juden handelte.

Obgleich die Angelegenheit Brand nicht ausgeführt worden war, waren doch kleine Gruppen ungarischer Juden mit Genehmigung der Deutschen und Ungarn nach Schweden, in die Schweiz und in die USA ausgewandert. Eine erheblich größere Anzahl wechselte 1944 illegal nach Rumänien und die Slowakei über. Die Verteidigungsdokumente Steengracht Nr. 75, 76, 77 und 87 vermitteln ein Bild dieser Situation.

Die west-alliierte Propaganda aus dem Jahr 1944, wie sie durch die wiedergegebenen Zitate der "New York Times" illustriert wurde, erwies, daß Auschwitz erst unmittelbar nach der alliierten Landung in der Normandie am 6. Juni 1944 in das Thema eingeblendet wurde, als niemand solchen Geschichten irgendeine Beachtung schenkte. Und, wie gezeigt, erfolgte diese Einblendung auf einer der

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Mittelseiten der dickleibigen "New York Times". Doch man hielt sich nicht einmal lange mit Auschwitz auf, anfangs jedenfalls nicht. Denn im Sommer 1944 wechselte man das Schwergewicht dieser Diffamierung bereits auf das Lager Lublin (später "Maidanek" genannt) über, welches von den Sowjets Ende Juli 1944 erobert wurde. Der propagandistische Unsinn erhielt Nahrung durch die von den Sowjets herausgestellten 5 Krematorienöfen, das bekannt gewordene Zyklon B, angebliche Knochenreste und die zeitgerecht und wirksam sowjetamtlich verbreitete Märchen-Geschichte von Konstantin Simonow "Ich sah das Vernichtungslager", der die "Weltöffentlichkeit" u.a. auch mit dem neuesten Propagandaschlager versorgte : "besonders vervollkommnetes Krematorium - für Blitzverbrennung" (Simonow, Verlag der sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland, S. 5), den "Kunstdünger" aus menschlichen Aschenbergen nicht zu vergessen. Lublin bzw. Maidanek blieb für die alliierte Propaganda das Hauptvernichtungslager bis in den Herbst 1944 hinein. [36]

Doch dann war es plötzlich wieder Auschwitz, wo die "Nazis" in einem ihrer wichtigen Industriezentren ausgerechnet technische Einrichtungen zur Massenvernichtung von Juden - und auch der ungarischen Juden - installiert hätten, wo sie doch gerade dort so dringend Arbeitskräfte benötigten, - für Waffen und Ausrüstungsgegenstände. Zwar stellten sich die 30 oder 46 Krematoriensöfen als unzureichend heraus, um die täglich eintreffenden 10.000 Leute "zu verarbeiten", - dies und noch vieles andere wird uns ja in stets neuen Versionen erzählt! -, so daß die Körper in offenen Gruben hätten verbrannt werden müssen. Doch sei das Ganze offenbar so perfektioniert gewesen, daß man es irgendwie mittels niemals aufgefundener "Knochenmühlen" usw. fertiggebracht habe, die Körper der vernichteten Juden spurlos verschwinden zu lassen. Die sogenannte "Säuberung von den ungarischen Juden" entging bezeichnenderweise der Aufmerksamkeit der Delegation des Internationalen Roten Kreuzes in Budapest, die doch sehr stark mit den jüdischen Affairen befaßt war. Der einzige "Beweis" für alles dies, wie er uns von der USA-Regierung präsentiert wird, besteht aus "Dokumenten", deren Authentizität von den "Juden-Spezialisten" Wagner und v. Thadden bestätigt ist oder scheint, die ihrerseits von den Dokumenten selber belastet werden. Jedoch die USA-Regierung hatte ausgerechnet diese Herren v. Thadden und Wagner im Wilhelmstraßenprozeß nicht verfolgt, wo die Anklageunterlagen und -vollmachten in den Händen eines lebenslangen Nazi-Hassers (Kempner) waren und wo ein amerikanischer Anwalt die Beweisunterlagen als erzwungen nachzuweisen in der Lage war, wie er es gerade zuvor in einem regulären Prozeß in Washington, in dem Kempner eine Rolle spielte, durchexerziert hatte. Die USA-Regierung versagte trotz allen Geredes im Jahre 1944, sich in diese Auseinandersetzung mit Vorlage von Luftaufnahmen über die behaupteten Vorgänge in Auschwitz einzuschalten.

Kann irgendjemand eine solche Geschichte glauben?

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Abb. 22 : US-Kongreß-Mitglieder inspizieren das Krematorium in Buchenwald, das 6 Öfen hatte

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Quellenangaben

[1] Rotes Kreuz (1948), Bd. III, 523
[2] Reitlinger, 536; Rotes Kreuz (1947), 99 f
[3] Reitlinger, 185; Shirer, 906 f
[4] Reitlinger 156
[5] US-WRB (1945), 49
[6] Reitlinger, 467-508, 568; Hilberg, 509-554, 599 f
[7] NG-2586-G in NMT, Bd. XIII, 212; NO-5194, Teil des Korherr-Berichtes in Poliakov & Wulf (1955), 240-248; NG-5620, zitiert bei Hilberg, 513
[8] Ruppin, 30 f, 68
[9] Craven, 280-302, 641 f
[10] C. B. Smith, 167
[11] Craven, 172-179
[12] Reitlinger, 421 f in engl. Ausgb.; Hilberg, 528; Rassinier (1963), 232 f; Sachar, 463 f; John & Hadawi, Bd. II, 36
[13] IMT, Bd. IV, 355-373; US Chief of Counsel, Bd. VIII, 606-621
[14] NMT, Bd. XIV, 1023, 1027
[15] N. Y. Times, 26. Febr. 1947, 4; Hilberg, 350 f; NMT, Bd. XIV, 1057, 1058; Steengracht 86 (Document)
[16] NMT, Bd. XIV, 1031
[17] Hilberg, 714 f; Reitlinger, 443, 566 f in engl. Ausgabe; Eichmann, Sitzung 85, A1, B1, O1-R1; London Times, 20. Nov. 1964, 16; N. Y. Times, 20. Nov. 1964, 8; London Daily Telegraph, 7. Nov. 1975, 17 (Zeitschrift)
[18] N. Y. Times, 22. Febr. 1940, 22; 26. Aug. 1940, 17; 30. März 1944, 6; 14. Nov. 1945, 8; 17. Jan. 1946, 14; Select Committee, 1534-1535; Current Biography (1943), 370; Who's who in World Jewry (1965), 498
[19] Kempner, 1-12; N. Y. Times, 28. Sept. 1941, sec. 2, 6; 20. Jan. 1945, 10
[20] R. H. Smith, 217, 222; Yad Vashem Studies, Bd. V, 44; N. Y. Times, 6. Okt. 1946, sec. 6, 8; 7. Okt. 1946, 2; 18. März 1947, 4; Select Committee, 1536, 1539
[21] Current Biography (1948), 533 f; N. Y. Times, 7. Febr. 1943, 34
[22] Current Biography (1948), 534; N. Y. Times, 14. Okt. 1946, 44; 23. Okt. 1946, 8; 26. Okt. 1946, 1; 27. Okt. 1946, 16; 3. Nov. 1946, 13; Newsweek, 4. Nov. 1946, 26
[23] N. Y. Times, 12. März 1947, 6; 13. März 1947, 17; 14. März 1947, 12; 15. März 1947, 11; 18. März 1947, 4; 19. März 1947, 5; 26. März 1947, 4; Chicago Tribune, 19. März 1947, 20
[24] Utley, 172, 177; Gaus (Fall 11, Abschrift 5123-5167) leugnet den Zwang, aber, wie Magee vor Gericht kommentierte, "hatten wir die Fragen und Antworten, die der Zeuge gab", in der fraglichen Vernehmung. Die Erklärungen v. Thadden und Häfliger wurden in den Sitzungen vom 3. März und 11. Mai 1948 abgegeben. Die entsprechenden Prozeßniederschriften bei Bardèche, 120 f, der weitere Beispiele von Zwangsmaßnahmen und Einschüchterungen von Zeugen in Nürnberg anführt
[25] N. Y. Times, 8. Nov. 1947, 10; 4. April 1948, 46; Nation, 27. Mai 1950, 528; 2. Dez. 1950, 499
[26] N. Y. Times, 30. Sept. 1949, 21; 12. Jan. 1951, 7; 2. Febr. 1951, 8
[27] Belgion, 64-78
[28] IMT, Bd. X, 648
[29] Select Committee, 1536-1548
[30] N. Y. Times, 25. April 1952, 5; Chicago Tribune, 24. April 1952, Teil IV, 1
[31] N. Y. Times 15. Nov. 1952, 2; 23. Dez. 1952, 1
[32] Encyclopaedia Judaica, Bd. X, 904; N. Y. Times, 31. März 1971, 1; 5. Dez. 1972, 16
[33] N. Y. Times, 6. Okt. 1946, sec. 6, 8; 7. Okt. 1946, 2
[34] Taylor, 15. Aug. 1949, 38
[35] NMT, Bd. XIII, 487-508; Reitlinger, 593
[36] Lublin (Maidanek) - Propaganda in "Life", 28. Aug. 1944, 34; 18. Sept. 1944, 17; Newsweek, 11. Sept. 1944, 64; Reader's Digest, Nov. 1944, 32; Time, 21. Aug. 1944, 36; 11. Sept. 1944, 36; Sat. Rev. Lit. 16. Sept. 1944, 44

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