Der Malmedy-Prozess

Ein Bericht auf Grund
dokumentarischer Unterlagen
und eigenen Erlebens
von

Dietrich Ziemssen


Vorwort

Daten zur Prozeßgeschichte

Liste der Verurteilten

Malmedy / Schwäbisch Hall / Dachau / Landsberg

Bildteil

Das ganze Büchlein im PDF-Format (650k) :


Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten.
Auch auszugsweise Verwendung in Presse und Rundfunk nur nach Vereinbarung mit dem Autor.
Druck : Josef Deschler, München. Printed in Germany.


3


Vorwort

Auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland werden gleichzeitig mit mehreren Hundert Verurteilten aus anderen umstrittenen Prozessen alliierter Gerichte die im Malmedy-Prozeß im Juli 1946 verurteilten Soldaten der 6. Panzer-Armee wegen angeblicher Erschießung kriegsgefangener amerikanischer Soldaten und belgischer Zivilpersonen in Landsberg in Strafhaft gehalten.

Dies geschieht zu Unrecht, denn es ist in keinem einzigen Punkte die Schuld eines Angeklagten zweifelsfrei erwiesen.

Jeder Schuldspruch und jedes Einzelurteil im Malmedy-Prozeß ist ein Fehlurteil, weil es kein Beweismittel der Anklage gibt, das nicht abgewiesen oder angezweifelt werden muß.

Die Verfahrensfehler sind so schwerwiegend, daß das gesamte Verfahren nichtig ist.

Diese Feststellungen werden hier vorangestellt, um zu zeigen, daß ein Tatbestand vorliegt, zu dem jeder Deutsche und auch jeder Amerikaner, jeder Jurist, jeder Soldat und jeder Politiker für sich selbst und vor andern Stellung zu nehmen hat, sofern er nicht mitschuldig sein will an der Fortdauer vielfacher Ungerechtigkeit und Rechtswidrigkeit.

Deutsche und Amerikaner haben seit der Stunde des Urteils die Aufhebung des noch immer fortbestehenden Unrechts gefordert. W. M. Everett, Rechtsanwalt in Atlanta, USA, war der Erste; mit ihm und nach ihm taten es viele andere.

5


Aber die grundlegenden Bestimmungen für die sog. Kriegsverbrecherprozesse schließen ausdrücklich jede Möglichkeit aus, die einmal gefällten Urteile anfechten zu können oder sie wegen stichhaltiger neuer Beweise im Wiederaufnahmeverfahren umstoßen zu können. Der noch immer lebendige Haß aus der Atmosphäre von 1945/46, eine nachhaltig wirkende, mehrfach wiederholte Pressekampagne in den USA gegen die Angeklagten, Prestigegründe und nicht zuletzt Mangel an Mut zur Wahrheit haben außerdem eine rechtmäßige Entscheidung in diesem Prozeß bis heute verhindert.

Die bisherigen Strafherabsetzungen sind keine Lösung, weil sie das Unrecht nicht beseitigen. Dieses Unrecht steht vor uns, wir kommen nicht daran vorbei, wenn wir eine echte und dauerhafte Verständigung der Völker anstreben.

6


Herbst 1946 :

"Nicht nur aus dem Schicksal der 74 Angeklagten rechtfertigt sich dieses Revisionsgesuch, sondern in erster Linie aus der historischen Bedeutung des Malmedy-Prozesses und seiner Wichtigkeit in grundsätzlichen Rechtsfragen.

Die Geschichte des Völkerrechts läßt leider erkennen, daß viele Ungerechtigkeiten begangen und viele untaugliche Präzedenzfälle geschaffen worden sind.

Dieses Gerichtsverfahren hier wird in Zukunft teilweise der Kritik ausgesetzt sein, weil seine Entscheidung zwangsläufig als Präzedenzfall für den Soldatenberuf aller Länder der Welt dienen wird."

Colonel W. M. Everett, Chefverteidiger im Malmedy-Prozeß in seinem Revisionsantrag.

7


Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Zum nächsten Abschnitt
Zurück zum Archiv