Kapitel VI

Et Cetera

Die Vernichtungsbehauptungen haben sich nach dem Krieg so auf Auschwitz konzentriert, daß dieses Buch hier zu Ende sein könnte. Da der Kern der Vernichtungslegende falsch ist, gibt es keinen Grund, warum der Leser irgendeinen anderen Teil davon glauben sollte, auch wenn das Beweismaterial auf den ersten Blick vielleicht relativ annehmbar erschiene. Hunderte von extra dafür ausgebildeten Sachverständigen sind nach Europa mit der Aufgabe entsandt worden, Beweismaterial für die Vernichtungen und damit verbundenen Verbrechen zu sammeln, und wir haben gesehen, welche Mär sie im Hinblick auf Auschwitz aufgetischt haben : ein Fantasiegebilde aus Meineid, Fälschung, Tatsachenentstellung und unrichtiger Auslegung von Dokumenten. Es besteht kein Anlaß, mehr oder besseres hinsichtlich der weniger bekannten Einzelheiten der Vernichtungslegende zu erwarten. Dennoch muß das übrige der ganzen Sache untersucht werden.

Die Beweise für Vernichtungen in Belczek, Chelmno, Lublin, Sobibor und Treblinka sind wertmäßig kaum mehr als Null. Es existieren die eidesstattlichen Erklärungen und Aussagen des Höß sowie das "Gerstein-Dokument". Auch gibt es den Entwurf zu einem Schreiben des Dr. Wetzel, eines Nationalsozialisten, der außer Verfolgung gesetzt wurde, worin es heißt :

"Nach Sachlage bestehen keine Bedenken, wenn diejenigen Juden, die nicht arbeitsfähig sind, mit den Brack'schen Hilfsmitteln beseitigt werden." (NO-365).

Der Entwurf ist maschinengeschrieben und anscheinend mit den Initialen Wetzels abgezeichnet, der Leiter des Rassepolitischen Amtes der NSDAP gewesen und 1941 dann in das Ostministerium Rosenbergs versetzt worden war, wo er als Sachverständiger für jüdische Angelegenheiten wirkte. Es gibt keinen Beweis dafür, daß der an Hinrich Lohse, den Reichskommissar für das Ostland, gerichtete Brief jemals abgeschickt worden ist (Karte, Abb. 4). Ein ähnliches Dokument mit dem maschinegeschriebenen Namen Wetzel "unterzeichnet", ist NG-2325. Wetzel ist zu keinem der Nürnberger Prozesse als Zeuge gerufen worden. Erst 1961 wurde er angeklagt, doch verschwand sein Fall gleich danach aus den Akten, und man hat nichts mehr von ihm gehört, außer, daß er 1966 doch noch unter Anklage gestellt worden sein soll; selbst wenn dies zutreffen sollte, bliebe es merkwürdig, daß er nicht in dem 1965 in der Sowjetzone erschienenen "Braunbuch" aufgeführt ist. Jedenfalls hat nie ein offizieller Prozeß stattgefunden. [1]

Der in Wetzels Schreiben erwähnte Viktor Brack war ein mit dem Euthanasie-Programm befaßter Beamter der Reichskanzlei. Den Nachkriegsbehauptungen zufolge sollen die Gaskammern in Polen, -

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abgesehen von den angeblichen in Auschwitz, aus dem Euthanasie-Programm "entwickelt" worden sein, bei dem - wie freiweg behauptet wird - "Gaskammern" eingesetzt gewesen seien. Trotz Bracks Aussage ist es nur schwer zu glauben, daß Euthanasie in deutschen Krankenhäusern nach einer Methode praktiziert worden sei, bei der 20 oder 30 Personen gleichzeitig mit Kohlenmonoxyd vergast worden sein sollen. [2] Auschwitz muß natürlich von dieser "Entwicklung" aus dem Euthanasie-Programm ausgeschlossen werden, und zwar u.a.. auf Grund der Aussagen von Höß, die bestimmte Nachkriegshistoriker ja für so wichtig halten. Reitlinger und Hilberg haben sich anscheinend keine Sorgen um die auf diese Weise bei der Konstruktion der Legende entstandene Verwirrung gemacht.

Das Euthanasie-Programm entstand nach einem Erlaß Hitlers vom 1.9.1939; es ermächtigte zur Gnadentötung unheilbar Kranker. Später erfaßte es auch noch die hoffnungslos Geisteskranken. Dies Programm stieß auf tiefe Feindseligkeit in bestimmten Kreisen des deutschen Volkes, vor allem, weil kurz danach Gerüchte unbekannter Herkunft umliefen, denen zufolge kranke und alte Leute durch "Massenvergasungen" umgebracht worden sein sollen. Am 6.11.1940 schrieb Kardinal Faulhaber von München an das Justizministerium und formulierte die Einwände der katholischen Kirche dahingehend, daß [3]

"heute in unserem Volk eine große Unruhe eingetreten ist, weil das Massensterben der Geisteskranken überall besprochen wird und leider auch über die Zahl der Toten, die Art des Todes und anderes die sinnlosesten Gerüchte auftauchen."

Es dauerte nicht lange, bis das Euthanasie-Programm von der Propaganda aufgegriffen wurde. BBC brachte im Dezember 1941 eine Rede von Thomas Mann, worin er das deutsche Volk aufforderte, mit "den Nazis" zu brechen. Im Rahmen seiner Aufzählung von NS-Verbrechen sagte Mann : [4]

"In deutschen Krankenhäusern werden die Schwerverletzten, die Alten und Kranken mit Giftgas getötet - 2-3.000 in einer einzigen Anstalt, wie ein deutscher Arzt sagte."

Hier tauchen anscheinend erstmals "Gaskammern" in der Propaganda auf, jedoch wurde diese Behauptung, soweit zu ersehen ist, nicht mit der Vernichtungspropaganda in Verbindung gebracht, die ein halbes Jahr später begann und in deren Verlauf offenkundig kein Bezug auf das Euthanasie-Programm genommen wurde. Die Verknüpfung des Euthanasie-Programms kam erst viel später.

Das IMT in Nürnberg unternahm 1945/1946 keinen Versuch, Euthanasie und ("Endlösungs"-) Vernichtungen in Zusammenhang zu bringen. Dieses übernahm dann ein Zeuge der Verteidigung. In den letzten Verhandlungstagen des IMT trat Konrad Morgen als Zeuge der Verteidigung für die SS auf. Morgen war der Mann, der den um Kommandant Koch von Buchenwald geknüpften Mord- und

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Korruptionsring aufgedeckt hatte. Dementsprechend wurde Morgen als "guter" SS-Mann gewertet, im Gegensatz zu den "blutdürstigen Schurken", die seine Kollegen und Kameraden gewesen sein sollen. Als Zeuge der Verteidigung für die SS unter anscheinend hoffnungslosen Umständen, trug Morgen eine Geschichte vor, die von nicht zu leugnender Logik getragen war, so daß seine Aussagen auch für unsere Analyse von Bedeutung bleiben.

Morgen sagte aus, er sei im Verlauf seiner Inspektionen in den Lagern, die er amtlich durchzuführen hatte, unerwartet auf Vernichtungsprogramme in Auschwitz und Lublin gestoßen, doch sei eine Beteiligung der SS nicht vorhanden oder nur minimal gewesen. In Lublin seien Vernichtungen durch Wirth von der Kriminalpolizei durchgeführt worden, und zwar mit Beihilfe jüdischer Arbeitskommandos (denen man einen Teil der Beute versprochen hätte). Der Aussage Morgen zufolge habe Wirth drei weitere Vernichtungslager in Polen geleitet. Wenngleich die Kriminalpolizei verwaltungsmäßig dem RSHA unterstand, war Kriminalkommissar Wirth kein Angehöriger der SS. Morgen wies darauf hin, Wirth sei zur Reichskanzlei abgestellt gewesen, habe sich am Euthanasieprogramm beteiligt (was zutreffen mag) und habe später einen Befehl aus der Reichskanzlei erhalten, die Vernichtungsaktivitäten auf Juden auszuweiten. Obwohl der einzige Kernpunkt in Morgens Zeugenaussage in dem fragwürdigen Versuch bestand, die SS zu entlasten, wird sie von Reitlinger und Hilberg als "Beweis" angesehen. Beide "Zeitgeschichtler" übergehen jedoch bewußt die Tatsache, daß Morgen in dem Versuch, die SS zu entlasten, auch bezeugte, daß das Vernichtungslager in Auschwitz in Monowitz gelegen habe, einem Teil jenes Lagerkomplexes, der vom IG-Farbenkonzern verwaltet worden war. Morgen ist zwar nicht so weit gegangen, zu behaupten, daß die IG-Farben ein eigenes Vernichtungsprogramm besessen hätten, jedoch erklärte er, daß die einzige Beteiligung von seiten der SS aus einigen baltischen und ukrainischen Angeworbenen bestanden hätte, die als Wachen eingesetzt waren, und daß "die ganze technische Seite fast ausschließlich in den Händen der Gefangenen gelegen hätte". [5]

Morgens Manöver gab der Anklage offenkundig neuen Auftrieb, zumal es noch nicht vorgekommen war, Vernichtungen und Euthanasie miteinander in Verbindung zu bringen. Da es zu spät war, im IMT auf diesen Punkt einzugehen, wurde er als Fall 1 im NMT (das ausschließlich die Amerikaner veranstalteten) aufgerollt. (Genau genommen wird im "Gerstein-Bericht" ein loser Zusammenhang zwischen Euthanasieprogramm und "Endlösungs-Programm" hergestellt - siehe Anhang A. Der "Gerstein-Bericht" wurde lange vor Morgens Aussage als "Beweismaterial" im IMT vorgelegt, doch hatte sich bis dahin kaum jemand mit dessen Text näher befaßt). Für uns ist dieses Schaffen von Zusammenhängen zwischen Vernichtungen und Euthanasie ein weiteres Beispiel für erfundene "Zusätze". Die Erfinder waren so sehr darauf aus, einige echte Fakten in ihre Darstellung zu bringen, daß sie nicht auf den Gedanken kamen, einen handfesten Schwindel wesentlich besser dadurch wirken zu lassen, indem man einiges wegläßt.

Die Aussagen von Morgen scheinen die einzigen "Beweise" für Vergasungen in Konzentrationslagern Polens - Auschwitz ausgenommen - zu sein. Zur Logik von Morgens Verhalten vor den

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Gerichten der Alliierten bzw. den Amerikanern noch ein Wort : Für ihn mußte es sicher erscheinen, daß das Militärtribunal der Sieger die Existenz der Vernichtungen zum Dogma erhoben hat und in dieser Frage unnachgiebig bleiben würde. So lenkte er das Gericht auf die Theorie hin, daß jemand anders als die SS schuldig war.

Bevor wir uns den Einsatzgruppen in Rußland zuwenden, erscheint es angebracht, verschiedene Äußerungen zu analysieren, die tatsächlich oder angeblich von verschiedenen "Nazis" - zumeist nach dem Krieg - gemacht worden sind und die ausdrücklich oder indirekt Vernichtungen behauptet haben. Hierzu gehören im wesentlichen Äußerungen deutscher Zeugen und Angeklagter bei den "Kriegsverbrecherprozessen". Will man solche Äußerungen bewerten, so muß der simplen Tatsache Rechnung getragen werden, daß die prozeßführenden Mächte sich auf die Legende von der Vernichtung der Juden, insbesondere hinsichtlich Auschwitz als ein ehern feststehendes Faktum festgelegt hatten, und daß weder das IMT noch das NMT laut "Londoner Protokoll" vom 8.8.1945 "an Beweisregeln gebunden" war - Art. 19 - und "nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen" sollte - Art. 21 -. Ihre politischen Anführer hatten die entsprechenden Anklagen bereits lange Zeit bevor sie auch nur ein Schnipsel dessen besaßen, was man heute als "Beweis" bezeichnet, erhoben. Demzufolge waren die Gerichte a priori - zumal sie bekanntlich politische Gerichte der einen kriegführenden Partei und nicht etwa Neutrale waren! - auf die Vernichtungslegende verpflichtet. Ein Befund, daß es keine Vernichtungen gegeben habe, lag bei diesen Prozessen ganz einfach nicht im Bereich der politischen Möglichkeiten.

Andererseits waren die Gerichte, mit einer Handvoll von Ausnahmen, nicht unbedingt in bezug auf einzelne Personen festgelegt. Dennoch ist bekannt, daß in den meisten Fällen trotz fehlender persönlicher direkter oder indirekter Schuld bzw. Verantwortlichkeit eine Verurteilung durchaus im Bereich der Möglichkeit, um nicht Wahrscheinlichkeit zu sagen, lag. Bei allen Anklagefällen mußte mit diesen unleugbar vorhandenen Wahrnehmungen gerechnet werden. Und selbst bei jenen Personen, deren Fälle, gemessen nach den Maßstäben alliierter Justizpraxis, hoffnungslos waren, mußten die Rechtsanwälte so vorgehen, als bestünde eine Chance für ein günstiges Urteil. Betrachtet man diese Prozesse unter einem solchen Gesichtspunkt, so ist es sinnvoll, sie chronologisch durchzugehen.

Der erste diesbezügliche Prozeß war nicht das IMT, sondern der "Belsen-Prozeß", durchgeführt von einem britischen Militärgericht gegen Deutsche, die das Lager Belsen verwaltet hatten, nachdem es von den Alliierten besetzt worden war. Der Kommandant, SS-Hauptsturmführer Joseph Kramer (die sog. "Bestie von Belsen") war natürlich der Hauptangeklagte. Die Bedeutung des Belsen-Prozesses leitet sich jedoch von der Tatsache her, daß Kramer im Jahre 1944, also vorher, Lagerkommandant von Birkenau gewesen war. Kramers Prozeß wurde im Herbst 1945 durchgeführt und endete im November, als das IMT in Nürnberg seine Prozesse begann. Kramer wurde im Dezember 1945 gehenkt.

Uns liegt die ausführliche erste Aussage Kramers vor, die er im Verhör durch die Briten zu Protokoll gegeben hatte. Die Bedeutung

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dieser Aussage liegt darin begründet, daß sie gemacht wurde, bevor es den Deutschen bekannt war, daß die alliierten Tribunale ohne Rücksicht auf Tatbestände unerschütterlich von der Realität der Vernichtungen ausgingen. Obwohl somit Kramers Darlegung einer sonst anzutreffenden "Prozeß-Logik" entbehrt, stimmt sie völlig mit dem überein, was wir hier vorgelegt haben. (Kramers Aussage = Anhang D) : Krematorien gab es in jedem der Konzentrationslager. In einigen Lagern war die Zahl der Sterbefälle ziemlich hoch, vor allem in Auschwitz, das ja ein großes Lager war und eine dementsprechend ausgedehnte Einäscherungsanlage benötigte. Kramers Erklärung ist, was die beklagenswerten Zustände der Lager anbetrifft, recht offen und enthält auf diese Weise eine zutreffende Schilderung der Lager. In bezug auf die Greuel versicherte er :

"Ich habe von den Behauptungen ehemaliger Häftlinge in Auschwitz gehört, die sich auf eine dortige Gaskammer bezogen, auf Massenerschießungen und Auspeitschungen, auf Grausamkeiten dort beschäftigter Wachleute, und daß dies alles entweder in meiner Gegenwart oder mit meinem Wissen geschehen sei. Alles, was ich dazu sagen kann, ist, daß es von Anfang bis Ende unwahr ist."

Später rückte Kramer - sofern man seiner zweiten Erklärung vertrauen kann, bzw. der diesbezüglichen Veröffentlichung (ebenfalls im Anhang D) - von seinem festen Standpunkt ab, gab die Existenz einer Gaskammer in Auschwitz zu, verneinte jedoch nach wie vor eine eigene Verantwortung hierfür. Die Vernichtungen hätten der unmittelbaren Kontrolle der zentralen Lagerverwaltung in Auschwitz I unterstanden. In seinem Prozeß gab Kramer zwei Gründe für diese sich widersprechenden Erklärungen an : [6]

"Der erste ist, daß mir bei meiner ersten Erklärung gesagt wurde, die Häftlinge hätten behauptet, diese Gaskammern hätten unter meinem Befehl gestanden, und der zweite und hauptsächliche Grund ist, daß Pohl mir das Ehrenwort abgenommen hatte, ich hätte zu schweigen und dürfe niemandem von der Existenz der Gaskammern berichten. Als ich meine erste Erklärung abgab, fühlte ich mich noch an mein gegebenes Ehrenwort gebunden. Als ich im Gefängnis in Celle meine zweite Erklärung abgab, waren diese Personen, an die ich mich ehrenwörtlich gebunden gefühlt hatte - Adolf Hitler und Reichsführer Himmler. - nicht mehr am Leben, und da dachte ich, ich sei nicht mehr daran gebunden."

Die Abwegigkeit dieser Erklärung, daß Kramer in seinen ersten Verhören versucht habe, Dinge geheimzuhalten, die seine Vernehmer ihm unentwegt vorhielten und die schon die Spalten der alliierten Presse füllten, schreckte ihn und seine Verteidiger nicht ab, sie bei Gericht vorzubringen. Die Logik der Verteidigung Kramers war im Grunde mit der Aussage von Morgen identisch. Kramer blieb bemüht, zu versuchen, eine Geschichte vorzutragen, die ihn von einer Verwicklung in Massenmorde in Birkenau entlastete. Die Wahrheit, daß Birkenau kein Vernichtungslager gewesen ist, hatte keine Chance, vom Gericht akzeptiert zu werden. Die Wahrheit in dieser Form zu behaupten, wäre für Kramer zwar heroisch, aber auch selbstmörderisch gewesen. Selbst wenn er persönlich ein Held hätte

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sein wollen, so gab es doch stark wirkende Argumente gegen ein solches Heldentum. Seine Familie benötigte ihn dringend; sein Verteidiger bemühte sich um ein günstiges Urteil. Grundsätzlich sind Anwälte keine Historiker, die wahrheitsgemäßes Geschehen erforschen, so sind auch Behauptungen Kramers, daß Höß und das RSHA schuldig seien, nicht als historische Wahrheitsbelege zu werten.

Einer weiteren Behauptung zufolge soll Kramer als damaliger Kommandant von Natzweiler 80 Menschen für medizinische Experimente vergast haben. Diese Personen waren angeblich in Auschwitz nach unbekannten Kriterien aussortiert und dann nach Natzweiler verbracht worden, um dort getötet zu werden, weil man die Leichen frisch im nahegelegenen Straßburg benötigte. Kramer bestätigte diese Angaben in seiner zweiten Erklärung, doch da dies uneingeschränkt und unmißverständlich in seiner ersten Erklärung abgestritten wird, neige ich dazu, dies für unwahr zu halten.

Es mag durchaus möglich sein, daß in Natzweiler eine Reihe von Personen exekutiert worden ist, als ein anderer Kommandant dort war, und daß die Leichen anschließend im Anatomischen Institut Straßburg seziert worden sind (wo man ganz sicher Leichen für Forschungszwecke hatte). In keinem Falle jedoch hat diese Angelegenheit etwas mit einem Vernichtungsprogramm zu tun.

Eine historische Wahrheitsforschung anhand der Unterlagen des IMT-Prozesses zu betreiben ist angesichts der großen Zahl der Angeklagten - aber auch der diesbezüglichen Aktenberge - außerordentlich schwierig. Jeder der Angeklagten nahm seine eigenen Möglichkeiten wahr, sich von wirklichen oder imaginären Verbrechen zu entlasten. Die Verhandlungsprotokolle sind nicht recht geeignet, um das Verhalten der IMT-Angeklagten zu studieren, hingegen ergänzen die Aufzeichnungen des Gefängnispsychologen in Nürnberg, Dr. G. M. Gilbert - "Nürnberger Tagebuch" - diese Niederschriften immerhin so weit, als sie über die Reaktionen der IMT-Angeklagten nicht nur im Verhandlungssaal, sondern auch innerhalb des Gefängnisses Aufschlüsse vermitteln. Freilich kann man auch der Darstellung Gilberts kein absolutes Vertrauen schenken, hat er doch Gespräche der Angeklagten unter einander als auch mit ihm nachträglich aus dem Gedächtnis in sein "Tagebuch" eingetragen. Sein Manuskript ist darüber hinaus von einem ehemaligen Angestellten des "Office of War Information" (eines US-Nachrichten-, sprich Geheimdienstes), aber auch von den Anklägern Jackson und Taylor kritisch durchgesehen worden. Gleichwohl mag sein Buch allgemein zutreffend sein, aber im Hinblick auf Einzelheiten ist Reserve geboten.

Die IMT-Angeklagten sind unmittelbar nach der deutschen Kapitulation im Mai 1945 verhaftet, in Einzelhaft gesperrt, verhört und 6 Monate lang propagandistisch "konditioniert" worden, bevor sie erstmals als Gefangene (in manchen Fällen sogar überhaupt zum ersten Mal) einander gegenübertraten.

Vier wichtige Bemerkungen sind hier einzublenden :

1. Außer Kaltenbrunner - was nicht überraschend ist - hatten alle Angeklagten bezüglich der KZ-Greuel und Judenvernichtungen einen gleichlautenden Verteidigungsstandpunkt vorgetragen, und zwar unabhängig davon, an welches Ausmaß solcher Behauptungen sie selbst geglaubt haben mögen : es war alles der Fehler Hitlers und

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der SS Himmlers. Kaltenbrunner, der als Ersatzmann des toten Himmler galt, war krank als der Prozeß begann, und kam erst wenige Wochen nach Prozeßbeginn zu den anderen hinzu. Als er erschien, wichen ihm die übrigen Angeklagten aus, und er blieb den anderen gegenüber wortkarg bis zum Ende.

2. Mit Ausnahme von Kaltenbrunner und vielleicht einem oder zwei anderen begriffen diese hohen deutschen Staatsdiener die katastrophalen Zustände in den Lagern überhaupt nicht, die mit dem Zusammenbruch des Reiches einhergingen und die den Grund boten für Szenen, die die alliierte Propaganda als "Beweise" für Vernichtungen präsentierte. Daß diese Reaktionen keineswegs alle simuliert waren, liegt in der Natur der Sache. Die Verwaltung der Lager war weit entfernt von den Amtssitzen fast aller Angeklagter, und überdies waren sie seit der deutschen Kapitulation alle Zielscheiben der sattsam bekannten Propaganda gewesen. In dem Maße, wie sie eingestanden oder vorgaben einzugestehen, daß es Massenermordungen gegeben hat, für die Hitler und Himmler verantwortlich waren, stützten sie ihre Anschauung genau auf jene Szenen, die man bei Kriegsende in den deutschen Lagern vorgefunden hatte, und die sie offenkundig falsch verstanden oder vorgaben falsch zu verstehen. Dieses kommt in der Darstellung Gilberts anläßlich einer Auseinandersetzung mit Göring deutlich zum Ausdruck : [7]

"Diese Greuelfilme!" fuhr Göring fort. "Jeder kann einen Greuelfilm machen, wenn sie Leichen aus den Gräbern holen und dann einen Traktor zeigen, der sie wieder zurückschaufelt."

'So leicht können Sie das nicht zurückweisen', antwortete ich, 'wir haben Ihre Konzentrationslager tatsächlich mit Leichen und Massengräbern übersät vorgefunden. Ich habe sie selbst in Dachau gesehen! - und Hadamar!'

"Oh, aber nicht so zu Tausenden aufgeschichtet, wie man hier sieht!"

'Sagen Sie mir ja nicht, was ich nicht gesehen habe! Ich habe Leichen buchstäblich in Wagenladungen gesehen!'

"Oh, dieser eine Zug."

'- und aufgeschichtet wie Klafterholz im Krematorium - und halb verhungerte und verstümmelte Häftlinge, die mir erzählten, wie die Schlächterei jahrelang so gegangen ist - und Dachau war bei weitem nicht das schlimmste! Sie können nicht einfach 6.000.000 Morde abschütteln!'

"Ach, ich bezweifle, daß es 6.000.000 waren", sagte er verzagend und bedauerte offenbar, daß er damit angefangen hatte, - 'aber wie ich immer gesagt habe, es reicht, wenn nur 5% davon wahr sind'. - Dann schwieg er düster."

Dies ist nur ein Beispiel. Gilberts Buch veranschaulicht, daß, wann immer das Thema der KZ-Greuel aufkam, die Angeklagten an die in den deutschen KZs bei Kriegsende vorgefundenen Zustände dachten.

3. Die meisten der Angeklagten mögen während des Prozesses die Erwartung gehegt haben, nicht unbedingt mit Exekution oder langen Gefängnisstrafen rechnen zu müssen. Der Prozeß war juristisch völliges Neuland, und die Angeklagten wußten, daß die öffentliche Meinung in den westalliierten Ländern, insbesondere in USA und England, den "Kriegsverbrecherprozessen" durchaus ablehnend

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gegenüberstand. So blieb ihr Bemühen lebendig, das Notwendige zu tun, um die Flut der Nachkriegshysterie zu überstehen.

4. Die Vernichtung der Juden war nur einer der vielen in Nürnberg erhobenen Anklagen. Im Rückblick scheint es, als sei dies die Hauptanklage gewesen, doch dominierten damals die "Planung, Vorbereitung, Beginn und Führung eines Angriffskrieges" im Vokabular des Tribunals, - als sogenannte "Verbrechen gegen den Frieden".

Was die Art der Verteidigung anbelangt, so mag es genügen, Speer und Kaltenbrunner, natürlich auch Göring zu erörtern.

Speers Prozeßstrategie war relativ einfach, denn er mußte nicht hängen. Er erklärte, daß er niemals in der Situation war bzw. Gelegenheit hatte, irgendetwas von Verbrechen in Erfahrung zu bringen, die die Alliierten der deutschen Führung vorhielten. Noch heute läßt man ihm diesen Unsinn durchgehen, ohne sich bemüßigt zu fühlen, Abstriche von den Vorwürfen zu machen. In Wirklichkeit hatten Speer und seine Mitarbeiter sehr wohl mit Zwangsmaßnahmen zu tun gehabt, z.B.. mit Deportationen arbeitsfähiger ungarischer Juden im Frühjahr 1944 zum Arbeitseinsatz in unterirdischen Flugzeugwerken in Buchenwald. [8] Jeder Eisenbahntransport, der mit Priorität für ungarische Juden zur Vernichtung gefahren wäre, im Gegensatz zu deren Arbeitseinsatzort, wäre Speer bekannt gewesen, wenn so etwas tatsächlich vorgekommen wäre. Hätte Speer wahrheitsgemäß ausgesagt, so würde er erklärt haben, daß er in seiner hohen Position dies erfahren hätte, wenn ein solches zur Anklage stehendes Vernichtungsprogramm vorgelegen hätte, und daß seines Wissens ein solches Programm nicht bestanden hatte. Hätte allerdings Speer dies wahrheitsgemäß bekundet, dürfte er mit seinen Kollegen an den Galgen gekommen sein.

Speer bietet in seinem Buch einen einzigen lächerlichen "Beweis" an, eine Begebenheit, die er im Krieg erlebt habe und von der er nunmehr aussagt er hätte sie als die Andeutung eines Vernichtungsprogramms auslegen müssen, und das war der Rat seines Freundes Karl Hanke (den Hitler in den letzten Kriegstagen als Nachfolger Himmlers zum Reichsführer-SS ernannt hatte) im Sommer 1944, Speer "möge niemals einer Aufforderung nachkommen, ein Konzentrationslager in Oberschlesien zu inspizieren". Speer serviert auch eine angebliche Bemerkung Görings unmittelbar vor dem IMT-Prozeß über jüdische "Überlebende" in Ungarn : "So, da gibt es noch welche? Ich dachte, die hätten wir alle um die Ecke gebracht. Da hat einer wieder nicht gespurt!" [9] Eine solche sarkastische Bissigkeit wäre in jener Situation verständlich, denn Göring hat das Vorhandensein eines Vernichtungsprogramms niemals konzediert und unbeirrt betont, daß er nur ein Programm zur Auswanderung und Evakuierung von Juden aus dem deutschen Bereich in Europa kannte.

Eugene Davidson erwähnt in der Einführung zu Speers Buch (S. Kap. IV), daß viele holländische Juden, die nach Birkenau verschickt worden waren - "im Sichtkreis der Gaskammern" sozusagen - nichts von einem Vernichtungsprogramm wußten. Sie schrieben zufriedene Briefe nach Holland. [10] Ein zusätzliches Kuriosum : Die Äußerungen über Ausrottungsmaßnahmen gegenüber Juden befinden sich nicht in der Originalversion des Speer'schen

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Manuskriptes; sie wurden auf Drängen des Verlegers (und ...?) in den Text eingefügt, ehe er in die Öffentlichkeit gelangte. [11]

Göring hat im Gegensatz zu den anderen Angeklagten während des ganzen Prozesses angenommen, daß er zum Tode verurteilt werden würde, und so kommt seine Aussage der Wahrheit, so wie er sie kannte, wohl am nächsten. Obwohl er niemals ein Programm zur Judenvernichtung zugegeben hat, so hat er auch nicht begriffen, was in den deutschen Lagern am Ende des Krieges geschehen war. Nur vor diesem Hintergrund wird verständlich, daß er als einzige Erklärung Himmler verdächtigte, in geheime Massenmorde verwickelt zu sein. Gleichwohl hat er niemals einen von den Kriegsgegnern unterstellten Umfang akzeptiert. [12]

Bleibt noch anzumerken, daß Göring nicht, wie eine Legende behauptet und auch Speer bekundet hatte, Morphinist gewesen ist. Der Nürnberger Gefängnispsychiater, Douglas Kelley, hat diese Geschichte berichtigt. [13]

Kaltenbrunners Lage erschien in der Nürnberger Atmosphäre von 1945/1946 von vornherein hoffnungslos gewesen zu sein, und wahrscheinlich hat sein Verteidiger dies ebenso empfunden. Dennoch mußte er irgendwie eine Verteidigung vorbringen, die - soweit sie uns hier interessiert - auf zwei Hauptpunkten beruhte :

1. Kaltenbrunner war Chef des RSHA (Reichssicherheitshauptamt), dem die Sicherheit oblag. Er war nicht Chef des WVHA (Wirtschaftsverwaltungshauptamt), das die Konzentrationslager verwaltete. Dementsprechend erklärte er, so gut wie nichts mit den Vorgängen innerhalb der Lager zu tun gehabt zu haben, - mit der einzigen Ausnahme, die seinen Befehl vom März 1945 betraf, den Delegierten des Internationalen Roten Kreuzes zu gestatten, sich in den Lagern einzurichten, um die Übergabemodalitäten zu erleichtern. (Woher er diese Vollmacht hatte, wissen wir nicht). In seiner Verteidigung legte er diesem Befehl große Bedeutung bei, und anstatt gerade und offen von den katastrophalen Zuständen in den Lagern am Ende des Krieges zu reden, übertrieb er seine Befehlsaktion im Zusammenhang mit den ICRC, um ihr den Anschein zu geben, als sei sie gegen die KZs als solche gerichtet, die er, wie er sagte, selbstverständlich immer beklagt hatte.

2. Kaltenbrunners zweites Verteidigungsargument war, daß sein Vorgänger Heydrich, und nicht er, es gewesen war, der die Politik gegenüber den Juden organisiert hatte, was immer diese Pläne und Maßnahmen gewesen sein mögen. Er übernahm das Reichssicherheitshauptamt im Jahr 1943 auf Grund einer Weisung Himmlers, den Nachrichtendienst des SD weiter auszubauen. Kaltenbrunner entstellte die Verhältnisse insofern, als er behauptete, daß Himmler niemandem zubilligte, zur Höhe eines Heydrich aufzusteigen. Ein nachfolgender Chef des RSHA sollte sich lediglich mit Nachrichtenbeschaffung befassen und keine Befehlsgewalt über die Polizei und die Sicherheitsfunktionen des RSHA erhalten, schon gar nicht über die Gestapo, die politische Gefangene in Konzentrationslager verbrachte, und auch nicht über Eichmanns Büro, das Judendeportationen überwachte. Demzufolge gab es nach Kaltenbrunner nichts, wofür er bezüglich der Judenvernichtung verantwortlich gemacht werden könnte, die, wie er einräumte, genau so stattgefunden hatte, wie es in der alliierten Anklage stand (mit Ausnahme des unterstellten Beginns im Jahre

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1939 oder 1940). Freilich - wie er aussagte - hatte er im Sommer 1943 von dem Vernichtungsprogramm, das Eichmann als Mitglied seines Amtes durchführte, aus der Auslandspresse und von Feindsendern erfahren. Er habe Himmler 1944 veranlaßt, es zuzugeben, und protestierte dann zunächst bei Hitler und später bei Himmler. Das Vernichtungsprogramm sei im Oktober 1944 gestoppt worden, "hauptsächlich auf seine Intervention hin". [14] Die Art und Weise, wie Kaltenbrunner die Informationen über die Vernichtungen erfahren haben will, paßt, mögen sie auch Unsinn sein, zu der äußersten Geheimhaltung, die im Zusammenhang mit den "Endlösungsgeschehen" angeblich immer bestanden hat.

Ein gewöhnlicher Mensch, sogar ein unterrichteter Kritiker, kann durchaus die Verteidigungsstrategie Kaltenbrunners mißverstehen, weil er sich kaum in einen Angeklagten versetzen kann, der um seinen Kopf und nicht um die historische Wahrheit kämpft, - angesichts einer Manifestation des Hasses und der Hysterie. Der Versuch, seinen Kopf zu retten, hieß soviel wie eine Argumentation aufzustellen, die sich den vorherrschenden Umständen anpaßt; und selbst ein optimales Plädoyer unternimmt unter solchen Umständen nicht den Versuch, das Gericht in bezug auf Sachverhalte umzustimmen, denen es sich aus politischen Gründen unzugänglich verschließt.

Im Kramer-Prozeß, gleichermaßen wie im IMT waren die Gerichte nicht unabhängig, sondern weisungsgebundene Instanzen ihrer politischen Führung, wobei vor allem für das IMT das "Londoner Statut" vom 8.8.1945 mit seinen einmalig-neuen zu zeitweiligen "Neuen Internationalen Völkerrechtsregeln" hochstilisierten "Rechtsgrundsätzen" ausschließlich maßgebend war und keinerlei Berufungsmöglichkeiten, weder im Bereich der alliierten Mächte noch von neutralen Mächten vorsah. So waren diese Militärtribunale a priori auf den Beschluß festgelegt, daß das besiegte Deutschland ein Programm zur Judenvernichtung gehabt und dieses auch durchgeführt habe. Bei den späteren NMT-Prozessen, die nur von den Amerikanern geführt wurden, waren die Tribunale von vornherein weisungsgemäß an das bereits gefällte Grundsatzurteil des IMT gebunden, demzufolge die Urteile im Prozeß gegen die "Hauptkriegsverbrecher" bereits "den Beweis für die festgestellten Tatsachen erbracht" hätten. Wenn auch das IMT-Tribunal dies nur "von Amts wegen" (vergl. "Londoner Statut") zur Kenntnis erhalten hatte, so behauptete es doch "im Namen des Rechts und der Wahrheit", daß Millionen Menschen, vorwiegend Juden, - Kinder, Frauen, Männer - auf Befehl der nationalsozialistischen Führung in deutschen Konzentrationslagern und auch im Machtbereich der Einsatzgruppen bzw. überhaupt der deutschen Truppen vorsätzlich und ohne militärische Notwendigkeit liquidiert worden seien. Vor allem soll dies in Auschwitz geschehen sein, das "für diesen Hauptzweck abgestellt worden war", wobei zu den in den dortigen "technischen Anlagen" durchgeführten Ermordungen auch die viel zitierten "400.000 ungarischen Juden" hinzuzurechnen seien. [15] Waren die Ankläger im NMT dafür bekannt, die Aufmerksamkeit der Richter auf diese Konsequenz des Grundsatzurteils zu lenken, so fehlte Angeklagten wie Zeugen die Basis für eine rechtsstaatübliche Verteidigung und Informationsbeschaffung. [16]

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Zwei Fälle seien zur Veranschaulichung herausgegriffen : der Angeklagte Oswald Pohl stritt das Vernichtungsprogramm nicht ab, verneinte jedoch eine persönliche Beteiligung und verwies auf Gestapo und SD, die nicht zu seinem Aufgabenbereich als Chef des Wirtschaftsverwaltungshauptamtes gehörten. [17] Sogar die eidesstattliche Erklärung und Zeugenaussage von Rudolf Höß unterstützten ihn in dieser Auffassung. Dennoch wurde Pohl gehenkt.

Als Zeuge der Verteidigung trat im Prozeß gegen den IG-Farben-Konzern ein Arzt aus Auschwitz, Münch, auf (s. S. 145), nachdem er vorher von einem polnischen Gericht freigesprochen worden war. Münch sagte aus, daß, wenngleich er von Vernichtungen gewußt, ja sogar eine Vergasung gesehen habe, die Menschen außerhalb des Lagerbereiches von Auschwitz, also auch in Deutschland, davon nichts gewußt haben. "Die ganze Sache war so meisterhaft organisiert gewesen, daß selbst jemand, der zwei- oder dreimal im Jahr für ein oder zwei Tage eine Fabrik in Auschwitz besuchte," nichts von den Vernichtungen erfahren habe. Nach Münch gehörten alle Angeklagten natürlich zu jener Kategorie, die gar nichts wissen konnten, wobei andererseits SS-Leute und Häftlinge zwar davon gewußt, doch darüber aus Furcht vor Bestrafung nicht zu Zivilisten gesprochen hätten. IG-Farben-Ingenieur Faust, z.B.., den Münch in Auschwitz recht gut gekannt hatte, wußte nichts von Vernichtungen. Münch bemerkte auch einige Male, daß alles, was man von den Vernichtungen hätte feststellen können, der überall wahrnehmbare Geruch der Leichenverbrennungen gewesen sei. Keiner der vielen Chemiker in diesem Prozeß hat sich die Mühe gemacht, darauf hinzuweisen, daß die chemische Industrie in jenem Bereich ebenfalls einigen Gestank verursachte. Merkwürdig an Münchs Aussagen blieb, daß er die Krematorien und Gaskammern in eine Gegend verwies, - "einen oder anderthalb Kilometer südwestlich des Birkenau-Lagers, getarnt von kleinen "Gehölzen".

Die Aussagen Münchs [18] sind lediglich als eine weitere Illustration für die Formulierung von Verteidigungsargumenten in jener Atmosphäre zu werten. Das Vorgehen war darauf ausgerichtet, nicht Sachverhalte zu bestreiten, in denen sich das Gericht von vornherein entschieden hatte, sondern Zusammenhänge zu präsentieren, die die Angeklagten von persönlicher Schuld entlasteten. Folglich wurde stereotyp behauptet, das Vernichtungsprogramm habe diese und jene Vorgänge enthalten, die offensichtlich machten, daß die Angeklagten entlastet seien. Aber, augenscheinlich, um einen Anspruch begründen zu können, daß diese Vorgänge existierten, war es nötig auszusagen, daß das Programm als solches Tatsache gewesen sei.

Der nächste Prozeß, der eine Untersuchung wert ist, ist jener gegen Adolf Eichmann. Es sei daran erinnert, daß Eichmann im Mai 1960 von israelischen Agenten aus Buenos Aires illegal entführt und nach Israel verbracht wurde, um dort Opfer eines Prozesses zu werden, der alle Rekorde der Illegalität brach, zumal der prozeßführende Staat zur Zeit der angeblichen Verbrechen nicht einmal bestanden hatte. Die durch diesen Rahmen gekennzeichneten Verhandlungen wurden am 11.4.1961 eröffnet. Das Jerusalemer Gericht fällte am 15.12.1961 das Todesurteil, das am 31. Mai 1962 ausgeführt wurde.

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Um Eichmanns Verteidigung zu verstehen, ist seine Lage vor dem Prozeß, wie sein Rechtsanwalt sie sah, zu berücksichtigen. Es war eine ausgesprochen politische Situation, verflochten mit einer Entschlossenheit der Israelis, einen Schauprozeß abzuziehen. War auch hier der Duktus der israelischen Öffentlichkeit und somit offensichtlich auch des israelischen Gerichts von vornherein festgelegt, so blieb, doch als einzige Hoffnung der Verteidigung, ein Plädoyer in der Erwartung vorzutragen, daß Israel im Gegensatz zur Nürnberger Rachejustiz der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges sich mit Rücksicht auf die Weltmeinung zu einer mehr den rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten Haltung bereitfinden könnte. So kam auch hier ein Abstreiten der Existenz eines Vernichtungsprogramms als Verteidigungsargument kaum in Frage, hingegen aber eine detailliierte Darlegung der eigenen Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten, die deutlich machten, daß er - Eichmann - weder einen "Führerbefehl" zur Vernichtung von jüdischen Menschen gekannt, noch selbst einen Menschen umgebracht hatte, er somit von dieser Art Anklagen zu entlasten wäre. So gründete sich Eichmanns Verteidigung darauf, daß er lediglich in Befolgung von Befehlen, die Ungehorsam nicht duldeten, Transporte von Juden organisiert hatte, auf deren letzte Zweckbestimmung er keinen Einfluß und über die er auch keine Kenntnis hatte. Daß er lediglich nur ein "Rädchen in einem großen Getriebe" gewesen war, ist mehr oder weniger von allen jenen akzeptiert worden, die sich mit seinem Prozeß näher befaßt haben. So schrieb z.B.. Hannah Arendt in ihrem "Ein Bericht von der Banalität des Bösen - Eichmann in Jerusalem", München 1965, S. 101/102 :

"Himmler herrschte außer über diese sieben Hauptämter (des RSHA) auch noch über ein ganz anderes organisatorisches Gebilde, das ebenfalls bei der Durchführung der 'Endlösung' eine entscheidende Rolle spielte. Dies waren die Höheren SS- und Polizeiführer, die in den besetzten Gebieten Befehlsgewalt hatten und nicht dem RSHA, sondern Himmler direkt unterstellt waren. Sie waren im Rang stets höher als Eichmann und seine Mitarbeiter eingestuft. Anders war es mit den Einsatzgruppen, die dem Kommando von Heydrich als dem Chef des RSHA unterstanden - was natürlich nicht heißt, daß Abteilung lV-B-4 unbedingt etwas mit ihnen zu tun hatte, geschweige denn ihnen Befehle erteilen konnte ...

Inzwischen waren alle Ämter und Organisationen in Staat und Partei, Wehrmacht und SS intensiv mit der 'Lösung' dieses Problems beschäftigt ... S. 191 : Nach der Auskunft von Dr. Rudolf Mildner, dem Gestapo-Führer für Oberschlesien und späteren Chef der Sicherheitspolizei in Dänemark, der in Nürnberg als Belastungszeuge ausgesagt hat, gingen Deportationsbefehle von Himmler schriftlich an Kaltenbrunner, den Chef des RSHA, der dann Müller, den Chef der Gestapo bzw. des Amtes IV im RSHA, davon benachrichtigte. Dieser seinerseits gab die Befehle mündlich an seinen Referenten in lV-B-4, also an Eichmann, weiter. Himmler schickte Befehle auch an die in den jeweiligen Gebieten stationierten Höheren SS- und Polizeiführer und benachrichtigte dann Kaltenbrunner entsprechend. Und auch darüber, wie die deportierten Juden zu behandeln seien, wie viele sofort umzubringen und wie viele zur Zwangsarbeit übrigzulassen seien, entschied Himmler : Seine Befehle darüber gingen an Pohls WVHA, das sie an Richard Glücks, den Inspekteur der

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Konzentrations- und Vernichtungslager, weitergab, und dieser wiederum reichte sie an die Kommandanten der Lager weiter."

Der Verteidiger Eichmanns in seinem Jerusalemer Prozeß, Dr. Robert Servatius, ergänzte diesen Sachverhalt in seinem Plädoyer wie folgt :

"Die Nachprüfung zeigt, daß der Angeklagte nur technische Durchführungsbesprechungen hatte für Maßnahmen, die Vorgesetzte bereits grundsätzlich abgesprochen hatten. Der Angeklagte hatte auch nicht die behaupteten Sondervollmachten. Die engeren Mitarbeiter des Angeklagten bekunden, daß der Angeklagte im Gegenteil sehr streng an die Weisungen seines Vorgesetzten Müller gebunden war und dessen Weisungen ständig einholte ...

Hätte der Angeklagte Sondervollmachten zu Verhandlungen mit höheren Stellen gehabt, so wäre es nicht nur üblich, sondern notwendig gewesen, ihm einen entsprechenden Rang zu verleihen. Nur dann konnte er sich dort als Verhandlungspartner entsprechend durchsetzen." [19]

Einige weitere Passagen dieses Plädoyers verdienen festgehalten zu werden :

"Jetzt weiß man es : Es lag kein Mordbefehl des Führers vor ...

Es muß zunächst auffallen, daß kein Dokument vorliegt, das die Zusammenarbeit des Angeklagten mit den Vernichtungslagern beweist ...

Wie steht es mit den Beweismitteln der Verteidigung?

Der Angeklagte konnte keine eigenen Entlastungsdokumente herbeischaffen. Ihm standen nicht die Archive der Welt und die Machtmittel der Regierungen zur Seite. Sachverständige, die ihn hätten unterstützen können, schenkten der Verteidigung kein Gehör. Die täglichen Pressefanfaren und die Posaunender Publikationen hatten sie scheu gemacht. Sie hielten sich die Ohren zu. Dieser Lärmfeldzug der Presse gegen den Angeklagten war ein Contempt of Court größten Ausmaßes. Die Verteidigung hat es schwer, hiergegen aufzukommen.

Und die Zeugen der Verteidigung?

Diese hörten die drohenden Worte des Anklägers; sie fürchteten, daß sie in jedem Fall nichts Erfreuliches erwartet, selbst wenn sie vor dem Gericht in Israel erscheinen könnten. Sie haben es vorgezogen fortzubleiben.

Ein Indizienbeweis, aus dem Angeklagten eine Haupt- und Schlüsselfigur der Vernichtungsmaßnahmen zu machen, ist nicht gelungen..." [19]

Eichmanns Kommentare zu zwei Dokumenten erweckten den Eindruck, daß er trotz seines relativ niedrigen Ranges möglicherweise sogar erfolgreich Vernichtungsmaßnahmen sabotierte habe. Das erste dieser Dokumente war die Beschwerde des Kommandanten des Umsiedlungslagers Lodz vom 24.9.1941, worin dieser auf die Überfüllung des Lagers durch eintreffende Judentransporte enormen Umfanges hinwies : "Und jetzt stellt man mich vor ein fait accompli, und ich habe 20.000 Juden innerhalb der kürzest möglichen Zeit aufzunehmen, und dann soll ich noch 5.000 Zigeuner unterbringen." Das Schreiben ist an den örtlichen Chef der Gebietsverwaltung gerichtet. Das zweite Dokument ist ein Antwortschreiben eben dieses Chefs, worin er am 9.10.1941 die Beschwerde

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Abb. 23 : Die hauptsächlichen deutschen Lager. Alle behaupteten "Vernichtungslager" befinden sich im kommunistischen Machtbereich

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nach Berlin weiterleitet und hinzusetzt, daß Eichmann sich wie ein "Pferdehändler" benommen und den Judentransport nach Lodz dirigiert hätte, obgleich der Transport nicht genehmigt gewesen sei. Eichmanns Aussage zu diesen Dokumenten war die, daß die Beschwerde berechtigt gewesen war, denn er habe die Juden tatsächlich ohne Vollmacht nach Lodz verbringen lassen, da es nur zwei Örtlichkeiten gegeben hätte, die Transporte hinzuleiten, nämlich nach dem Osten (wohin er sie hätte verschicken sollen) oder nach Lodz. Doch da er gewußt habe, daß im Osten damals Vernichtungen durchgeführt worden seien, in Lodz hingegen nicht, er jedoch Tötungsmaßnahmen schärfstens mißbilligt habe, habe er die Transporte ungeachtet der unzureichenden Zustände nach Lodz dirigiert. [20]

Dieses Vorgehen kehrt auch in Eichmanns Vorschlägen "Lastwagen gegen Juden" im Jahre 1944 wieder. Geschickt versuchte er, in die Bemühungen von deutscher Seite, den Handel abzuschließen, den nicht geringen Anteil seiner eigenen Initiative einzuflechten, was wiederum seinen Einsatz zeigen sollte, Juden zu retten. [21]

Bleibt noch zu ergänzen, daß sich die Stoßrichtung der Anklage im Kreuzverhör Eichmanns nicht direkt mit Ereignissen der Kriegszeit befaßte, sondern in dem Versuch bestand, Eichmann vor Gericht auf all das festzunageln, was er angeblich gegenüber seinen israelischen Vernehmern in dem Jahr seiner Untersuchungshaft ausgesagt hat, und auf das, was er einem gewissen Sassen im Jahre 1957 in Argentinien gesagt haben soll, den er 1955 erstmals in Buenos Aires kennengelernt haben will. Eichmann und Sassen - ein ehemaliger Angehöriger der SS - planten, ein Buch über die Judenverfolgungen während des Krieges zu schreiben, wobei Eichmann davon ausging, daß er - mit Ausnahme vielleicht eines kleinen Kreises - ein total vergessener Mann sei. Das Buch sollte sich auf Tonbandaufnahmen stützen, die in einer Reihe von Frage-Antwort-Sitzungen zwischen Eichmann und Sassen gemacht worden waren, wobei Sassen das Manuskript schreiben und herausbringen sollte. Eichmann lehnte die ursprünglich vorgesehenen Dialoge ab :

"Als mir diese Fragen gestellt wurden, sollte ich von Zeit zu Zeit sagen, daß ich mich nicht erinnern könne und es nicht wisse; aber das war offensichtlich keine Methode, ein Buch zu schreiben ... Und da kamen wir überein, daß es nicht so wichtig sei, an was ich mich erinnerte, - die Hauptsache sei, die Ereignisse zu beschreiben, wie sie sich zugetragen hatten; dann sprachen wir über das Copyright, über die Lizenz für Journalisten und Autoren, wonach wir berechtigt waren, die Ereignisse zu schildern - selbst wenn ich mich mehr an Einzelheiten erinnerte. Es sollte schließlich im wesentlichen eine Schilderung dessen sein, was geschehen war. Und dies war es, was schließlich niedergeschrieben worden ist.

Sassen bedeutete mir dann, ich sollte über jeden Punkt etwas sagen, damit die notwendige Menge Stoff zusammenkäme ...

Es wurde auch vereinbart, daß Sassen alles in Buchform herausbringen würde, wobei wir als Ko-Autoren in Erscheinung treten würden."

Sassens Material erschien schließlich im Herbst 1960 im LIFE-Magazin, und es ist klar, das das Ganze ein Verkaufsschlager,

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im Unterschied zu einem historisch verläßlichen Buch darstellen sollte. Sassen hatte einiges von dem Tonband auf Schreibmaschine übertragen, während Eichmann Bemerkungen und Berichtigungen mit der Hand einfügte, ja er gab sogar handschriftliche Kommentare auf 83 ganzen Seiten. Nach Veröffentlichung der Serie im LIFE-Magazin und der Spontanreaktion Israels spielte Sassen der israelischen Anklagebehörde zahlreiche Ablichtungen von 300 maschinengeschriebenen Seiten mit handschriftlichen Einfügungen, die von Eichmann stammen sollen, zu. Hierbei soll es sich um ein Transkript von 62 der 67 aufgenommenen Sitzungen sowie der 83seitigen handschriftlichen Aufzeichnungen Eichmanns handeln. Originaldokumente sind offenbar nicht beschafft worden, wobei nicht auszuschließen ist, daß in den übersandten Unterlagen Verfälschungen und Abänderungen vorgenommen worden sind. Im Hinblick auf die originalen Tonbänder kommentierte die Anklage :

"Wir wissen nichts über die Bänder selbst. Ich weiß nicht, ob die Leute, die an diesen Unterredungen teilnahmen, das Band verwahrt haben oder ob sie es löschten und für andere Aufgaben wiederverwendeten."

Die Verteidigung bestritt die Echtheit dieser Dokumente und erklärte, der größte Teil der Berichtigungen am Rand sei in dem eigentlichen Dokument nicht enthalten gewesen. Dr. Servatius führte als Verteidiger weiter aus, daß, dürfte Sassen als Zeuge vor Gericht erscheinen, bewiesen werden könnte,

"daß er das, was der Angeklagte gesagt habe, für seine eigenen Zwecke verändert und entstellt habe. Er habe ein Propaganda-Buch schreiben wollen; es könnte bewiesen werden, wie die Worte entstellt worden sind."

Die Anklagevertreter versicherten indessen dem Gericht, daß man Sassen, würde er nach Israel kommen, den Prozeß wegen seiner SS-Zugehörigkeit machen würde. Bleibt zu ergänzen, daß das LIFE-Magazin, das anscheinend von Sassen das gleiche Material erhalten hatte, dieses als authentisch behandelt hat, was jedoch weder juristisch noch historisch etwas zu bedeuten hat. [22]

Wir beenden die kurze Erörterung des Eichmann-Prozesses mit einer Berichtigung der propagandistisch groß herausgestellten Reaktion, er hätte am Ende des Krieges erklärt, daß er "freudig ins Grab springen würde in dem Bewußtsein, daß 5 oder 6 Millionen Juden getötet worden seien." Eichmann sagte aus, daß er tatsächlich am Ende des Krieges gegenüber seinen Mitarbeitern eine ähnlich bittere Äußerung getan habe, aber daß die 5 Millionen Getöteten nicht "Juden" gewesen wären, sondern "Feinde des Reiches", also feindliche Soldaten, vor allem Russen. Während er es in seiner Verteidigung auf sich nahm, die allgemeine Realität von Vernichtungsaktionen nicht zu bestreiten, betonte er, daß er nicht in der Lage sei, auch nur annähernd eine Zahl getöteter Juden anzugeben und daß alle ihm in diesem Zusammenhang zugeschriebenen Äußerungen falsch wären, so natürlich auch die "Eidesstattliche Erklärung" von Wilhelm Höttl. [23]

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Die in den sechziger Jahren in Westdeutschland durchgeführten "NSG"-Prozesse ("NS-Gewaltverbrechen-Prozesse") sind für eine historische Wahrheitsforschung kaum der Erwähnung wert und überdies wegen der Obskurität der Angeklagten ziemlich schwierig zu untersuchen.

Der ehemalige Hamburger Finanzrichter Dr. Wilhelm Stäglich hat die Zusammenhänge der politischen Justiz und historischen Wahrheitsfindung im Nachkriegsdeutschland teils in seiner Verfassungsbeschwerde vom 17.8.1975, teils in einer unten angegebenen Publikation zutreffend und komprimiert dargestellt :

"Bekanntlich haben die Alliierten nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches sämtliche deutschen Archive gestohlen und bisher nur geringfügige Teile davon zurückgegeben. Man kann sicher sein, daß das erst nach gründlicher Überprüfung geschehen ist und vor allem entlastende Aktenstücke uns bestimmt weiter vorenthalten werden.

Auch der wissenschaftlichen Forschung ist insoweit noch lange nicht alles Material zugänglich. Man kann ferner dessen sicher sein, daß die deutschen Archive von den Alliierten besonders gründlich nach belastendem Material - insb. zur sog. "Endlösung" - durchsucht worden sind. Wenn trotzdem bisher nichts ans Licht gefördert wurde, was die angeblichen Massenvernichtungen auf Befehl der Reichsregierung überzeugend und eindeutig beweist, man sich vielmehr immer noch dafür im wesentlichen auf sehr zweifelhafte Aussagen meist toter 'Zeugen' - z.T. sogar bereits als gefälscht erkannt - berufen muß, so dürften weniger die sagenhaften Gaskammern von Birkenau als vielmehr deren Fragwürdigkeit offenkundig sein. Dies um so mehr, als einige einwandfreie Dokumente und allgemein bekannte Tatsachen zeigen, daß auch die Juden in den besetzten Ostgebieten, u.a.. in Auschwitz, dringend als Arbeitskräfte benötigt wurden... .

So nahm z.B.. das Frankfurter Schwurgericht in seinem von Arndt und Scheffler (siehe Fußnote) zitierten Urteil in der Strafsache gegen Mulka u.a.. - Az 4 Ks 2/63 - vom 19.8.1965 (sog. Auschwitz-Urteil) für seine allgemeinen Feststellungen über die angeblichen Judenvernichtungen in Auschwitz in erster Linie auf die 'überzeugenden und fundierten Sachverständigengutachten' - der Sachverständigen des Instituts für Zeitgeschichte - Bezug, denen sich das Gericht 'in vollem Umfang angeschlossen' hat (S. 85 der Urteilsgründe). Daneben stützte es sich auf die bereits erwähnten Aufzeichnungen des ersten Lagerkommandanten Rudolf Höß, die dieser im Krakauer Gefängnis vor seiner Hinrichtung niedergeschrieben haben soll. Dabei lag dem Gericht nicht einmal das Original dieser Aufzeichnung vor, sondern nur eine vom Institut für Zeitgeschichte besorgte Fotokopie, deren Echtheit - d.h. Übereinstimmung mit der angeblichen Originalurkunde - das Gericht auf Grund einer entspr. Versicherung des Sachverständigen Dr. Broszat als erwiesen ansah. Ergänzend meinte das Gericht noch, daß die in diesem 'Dokument' gegebene Schilderung der allgemeinen Verhältnisse in vielen Punkten auch durch die Zeugen bestätigt worden sei. Auf die Idee, daß diese Zeugen die 'Aufzeichnungen' entweder vor ihrer Aussage selbst gelesen haben, oder jedenfalls bei ihrer von dem Verteidiger Laternser nachgewiesenen 'Vorbereitung' auf den Prozeß im polnischen Justizministerium entsprechend instruiert worden sein könnten, ist das Gericht offenbar nicht gekommen. In einem normalen Strafprozeß wäre eine solche 'Beweisführung' undenkbar!

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An diesem einen Beispiel des berühmten Auschwitz-Prozesses ist deutlich die für alle Prozesse dieser Art geltende Methode abzulesen, wie die angeblichen Massenvergasungen bisher "festgestellt" wurden und noch werden. Vor Gericht werden "Gutachten" erstattet, in denen die Richtigkeit dieses Tatbestandes unter Hinweis auf völlig unzureichende Unterlagen und "Dokumente" versichert wird. Die Gerichte akzeptieren mangels eigener Sachkenntnis sowie auch weitgehender Ausschaltung des gesunden Menschenverstandes - vielleicht aber auch aus Opportunitätsgründen - diese Gutachten als "überzeugend und fundiert". Es kann keine Rede davon sein, daß schon einmal irgendein Dokument, mit dem die zeitgeschichtlichen Gutachter ihre zweckbestimmten Aussagen zu untermauern suchten, von einem Gericht kritisch unter die Lupe genommen worden wäre. Für die Gerichte sind die Ausführungen der Gutachter grundsätzlich - wie es häufig so schön heißt - "gesicherte Erkenntnisse der Zeitgeschichte". Die "Zeitgeschichtler" wiederum berufen sich dann, wie anhand dieser jüngsten Veröffentlichung des Instituts für Zeitgeschichte nachzuweisen ist, für ihre Darstellung "vor allem" auf die "Ergebnisse gerichtlicher Untersuchungen und Verfahren". So beruft sich einer auf den anderen, zweifellos eine recht eigenartige Methode der "Geschichtsschreibung".

"Diese NSG-Verfahren, die keiner der modernen Strafzwecke mehr erfordern würde, sollen - so geht dies aus einer Abhandlung des Herrn Broszat vom Institut für Zeitgeschichte in München hervor - unter Mißbrauch richterlicher Autorität der Festschreibung der von ausländischen Machtgruppen dogmatisierten Greuelpropaganda dienen. Zum ändern wird aus den Bemerkungen Broszats deutlich, wie unvollkommen bisher durch die offizielle Zeitgeschichtsforschung die von interessierter Seite erwünschten oder sogar geforderten historischen Tatbestände belegt werden konnten. Und endlich wird über die aus dieser eigenen Unzulänglichkeit heraus geborene Methode der Geschichtsschreibung über die deutschen KL kein Zweifel mehr gelassen : die deutsche Justiz wurde und wird zur Handlangerin einer höchst obskuren u. vielfach anfechtbaren Zeitgeschichtsforschung herabgewürdigt! Zum Trauma deutscher Richter wird es mit Sicherheit einmal werden, daß sie einer solchen Entwicklung nicht rechtzeitig Widerstand entgegengesetzt haben, wie es die Ehre deutschen Richtertums eigentlich erfordert hätte..." (Quelle : "Das Institut für Zeitgeschichte - eine Schwindelfirma?" - Deutscher Arbeitskreis Witten, Heft 2, 1976, S. 15-17).

Wir hätten dieses Zitat nicht so ausführlich gebracht, würde es nicht von einem deutschen Richter stammen und würde es sich nicht mit einer quasi amtlichen Veröffentlichung des offiziellen "Bonn" neuesten Datums auseinandersetzen, die das komprimierte Eingeständnis enthält, daß "die meisten Vorarbeiten für eine abschließende Bilanz noch fehlen" und es keinerlei Spuren der angeblich getöteten Millionen Toten in den Lagern Chelmno, Sobibor, Belczek, Treblinka und Auschwitz gibt.

Von den "NSG-Prozessen" ragte der "Auschwitz-Prozeß" heraus, dessen erstes Opfer Richard Baer war, der Nachfolger von Höß und letzte Kommandant vom Lager Auschwitz. Auch nach seiner Verhaftung am 20.12.1960 blieb Baer bei den Verhören beharrlich bei seiner Aussage, daß die Gaskammern von Auschwitz ein Mythos


(Bezug : Sonderdruck Beilage der Zeitschrift "Das Parlament" v. 8.5.1976 Arndt/ Scheffler "Organisierter Massenmord". - Ausführliche Sachkritik dieser Publikation in : Udo Walendy "Die Methoden der Umerziehung", 1976, 4973 Vlotho, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung)

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seien. Leider erlebte er es nicht, diesen Standpunkt vor Gericht zu vertreten, denn am 17.6.1963 verstarb er im Gefängnis im Alter von 51 Jahren, der Verlautbarung nach an Kreislaufschwäche; seine Frau hingegen hielt den Tod ihres vorher gesunden Mannes für ausgesprochen mysteriös. [24]

Als die Verhandlungen schließlich im Dezember 1963 in Frankfurt begannen, war der Hauptangeklagte K. L. Mulka, eh. SS-Hauptsturmführer, der für kurze Zeit der Adjutant von Höß in Auschwitz gewesen war. Mulka war schon einmal kurz nach dem Kriege im Zusammenhang mit seinem Dienst in Auschwitz vor ein deutsches Gericht gestellt worden, gleichermaßen wie einige weitere Angeklagte. Das Gericht ignorierte natürlich die gesetzlichen Vorschriften nicht völlig und bemühte sich zu erklären, daß die Regierung in Bonn sich als Rechtsnachfolger des Dritten Reiches betrachte und daher zuständig sei, Personen gerichtlich zu verfolgen, die sich während des Krieges Gesetzesübertretungen haben zuschulden kommen lassen. Das Gericht hatte somit von der Tatsache auszugehen, daß das Töten von Menschen, also auch Juden, im nationalsozialistischen Deutschland selbstverständlich illegal war. Das Frankfurter Gericht hat sogar selbst in seiner Urteilsbegründung eine bezeichnende Sachdarstellung gegeben : [25]

"Diese Feststellung der Schuld hat aber das Gericht vor außerordentlich schwere Aufgaben gestellt. Außer wenigen und nicht sehr ergiebigen Urkunden standen dem Gericht zur Rekonstruktion der Taten der Angeklagten fast ausschließlich Zeugenaussagen zur Verfügung. Es ist eine Erfahrung der Kriminologie, daß Zeugenaussagen nicht zu den besten Beweismitteln gehören. Dies um so mehr, wenn sich die Aussage der Zeugen auf Vorfälle bezieht, die vor 20 Jahren oder mehr unter unsäglichem Leid und Qualen von den Zeugen beobachtet worden sind. Selbst der ideale Zeuge, der nur die reine Wahrheit sagen will und der sich müht, sein Gedächtnis zu erforschen, ist nach 20 Jahren manchen Erinnerungslücken unterworfen. Er gerät in die Gefahr, Dinge, die er tatsächlich erlebt hat, auf andere Personen zu projizieren, und Dinge, die ihm von anderen in diesem Milieu sehr drastisch erzählt wurden, als eigenes Erlebnis aufzufassen. Auf diesem Weg aber gerät er in die Gefahr, Zeit und Ort seiner Erlebnisse zu verwechseln.

Es ist gewiß für Zeugen eine Zumutung gewesen, wenn man sie heute noch nach allen Einzelheiten ihrer Erlebnisse fragt. Es hieße die Zeugen überfordern, wenn man heute, nach 20 Jahren, noch wissen will, wann, wo und wie im einzelnen wer was gemacht hat. Aus diesem Grunde ist auch wiederholt von den Zeugen Erstaunen geäußert worden darüber, daß man von ihnen eine so präzise Wiedergabe des damaligen Geschehens verlangt hat. Es ist selbstverständlich und auch die Pflicht der Verteidigung gewesen, nach diesen Einzelheiten zu fragen. Und es ist durchaus unrecht, der Verteidigung etwa zu unterstellen, sie wolle diese Zeugen der Lächerlichkeit anheimgeben. Im Gegenteil, man muß sich doch nur einmal vergegenwärtigen, welche unendliche Kleinarbeit in einem Mordprozeß unserer Tage geleistet wird, wie aus kleinen Mosaiksteinchen das Bild des wahrhaften Geschehens im Augenblick des Mordes zusammengesetzt wird. Es steht dem Gericht zur Verfügung zunächst die Leiche, das Obduktionsprotokoll, das Gutachten der Sachverständigen über die Ursachen für den Eintritt des Todes und der Tag, an dem die Tat geschehen sein muß, die Einwirkung, die zum Tode des betreffenden Menschen geführt hat. Es stehen zur Verfügung die Mordwaffe,

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die Fingerabdrücke, die den Täter identifizieren, es steht zur Verfügung der Fußabdruck, den er hinterlassen hat, als er in das Haus des Ermordeten eintrat, und es sind noch vielerlei Einzelheiten vorhanden, die dem Gericht die unabdingbare Gewißheit verschaffen, daß dieser Mensch von einem ganz bestimmten Täter zu Tode gebracht worden ist.

All dies fehlt in diesem Prozeß. Wir haben keine absoluten Anhaltspunkte für die einzelnen Tötungen, wir hatten nur die Zeugenaussagen. Diese Zeugenaussagen waren jedoch mitunter nicht so exakt und präzis, wie das in einem Mordprozeß erforderlich ist. Wenn deshalb die Zeugen gefragt wurden, in welchem Jahr eine Tat geschah oder in welchem Monat, so ist dies durchaus im Interesse der Wahrheitsfindung erforderlich gewesen. Und diese Daten stellten mitunter den einzigen Anhaltspunkt für das Gericht dar, um zu überprüfen, ob das von den Zeugen geschilderte Ereignis sich tatsächlich so zugetragen haben muß, wie der Zeuge es schildert, oder ob der Zeuge hier einem Irrtum oder einer Personenverwechslung zum Opfer gefallen ist. Trotzdem war sich das Gericht natürlich bewußt, daß es eine außerordentliche Belastung der Zeugen gewesen ist, wenn sie angesichts des Lagermilieus, wo ihnen kein Kalender, keine Uhr und nicht die primitivsten Merkmöglichkeiten zur Verfügung standen, nun noch in minutiöser Form Ausdruck geben sollten über alles, was sie damals erlebt haben. Und trotzdem mußte das Gericht noch feststellen können, ob tatsächlich der einzelne Angeklagte einen wirklichen Mord wo und wann verübt hat. Das eben fordert das Strafgesetzbuch.

Es handelt sich sicher hier um einen normalen Strafprozeß, mag er auch einen Hintergrund haben, wie er wolle. Das Gericht konnte nur urteilen nach den Gesetzen, die von ihm beschworen worden sind. Und diese Gesetze erfordern nach der subjektiven und nach der objektiven Seite eine genaue Feststellung von der konkreten Schuld eines Angeklagten. Gerade die Überforderung der Zeugen beweist, wie unendlich schwer es ist, nach 20 Jahren noch konkrete Vorgänge festzustellen und festzuhalten. Wir haben Zeugen vernommen, die dem Gericht zunächst so glaubwürdig erschienen, daß wir sogar Haftbefehl auf ihre Aussage hin ausgestellt haben. Bei einer eingehenden Überprüfung der Zeugenaussagen in stundenlangen Beratungen mußte jedoch festgestellt werden, daß diese Aussagen nicht unbedingt stichhaltig waren und nicht unbedingt der objektiven Wahrheit entsprechen mußten. Gerade für diesen Zweck mußten auch gewisse Zeiten erfragt werden und Urkunden daraufhin überprüft werden, ob der Angeklagte, der von dem Zeugen belastet worden war, zu der bestimmten Zeit überhaupt im Lager Auschwitz untergebracht, ob er dort die Tat begangen haben konnte, oder ob der Zeuge etwa die Tat auf einen Falschen projizierte.

Angesichts dieser Unsicherheit der Zeugenbekundung - und ich spreche jetzt nur von den Zeugen, denen das Gericht den guten Willen zur Wahrheit, zur subjektiven und objektiven Wahrheit, durchaus glaubt und abgenommen hat - mußte das Gericht die Zeugenaussagen ganz besonders prüfen. Man hat vor einigen Wochen in den Zeitungen lesen können, daß ein Mitglied des Konzentrationslagers Buchenwald verurteilt worden ist wegen Ermordung eines Häftlings, von dem heute feststeht, daß er lebt und gar nicht ermordet worden ist. Derartige Beispiele sollten doch sehr zu denken geben. Diese Fälle von Justizirrtum dienen nicht dazu, die Rechtssicherheit zu stärken und den Glauben an das Recht zu stützen. Aus diesem Grunde hat auch das Gericht alles vermieden, was irgendwie auch nur im entferntesten auf eine summarische Entscheidung hindeuten könnte. Das Gericht hat mit großer Sorgfalt und mit allem Ernst jede einzelne Aussage eines jeden Zeugen überprüft und hat infolgedessen in einer ganzen Reihe von Anklagepunkten keine Verurteilung aussprechen können, da sichere Voraussetzungen für ein

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solches Urteil nicht geschaffen werden konnten. Dabei waren die Möglichkeiten der Nachprüfung dieser Zeugenaussagen nur sehr beschränkt. Alle Tatspuren sind vernichtet worden. Die Urkunden, die dem Gericht wichtige Hilfsmittel hätten darstellen können, sind verbrannt worden..."

Obwohl diese Zugeständnisse des Frankfurter Schwurgerichts bei der Meinungs- und Urteilsbildung über solche Prozesse schlüssig sein sollten, müssen wir feststellen, daß das Gericht die Fakten dieser Lage im schließlichen Urteil falsch bewertet hat. Die große Mehrheit der Zeugen waren Staatsbürger des Sowjetblocks, abhängig von all dem Zwang und der eigenen wie familiären Existenzbedrohung, die eine vom System unerwünschte Aussage nach sich ziehen würde. Das Schwurgericht beklagte, daß "diese Zeugenaussage nicht so genau und zutreffend sei, wie es wünschenswert wäre", wobei noch zu bemerken bleibt, daß mit Sicherheit versucht worden ist, das "Erinnerungsvermögen" der Zeugen auszurichten. Hatte doch das "Internationale Auschwitz-Komitee" zudem sein Hauptquartier zu jener Zeit in Frankfurt aufgeschlagen und "Informationsblätter" über die erschütternden Verhältnisse ausgegeben, die in Auschwitz angeblich vorgelegen hatten. Diese "Informationsblätter" waren den Zeugen übermittelt und von diesen gelesen worden, bevor sie zur Zeugenaussage geladen waren. Es gab dort sogar eine Ausstellung, auch mit Fotos von den Angeklagten, die sowieso laufend durch die Presse publik gemacht worden sind. Ein "Lager-Ausschuß" ist tätig geworden; vom damaligen Oberstaatsanwalt Bauer sowie dem Oberbürgermeister von Frankfurt ist bekannt geworden, daß sie Zeugen offene oder/und versteckte Vorschläge bzw. Anhaltspunkte verschiedenen Grades gemacht haben. [26]

Die Farce weitete sich auch auf die Zusammenhänge aus, mit denen sich das Gericht befaßte, und die sich auf die Urteile bezogen. Mulka wurde für schuldig befunden und deshalb zu 14 Jahren Zwangsarbeit verurteilt, weil er als der zweite Mann der Verwaltung des "großen Vernichtungslagers" war, in zumindest einem Fall Zyklon B angefordert und er den Fahrzeugpark befehligt hatte, womit die Verurteilten befördert wurden, - weil er zudem einigen Schriftverkehr in bezug auf Transporte geführt hatte, und schließlich, weil er am Bau der Krematorien beteiligt gewesen war. Jedoch nach weniger als 4 Monaten wurde er aus Krankheitsgründen entlassen. - Der Angeklagte Franz Hofmann, eh. Hauptsturmführer, erhielt lebenslänglich aus dem einfachen Grund, weil er, obwohl für schuldig im Zusammenhang mit Vernichtungen befunden, eigentlich vor Gericht gestellt worden war, weil er mit einer Flasche nach einem Häftling geworfen hatte, der später an einer Kopfverletzung gestorben war. Dieser Fall hat das Gericht offensichtlich stärker beeindruckt als die Massenvernichtungen, was kaum überraschend ist, weil dieser Flaschenwurf-Vorfall als einer jener Fälle anerkannt werden konnte, die im Gefangenenbereich nun einmal vorkommen. Obwohl zu lebenslänglicher Haft verurteilt, wurde Hofmann kurz darauf unter Berufung auf vorhergehende Haftzeiten wieder auf freien Fuß gesetzt. [27]

Durchsucht man historische Bücher nach Vorgängen, die den Prozessen gegen die "Kriegsverbrecher" vergleichbar sind, so

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unterscheiden sich jene politisch motivierten Prozesse früherer Zeit durch das Fehlen einer jener hysterischen, publizistisch weltweit verbreiteten Atmosphäre und der hiermit synchron gesteuerten Geschichtsentstellungen, die das politische Gefüge eines ganzen Kontinentes tangieren. Bei früheren Prozessen jener Art handelte es sich zudem um wenige Opfer - man denke an Maria Stuart, Königin von Schottland, oder an Johanna von Orléans. Als weitere Präzedenzfälle bieten sich neben den Prozessen im Verlauf der französischen Revolution Ende des 18. Jahrhunderts nur die Hexenprozesse des Mittelalters an. In den Hexenprozessen empfanden es die Angeklagten ebenfalls oftmals als tunlich, unter den für sie obwaltenden Umständen sich den Anklagen bis zu einem gewissen Grade zu unterwerfen. In vielen Fällen bot ein Teilgeständnis den einzig möglichen Verteidigungsversuch. Bei der Vollstreckung der Urteile sah man Szenen wie diese : [28]

"Auf einem Schafott standen die verurteilten Hexen, ein armseliges Häuflein, und auf einem anderen die Masse der Begnadigten. Die reuige Heldin, deren Geständnis verlesen wurde, machte vor nichts halt, so wild und unwahrscheinlich es auch sein mochte. An dem Sabbath aßen sie zerhackte Kinder; und als 2. Gang tote, aus ihren Gräbern geholte Zauberer. Kröten tanzten und sprachen, klagten verliebt über die Unfreundlichkeit ihrer Liebesgefährtinnen und holten den Teufel, sie zu schelten. Dieser begleitete die Hexen mit großer Höflichkeit nach Hause und leuchtete ihnen auf dem Weg mit dem flammenden Arm eines ungetauften Kindes..." etc. etc.

Auf diese Weise wurden Fantasie und Emotionen der Richter und des Volkes angefacht, und es gab sogar Mittel und Wege, dies noch weiter zu treiben, indem man behauptete, man sei eine Hexe und damit wisse man von dem Treiben gewisser anderer Hexen und kenne sich darin aus, wie man sie herausfinde usw.

Sowohl bei den Hexenprozessen und den sog. "Kriegsverbrecherprozessen" wird mit hohen Zahlen von Opfern jongliert und mit einer unerschöpflichen Variationsbreite unglaublichster Beschuldigungen. Beide Arten verlaufen in eine Atmosphäre der Unwirklichkeit und Hysterie. Jener Mensch, der behauptet, bzw. jenen Glauben schenkt, die behaupten, ein moderner Staat habe in einem Zentrum der chemischen Industrie unter Verwendung eines Ungeziefermittels massenweise Menschen umgebracht, was durch den ständig gegenwärtigen Gestank vernehmlich gewesen sei, ist ein Äquivalent zu jenem, der in früheren Jahrhunderten jenen geglaubt hat, die behaupteten, Unglück brächten Leute, die mit Kröten sprächen und Geschlechtsverkehr mit dem Teufel betreiben etc.

Ein weiterer wichtiger Zusammenhang zwischen Hexenprozessen und "Kriegsverbrecherprozessen" besteht darin, daß die Folterung von Zeugen und Angeklagten in beiden eine Rolle gespielt hat. Historiker, die das Geschehen des Kriegsverlaufes 1939-1945 untersuchen, haben, da sie wissen, daß es im Zusammenhang mit "Kriegsverbrecherprozessen" zuweilen Folterungen gegeben hat, zu berücksichtigen, inwieweit hierdurch Aussagen manipuliert worden sind. Wurden derartige Vorgänge in den Dachauer Prozessen bereits angedeutet (I. Kap.), so hat sich Ähnliches im Belsen-Prozeß auf britische Veranlassung hin zugetragen : Joseph Kramer und andere

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Angeklagte wurden gefoltert, zuweilen so stark, daß sie um ihren Tod flehten. [29] Auf der anderen Seite scheint es, daß die sog. "Hauptkriegsverbrecher" offenbar zu prominent gewesen sind, um sie Folterungen zu unterwerfen, obwohl Julius Streicher hier eine Ausnahme gebildet haben mag. Streicher beschwerte sich vor dem IMT, daß er nach seiner Verhaftung von Negersoldaten geschlagen worden wäre. Auf Antrag des Anklägers Jackson wurde diese Aussage aus den Akten gestrichen, weil "das Gericht sonst eine Untersuchung hätte durchführen müssen". Streicher hat als Schriftleiter und Herausgeber der vielfach Ärgernis erregenden Zeitung "Der Stürmer" nicht nur Juden, Freimaurer und Geistliche angegriffen, - sondern gelegentlich sogar auch prominente Nationalsozialisten. "Der Stürmer" wurde von nahezu allen führenden Nationalsozialisten als zu aggressiv und schädlich beurteilt, doch, wenn Streicher auch aus jeglichen Dienststellungen der NSDAP entfernt worden war und er vor allem mit Göring eine langwierige Auseinandersetzung hatte, so hat Hitler ihn aus Dankbarkeit dafür gewähren lassen, weil er Nürnberg der NSDAP erschlossen hatte. "Der Stürmer" wurde zwar im Dritten Reich nicht verboten, doch wurde Streicher 1940 als Gauleiter von Nürnberg abgesetzt; er hatte niemals eine Position in der Reichsregierung. Daher schien seine Anwesenheit in der ersten Reihe der Angeklagten im IMT abwegig. [30]

Wenn es auch niemals eine generelle oder gar massive Enthüllung über Folterungen gegenüber Angeklagten und Zeugen des IMT-Prozesses gegeben hat, so sind doch unsere Bedenken in diesem Zusammenhang nicht von der Hand zu weisen, vor allem wenn man unter "Folterungen" nicht nur physische Quälereien bis hin zu Schwerverletzungen oder Tod versteht, sondern gleichermaßen Dunkelhaft in Stehzellen, Hunger, Kälte, Erschießungsdrohungen auch gegenüber Angehörigen oder Untergebenen von einst, Scheinurteile, Auslieferungsdrohungen hier z.B.. an die Sowjets, Enteignungen, Erpressungen jedweder Form auch gegenüber den Familien, Protokoll- und Dokumentenfälschungen, Entzug jeglicher Entlastungsbeweismittel, massiver Auslieferung gegenüber weltweit durchgeführten Dauerverunglimpfungen usw. Berücksichtigt man ferner, daß die Nürnberger Tribunalverfahren in erster Linie als eine "Umerziehungsmaßnahme mit Langzeitwirkung gegenüber dem deutschen Volk" seitens der Siegermächte gedacht war, so kam es gar nicht einmal darauf an, die Angeklagten selbst zu foltern in diesem oder jenem Ausmaß, als vielmehr manipulierbare "Zeugen" zu gewünschten Aussagen zu bewegen, gefälschte Unterlagen der Öffentlichkeit als "Dokumente" zu präsentieren, um diese auch nachwachsenden "Historikern" "amtlich zur Kenntnis zu geben" (man denke stets an diesen so formulierten Auftrag des als "Londoner Protokoll" bezeichneten Vertrages der UdSSR, USA und Großbritanniens vom 8.8.1945 - Art. 21!) und auf diese Weise einen propagandistischen Rahmen zu schaffen, der der Weltöffentlichkeit "die deutsche Schuld" in jeglichem Bereich "glaubhaft" darbietet. Für diese Aufgabenstellung wäre es gar nicht zweckdienlich gewesen, die Hauptangeklagten besonderen Folterungen zu unterwerfen.

Wir neigen sogar der Ansicht zu, daß selbst Adolf Eichmann von seinen jüdischen Häschern nicht - zumindest nicht im

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mittelalterlichen Sinn gefoltert worden ist, obwohl er gewaltsam aus Argentinien entführt worden war und eine Erklärung unterzeichnet hatte, daß er "freiwillig" nach Israel gekommen sei, eine Erklärung, die die Anklage dem Gericht in Jerusalem als Zeugenmaterial unterbreitet hatte. Diese Ansicht gründet sich auf die Aussage Eichmanns vor Gericht, daß er zwar anfangs nach der Verhaftung eine recht grobe Behandlung habe erdulden müssen, doch er keinerlei weitere Beschwerden mehr vorgetragen hat. Doch da er sicher hierfür taktische oder sonstige Gründe hatte, ist ein abschließendes Urteil hierüber nicht zu fällen. [31]

Nach all den manipulierten Maßnahmen, die den einseitigen und rechtsverwilderten Rahmen für die Nürnberger Militärtribunale geschaffen haben, ist es nicht mehr zumutbar zu glauben, daß die Anklagebehörden in Nürnberg irgendwelche moralischen Gewissensbisse gehabt haben sollen, physische oder psychische Zwangsmittel jedweder Art gegenüber den Angeklagten zur Anwendung zu bringen, zumal die eine Partei der Richter - die Sowjets - durch jahrzehntelange Praxis der Öffentlichkeit solcher Art Schauprozesse in ungezählter Variation demonstriert hatten. In allen solchen Prozessen waren die Angeklagten schließlich "hirngewaschen" und zwar derartig, daß sie sich vor dem Gericht regelrecht niedergeworfen und sich als die verkommensten Kreaturen auf Erden bezeichnet hatten. [32] Nichts schien für solche Ankläger und Richter unerreichbar zu sein.

Wenn es auch für uns nach wie vor wichtig ist zu wissen, welche Aussagen die Hauptangeklagten von Nürnberg 1945/1946 zu dem "Endlösungs-Progamm" bzw. überhaupt zu irgendwelchen Vernichtungsmaßnahmen gegenüber Partisanen oder Juden gemacht haben, so sind diese ihre Aussagen auf Grund der geschilderten Gesamtlage keine schlüssigen Beweismittel, wenn sie nicht durch wirkliche Faktenbeweise untermauert werden konnten.

Ein paar jener Äußerungen, - angeblich von führenden Nationalsozialisten - nach dem Krieg groß herausgestellt, nachdem die betr. Personen tot waren, auch die Zeugen, die derartiges gehört haben sollen -, mögen erwähnt werden.

Am 17. April 1943 traf Adolf Hitler mit Admiral Horthy auf dem Schloß Kleßheim zusammen. Hitler soll Horthys milde Politik gegenüber den Juden kritisiert und klargemacht haben, daß die Dinge in Polen anders lägen :

"Wenn die Juden dort nicht arbeiten wollten, würden sie erschossen. Wenn sie nicht arbeiten könnten, müßten sie verkommen. Sie wären wie Tuberkelbazillen zu behandeln, an denen sich ein gesunder Körper anstecken könne. Das wäre nicht grausam, wenn man bedenke, daß sogar unschuldige Naturgeschöpfe wie Hasen und Rehe getötet werden müßten, damit kein Schaden entstehe."

Der Beweis, daß Hitler dies gesagt haben soll, befindet sich in dem angeblichen Sitzungsprotokoll und außerdem in den diesbezüglichen Aussagen von Dr. Paul Otto Schmidt - dem eh. Chefdolmetscher Hitlers, der gewöhnlich bei solchen Sitzungen anwesend gewesen war und die Protokolle geschrieben hatte - vor dem IMT in Nürnberg. Schmidt hatte 1946 ausgesagt, er wäre bei der Zusammenkunft dabeigewesen, das Protokoll wäre echt und von

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ihm geschrieben. Doch in seinem späteren Buch erläuterte er, er wäre nicht anwesend gewesen, da Horthy ausdrücklich gewünscht habe, daß er den Raum verlasse. [33]

Da gibt es auch noch eine Erklärung in dem angeblichen Testament Adolf Hitlers :

"Ich habe aber auch keinen Zweifel darüber gelassen, daß wenn die Völker Europas wieder nur als Aktienpakete dieser internationalen Geld- und Finanzverschwörer angesehen werden, dann auch jenes Volk mit mir zur Verantwortung gezogen werden wird, das der eigentlich Schuldige an diesem mörderischen Ringen ist : das Judentum! Ich habe weiter keinen darüber im unklaren gelassen, daß diesmal nicht nur Millionen erwachsener Männer den Tod erleiden und nicht nur Hunderttausende an Frauen und Kinder in den Städten verbrannt und zu Tode bombardiert werden dürften, ohne daß der eigentlich Schuldige, wenn auch durch humanere Mittel, seine Schuld zu büßen hat..."

Diese Erklärung wird häufig als Eingeständnis von Vernichtungen ausgelegt, doch ist sein Inhalt zumindest doppeldeutig. Immerhin sollte das angesprochene "Bezahlen" durch "humanere Mittel als Krieg" erfolgen. Die Juden, die sich in Hitlers Herrschaftsbereich befunden hatten, hatten Besitz und Stellung in Europa verloren, und dieser Sachverhalt bietet vielleicht die zutreffende Interpretation. Verlust von Besitz und Stellung könnte eine elend unangemessene Bezahlung für die Maßnahmen sein, die den Juden angelastet worden sind, aber es ist bekannt, daß nahezu alle Politiker vor dem Verlassen dieser Welt geneigt sind, die Bedeutung ihres Wirkens zu übertreiben.

Nach wie vor ist zu befürchten, daß der Text dieses Testamentes verfälscht worden ist, da seine Entdeckung durch britische und amerikanische (Geheimdienst-) Beamte erst am 29.12.1945 bekanntgegeben wurde und nur das letzte Blatt abgezeichnet ist. Nur der in Hitlers Kanzlei benutzten Schreibmaschine nebst amtlicher Briefbögen hätte es bedurft, um eine nicht erkennbare Veränderung vorzunehmen. [34]

Da gibt es ferner eine angeblich von Himmler in Posen im Oktober 1943 gehaltene Rede. Die englische Übersetzung des hier zitierten Teils steht in den NMT-Bänden; einiges davon im original deutschen Wortlaut : [35]

"Ich will hier vor Ihnen in aller Offenheit auch ein ganz schweres Kapitel erwähnen. Unter uns soll es einmal ganz offen ausgesprochen sein, und trotzdem werden wir in der Öffentlichkeit nie darüber reden. Genau so wenig, wie wir am 30. Juni 1934 gezögert haben, die befohlene Pflicht zu tun und Kameraden, die sich verfehlt hatten, an die Wand zu stellen und zu erschießen, genau so wenig haben wir darüber jemals gesprochen und werden je darüber sprechen.

Ich meine jetzt die Judenevakuierung, die Ausrottung des jüdischen Volkes. Es gehört zu den Dingen, die man leicht ausspricht. - "Das jüdische Volk wird ausgerottet", sagt ein jeder Parteigenosse, "ganz klar, steht in unserem Programm, Ausschaltung der Juden, Ausrottung machen wir". Und dann kommen sie alle an, die braven 80 Millionen Deutschen, und jeder hat seinen

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anständigen Juden. Es ist ja klar, die anderen sind Schweine, aber dieser eine ist ein prima Jude. Von allen, die so reden, hat keiner zugesehen, keiner hat es durchgestanden. Von Euch werden die meisten wissen, was es heißt, wenn 100 Leichen beisammen liegen, wenn 500 daliegen oder wenn 1.000 daliegen. Dies durchgehalten zu haben, und dabei - abgesehen von Ausnahmen menschlicher Schwächen - anständig geblieben zu sein, das hat uns hart gemacht. Dies ist ein niemals geschriebenes und niemals zu schreibendes Ruhmesblatt unserer Geschichte, denn wir wissen, wie schwer wir uns täten, wenn wir heute noch in jeder Stadt - bei den Bombenangriffen, bei den Lasten und bei den Entbehrungen des Krieges - noch die Juden als Geheimsaboteure, Agitatoren und Hetzer hätten. Wir würden wahrscheinlich jetzt in das Stadium des Jahres 1916/1917 gekommen sein, wenn die Juden noch im deutschen Volkskörper säßen.

Die Reichtümer, die sie hatten, haben wir ihnen abgenommen. Ich habe einen strikten Befehl gegeben, den SS-Obergruppenführer Pohl durchgeführt hat, daß diese Reichtümer selbstverständlich restlos an das Reich abgeführt wurden. Wir haben uns nichts davon genommen ... Wir hatten das moralische Recht, wir hatten die Pflicht gegenüber unserem Volk, dieses Volk, das uns umbringen wollte, umzubringen. Wir haben aber nicht das Recht, uns auch nur mit einem Pelz, mit einer Uhr, mit einer Mark oder mit einer Zigarette oder mit sonst etwas zu bereichern. Wir wollen nicht am Schluß, weil wir einen Bazillus ausrotteten, an dem Bazillus krank werden und sterben..."

Daß Himmler derartige Äußerungen wirklich getan hat, ist ausschließlich von zweifelhaften Unterlagen belegt, wozu auch eine Tonaufnahme von undefinierbarer Herkunft und außerordentlich schlechter Qualität zu zählen ist, die allein schon aus diesen zwei Indizien als Beweismittel ausfällt. Der angebliche Text der Posener Rede ist ein Teil des "Dokumentes 1919-PS" und zählt in den IMT-Bänden über 63 Seiten. Die hier angeführte Passage erscheint als ein Absatz von 1,5 Seiten, der gesondert im Text unter der Überschrift "Juden-Evakuierung" abgesetzt ist. Das Manuskript der Rede, das keine weitere Bezeichnung aufweist, soll (laut erklärendem Text zu dem Prozeßdokument) in Rosenbergs Akten gefunden worden sein. Es wurde im IMT als Beweismaterial als Teil des Dokumentes 1919-PS vorgelegt; Im Prozeßverlauf hat man nicht dargetan, wo das Dokument gefunden worden ist. Niemand hat Rosenberg darüber befragt. (Ein Mysterium reiht sich hier an das andere!) Dagegen ist Rosenberg zu 3428-PS befragt worden, einem weiteren angeblich in seinen Akten gefundenen Dokument, und er bestritt dies schon allein mit der Darlegung, daß es sich überhaupt nicht in seinen Akten befunden haben könne. [36] Ferner wurde behauptet, daß im Verlauf des Falles 11 "die Rosenberg-Akten erneut geprüft wurden und dabei 44 Wiedergaben entdeckt wurden, die einer Schallplattenaufnahme der Posener Rede Himmlers vom 4. Oktober 1943 entsprechen sollten". [37] Diese Wiedergaben sollen das Dokument NO-5905 sein und wurden während der Aussagen des Angeklagten Gottlob Berger als Beweisstück vorgelegt. Berger war SS-Obergruppenführer und ehemaliger Chef der SS-Verwaltung, Himmlers persönlicher Verbindungsmann zum Rosenberg-Ministerium für die besetzten Ostgebiete und gegen Ende des Krieges Amtschef für Angelegenheiten der Kriegsgefangenen. Bei seiner direkten Befragung hatte Berger ausgesagt, daß er nichts von

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irgendeinem Vernichtungsprogramm gewußt habe. Zwar hätte Himmler tatsächlich in Posen 1943 eine "langwierige" Rede gehalten, und zwar vor höheren SS-Offizieren, zu denen er - Berger - ebenfalls gehört habe, doch sei das "Dokument 1919-PS" auf gar keinen Fall eine zutreffende Niederschrift seiner Rede. Er erinnere sich nämlich genau, daß es sich in einem Teil der Rede um bestimmte belgische und holländische SS-Führer gehandelt habe, die bei dem Treffen anwesend gewesen wären, und [38]

"Das steht nicht in der schriftlichen Übertragung. Ich kann mit Sicherheit sagen, daß er nicht von der Ausrottung der Juden gesprochen hat, weil der Anlaß zu diesem Treffen der war, diese ungeheueren Spannungen zwischen der Waffen-SS und der Polizei zu glätten und auszugleichen."

Während des Kreuzverhörs ließ der Ankläger Petersen eine Platte abspielen, auf der jemand die ersten Sätze der angeblichen Ausführungen sprach, doch bestritt Berger zunächst, daß es die Stimme Himmlers sei, doch nach einem erneuten Abspielen meinte er, "es könnte Heinrich Himmlers Stimme sein". Die Platten wurden dann als Beweisstücke angeboten. Berger ist nicht weiter zur Echtheit der Stimme verhört worden und ist unmittelbar nach Abspielen der Platten Weiteres erlassen worden. Nur mit Zögern hat das Gericht diese Grammophonaufnahmen als Beweisstücke akzeptiert :

"Richter Powers : "Nun, ich denke, es liegt hier auf den ersten Blick ausreichend Beweismaterial vor, daß es die Stimme Heinrich Himmlers ist, um das vorliegende Beweisstück rechtens anzunehmen. Es gibt jedoch keinen Beweis, daß (die Rede) in Posen oder an einem anderen Ort gehalten worden ist. Die Platten werden als Beweisstücke für das allgemeine Verhalten Himmlers in die Akten aufgenommen."

Der einzige - "auf den ersten Blick" - Beweis für die Echtheit der Stimme (an nur einer Stelle der Rede) war m. W. die Erklärung Bergers an einer Stelle, daß die Stimme "die von Heinrich Himmler sein könnte".

Nach unserer Beurteilung legte die Anklage nicht einen Fetzen des Beweises vor, daß es die Stimme von Heinrich Himmler war, oder auch, daß die Posener Rede überhaupt auf Platten aufgenommen worden ist. Reitlinger vermerkt, daß eine "Teilaufnahme" der Posener Rede existiere, - doch sagt er weder, welcher Teil, noch wie es möglich war, über solche Zusammenhänge "höchster Geheimhaltungsstufe" während des Krieges überhaupt vor einem solch großen Kreis zu reden oder gar Schallplattenaufnahmen zu fertigen, zumal Himmler selbst erklärt haben soll, daß er davon "niemals sprechen will ... öffentlich". [39] Und dann sollen außerdem noch diese Platten ausgerechnet in die Hände seines politischen Rivalen Alfred Rosenberg gefallen sein! Bedenkt man alles dies, so kann man sicher sein, daß wir hier eine weitere Fälschung vorliegen haben.

Es ist zutreffend, daß Pohl im Verfahren 4 bezeugt hat, er wäre bei der Posener Rede anwesend gewesen und Himmler habe dabei

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tatsächlich Bemerkungen über Judenvernichtungen gemacht. Doch Oswald Pohl hat in seiner Verteidigung Nutzen aus der Tatsache zu ziehen versucht, der Gestapo und dem RSHA Vernichtungsbeschuldigungen anzulasten, da ihn dies zu entlasten und ihm beim Siegertribunal Mäßigung im Urteil einzutragen schien. Pohls Hinweis, daß er erst durch diese Posener Rede aus dem Munde Himmlers von Vernichtungsmaßnahmen gehört habe, rückten diese gemäß seiner Aussage soweit außerhalb seiner dienstlichen Verantwortlichkeit, daß er damit selbst nichts zu tun gehabt haben konnte. Bedauerlich ist, daß das Tribunal durch diese sicherlich eigennützige Verteidigungsstrategie Pohls in der Annahme bestärkt wurde, daß alle die unterstellten Aussagen von Heinrich Himmler Fakten seien. [40]

Wenden wir uns nunmehr einem weiteren "Dokument" zu : Gewissen Bemerkungen im Tagebuch von Dr. Joseph Goebbels. Wie der Herausgeber erklärt, "wurden die Aufzeichnungen auf Papier mit feinem Wasserzeichen maschinegeschrieben, gingen dann durch verschiedene Hände, bis sie in den Besitz eines Mr. Frank E. Mason gelangten". Dementsprechend ist die Authentizität des Gesamtmanuskriptes äußerst fragwürdig, selbst wenn diese für viele Teile des Materials irgendwie nachweisbar ist. Bemerkenswert : David Irving hat in seinem Buch "Hitler und seine Feldherren" (S. III) die von Rudolf Semmler veröffentlichten "Tagebücher" von Goebbels zu jenen gezählt, über die er als Historiker "entsetzt und deprimiert war", da sie sich "bei genauem Hinsehen als Fälschungen erwiesen, oder bei denen sich herausstellte, daß man sie in wichtigen Passagen frisiert hatte - ohne Ausnahme immer zu Hitlers Nachteil". - Fälschung mittels Schreibmaschine ist einfach. Die gebundene Ausgabe der "Diaries" enthält sogar die Erklärung der US-Regierung, daß sie "sich für die Authentizität des Manuskriptes weder verbürgt noch sie bestreitet". Wilfried von Oven hat in seinem Buch "Mit Goebbels bis zum Ende" (Buenos Aires 1949) bekundet, daß die auf einer Spezialschreibmaschine niedergelegten Tagebücher am Ende des Krieges verbrannt worden sind, daß aber vorher ein Mikrofilm angefertigt worden sei. [41] Wie immer dem auch sei : Ausführungen in den nach Kriegsende veröffentlichten Tagebuchnotizen des ehemaligen Reichspropagandaministers über Vernichtungen von Juden stellen keinerlei historischen Faktenbeweis dar, zumal selbst seine Gegner ihm nie unterstellt haben, jemals Tatzeuge solcher Aktionen gewesen zu sein, er solches also höchstens vom Hörensagen hätte erfahren können.

Der noch verbleibende Teil der Vernichtungslegende dreht sich um die Vernichtung russischer Juden in Gaswagen oder durch Erschießung seitens der "Einsatzgruppen". Dies ist der einzige Teil der Legende, der ein Körnchen Wahrheit enthält.

Zur Zeit des deutschen Angriffes gegen die Sowjetunion im Juni 1941 wurde ein Führerbefehl des Inhalts erlassen, worin es heißt, daß in Erwartung einer ähnlichen sowjetischen Maßnahme der Krieg mit dem Bolschewismus nicht auf der Grundlage der traditionellen "Regeln für die Kriegführung" durchgekämpft werden würde. Es seien daher notwendige Vorkehrungen zu treffen, um vor allem der Partisanenaktivität zu begegnen. Himmler wurde ermächtigt, "selbständig und in eigener Verantwortung" zu handeln. Jedermann wußte, daß damit Erschießungen von Partisanen und deren

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Kollaborateure eingeschlossen war. Vier Einsatzgruppen des SD mit einer Gesamtstärke von 3.000 Mann (d.h. je Gruppe zwischen 500 und 1.000 Mann) wurden mit dieser nicht verheißungsvollen Aufgabe betraut. Gutunterrichtete Stellen haben es übrigens bestätigt, daß solche Operationen gegen die Partisanen auf dem sowjetischen Kriegsschauplatz unerläßlich waren, zumal sich die Sowjets keinerlei internationalen Regeln für die Kriegführung unterworfen hatten. [42]

Wir hatten Gelegenheit, in verschiedenen Fällen zur Kenntnis zu nehmen, daß Juden im Kriege im Rücken der deutschen Front tatsächlich eine Gefahr für die Sicherheit der Truppen bildeten. Der Auszug aus dem Bericht des Internationalen Roten Kreuzes macht dies sehr deutlich. Aufgabe der Einsatzgruppen war es, sich dieser Gefahren, die allerdings keineswegs von Juden allein heraufbeschworen wurden, mit allen Mitteln zu erwehren. Und so braucht man uns nichts weiter vorzumachen, um in dem Verdacht bestärkt zu werden, daß die Einsatzgruppen viele Juden erschossen haben müssen, obwohl wir nicht wissen, ob "viele" = 5.000, 25.000 oder 100.000 bedeuten. Daß auch viele Nichtjuden hiervon betroffen waren, das liegt in der Natur jener Kriegführung.

Die Nachkriegs-Anklagen allerdings gehen weit darüber hinaus. Es wurde den Einsatzgruppen vorgeworfen, sich nicht nur mit der Kontrolle und Bekämpfung des Partisanenkomplexes befaßt zu haben, sondern ohne militärische Notwendigkeit Juden (und Zigeuner) nur deshalb vernichtet zu haben, weil sie einer anderen Rasse und einem anderen Glauben angehörten. Doch allein schon von der Vernunft her muß der Gedanke zurückgewiesen werden, daß die Einsatzgruppen bei ihrer Gesamtstärke von 3.000 Mann ihre Zeit und Kräfte - als Grundhaltung - darauf verwendet haben sollten oder konnten, Ziele zu verfolgen, die nichts mit militärischen Erwägungen zu tun hatten. Hier stehen wir erneut vor einem Sachverhalt, der sich verschiedenartig interpretieren läßt.

Es gab keinen schriftlichen Befehl, Juden zu vernichten. Gleichwohl erhielten die Kommandeure der Einsatzgruppen ihre Befehle mündlich und zu verschiedenen Zeitpunkten. Ohlendorf befehligte Gruppe D in Südrußland und erhielt seine Befehle mündlich im Juni 1941 von Streckenbach (vergl. Anm. d. Üb. S. 388). Rasch, der mit Gruppe C unmittelbar nördlich von Ohlendorf operierte, erhielt seine Befehle erst im August. Die Gruppen A und B wurden im Bereich der baltischen Staaten und im Südosten davon tätig; ihre Befehlsgeber waren Stahlecker und Nebe. [43]

Den Hauptbeweis für Vernichtungen bildet ein gewaltiger Berg von "Dokumentenmaterial", der ganz einfach ein Witz ist. Da gibt es das berühmte "Dokument 501-PS", das die Sowjets bei einem Schauprozeß vorgelegt haben, den sie im Dezember 1943 aufgezogen hatten. [44] Ein Teil davon besteht aus einem Schreiben an Rauff in Berlin, geschrieben von einem SS-Untersturmführer Becker. Es handelt sich wahrscheinlich um das einzige Dokument, das angeblich von Becker abgezeichnet worden ist. Zur Zeit des Nürnberger Prozesses soll Becker längst tot gewesen sein. Dieses Dokument lautet : [45]

"Die Überholung der Wagen bei der Gruppe D und C ist beendet. Während die Wagen der ersten Serie auch bei nicht allzu schlechter Wetterlage eingesetzt

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werden können, liegen die Wagen der zweiten Serie (Saurer) bei Regenwetter vollkommen fest ... Die Wagen der Gruppe D habe ich als Wohnwagen tarnen lassen ... geben die Fahrer durchweg Vollgas. Durch diese Maßnahme erleiden die zu Exekutierenden den Erstickungstod und nicht wie vorgesehen, den Einschläferungstod."

Der Text des "Dokumentes" klingt genauso falsch, wie man es von einem derartigen Dokument erwartet. Angeblich ist es von einem völlig unbekannten SS-Junker verfaßt und fiel den Sowjets 1943 "zufällig" in die Hände! Alexander Solschenizyn erwähnt in seinem "Archipel Gulag" einen Fall des Bayern Jupp Aschenbrenner, den die Sowjets dazu gebracht haben, eine ähnliche Erklärung zu unterschreiben, daß er im Krieg mit Gaswagen gearbeitet habe, doch konnte Aschenbrenner später beweisen, daß er zu der Zeit, in der er angeblich mit solchen Wagen gearbeitet haben soll, in Wirklichkeit in München war, um sich als Elektroschweißer auszubilden. [46]

Das am häufigsten zitierte Material ist eine Sammlung von Dokumenten, die vorgeben, Tagesberichte und andere Einsatzmeldungen der Einsatzgruppen an Himmler und Heydrich für die Zeit von Juni 1941 bis Mai 1942 zu enthalten. Die Nummern der Dokumente sind 180-L (angeblich ein Bericht von Stahlecker, in Himmlers Akten gefunden!) [47], - 2273-PS (ein weiterer angeblicher Tätigkeitsbericht Stahlecker bis zum 31.1.1942, - "von den Russen in Riga erbeutet"; Stahlecker kam im März 1942 um) [48], - 119-USSR und viele andere, zu zahlreich, um sie alle aufzuzählen; die meisten tragen Nummern um NO-3000 herum. Neben der Schilderung regulärer Partisanenbekämpfung enthalten die Berichte Einzelaktionen von Massenerschießungen gegenüber Juden, wobei die Zahl der Opfer meist in die Tausende geht. In den meisten Fällen wird vermerkt, daß viele Kopien, manchmal bis zu hundert in die Verteiler zum Vertrieb gegeben wurden. Sie sind hektografiert, Unterschriften sind selten, und wenn welche vorhanden sind, stehen sie auf unverdächtigen Seiten. Dokument NO-3159 trägt beispielsweise als Unterschrift R. R. Strauch, doch nur auf einem Deckblatt, das die Einsatzorte der verschiedenen Einheiten der Einsatzgruppen angibt. Auf der gleichen Linie liegt das Dokument NO-1128, angeblich ein Bericht Himmlers an Hitler, u.a.. über die Exekution von 363.211 Juden in Rußland von Aug. bis Nov. 1942. Diese Behauptung findet sich auf einer maschinengeschriebenen Tabelle, S. 4, während die angeblich von Himmler stammenden Initialen - ohnehin leicht zu fälschen mit zwei senkrechten Strichen + einem Querstrich = "H"! - auf der irrelevanten ersten Seite stehen sollen. [49]

In diesem Zusammenhang nehme der Leser bitte zur Kenntnis, daß, wenn er sich mit gedruckten Wiedergaben von Dokumenten in den IMT- und NMT-Bänden befaßt, handschriftliche Signaturen nicht als selbstverständlich angenommen werden dürfen, es sei denn, es ist ausdrücklich vermerkt, daß die Signatur handschriftlich ist! "gez." bedeutet im allgemeinen nur den maschinengeschriebenen Namen. Dokument 180-L ist z.B. in den Bänden des IMT in deutsch wiedergegeben, während sich in den NMT-Bänden Auszüge in englisch befinden. In beiden Fällen werden Unterschriften angegeben, aber das eigentliche Dokument

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weist lediglich "gez. Dr. Stahlecker" an zwei Stellen in Maschinenschrift auf. [50]

Zwei Dokumente gibt es, von denen es heißt, daß Hinrich Lohse, der eh. Reichskommissar für die Ostgebiete, sie abgefaßt habe. Lohse war auch jener, an den das Schreiben von Wetzel über das "Brack-Mittel" (S. 225) gerichtet war. Eines der Dokumente dreht sich um die "Sonderbehandlung", das in S. 149 ff Erwähnung findet. Wie Wetzel ist auch Lohse in Nürnberg niemals als Zeuge aufgetreten. Jedoch : Im Gegensatz zu Wetzel ist Lohse vor ein deutsches Nachkriegsgericht gestellt worden, das ihn zu 10 Jahren Haft verurteilt hat. Allerdings ist er 1951 wegen Krankheit entlassen worden, erhielt eine Pension, die ihm kurze Zeit darauf auf öffentliche Proteste hin wieder entzogen worden ist. Was die ihm zugeschriebenen Dokumente anbelangt, so bemerkt Reitlinger, daß sie "ihn vor den alliierten Militärtribunalen und vielleicht sogar vor dem Galgen "bewahrt hätten, weil sie zwar von Greuel sprechen, doch so formuliert sind, daß sie den Verfasser als Gegner der Verbrechen ausweisen. Das Dokument über die "Sonderbehandlung" ist ein Schreiben Lohses an Rosenberg vom 18. Juni 1943. Das eigentliche Dokument - 135-R - scheint, so behauptet man, ein nicht abgezeichneter Durchschlag des Schriftwechsels zu sein, den man in irgendwelchen SS-Akten gefunden habe. Die betreffende Passage lautet : [51]

"Daß die Juden sonderbehandelt werden, bedarf keiner weiteren Erörterung. Daß dabei aber Dinge vorgehen, wie sie in dem Bericht des Generalkommissars vom 1. Juni 1943 vorgetragen werden, erscheint kaum glaubhaft. Was ist dagegen Katyn?"

Drei nicht abgezeichnete Berichte, angeblich von dem Generalkommissar Wilhelm Kube für Weißrußland, sind dem Dokument beigefügt. Das zweite Lohse-Dokument ist 3663-PS und dies ist eines von mehreren Dokumenten, die durch große Unregelmäßigkeiten (Formfehler) seit der "Bearbeitung" durch das YIVO (Jiddisches Wissenschaftsinstitut) in New York gekennzeichnet sind, bevor sie als Nürnberger Prozeß-Dokumente vorgelegt wurden. Es gibt rund 70 solcher Dokumente, die Sergeant Szajko Frydman von der 82. US-Airborn-Division im September 1945 im Rosenberg-Ministerium gefunden haben will. Frydman war jedoch sowohl vor als auch nach seinem Dienst in der Army Mitarbeiter des YIVO (das YIVO ist in der Tat derartig aktiv in der Lieferung von angeblich im Rosenberg-Ministerium gefundenen Dokumenten gewesen, daß man dort gut und gern auch Aufklärendes über die Herkunft des angeblichen Textes der Himmler'schen Posen-Rede erfahren könnte!) Der erste Teil des Dokumentes ist auf den Briefbögen des Ministeriums geschrieben. Es ist ein Schreiben an Lohse vom 31. Oktober 1941 und trägt eine maschinegeschriebene Signatur von Dr. Leibrandt, sowie einen unleserlichen handschriftlichen Vermerk von irgendeinem anderen. Es lautet :

"Von Seiten des Reichs- und Sicherheitshauptamtes wird Beschwerde darüber geführt, daß der Reichskommissar Ostland Judenexekutionen in Libau untersagt habe. Ich ersuche in der betreffenden Angelegenheit um umgehenden Bericht."

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Abb. 24 : Russischer "Seifen-Beweis" beim IMT

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Der zweite Teil des Dokumentes ist die Antwort, handgeschrieben auf der Rückseite des ersten Teils, möglicherweise von Trampedachs und mit den Initialen Lohses (mit dem Buchstaben "L" etwa 3,5 cm hoch) versehen. Es lautet :

"Ich habe die wilden Judenexekutionen in Libau untersagt, weil sie in der Art der Durchführung nicht zu verantworten waren. Ich bitte, mich zu unterrichten, ob Ihre Anfrage vom 31. Oktober als dahingehende Weisung aufzufassen ist, daß alle Juden im Ostland liquidiert werden sollen? Soll dieses ohne Rücksicht auf Alter und Geschlecht und wirtschaftliche Interessen (z.B.. der Wehrmacht an Facharbeitern in Rüstungsbetrieben) geschehen?

Selbstverständlich ist die Reinigung des Ostlandes von Juden eine vordringliche Aufgabe; ihre Lösung muß aber mit den Notwendigkeiten der Kriegswirtschaft in Einklang gebracht werden.

Weder aus den Anordnungen zur Judenfrage in der "braunen Mappe", noch aus anderen Erlassen konnte ich bisher eine solche Weisung entnehmen."

Lohse konnte keinen denkbaren Grund haben, die Authentizität dieser Dokumente in einer Zeit hysterischer Menschenjagd zu bestreiten, denn sie entlasteten ihn ganz deutlich, obwohl in ihnen von Vernichtungen die Rede ist. Und dennoch werden durch diese Bekundung Lohses unter Nachkriegstribunalverhältnissen für den Historiker diese "Dokumente" noch nicht unbedingt zu Tatbeständen.

Ein weiteres Dokument des YIVO ist 3428-PS, angebliches Schreiben von Kube an Lohse, worin von Transporten deutscher, polnischer und anderer Juden in das Gebiet von Minsk und von der Liquidierung einiger von ihnen berichtet wird. Aus der untersuchten, hektografierten Zusammenfassung wird keineswegs deutlich, ob das Dokument wirklich handschriftlich abgezeichnet gewesen ist. Wilhelm Kube wurde im September 1943 ermordet. [52]

Andere Dokumente tragen die Nummern 3660-PS bis 3669-PS. Die Dokumente werden verschiedenen Leuten zugeschrieben, z.B.. Kube und Gewecke, und in jedem Fall beschreibt das Begleitmaterial, daß der Verbleib des Originals unbekannt sei und nur eine Fotokopie vorliege. Mit nur zwei Ausnahmen sind keine handschriftlichen Abzeichnungen vorhanden.

Selbst Reitlinger scheint ob der Existenz dieser Berichte sowie anderer Dokumente dieser Art verwirrt zu sein, denn er schreibt : [53]

"Es ist nicht leicht zu verstehen, warum die Mörder eigentlich so reichhaltige Beweise für ihre Taten hinterließen, denn trotz des viele Namen umfassenden "Verteilers" scheinen Knoblochs Berichte vor allem dazu bestimmt gewesen zu sein, Himmler und Heydrich zu beeindrucken. Hier finden sich neben zahllosen Versuchen, die tägliche Ernte des Todes so zu präsentieren, daß sich höchst eindrucksvolle Gesamtzahlen ergeben, auch ziemlich amateurhafte Bemühungen um eine politisch wertende Berichterstattung."

Diese "Amateur-Machwerke" sind es, daß man hier von einer Fälschung überzeugt ist. Der Inhalt dieser Berichte ist in der Auswahl der berichtenden Vorgänge einfach albern. Um einige Bei-

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spiele aus den im NMT Band 4 verwendeten Auszügen zu bringen : [54]

"Die Taktik, Terror gegen Terror einzusetzen, funktionierte wunderbar. Die Bauern kamen 20 km und mehr weither zum Hauptquartier des Teilkommandos der Einsatzgruppe A, zu Fuß oder geritten, um Meldungen über Partisanen zu machen, Meldungen, die in den meisten Fällen richtig waren ...

In diesem Zusammenhang soll von einem Einzelfall berichtet werden, der die Richtigkeit des Grundsatzes 'Terror gegen Terror' beweist. In dem Dorf Jachnowa wurde auf Grund eines Berichts des Bauern Jemeljanow und nach weiteren Nachforschungen und Durchsuchungen festgestellt, daß Partisanen in dem Haus der Anna Prokowiewa zu essen erhalten hatten. Das Haus wurde am 8.8.1941 um etwa 21 Uhr abends niedergebrannt und seine Bewohner festgenommen. Kurz nach Mitternacht setzten Partisanen das Haus des Informanten Jemeljanow in Brand. Ein Einsatzkommando, das am folgenden Tag nach Jachnowa geschickt wurde, ermittelte, daß die Bäuerin Ossipowa den Partisanen gesagt hatte, es sei Jemeljanow gewesen, der die Meldung erstattet hatte, die unsere Aktion ausgelöst hat. Ossipowa wurde erschossen und ihr Haus niedergebrannt. Ferner wurden zwei 16jährige Jugendliche des Dorfes erschossen, weil sie nach ihrem eigenen Eingeständnis die Information weitergegeben und den Partisanen Kurierdienste geleistet haben ...

Einige Juden, die von den litauischen Schutzmannschaften nicht gründlich genug durchsucht worden waren, zogen Messer und Pistolen und stürzten sich mit Rufen wie 'Es lebe Stalin!' und 'Nieder mit Hitler!' auf die eingesetzten Polizeimannschaften, von denen 7 verwundet wurden. Der Widerstand wurde sofort gebrochen. Nachdem 150 an Ort und Stelle erschossen worden waren, ging der Abtransport der übrigen Juden zum Exekutionsplatz reibungslos vonstatten ...

Im Verlauf der größeren Aktion gegen Juden sind 3.412 Juden in Minsk, 302 in Wilejka und 2.007 in Baranowice erschossen worden. Die Bevölkerung begrüßte diese Aktionen, als sie bei der Durchsuchung der Behausungen entdeckte, daß die Juden immer noch große Lebensmittelvorräte besaßen und ihre eigene Versorgung äußerst gering war.

Immer wieder treten die Juden auf, insbesondere im Bereich des Schwarzmarktes. In der Minsker Kantine, die die Bevölkerung mit Lebensmitteln versorgt und der Stadtverwaltung untersteht, haben 2 Juden große Unterschlagungen und Bestechungen begangen. Die auf diese Weise ergaunerten Lebensmittel wurden auf dem Schwarzen Markt verkauft."

Es ist unschwer zu erkennen, warum diese Dokumente existieren; Die Verfasser der Lügen würden außer Zeugenaussagen keine Beweise für ihre Behauptungen haben. Wir haben gesehen, daß es über Auschwitz eine Fülle von sichtbaren Fakten gab, womit man arbeiten konnte, und deren Bedeutung entstellt werden konnte. Transporte von Juden nach Auschwitz, von denen viele nicht wieder an ihren ursprünglichen Wohnort zurückgekehrt sind, umfangreiche Sendungen von Herstellungsmaterial für Blausäure-Gas und komplette Leichenverbrennungsanlagen, die Aussortierungen, schließlich der Gestank. Mit den Einsatzgruppen war das anders. Da gab es nur eines : die Erschießungen. Für sich allein gesehen macht diese Tatsache als Beweisunterlage keinen Eindruck, und diese Überlegungen sind zweifellos der Anlaß gewesen, diese "Do-

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kumente" so haufenweise zu fabrizieren. Dieses steht im Gegensatz zu dem Auschwitz-Schwindel, dessen Dokumentenfälschung ein nicht annähernd so hohes Ausmaß erreicht hat, wobei zudem die Fälschungen auch sorgfältiger ausgerichtet worden waren. Im Hinblick auf Auschwitz haben wir es mit in den USA fabrizierten Lügen zu tun, während bei den Einsatzgruppen-Unterlagen Moskau der Urheber war, - mit der entsprechend plumperen Handschrift.

Erwähnenswert ist, daß die Anschuldigungen bezüglich der Gaswagen in der sowjetischen Propaganda erst mitten im Krieg erhoben worden sind. Judenmassaker waren behauptet worden, natürlich, und zwar bereits im Entwicklungsstadium der Kriegspropaganda. Und die "New York Times"-Geschichte vom 6. April 1942 (siehe S. 83) ist ein Beispiel dafür. Es wurde dort aber nicht behauptet, daß die Massaker mittels Gaswagen praktiziert wurden. Ein sowjetisches Propaganda-Machwerk der damaligen Zeit war das Buch "We shall not forgive" ("Wir werden nicht vergessen") des Verlages für fremdsprachige Bücher in Moskau, 1942. Das Buch beginnt mit einer von Molotow am 27. April 1942 geschriebenen Zusammenfassung der Verbrechen, die angeblich von Deutschen bei ihrem Angriff auf die Sowjetunion begangen worden, sein sollen. Die übrigen Teile des Buches behandeln die Anschuldigungen eingehend mit Kommentaren und Fotos, mit einigen klar erkennbaren Fälschungen darunter. Da die Deutschen praktisch mit jedem nur vorstellbaren Verbrechen belastet werden, legt man ihnen natürlich auch Judenpogrome und -massaker zur Last, doch seltsam : Gaswagen kommen darin nicht vor! Soweit uns bekannt ist, sind die ersten Behauptungen von Vernichtungen in Gaswagen auf russischem Gebiet (gegenüber den diesbezüglichen Anschuldigungen im polnischen Chelmno) im Juli 1943 aufgekommen, und zwar anläßlich eines sowjetischen Prozesses gegen elf Russen, die der Kollaboration mit Deutschen in Krasnodar angeklagt waren. Dieses deutet darauf hin, daß die russischen Gaswagen-Beschuldigungen durch die Gaskammer-Propaganda angeregt worden sind, die im Westen gegen Ende 1942 einsetzte - wahrscheinlich aber auch als Propagandareaktion gegenüber den seit April 1943 weltweit bekannt gewordenen Katyn-Massenmorden der Sowjets an den polnischen Offizieren im Jahre 1940. Jedenfalls ist das späte Auftreten der Gaswagen-Beschuldigungen, genau wie im Fall der Auschwitz-Propaganda, ein weiteres Indiz dafür, daß die Beschuldigungen Erfindungen sind. [55]

Auch eine bestimmte Sorte von Zeugenaussagen sollte hier noch zur Sprache kommen. Z.B. die Aussage von Otto Ohlendorf - SS-Gruppenführer und Wirtschaftsführer -, der mit Himmler einige Differenzen gehabt hatte und als Folge davon sich dann für ein Jahr zur Kommandogruppe D, Sommer 1941 bis Sommer 1942, versetzt sah, und zwar nach Südrußland. Ohlendorf war der gebildetste von allen jenen, die in derartige Vorgänge verwickelt waren, und auf seine Aussage bezieht man sich am häufigsten.

Im IMT-Verfahren hatte Ohlendorf als Zeuge der Anklage im Sinne der Vernichtungsbehauptungen Erschütterndes ausgesagt. [56] Die vorher gegen ihn zur Anwendung gebrachten Repressalien stellen den Schlüssel für seine Darlegungen dar. Er sagte aus, er habe den mündlichen Befehl erhalten, zusätzlich zu seinen Aufgaben die Vernichtung von Juden zu übernehmen, Gaswagen

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wären eingesetzt gewesen, um Frauen und Kinder zu töten, - das Dokument 501-PS wäre authentisch (Beckers Schreiben) und die Wehrmacht wäre ebenfalls in diese Dinge verwickelt. Damit bildete diese Belastung in Sachen Einsatzgruppen einen Teil des IMT-Urteiles, worin sogar festgestellt wurde, daß Ohlendorf mit der Gruppe D Juden getötet habe. [57] Diese Feststellungen in dem IMT-Urteil - gewertet als "Beweis für festgestellte Tatsachen" - wurden später im Verfahren gegen ihn im Fall 9 für ihn verhängnisvoll, da die Amerikaner die Bindung an die IMT-Grundsatzurteile für die Nachfolgeprozesse verfügt hatten.

Gleichwohl war Ohlendorfs NMT-Zeugenaussage widersprüchlich. Er war an seine IMT-Aussage gekettet, die ihm die Anklage mit Bedacht vorhielt, doch versuchte er sich irgendwie herauszuwinden, und das Ergebnis war eine völlig zusammenhanglose Geschichte. [58] Er zog seine frühere Aussage zurück, wonach es spezifische Vernichtungsbefehle gegeben habe, aber im Kreuzverhör erklärte er, er habe zwar Juden und Zigeuner getötet, doch als Folge von Partisanenbekämpfungsmaßnahmen; es habe kein Programm gegeben, Juden und Zigeuner aus rassischen oder religiösen Gründen zu töten. Die Gesamtzahl aller von Gruppe D exekutierten Personen hätte während seines Jahres in Rußland rd. 40.000 und nicht 90.000 betragen, wie er vor dem IMT ausgesagt hatte. Keine der Zahlen gibt irgendeinen Sinn, wenn Exekutionen nur im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen Partisanen ausgeführt wurden, sie sind aber erst recht ohne Sinn, wenn man gleichzeitig alle Juden und Zigeuner - Frauen und Kinder eingeschlossen - erschießen soll.

Ohlendorfs Aussage vor dem NMT ist demzufolge widersprüchlich, weil sie von den aussichtslosen Umständen, in denen er sich 1945/1946 befunden hat, nicht zu trennen war. Der einzige Teil der Ohlendorf'schen Aussage, die vielleicht von Wert ist, ist sein Einwand, daß die Berichte der Einsatzgruppen "redigiert" seien. Ohlendorfs Aussage steht auch im Widerspruch zu der des eh. SS-Obersturmbannführers Haensch, der ein Sonderkommando der Gruppe C sieben Wochen lang geführt hatte. Die Tatsache, daß Haensch nicht schon früher als Zeuge aufgetreten war, als andere vor Gericht standen, und die Tatsache, daß sein Rang niedriger war, hob die Zwangsumstände einer Haft in seinem Fall etwas auf, und gab ihm eine Freiheit, die Ohlendorf versagt geblieben war. Haensch sagte aus :

"daß ihm beim Befehlsempfang nicht ein einziger Mensch jemals etwas von Juden als solchen im Zusammenhang mit Erschießungen durch Einsatzgruppen gesagt hätte und daß sein Sonderkommando tatsächlich nicht die Aufgabe gehabt hätte, Juden als solche zu erschießen."

Haensch schätzte, daß sein Sonderkommando etwa 60 Menschen während seines Einsatzes erschossen habe. Alle diese Angaben standen im absoluten Gegensatz zu den angeblichen Berichten der Einsatzgruppen, worauf das Tribunal in seinem Urteil ausführlich einging und abschließend zum Fall Haensch feststellte : [59]

"Man kann die Erklärung des Angeklagten nur als fantastisch abtun, wonach sein Vorgänger, der eingestandenermaßen Tausende von Juden auf

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Führerbefehl erschossen hat, und dessen Programm der Angeklagte Haensch fortsetzen sollte, nichts zu Haensch von dem Programm gesagt haben soll. Und wenn Haensch kühn erklärt, daß er zum ersten Mal überhaupt von einem Gemunkel über einen Führerbefehl erfahren habe, als er 6 Jahre später in Nürnberg ankam, dann gehört er in eine Kategorie von Unglaubwürdigkeit, die jeder Beschreibung spottet."

Ohlendorf und Haensch wurden beide zum Tode durch Erhängen verurteilt. Ohlendorf wurde 1951 hingerichtet, aber Haenschs Urteil wurde zu 15 Jahren Gefängnis umgewandelt.

Natürlich ist die grundlegende Argumentation aller Angeklagten im Fall 9 - und auch in fast allen anderen Verfahren -, die gewesen, daß, was immer sie getan haben, sie in Ausführung von Befehlen taten, deren Verweigerung durch Exekution geahndet worden wäre. Die Ankläger von Nürnberg haben einen Befehlsnotstand für deutsche Offiziere im Krieg abgelehnt. Dabei habe ich den starken Verdacht, daß jeder Ankläger und Richter im Siegertribunal dem Befehl gehorcht hätte, die Luftangriffe auf Hamburg, Dresden, Hiroshima und Nagasaki mitzumachen (wobei übrigens keiner militärische Gründe hatte).

Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, daß ich Erschießungen von offensichtlichen Zivilisten, Frauen und Kindern durch Einsatzgruppen im Zusammenhang mit ihrem Kampf in Rußland bestreite. Alle Erfahrungen im Einsatz gegen Partisanen, ob von den Briten, Franzosen oder den Amerikanern geführt, besagen, ganz unabhängig von fragwürdigen Beweisen bei den Nürnberger Prozessen, daß sich derartige Ereignisse abgespielt haben. Im Vietnamkrieg haben die Amerikaner vieles dabei mit Napalmbomben erledigt, und dann machten sie ein großes Theater darum, daß ein kleiner Leutnant erwischt wurde, als er dazu Revolverkugeln benutzte! (Der Fall My Lai des Leutnants Calley).

Es ist ein unglückliches Faktum, daß der Partisanenkampf, der irreguläre Guerilla-Krieg - natürlich auch die Erfordernisse, derartige Operationen zu bekämpfen - zu dem Schmutzigsten überhaupt im Kampfgeschehen gehört, daß der Partisanenkampf keine deutsche Erfindung ist - daß er aber inzwischen zur regulären Erscheinung der Geschichte des 20. Jahrhunderts geworden ist. Es ist ein schmutziges Geschäft, wenn beide Seiten hochzivilisiert und von ähnlicher Kultur sind (ein gutes Beispiel ist die britische Kampagne gegen den irischen Aufstand 1916-1920, in dem beide Seiten mit beachtlicher Brutalität vorgegangen waren). Gravierender wirkt sich ein solcher Guerillakrieg aus, wenn eine Seite einer unzivilisierten oder halbzivilisierten Seite entstammt, dann nämlich steht man vor einer Situation, die für einen normal zivilisierten Menschen so gut wie nicht zu begreifen ist, zumal er selbst keine praktische Erfahrung damit haben kann. Es ist nur allzu einfach, von unserem wohnlichen Heim aus, uns moralisch über Aktionen zu entrüsten, bei denen es nachher heißt "Zivilisten, Frauen und Kinder seien getötet worden", ohne Anlässe und Umstände zu berücksichtigen und ohne neutrale, vorurteilsfreie Untersuchung.

Was ich bestreite, ist, daß man gefangenen Prozeßzeugen Glaubwürdigkeit unterstellen könnte, die behaupten, daß 3.000 Mann über militärische Aufgaben hinaus Ausrottungen

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vorgenommen hätten, die den Einsatz von ungleich stärkeren Kräften erfordert hätten. Wir können, vor allem angesichts der offenkundigen Fälschungen und Meineide, die im Zusammenhang mit den Einsatzgruppen vorliegen, dieses als Propaganda abtun. Was sich wirklich zugetragen hat, wird man wegen der Kargheit verläßlichen Beweismaterials nur annähernd, wenn überhaupt je in Erfahrung bringen können.

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Quellenangaben

[1] Hilberg, 562; Reitlinger, 137, 567 (engl. Ausg.); Rassinier (1963), 87 Anm.
[2] NMT, Bd. I, 876
[3] NO-824 (Hitler-Befehl), NO-846 (Faulhaber-Brief), NO-844 (Bericht über Gerüchte)
[4] N. Y. Times, 7. Dez. 1941, 45
[5] IMT, Bd. XX, 487-515
[6] Fyfe, 157
[7] Gilberts Buch sollte vollständig gelesen werden, insbesondere aber die Seiten 15, 39, 46, 47, 64, 78, 152, 175, 242, 273-275, 291
[8] Hilberg, 599; Reitlinger, 480-484; IMT, Bd. XVI, 445, 520
[9] Speer, 375 f, 512
[10] Speer, XVII; De Jong
[11] N. Y. Times Book Review, 23. Aug. 1970, 2, 16
[12] Görings Zeugenaussage siehe insb. IMT, Bd. IX, 515-521, 609-619
[13] Kelley, 54-58
[14] IMT, Bd. XI, 273-276, 335
[15] IMT, Bd. XXII, 494-496
[16] Fall 6 - Abschrift, 197
[17] NMT, Bd. V, 664-676
[18] DuBois, 230 f; NMT, Bd. VIII, 312-321; Fall 6, Abschrift, 14321-14345
[19] Nellesen, 160-180
[20] Eichmann, Sitzung 78, N1-O1, Sitzung 98, T1-W1
[21] Eichmann, Sitzung 103, Jj1; Sitzung 106, V1
[22] Eichmann, Sitzung 72, Aal-Kk1; Sitzung 73, A1-R1, Sitzung 74, Hh1-Ii1; Sitzung 88, L1-P2 und Anhang; Sitzung 104, T1-V1; Sitzung 105, W1-Z1; "Life" 28. Nov. 1960, 19; 5. Dez. 1960, 146
[23] Eichmann, Sitzung 85, J1-K1; T1-U1; Sitzung 87, M1-O1, Y1; Sitzung 88, G1-H1
[24] Aretz, 58; Naumann, 15
[25] Naumann, 15-37, 523 f
[26] Laternser, 85-94
[27] Naumann, 516 f, 526 f, 533; Reitlinger, 551, 561 (engl. Ausg.)
[28] Michelet, 151-157, 313 f
[29] Belgion, 80 f
[30] Bardèche, 12, 73; Davidson 44-47, 51
[31] Eichmann, Sitzung 75, U1. Für die fanatischen Maßnahmen, die ergriffen wurden, um Eichmann während seiner Gefangenschaft von der Außenwelt abzuschneiden, siehe u.a. London Jewish Chronicle, 2. Sept. 1960, 15
[32] Solschenizyn hat eine definitive Darstellung der historischen Entwicklung des kommunistischen politischen "Prozesses" gegeben. Siehe auch Conquest, 82-147
[33] Reitlinger, 472; Hilberg, 524; Schmidt, 551 f
[34] Die letzte Seite des Testamentes ist wiedergegeben von Trevor-Roper, 180; die Entdeckung und der Text des Testamentes in N. Y. Times, 30. Dez. 1945, 1; 31. Dez. 1945, 1, 6. Text auch bei Domarus, Bd. II, 2237
[35] 1919-PS in IMT, Bd. XXIX, 110-173 (in deutsch). Auszüge in engl. in NMT, Bd. XIII, 318-327
[36] IMT, Bd. XI, 561
[37] NMT, Bd. XIII, 318
[38] NMT, Bd. XIII, 457-487
[39] Reitlinger, 334
[40] NMT, Bd. V, 666, 675
[41] Lochner, 126, 138, 147 f, 241, VIII. Ovens Bemerkungen in Nation Europa, April 1975, 53-56
[42] Veale, 220-224; Reitlinger, 90, 208; Dawidowicz, 125
[43] Reitlinger, 89 f, 208-212; Hilberg, 187 f, 194 f
[44] Reitlinger, 213 (engl. Ausg. 1968)
[45] IMT, Bd. III, 560; Bd. XXVI, 102-105; Poliakov & Wulf (1955), 140 f
[46] Solschenizyn, 116
[47] IMT, Bd. III, 559
[48] Reitlinger, 213, Fußnote 75 auf S. 645
[49] NMT, Bd. XIII, 269-272 (nur Auszüge)
[50] IMT, Bd. XXXVII, 670-717; NMT, Bd. IV, 154
[51] Hilberg, 252; Reitlinger, 247. Dok. 135-R und 3663-PS, wiedergegeben bei Poliakov & Wulf (1955), 190 f
[52] Hilberg, 709; Reitlinger, 586; 3428-PS in NMT Bd. IV 191-193
[53] Reitlinger, 225 f
[54] NMT, Bd. IV, 168 f, 187, 190
[55] N. Y. Times, 16. Juli 1943, 7
[56] IMT, Bd. IV, 311-355
[57] IMT, Bd. XXII, 476-480, 491-494, 509 f, 538
[58] NMT, Bd. IV, 223-312
[59] NMT, Bd. IV, 313-323, 547, 555

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